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Achtung bei geklauten Bildern!

BeitragVerfasst am: 21.09.2009, 19:03
Hallo,

das ist ein Tip für alle die mal eben zufällig ein "gefundenes" Bild aus dem Internet für ihr Buch verwenden wollen.

Anscheinend ist die Welt kleiner als man denkt.
Gestern habe ich eine ganz böse mail einer Dame erhalten.
Was ich mir erlaube, ihr Foto auf meinem Buchcover zu verwenden, ich soll mich schon mal warm anziehen, weil es für mich richtig teuer wird ...

Ihr Anwalt ist schon informiert und wird sich bei mir melden.

Tatsächlich habe ich das Bild der Dame auf meinem Cover "Das erotische Freundschaftsbuch" verwendet, allerdings habe ich die Lizenz dazu erworben, das habe ich heute mit der Dame klären können.

Das Foto habe ich bei fotolia.com mit allen Rechten gekauft, es hat 4 Euro gekostet.
Die Dame ist beruhigt und hat sich inzwischen bei mir entschuldigt, sie ist es nur leid wenn andauernd ihre Fotos aus dem Internet geklaut werden.
In einem anderen Fall sind ihr gerichtlich 800 Euro zugesprochen worden.

Das Foto das ich von ihr verwendet habe, hat sie durch Zufall bei Amazon entdeckt und ihr Foto auf meinem Buchcover gesehen.

Wie gesagt, die Welt ist klein. Bei mir war alles klar und alles hat sich geklärt. Wer jedoch geklaute Fotos verwendet, darf sich nicht wundern, wenn man enteckt wird und das kann richtig teuer werden.

Vor allem wenn mit fremden Fotos auch noch Geld verdient (Bücher) werden soll.

War nur ein Tip für zukünftige Autoren cheezy grin
Diejenigen die bereits geklaute Bilder in ihren Büchern verwenden, müssen halt hoffen das es nicht so schnell gefunden wird. cool

Gruß vom Richard

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Der Satirische Kreuzfahrt-Flüsterer ISBN 978-3-8370-9816-7
Feindschaftsbuch ISBN 978-3-8370-9803-7
Das erotische Freundschaftsbuch ISBN 978-3-8391-0037-0
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  Richymuc 
 
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BeitragVerfasst am: 22.09.2009, 08:45
Der sicherste Weg ist wohl, sein Cover selber zu malen/fotografieren. Wobei auch nicht alle Motive frei sind.

Aber dass man sich solche Mails gefallen lassen muss, nachdem man für die Lizenz bezahlt hat, ist schon ein starkes Stück!

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LG, Valerie

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  Valerie J. Long 
 
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BeitragVerfasst am: 22.09.2009, 09:57
Hallo, Richy und Valerie.

Valerie, da gebe ich dir vollkommen Recht. Da hat die Verkäuferin der Nutzungslizenz des Fotos wohl nicht wirklich gut selbst nachgeforscht und aufgepasst. Und eigene Fotos sind rechtlich immer die sicherste Lösung.

Dabei kann sie doch froh sein, mit solch einem Körper auf einem Buch abgebildet zu sein. cheezy grin

Zurück zum Ernst: Richy, wenn es bei solch einem Fall wirklich vor Gericht ginge, könntest du den wasserdichten Nachweis erbringen, dass du die Lizenzen für das Foto legal erworben hast? Gilt dort ein einfacher Ausdruck der Bestellbestätigung (?) beim Anbieter, oder wie kann ich mir das vorstellen?

Herzliche Grüße,
Thorsten
 
  Thorsten Boose 
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BeitragVerfasst am: 22.09.2009, 10:04
Guter Tipp. was mir immer noch nicht erklärt werden konnte, was ist mit dem Persönlichkeitsrecht wenn, bei einem Auftritt von mir, zum Beispiel das Publikum fotografiert wird und ich dieses Foto, z.B. auf meine HP stelle oder in einem Buch verwende?
Da sind ja auch Personen drauf zu erkennen, die ich aber nicht fragen kann, ob sie etwas gegen eine Veröffentlichung haben.

