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Ab welchen Betrag muss man Steuern abführen?

BeitragVerfasst am: 28.01.2010, 18:22
Hallo ihr Lieben,

wisst Ihr ab wann man Steuerpflichtig wird für die Autorenmarge?
Ich meine damit, wann schlägt das Finanzamt zu?

LG B.S
 
  B.S.64 
 
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Re: Ab welchen Betrag muss man Steuern abführen?

BeitragVerfasst am: 28.01.2010, 20:42
B.S.64 hat Folgendes geschrieben:
wisst Ihr ab wann man Steuerpflichtig wird für die Autorenmarge?
Ich meine damit, wann schlägt das Finanzamt zu?


Ganz einfach:

Nimm alle Einkünfte, die du hast, addiere sie zusammen, und wenn dann mehr als 7.664,- Euro (für Singles im Jahre 2009; ab 2010 sind das 8.004,- Euro) heraus kommt, zahlst du Steuern.

Dem Finanzamt ist es ziemlich egal, ob das zu versteuernde Einkommen aus Löhnen und Gehältern, aus Renten, aus Geldanlagen, aus Einkünften selbstständiger Arbeit oder aus Tantiemen von Buchverkäufen stammt.

Die Summe macht's, nicht die Herkunft.

Grüße
Siegfried

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Siegfried

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Hartmut Dühr - Ergebung ohne Widerstand
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  Siegfried 
 
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BeitragVerfasst am: 29.01.2010, 00:24
Zitat:
wisst Ihr ab wann man Steuerpflichtig wird für die Autorenmarge?


Entscheidend ist, ob positive Einnahmen (Überschüsse) erzielt werden. Falls ja, dann sind sie zu versteuern und zwar als Einkünfte aus selbständiger Arbeit (=schriftstellerischer Tätigkeit). Was an Steuern fällig wird, hängt davon ab, was alle Einkunftsarten zusammengerechnet ausmacht.

Du kannst dich glücklich schätzen, wenn du Überschüsse erzielst. In der Regel gibt es Probleme mit dem Finanzamt, weil negative Einkünfte (=Verluste) erzielt werden, die sich einkommensteuermindernd auswirken. Da sieht das Finanzamt schnell eine Liebhaberei, die sich dann nicht steuerlich (= Senkung der Steuerlast) auswirkt.

Gruß Bello
 
  Bello 
 
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BeitragVerfasst am: 29.01.2010, 06:44
Gönn dir eine Steuersoftware. Ich benutze seit vielen Jahren das Teil von WISO. Damit kann man schön durchrechnen, wieviel Steuern anfallen. Wenn du von deiner Schreibe (noch) nicht leben kannst, wirst du ja eh eine Steuererklärung machen müssen. Dann kannst du so eine Software auch gebrauchen.

My.

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BeitragVerfasst am: 29.01.2010, 11:13
Hallo,

es wäre vielleicht noch wichtig, dass natürlich auch alle Ausgaben die das Buch betreffen wieder für den Steuerabzug geltend gemacht werden können.

Es entstehen bei einem Buch auch Kosten die gerne vergessen werden.

-Bürokosten, Druckertinte
-Briefmarken, Portokosten
-wenn man einen guten Steuerberater hat, kann man auch den PC abschreiben.
-Telefonkosten
-Arbeitszimmer zumindest einen Teil davon
-Benzinkosten für Lesungen
-Fahrtkosten usw.

Alles was für die Erstellung und Vertrieb eines Buches an Kosten entsteht kann geltend gemacht werden.

Leider kann ich bei meinem Kreuzfahrtbuch keine Reisekosten für Recherchen vor Ort im Mittelmeer abschreiben. Das wäre nicht nicht schlecht thumb up

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Der Satirische Kreuzfahrt-Flüsterer ISBN 978-3-8370-9816-7
Feindschaftsbuch ISBN 978-3-8370-9803-7
Das erotische Freundschaftsbuch ISBN 978-3-8391-0037-0
NEU: http://www.youtube.com/watch?v=t25CNmrKaZ4
 
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BeitragVerfasst am: 29.01.2010, 11:27
Richymuc hat Folgendes geschrieben:
wenn man einen guten Steuerberater hat, kann man auch den PC abschreiben.

