 | Korrekturen | Verfasst am: 02.01.2010, 11:27 |
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Wie ärgerlich sowas ist, erlebe ich als Journalistin täglich. Man muss sich mal vorstellen, was in einigen Tagesmedien auf die Menschheit losgelassen wird an Volontären u.ä., die da manchmal herb im Text ihre eigenen Spuren hinterlassen wollen.
Ich habe alles schon erlebt: Angefangen bei einem totalen Zerwürfnis mit einer Zeitung, weil ein Interview mit einem Promi falsch gekürzt wurde, er dann falsch zitiert wurde und ich ganz böse Anrufe bekam,
über Redakteure, die einfach "Rechtschreibmäßig" besser waren als ich und ich mich über falsche Fehler künstlich aufregte bis hin zu Zeitschriften, die grundsätzlich dem Autor einen Vorabdruck zur letzten Ansicht überlassen.
Letztendlich ist es eine Frage der Kommunikation.
Man kann als Autor eine Vorabansicht verlangen, beim Buch einen Probedruck (auch wegen der Farben). Der ist im digitalen Zeitalter nicht teurer als 35 Euro bei ca. 180 S., man kann auch bei Zeitschriften und Zeitungen darauf bestehen. Nur im hektischen Tagesgeschäft gilt man dann als "schwieriger" Autor und wird bald aussortiert, es sei denn, man ist Spitze. Ich weiß, dass sich prominente Autoren grundsätzlich eine Voransicht senden lassen und noch mal Korrekturen vornehmen, Prominente sowieso.
Wenn mir jetzt sowas passiert wäre mit dem Lektorat (ich hoffe nicht, die korregierten Stellen waren die rechts?), wäre ich sofort an den Lektoratsleiter, danach an den Verlagsleiter herangetreten.
Immer "nächsthöher" kommunizieren.
Dem Verlag kann an Fehlern auf keinen Fall gelegen sein, denn er lebt ja von Qualität und Verkauf.
Auch zeigt sich oft, dass die Chefs ganz anders denken, als ihre Redakteure oder Lektoren. |
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 | | Verfasst am: 03.01.2010, 01:26 |
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Hallo ihr Lieben,
ein frohes neues Jahr - ich hoffe ihr seid alle gut reingerutscht!
Was mein Problem angeht, so zeigte sich der Verlag ziemlich uneinsichtig, ein Grund dafuer ist vielleicht, dass der Lektor, die Frau des Verlagsgruenders ist und der Verlag nur aus diesen beiden Personen besteht, wie ich in Erfahrung gebracht habe.
Ich schickte ihnen die Fehlerdatei, in denen ich alle Fehler auffuehrte, die mir aufgefallen sind und einen Teil der Auskunft, die ich von Siegfried erhalten hatte, doch zurueck kamen nur Beleidigungen.
Ohne das auf meine Email eingegangen wurde, wurde mir erneut mitgeteilt, dass das Buch entweder so gedruckt werden wuerde oder gar nicht. Ich war entsetzt und schrieb dem Verlag, dass es doch nicht im Sinne des Verlages sein koennte, ein Buch voller Fehler (wobei die Haelfte auch noch vom Lektorat eingebaut wurden war, aufgrund deren Aenderungen), auf den Markt zu bringen, daraufhin wurde ich eine Luegnerin genannt und ich wurde auf die tolle Chance hingewiesen, die sie mir als Neuling geben! Natuerlich ist die Chance toll, jeder Schrifststeller wuenscht sich einen Verlag aber was hat das mit dem Korrigieren der Fehler zu tun?
Am besten fand ich, das sie mir die entstandenen Kosten in Rechnung stellen werden und mich im selben Atemzug darauf hinwiesen, dass ich das lektorierte Skript nicht verwenden darf.
Ich soll also fuer eine Leistung zahlen, die ich gar nicht nutzen darf - dieser Verlag spricht wirklich fuer sich selbst.
Ich werde das Buch jetzt wahrscheinlich mit BOD herausbringen, vielleicht habe ich wirklich eine grossartige Chance vertan aber dafuer kann ich hinter dem stehen, was ich auch wirklich geschrieben habe.
Aus einen meiner Saetze, indem ich schrieb, er schluerfte in die Kueche machte die Lektorin - da schlappete er in die Kueche? Sie gab auch keine Hinweise, sie nahm sich die Frechheit heraus, einfach Teile in meinem Manuskript zu aendern, zu loeschen oder einem anderen Sinn zu geben. Sie schickte es mir mit den Worten, so werden wir es zum Druck freigeben.
Ich bedanke mich fuer die grossartige Hilfe und wuensche euch ein frohes neues Jahr. |
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ricci |
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 | | Verfasst am: 03.01.2010, 06:29 |
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Hallo Ricci,
das ist ja unfassbar! Sag doch mal: musstest du an diesen "Verlag" etwas bezahlen? Wie sieht denn der Vertrag aus? Ich habe mir mal die Website des Verlags angeschaut: sie gibt ja nicht viel an Information her.