Wie geht das ?

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  Amos 
 
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BeitragVerfasst am: 22.09.2009, 10:10
Hallo, Amos.

Da kommt es darauf an, wo und zu welchem Zweck das Foto gemacht wurde. Handelt es sich um einen öffentlichen Platz, eine Veranstaltung, Versammlung etc. pp., dann benötigt man meines Wissens keine Erlaubnis von jedem einzelnen Beteiligten. Wäre es so, wäre die Berichterstattung oder Sendungen wie "Wetten, dass..?!" nicht möglich.

Wichtig hierbei ist immer, dass es öffentlich sein muss, denn dann geben die Besucher allein mit ihrem Besuch schon die Erlaubnis - sozusagen. Sie sind gewahr, gefilmt oder fotografiert zu werden. Jedenfalls wurde es mir sinngemäß von vielen Seiten her so erklärt. Allerdings solltest du jeden Einzelfall am besten von Fachpersonal abklären lassen.

Herzliche Grüße,
Thorsten
 
  Thorsten Boose 
Gast 
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 22.09.2009, 10:18
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Bisher ist das genau mein Wissensstand.

Wenn ich ein überschaubares Publikum habe, hole ich mir am Ende meiner Vorstellung ein kollektives Ja bei den Anwesenden ein.
Also ich frage sie pauschal, ob jemand etwas dagegen habe, das ich ein Foto mache und das später evtl. auf meiner HP veröffentliche.

Da habe ich schon von Leuten gehört, die mich davor warnten, auch bei einem pauschalem Ja, die Fotos sind eben nicht rechtlich abgesichert.
Ich werde mich da weiterhin lieber zurückhalten.

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  Amos 
 
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BeitragVerfasst am: 22.09.2009, 10:27
Amos hat Folgendes geschrieben:
Da habe ich schon von Leuten gehört, die mich davor warnten, auch bei einem pauschalem Ja, die Fotos sind eben nicht rechtlich abgesichert.

Eben, das ist das Spiel mit dem Feuer. Und bloß für ein Foto von sagen wir 120 Leuten die schriftliche Bstätigung einzuholen, steht in keinem Verhältnis.
 
  Thorsten Boose 
Gast 
 
 
   
   

Re: Achtung bei geklauten Bildern!

BeitragVerfasst am: 22.09.2009, 10:47
Richymuc hat Folgendes geschrieben:
Ihr Anwalt ist schon informiert und wird sich bei mir melden.

Tatsächlich habe ich das Bild der Dame auf meinem Cover "Das erotische Freundschaftsbuch" verwendet, allerdings habe ich die Lizenz dazu erworben, das habe ich heute mit der Dame klären können.


Und? cheezy grin

Schon Gegenklage eingereicht? smart

Weil du tagelang nicht schlafen konntest, dir fortwährend schlecht war, du dich nächtens wegen der Androhung "Anwalt - Klage - Gericht - Schadenersatz - leergepfändetes Bankkonto - Armut im Alter" andauernd übergeben musstest? angle

Was setzt man da so als durchschnittliches Schmerzensgeld an? Rolling Eyes dozey cheezy grin

Grüße
Siegfried

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BeitragVerfasst am: 22.09.2009, 10:57
Hallo Thorsten,

Thorsten hat Folgendes geschrieben:
Da kommt es darauf an, wo und zu welchem Zweck das Foto gemacht wurde.


Genau. Die aktuelle Berichterstattung der Medien ist etwas anderes als ein Coverbild eines Buches oder ein Bild auf einer Homepage.

Zitat:
Handelt es sich um einen öffentlichen Platz, eine Veranstaltung, Versammlung etc. pp., dann benötigt man meines Wissens keine Erlaubnis von jedem einzelnen Beteiligten. Wäre es so, wäre die Berichterstattung oder Sendungen wie "Wetten, dass..?!" nicht möglich.


Doch, die haben nämlich Geld. Ein paar Tausend Euro Schadenersatz machen sich im Programmetat kaum bemerkbar.