Wenn Du einen guten Steuerberater hast, setzt der sich selbst auch noch von Deinen Einnahmen ab Smile (Von den Einnahmen! Nicht mit ... Smile)

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LG - matthias

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BeitragVerfasst am: 29.01.2010, 12:23
Zur Ergänzung:

Nebeneinkünftige bis € 410,- sind steuerfrei!
Das gilt für jeden Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob er zur Abgabe einer Steuerklärung verpflichtet ist oder das freiwillig tut.

Laut sog. Härteausgleich gilt:

Nebeneinkünfte von max 410,- im Kalenderjahr bleiben in voller Höhe steuerfrei (§46 Abs.3 EStG). Das ist der normale Härteausgleich.

Nebeneinkünfte zwischen 410,- und 820,- bleiben teilweise steuerfrei
(§46 Abs.5 EStG). Das ist der erweiterte Härteausgleich.

Bei getrennter Veranlagung gilt die Grenze für jeden Ehepartner.


Beim erweiterten Härteausgleich gilt eine gleitende Besteuerung:

Nebeneinkünfte 410,- steuerfrei 400,- steuerpflichtig 0,-
bei 500,- steuerfrei 320,- steuerpflichtig 180,-
bei 600,- steuerfrei 220,- steuerpflichtig 380,-
bei 700,- steuerfrei 120,- steuerpflichtig 580,-
bei 820,- steuerfrei 0,- steuerpflichtig 820,-

Gruß,
Frank

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BeitragVerfasst am: 29.01.2010, 12:29
Nebeneinkünfte von max 410,- im Kalenderjahr bleiben in voller Höhe steuerfrei (§46 Abs.3 EStG). Das ist der normale Härteausgleich.

Das sind im Monat gerade mal €34,16.
Ist das richtig, nicht mehr?
 
  büchernarr 
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BeitragVerfasst am: 29.01.2010, 12:44
@büchernarr

ja, das ist (leider) richtig!
(Bestätigt vom Bund der Steuerzahler und meinem Steuerberater!)

Gruß,
Frank

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BeitragVerfasst am: 29.01.2010, 19:59
Aber wieso ist dann ein Minijob, mit knapp 400 € im Monat, Steuerfrei???

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LG,

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BeitragVerfasst am: 29.01.2010, 20:35
@Lisa

...sag`ich doch: 400,- € sind steuerfrei

lieben Gruß,

Frank

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BeitragVerfasst am: 30.01.2010, 17:21
Frank K. hat Folgendes geschrieben:
@Lisa

...sag`ich doch: 400,- € sind steuerfrei

lieben Gruß,

Frank



Im Monat?

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LG,

Lisa
 
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BeitragVerfasst am: 30.01.2010, 17:29
@Lisa

...im Jahr! Steht auch so in meinem Beitrag! Wink
Es geht hier aber eher um Nebeneinkünfte...

Lieben Gruß,
Frank

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BeitragVerfasst am: 31.01.2010, 16:49
Es gibt einen Unterschied, ob jemand auf der Basis einer abhängigen Beschäftigung - als Minijob - bis zu 400 € im Jahr verdient (der Arbeitgeber muss diese Tätigkeit anmelden und Sozialabgaben dafür abführen) - ODER ob jemand eine freiberufliche bzw. selbstständige Nebentätigkeit innehat. Grundsätzlich muss jede Einnahme beim Finanzamt im Rahmen der jährlichen Steuermeldung gemeldet werden.
Wer Bücher schreibt und damit Geld verdient, hat auch entsprechende Ausgaben. Daher sollte jeder eine Einnahmen-Ausgabenrechnung erstellen, selbstverständlich mit Belegen und diese beim Finanzamt einreichen. Der Plusbetrag - so es denn einer wird - wird den anderen Einnahmen hinzugerechnet und auf den Gesamtbetrag wird die Steuer erhoben. 400 € Minijob - also abhängige Beschäftigung - sind dagegen steuerfrei.

Gruß
Haifischfrau
 
  Haifischfrau 
 
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BeitragVerfasst am: 31.01.2010, 16:54
Danke Haifischfrau, Steuerrecht ist nicht so mein Ding blink

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LG,

Lisa
 
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