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» keine Chance für Legastheniker

BeitragVerfasst am: 28.01.2010, 11:20
Es gibt zu jedem Quartal eine Abrechnung - aber nicht unbedingt eine Auszahlung (wenn Auszahlungsbetrag unter € 25,00). D.h. dass jedes verkaufte Buch sein eigenes Abrechnungsdatum besitzt, das in der Umsatzstatistik und in der Rechnung auftaucht und identisch ist. Wer hier Betrug unterstellen möchte, sollte erst einmal Rechnungen lesen lernen.

Ich finde es ausgesprochen unprofessionell, wenn man eigene Defizite Anderen in die Schuhe schieben will.

Mehr ist dazu nicht zu sagen.

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Wenn das so wäre...

BeitragVerfasst am: 28.01.2010, 11:32
Beitrag gelöscht


Zuletzt bearbeitet von Karateka am 28.01.2010, 12:26, insgesamt einmal bearbeitet
 
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BeitragVerfasst am: 28.01.2010, 11:40
Zitat:
Die Papier-Abrechnung kommt noch, keine Sorge - Ich habe sie nämlich gestern in der Post gehabt


Ah, sehr beruhigend. Hatte mir auch schon Sorgen gemacht. blink

Zitat:
Der Rechnungsbetrag wirtd mit ggf. vorhandemem Guthaben verrechnet


Man hat doch sonst (Herstellungskosten, Buchbestellungen) bei BoD die Wahl, ob man am Lastschriftverfahren teilnehmen will oder nicht. Gilt das für die Datenhaltungskosten nicht?

Viele Grüße,
Jens

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Re: Wenn das so wäre...

BeitragVerfasst am: 28.01.2010, 11:41
Karateka hat Folgendes geschrieben:
...fehlen mir Bücher im Wert von 14 Euro auf der Rechnung.

Wen ich Dein Posting richtig gelesen habe, sind das Umsätze aus dem I. Quartal, die aber wegen Unterschreitung des Mindestbetrages nicht ausgezahlt wurden? Dann hast Du eine Abrechnung zum Quartalsende des I. Quartals (31.03.), auf der diese Bücher ausgewiesen sind. deshalb fehlen sie auch auf allen anderen Abrechnungen ...

Nochmal: Es gibt in jedem Quartal eine Abrechnung - wenn Bücher verkauft wurden. Diese ist identisch mit den Umsatzangaben auf der BoD-Website. Ein Vergleich lohnt - denn so beantworten sich viele Fragen von selbst und Unterstellungen werden nicht notwendig ...

So schwer kann das wirklich nicht sein.

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Re: Wenn das so wäre...

BeitragVerfasst am: 28.01.2010, 11:51
mtg hat Folgendes geschrieben:
So schwer kann das wirklich nicht sein.


Okay, bleiben immer noch die 4,09 Euro übrig die ich anscheinend von BOD geschenkt bekommen habe.
 
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Okay, MS Excel sagt....

BeitragVerfasst am: 28.01.2010, 12:21
.. das es nur 2,09 Euro sind und die könnten wie von dir gesagt "Rundungsprobleme" sein.

Danke für die Aufklärung!
Wie bin ich nur auf den Quatsch mit dem Übertrag gekommen? Tzis tzis tzis

lg Karateka
 
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BeitragVerfasst am: 28.01.2010, 12:43
Schön, dass das geklärt werden konnte! thumb up

Übrigens: Ich hatte meine Rechnungen (Mastering und Kleinmenge) überwiesen. Fast zeitgleich überwies mir BoD die Quartals-Marge abzgl. dieser Kosten. Und sofort danach erfolgte der Ausgleich der von mir bereits bezahlten Rechnungen in Form einer Rücküberweisung. Das "Kuddelmuddel" ist ziemlich sicher nur deshalb entstanden, weil meine Überweisung in den Zeitraum der Quartalsabrechnungen fiel.

Wer eine Einzugsermächtigung erteilt hat, sollte die Marge zu 100% ausgezahlt bekommen; Einzugsermächtigungen gelten oft als "bares Geld" - deshalb sind die Folgen bei einem nicht gedeckten Konto recht kostenintensiv ...

Ich bin mit einer solchen Vorgehensweise übrigens auch aus kaufmännischer Sicht absolut einverstanden.

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BeitragVerfasst am: 29.01.2010, 20:24
Ok Freunde, inzwischen hat sich mein Problem - wie bei anderen auch - ja geklärt: der Abzug von der Margenabrechnung war tatsächlich die Datenhaltungsrechnung. Me culpa.
Aber kann man denn dieses Vorgehen nicht bei der Überweisung mit anmerken? nicht einfach schreiben: Marge minus Abzug!
Grüße von
Rainer

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BeitragVerfasst am: 01.02.2010, 13:00
Rainer Paul hat Folgendes geschrieben:
Aber kann man denn dieses Vorgehen nicht bei der Überweisung mit anmerken? nicht einfach schreiben: Marge minus Abzug!
Grüße von Rainer

Hallo Rainer,
ja, "man" könnte, aber ...

Ich bin schon einige Jahre dabei und von Anfang an wurde bei der Überweisung alles in einen Topf geschmissen. Mein Steuerberater schüttelt auch immer den Kopf, denn aus kaufmännischer Sicht ist das nicht gerade die korrekte Vorgehensweise, aber es lassen sich so Buchungskosten sparen. Vielleicht ist das ja der Beweggrund für diese Vorgehensweise cheezy grin
Mir macht es auf jeden Fall Mehrarbeit, weil ich jeden Januar eine Notiz mit Erklärungen an den Kontoauszug heften muss.

Ich kann mich daran erinnern, dass bei mir einmal im Dezember zusätzlich Gebühren für eine Leseprobe anfielen und auch diese 19 Euronen wurden in die Einzelüberweisung rein gepackt.

LG, Julia

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Abzug von Margenüberweisung
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