Wenn du dich am Sonntag nachmittag in ein Gartenlokal setzt, brauchst du es nicht hinnehmen, dort fotografiert zu werden und dich demnächst auf dem Umschlag eines Buches wiederzufinden. Egak, ob du dich selbst in die Öffentlichkeit begeben hast oder nicht.

Zitat:
Wichtig hierbei ist immer, dass es öffentlich sein muss, denn dann geben die Besucher allein mit ihrem Besuch schon die Erlaubnis - sozusagen.


Nein. Da du vermutlich nicht zu den wenigen Millionären zählen wirst, sondern dir dein Brot noch selbst verdienen musst, wärst du dann Freiwild für alle möglichen Fotografen.

Gefallen lassen muss man es sich nur, wenn man lediglich Beiwerk ist. Wenn man als einer von mehreren Spaziergängern auf einem Bild zu sehen ist, muss man das hinnehmen.

Zitat:
Sie sind gewahr, gefilmt oder fotografiert zu werden.


Das hängt immer von den konkreten Umständen ab. Bilder von Teilnehmern einer Demonstration oder Kundgebung sind natürlich juristisch anders zu werten als ein Schnappschuss aus dem Biergarten. Bei ersterem sucht man ausdrücklich die Öffentlichkeit. Aber auch da sind Bilder einzelner Teilnehmer riskant, wenn es sich um keine aktuelle Berichterstattung handelt.

Der Feststellung, besser juristischen Rat zu suchen, kann man jedenfalls nur unterstützen. Ein Forum, in dem nur mehr oder weniger informierte juristische Laien antworten, kann immer nur ein paar Anregungen geben.

Beste Grüße,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 22.09.2009, 11:21
Hallo, Heinz.

Danke für deine Ergänzungen, man lernt halt immer noch etwas dazu. thumb up
hawepe hat Folgendes geschrieben:
Gefallen lassen muss man es sich nur, wenn man lediglich Beiwerk ist. Wenn man als einer von mehreren Spaziergängern auf einem Bild zu sehen ist, muss man das hinnehmen.

Ich kriege es selbst seit Jahren hautnah mit. Irgendwann begann einmal jemand Fotos von seinem Saufgelage im Internet zu präsentieren. Das gefiel den anderen Partygästen so gut, dass sie es wiederholten. Die Datenbank wuchs, andere machten es ihnen gleich und so entstand rasend schnell die Party-Community-Fotografie (ein schreckliches Wort).

In beinahe jeder gesponsorten Feierlichkeit muss man sich nun alle zwei Meter von einem Hobbyfotografen fragen lassen "Darf ich dich fotografieren für [Werbung für Webseite]?", das dann mehrmals und von verschiedenen Gesellschaften. Da kommt man sich schnell vor wie ein Paparazzi-Opfer und das Fröhlichsein, das Feiern, geht dabei unter.

Natürlich ist es nicht überall so, zum Glück, und vor allem nicht bei wirklich seriösen Festen! Doch wie will man sich davor schützen heutzutage? Wenn das Foto in einem Buch oder Film auftaucht, ist es relativ einfach, dagegen zu klagen. Aber bei Internetinhalten? Die sind mit einem Klick wieder gelöscht.

Herzliche Grüße,
Thorsten
 
  Thorsten Boose 
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BeitragVerfasst am: 22.09.2009, 11:24
Also wenn ich ein Titelbild brauch, nehm ich Aston Skovgard und seine Frauen. Und die Jacht.

Edit: sorry, offtopic redface

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BeitragVerfasst am: 22.09.2009, 11:26
hawepe hat Folgendes geschrieben:
Gefallen lassen muss man es sich nur, wenn man lediglich Beiwerk ist. Wenn man als einer von mehreren Spaziergängern auf einem Bild zu sehen ist, muss man das hinnehmen.


Was auch zu diskutieren wäre, ist der §23, Absatz 1, Satz 4 des Kunsturheberrechtsgesetzes (KUG), wo es heißt:

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
[...]
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.


