 | 2., erweitertete und aktualisierte Auflage (anderer Verlag) | Verfasst am: 01.08.2009, 17:11 |
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Liebes Forum!
Vor 3 Jahren habe ich mein erstes Buch verlegen lassen. Damals habe ich dem Verlag räumlich unbeschränkt für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung (Verlagsrecht) des Werkes für alle Druck- und elektronischen Ausgaben sowie für alle Auflagen ohne Stückzahlbegrenzung für die deutsche und die englische Sprache übertragen.
Mittlerweile habe ich das Manuskript vollständig überarbeitet, erweitert und aktualisiert. Der Umfang ist um ca. 50% der ursprünglichen Version gestiegen.
Da ich mit meinem derzeitigen Verlag mehr als unzufrieden bin würde ich gern diese "2., erweitertete und aktualisierte Auflage" bei einem anderen Verlag unter dem selben Titel verlegen lassen.
Meine Frage ist nun: "Darf ich das ohne Einverständnis meines derzeitigen Verlags tun, oder sollte ich für die '2., erweitertete und aktualisierte Auflage' besser einen anderen Titel wählen?
Liebe Grüße |
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ange |
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 | | Verfasst am: 01.08.2009, 17:55 |
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hawepe |
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 | | Verfasst am: 01.08.2009, 18:00 |
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| Zitat: |
| Zum einen ist Nichtjuristen in Deutschland die Rechtsberatung verboten, d.h. sie dürfen rechtliche Fragen nur allgemein erörtern. |
Ehrlich? Wie ist den das definiert? Wenn mich ein Kumpel fragt, ob er einen Song von Michael Jackson kommerziel nutzen darf, und ich nein sage, habe ich mich dann strafbar gemacht?? |
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 | | Verfasst am: 01.08.2009, 18:26 |
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Wohl eher wenn du ja sagst, dein Kumpel das dann tut und verknackt wird.
Aber ich bin kein Anwalt und weiß eh nix.
Gruß
Hakket |
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_________________ www.tordenfjord-verlag.de |
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M-F Hakket |
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 | | Verfasst am: 01.08.2009, 18:35 |
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So sieht es aber aus. Es ist sogar noch einen Tacken heftiger: Sogar Juristen dürfen im Internet keine Rechtsberatung öffentlich im Forum posten. Dazu ist eine individuelle Kontaktaufnahme vonnöten. Ebenso wie im Netz keine Krankheitsdiagnosen gestellt werden dürfen.
Um solche einfachen Fragen wie die von Dir @Weasel als Beispiel Gebrachte beantwortet zu bekommen, würde aber auch googeln reichen. Das sind ja feststehende Gesetze, die keiner Auslegung und daher auch keiner Beratung bedürfen.  |
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Blog mit Leseproben |
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JMertens |
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 | Re: 2., erweitertete und aktualisierte Auflage (anderer Verl | Verfasst am: 01.08.2009, 19:33 |
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| ange hat Folgendes geschrieben: |
Da ich mit meinem derzeitigen Verlag mehr als unzufrieden bin würde ich gern diese "2., erweitertete und aktualisierte Auflage" bei einem anderen Verlag unter dem selben Titel verlegen lassen.
Meine Frage ist nun: "Darf ich das ohne Einverständnis meines derzeitigen Verlags tun, oder sollte ich für die '2., erweitertete und aktualisierte Auflage' besser einen anderen Titel wählen?
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Ohne fachliche Beratung geht es sicher nicht. Es dürfte nicht nur den Titel, sondern auch die Inhalte betreffen.
Plinke erwähnt in "Mini-Verlag" (2005, S. 25) einen Autoren, der zerstritten war mit dem Verlag, dem er die Nutzungsrechte seines Buches eingeräumt hatte. Über dieses Fachgebiet wird der Autor kein weiteres Buch schreiben können, da er dafür unweigerlich Teile des ersten Buches verwenden müsste. |
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 | | Verfasst am: 02.08.2009, 22:34 |
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Danke für eure Beiträge.
Ich war eher an eurer Meinung als an einem juristischen Rat interessiert.
Liebe Grüße
Thomas |
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ange |
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| Anmeldedatum | 31.07.2009 | | Beiträge | 3 | |
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 | | Verfasst am: 03.08.2009, 09:05 |
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Es kommt auf die Regelungen in deinem alten Verlagsvertrag an.
Hat der Autor dem Verlag ein exklusives Nutzungsrecht eingeräumt, darf Autor das Werk in der betreffenden Art nicht mehr nutzen. "Darüber hinaus darf er dem Werk durch ein ähnliches oder gar identisches Werk oder durch behindernde andere Verwertungshandlungen keine Konkurrenz machen." (Schulze, Meine Rechte als Urheber, Beck, 1991, S. 134)
siehe auch
http://www.lewrockwell.com/tucker/tucker121.html |
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