Wie bist du denn da rangekommen?
Ich würde nicht sagen, dass du eine Chance vertan hast, sondern vermutlich eher Glück gehabt hast, dass du dort nicht veröffentlichst.
Sichere dich bloß ab, damit die das, was sie da "lektoriert" haben, nicht publizieren. Ich würde einen Anwalt einschalten!
Viel Glück für dich
Haifischfrau |
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Haifischfrau |
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 | | Verfasst am: 03.01.2010, 08:04 |
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Liebe Ricci,
auch ich empfehle Dir, einen Anwalt einzuschalten.
Nun aber zu der Überlegung, warum ein Verlag Interesse daran haben könnte, ein orthografisch fehlerhaftes Manuskript zu veröffentlichen.
Die folgenden Überlegungen entsprechen meiner subjektiven Einschätzung. Ganz allgemein: Es mag Leute geben, die gründen Verlage aus Motiven, die nicht unbedingt damit zu tun haben, viele (oder ganz besondere) Bücher zu verkaufen.
Vielleicht reise ich sehr gern und möchte auch darüber schreiben. Dann kann ich einen Klein-Verlag gründen und die Reisebücher von mir und meiner Frau und ein paar guten Bekannten heraus bringen.
Damit das Finanzamt mir glaubt, dass ich wirklich Verleger bin, muss ich regelmäßig Bücher veröffentlichen. Darum brauche ich Autoren.
Wenn diese Autoren dann noch Bücher über weit entlegene Lände schreiben (beispielsweise Australien), dann kann ich als Verleger selbst Reisen nach Australien unternehme - weil ich ja schauen muss, ob das so stimmt, was meine Autoren schreiben - und dann kann ich diese Reisen von der Steuer absetzen.
Und ich kann dazu auch ganz unbekannte Autoren "verwenden", die sich freuen, wenn ihr Manuskript überhaupt kostenlos veröffentlich wird. Und auf die Qualität des Manuskripts muss ich dabei auch nicht achten. Denn großartige Werbung für die Bücher meines Verlages mache ich sowieso nicht, und ich strebe auch gar keine hohen Verkaufszahlen an.
Beste Grüße von Reinhardt |
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Reinhardt57 |
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 | | Verfasst am: 03.01.2010, 10:21 |
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Ich bin eigentlich im Moment eher BoD-"Verleger" denn Autor. Wenn ich jemandem ein Buch "mache" (das letzte ist Böhmerts "Ein Abend beim Chinesen", kurz vor Weihnachten fertig geworden), geht das so:
- Wir finden uns zusammen.
- Autor schickt Texte.
- Ich lasse Duden und meine eigenen Kenntnisse drüberlaufen.
- Ich schicke das Ergebnis an den Autoren.
- Es kommt dessen Kommentar, ggf. Diskussion.
- Ich mache die Druckvorlagen, "Fahnen", wie man das früher nannte.
- Die gehen an den Autoren.
- Der kommentiert; Fehler findet man da immer noch ein paar.
Jeder "richtige" Verleger, der anders arbeitet, ist in meinen ganz persönlichen Augen kein guter Partner. Ein Verleger, der argumentiert, das ginge bei der vielen Arbeit nicht, sollte halt weniger Bücher machen
Dir, Ricci, kann ich nur empfehlen, den Vertrag zu checken, zu kündigen und ggf. Forderungen von Verlagsseite für das "Lektorat" auf dich zukommen zu lassen und dann zu klagen. Bei aller Liebe - einer derartige Verhunzung von irgendwas ist einfach nicht tragbar.
My. |
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Beckinsale |
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 | | Verfasst am: 03.01.2010, 13:18 |
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Ihr werdet es nicht glauben, gerade habe ich auf der www.buchhandel.de Seite nach meinem Buchtitel geschaut - "Neue Heimat Vancouver" - war dort nicht gelistet dafuer aber "Neie Heimat Vancouver" - die schaffen es noch nicht einmal drei Woerter, den Buchtitel richtig zu kaufen (jetzt koennt ihr euch vorstellen, wie das lektorierte Skript aussah) - ich bin froh, dort weg zu sein.
Aber dazu meine Frage, wie kann ich diesen Namen jetzt fuer mich reservieren lassen? Und koennen Verlage ihre ins VLB eingetragenen Titel aendern? |
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ricci |
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 | | Verfasst am: 03.01.2010, 14:12 |
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Hallo Ricci,
| ricci hat Folgendes geschrieben: |
| Aber dazu meine Frage, wie kann ich diesen Namen jetzt fuer mich reservieren lassen? Und koennen Verlage ihre ins VLB eingetragenen Titel aendern? |
Letzteres geht natürlich, auch wenn die bürokratischen Hürden meistens erheblich sind.
