 | | Verfasst am: 31.01.2010, 17:01 |
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[quote="Haifischfrau"]Es gibt einen Unterschied, ob jemand auf der Basis einer abhängigen Beschäftigung - als Minijob - bis zu 400 € im Jahr verdient (der Arbeitgeber muss diese Tätigkeit anmelden und Sozialabgaben dafür abführen) - ODER ob jemand eine freiberufliche bzw. selbstständige Nebentätigkeit innehat. Grundsätzlich muss jede Einnahme beim Finanzamt im Rahmen der jährlichen Steuermeldung gemeldet werden.
Wer Bücher schreibt und damit Geld verdient, hat auch entsprechende Ausgaben. Daher sollte jeder eine Einnahmen-Ausgabenrechnung erstellen, selbstverständlich mit Belegen und diese beim Finanzamt einreichen. Der Plusbetrag - so es denn einer wird - wird den anderen Einnahmen hinzugerechnet und auf den Gesamtbetrag wird die Steuer erhoben. 400 € Minijob - also abhängige Beschäftigung - sind dagegen steuerfrei.
Gruß
Haifischfrau
Wäre das wirklich so, würde kein Mensch einen Minijob antreten. Der Sozialversicherungspflichtige Verdienst vo € 400,- ist natürlich monatlich.
Gruß
Bernd |
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