Ist ein Buch die Schaustellung eines höheren Interesses der Kunst?
Rolling Eyes

Grüße
Siegfried

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BeitragVerfasst am: 22.09.2009, 11:35
Thorsten hat Folgendes geschrieben:
Ich kriege es selbst seit Jahren hautnah mit. Irgendwann begann einmal jemand Fotos von seinem Saufgelage im Internet zu präsentieren. Das gefiel den anderen Partygästen so gut, dass sie es wiederholten. Die Datenbank wuchs, andere machten es ihnen gleich und so entstand rasend schnell die Party-Community-Fotografie (ein schreckliches Wort).


Das kennt man heute als "StudiVZ" oder "SchülerVZ".

Thorsten hat Folgendes geschrieben:

Wenn das Foto in einem Buch oder Film auftaucht, ist es relativ einfach, dagegen zu klagen. Aber bei Internetinhalten? Die sind mit einem Klick wieder gelöscht.


Schwerer Irrtum!
Wenn ein Spruch wahr ist, dann dieser: "Das Internet vergisst nie!"
Was einmal im Internet drin ist, bekommst du nie wieder raus. Weil die Informationen, wie etwa das Bild, wo du nach einem extrem feucht-fröhlichen Abend kotzend über einem Jägerzaun hängst, nicht zentral auf einem Rechner bereitgehalten wird, sondern sich u. U. auf Tausende von Servern dupliziert (das ist ja der Sinn des Internets: verteilte Datenhaltung, damit Informationen schnell gefunden werden können).

Nicht ohne Grund haben Web-Seiten wie "SchülerVZ" große Probleme, weil irgendjemand mit seinem Handy ein paar Fotos schießt, wie "Charly" der "Manu" mal eben kurz den Rock hochhebt, und diese Bilder ins Netz stellt. Wenn die Eltern von "Manu" über die Schule oder per Anwalt fordern, die Bilder vom Netz zu nehmen, dann sind die bereits über die ganze Welt weiterverteilt worden. Pech ... was drin ist, ist drin. Und könnte "Manu" bei einem Bewerbungsgespräch Jahre später als böses Schicksal ereilen (gleiches kann einem mit dem Bild, wo man über dem Jägerzaun hing, auch passieren).

Grüße
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BeitragVerfasst am: 22.09.2009, 11:49
Da ist was dran .... und Webseiten werden auch archiviert. Unter archive.org.
Also selbst wenn sie schon gelöscht sind, bleiben sie dort erhalten.
Manchmal unvollständig, aber immerhin.

_________________
Siegmund Natschke: Politik und Jugendarbeitslosigkeit - Deutschland, Großbritannien, die Niederlande und Deutschland im Vergleich.
ISBN: 384233544X
www.jugenderwerbslosigkeit.de
 
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BeitragVerfasst am: 22.09.2009, 12:12
Hallo, Siegfried.

Ich wollte keine bestimmten Webseiten nennen, da es unzählige davon gibt . . .
Siegfried hat Folgendes geschrieben:
Thorsten hat Folgendes geschrieben:

Wenn das Foto in einem Buch oder Film auftaucht, ist es relativ einfach, dagegen zu klagen. Aber bei Internetinhalten? Die sind mit einem Klick wieder gelöscht.


Schwerer Irrtum!
Wenn ein Spruch wahr ist, dann dieser: "Das Internet vergisst nie!"
Was einmal im Internet drin ist, bekommst du nie wieder raus.

Das ist wahr. Meine Erklärung ging in eine etwas andere Richtung: Jemand sieht sich auf einem Foto (online) in einer sehr peinlichen und rufschädigenden Situation. Nun nimmt dieser Jemand Kontakt mit dem Webmaster auf, es wird diskutiert und der Seitenbetreiber entschließt sich kulanterweise dazu, das Foto zu entfernen. Der Jemand ist beruhigt - aber denkste!
Nun kommt dein Gedankengang: Das Internet vergisst nie etwas. Wie soll also dieser Jemand jemals dieses Foto komplett offline stellen lassen können? Das ist, würde ich einmal behaupten, fast unmöglich. Und wie klagt man dann?

Das war der Gedanke hinter meinem Beitrag.

Herzliche Grüße,
Thorsten
 
  Thorsten Boose 
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