Forum für Books-on-Demand-Autoren » Rechtliches, Verträge und Co. » 2., erweitertete und aktualisierte Auflage (anderer Verlag)
Hier klicken, um Mitglied zu werden  Hier klicken, um Mitglied zu werden » Rechtliche Fragen
» Copyright-Vermerk

2., erweitertete und aktualisierte Auflage (anderer Verlag)

BeitragVerfasst am: 01.08.2009, 17:11
Liebes Forum!

Vor 3 Jahren habe ich mein erstes Buch verlegen lassen. Damals habe ich dem Verlag räumlich unbeschränkt für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung (Verlagsrecht) des Werkes für alle Druck- und elektronischen Ausgaben sowie für alle Auflagen ohne Stückzahlbegrenzung für die deutsche und die englische Sprache übertragen.

Mittlerweile habe ich das Manuskript vollständig überarbeitet, erweitert und aktualisiert. Der Umfang ist um ca. 50% der ursprünglichen Version gestiegen.

Da ich mit meinem derzeitigen Verlag mehr als unzufrieden bin würde ich gern diese "2., erweitertete und aktualisierte Auflage" bei einem anderen Verlag unter dem selben Titel verlegen lassen.

Meine Frage ist nun: "Darf ich das ohne Einverständnis meines derzeitigen Verlags tun, oder sollte ich für die '2., erweitertete und aktualisierte Auflage' besser einen anderen Titel wählen?

Liebe Grüße
 
  ange 
 
Anmeldedatum 31.07.2009
Beiträge 3
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 01.08.2009, 17:55
Hallo,

deine Frage lässt sich hier im Forum nicht beantworten.

Zum einen ist Nichtjuristen in Deutschland die Rechtsberatung verboten, d.h. sie dürfen rechtliche Fragen nur allgemein erörtern.

Zum anderen könnte es bei dir um ziemlich viel Geld gehen. Unter welchen Voraussetzungen du eine veränderte Neuauflage bei einem anderen Verlag oder book on demand veröffentlichen könntest, vermag dir nur ein Rechtsanwalt zu verraten.

Beste Grüße,

Heinz.

_________________
Buchsatz für Autoren - Vom Manuskript zum Buch mit Publishing on Demand
Die Plattform für Bücher von Book-on-Demand-Autoren
Die FAQ zum Book on Demand
 
  hawepe 
 
Anmeldedatum 15.04.2007
Beiträge 6849
Wohnort Berlin
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 01.08.2009, 18:00
Zitat:
Zum einen ist Nichtjuristen in Deutschland die Rechtsberatung verboten, d.h. sie dürfen rechtliche Fragen nur allgemein erörtern.


Ehrlich? Wie ist den das definiert? Wenn mich ein Kumpel fragt, ob er einen Song von Michael Jackson kommerziel nutzen darf, und ich nein sage, habe ich mich dann strafbar gemacht??
 
  Weasel 
Gast 
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 01.08.2009, 18:26
cheezy grin
Wohl eher wenn du ja sagst, dein Kumpel das dann tut und verknackt wird. cheezy grin
Aber ich bin kein Anwalt und weiß eh nix.
cheezy grin

Gruß
Hakket

_________________
www.tordenfjord-verlag.de
 
  M-F Hakket 
 
Anmeldedatum 20.08.2009
Beiträge 1596
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 01.08.2009, 18:35
So sieht es aber aus. Es ist sogar noch einen Tacken heftiger: Sogar Juristen dürfen im Internet keine Rechtsberatung öffentlich im Forum posten. Dazu ist eine individuelle Kontaktaufnahme vonnöten. Ebenso wie im Netz keine Krankheitsdiagnosen gestellt werden dürfen.

Um solche einfachen Fragen wie die von Dir @Weasel als Beispiel Gebrachte beantwortet zu bekommen, würde aber auch googeln reichen. Das sind ja feststehende Gesetze, die keiner Auslegung und daher auch keiner Beratung bedürfen. Wink

_________________
Zum Schaufenster von J. Mertens bei Epubli
Blog mit Leseproben
 
  JMertens 
 
Anmeldedatum 30.03.2009
Beiträge 398
Wohnort Altena/Westf.
 
 
   
   

Re: 2., erweitertete und aktualisierte Auflage (anderer Verl

BeitragVerfasst am: 01.08.2009, 19:33
ange hat Folgendes geschrieben:

Da ich mit meinem derzeitigen Verlag mehr als unzufrieden bin würde ich gern diese "2., erweitertete und aktualisierte Auflage" bei einem anderen Verlag unter dem selben Titel verlegen lassen.
Meine Frage ist nun: "Darf ich das ohne Einverständnis meines derzeitigen Verlags tun, oder sollte ich für die '2., erweitertete und aktualisierte Auflage' besser einen anderen Titel wählen?

Ohne fachliche Beratung geht es sicher nicht. Es dürfte nicht nur den Titel, sondern auch die Inhalte betreffen.
Plinke erwähnt in "Mini-Verlag" (2005, S. 25) einen Autoren, der zerstritten war mit dem Verlag, dem er die Nutzungsrechte seines Buches eingeräumt hatte. Über dieses Fachgebiet wird der Autor kein weiteres Buch schreiben können, da er dafür unweigerlich Teile des ersten Buches verwenden müsste.
 
  schreibsauf 
Gast 
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 02.08.2009, 22:34
Danke für eure Beiträge.

Ich war eher an eurer Meinung als an einem juristischen Rat interessiert.

Liebe Grüße
Thomas
 
  ange 
 
Anmeldedatum 31.07.2009
Beiträge 3
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 03.08.2009, 09:05
Es kommt auf die Regelungen in deinem alten Verlagsvertrag an.

Hat der Autor dem Verlag ein exklusives Nutzungsrecht eingeräumt, darf Autor das Werk in der betreffenden Art nicht mehr nutzen. "Darüber hinaus darf er dem Werk durch ein ähnliches oder gar identisches Werk oder durch behindernde andere Verwertungshandlungen keine Konkurrenz machen." (Schulze, Meine Rechte als Urheber, Beck, 1991, S. 134)

siehe auch
http://www.lewrockwell.com/tucker/tucker121.html
 
  schreibsauf 
Gast 
 
 
   
   
2., erweitertete und aktualisierte Auflage (anderer Verlag)
  Forum für Books-on-Demand-Autoren » Rechtliches, Verträge und Co.
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht herunterladen
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde  
Seite 1 von 1  

  
  


Powered by phpBB, advisormap.de, SEO by SEO-united.de
Literaturtipps Literaturseiten Banner & Buttons Impressum & Rechtliches