Dein Problem ist, dass dein Titel erst einen Titelschutz genießt, nachdem das Buch erschienen ist. Dagegen hilft nur eine Titelschutzanzeige z.B. in der Zeitschrift des Börsenvereins des deutschen Buchhandels. Da der Titel aber - wenn auch fehlerhaft - bereits im VlB steht, dürfte es dafür zu spät sein.
Nach dem, was du geschrieben hast, dürfte wohl kein Weg an einem Anwalt vorbeiführen. Da der Verlag bislang aber nur droht, würdest du auf deinen Anwaltskosten sitzen bleiben. Ich würde deshalb vermutlich noch warten, bis er Forderungen stellt oder das Buch ohne Genehmigung veröffentlicht. Geht man dagegen vor und gewinnt, muss die Gegenseite auch die Verfahrenskosten tragen.
Nerven kostet es aber so und so.
Beste Grüße,
Heinz. |
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hawepe |
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 | | Verfasst am: 03.01.2010, 14:43 |
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Hallo ricci,
ich frage mich ernsthaft, wie naiv man sein muss,
um derartige Vorwürfe in ein öffentliches Forum zu
setzen, noch bevor die Rechtslage überhaupt geklärt
ist. Zieh' dich vorsichtshalber warm an, das kann
nämlich teuer werden. Würde mich nicht wundern, wenn
du demnächst eine Klage wegen Geschäftsschädigung
am Hals hast.
Erwachsene Geschäftspartner (in diesem Fall Verlag/Autor)
klären solche Differenzen in der Regel unter sich. Dabei
sollte Diskretion Ehrensache sein!
LG, Amber |
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AmberStuart |
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 | | Verfasst am: 03.01.2010, 15:42 |
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| Ich habe hier keine Vorwuerfe aufgestellt, sondern ueber meine Erfahrungen, die ich selbst erlebt habe, berichtet, die ich auch jederzeit beweisen kann! |
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ricci |
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 | | Verfasst am: 03.01.2010, 16:44 |
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Ich bedanke mich fuer eure Antworten. Ihr habt mir alle so geholfen - wenn ich euch nicht haette - Vielen lieben Dank.
Ich habe an dem Verlag noch nichts gezahlt und ich werde auch nichts zahlen!
Desweiteren habe ich dem Verlag einen schriftlichen Hinweis geschickt, dass ich weiterhin das Urheberrecht habe und damit die Veroeffentlichung meines Manuskriptes verbiete, sollte er es trotzdem veroeffentlichen, werde ich mir einen Anwalt suchen.
Im Moment bearbeite ich gerade mein Manuskript neu, denn ich vertrete die Ansicht, dass nichts aus Zufall passiert und man jedes, noch so negative Erlebnis, positiv fuer sich nutzen kann. |
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ricci |
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 | | Verfasst am: 03.01.2010, 16:59 |
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Du hast Post !!
LG Aston |
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Aston Skovgaard |
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 | | Verfasst am: 03.01.2010, 17:10 |
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Hallo Amber,
deinen Einwand verstehe ich hier überhaupt nicht. Ricci hat ganz klar aufgezeigt, was der "Verlag" verschlimmbessert hat und welche Drohungen er ihr gegenüber ausgesprochen hat.
Gerade für derartige Fälle finde ich ein Forum wie dieses hilfreich!
Der "Verlag" wird sich hüten, aufgrund des Austauschs hier etwas gegen Ricci zu unternehmen, schließlich hat sie alles schriftlich vorliegen.
Gruß
Haifischfrau |
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Haifischfrau |
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| Anmeldedatum | 04.02.2008 | | Beiträge | 2796 | |
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 | | Verfasst am: 03.01.2010, 18:05 |
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| AmberStuart hat Folgendes geschrieben: |
ich frage mich ernsthaft, wie naiv man sein muss,
um derartige Vorwürfe in ein öffentliches Forum zu
setzen, noch bevor die Rechtslage überhaupt geklärt
ist. Zieh' dich vorsichtshalber warm an, das kann
nämlich teuer werden. |
Ich habe irgendwo mal gelesen, dass die Benutzung von nicht legitimierten Fotos (etwa von Pop- und Rockstars ) auf der eigenen Webseite - auch bei rein privat genutzten Webseiten - deutlich eher zu rechtlichen Folgen führen kann, als eine Diskussion über die Leistung eines Vertragspartners.
Grüße
Siegfried |
|
_________________ Grüße
Siegfried
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Hartmut Dühr - Ergebung ohne Widerstand
ISBN 978-3-8423-3030-6
***
»Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein« (Hans Rosenthal) |
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Siegfried |
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| Anmeldedatum | 09.07.2008 | | Beiträge | 3521 | | Wohnort | Hannover | |
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 | | Verfasst am: 03.01.2010, 19:29 |
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Solltest du mich gemeint haben, @ Siegfried,
die Fotos der Rock- und Popstars auf
meiner Seite sind Verlinkungen zu Leuten, die
meine 'Freundschaftsanfrage' erst genehmigen
und annehmen mussten, und somit legal...
Auch im umgekehrten Fall muss ich Anfragen
erst genehmigen.
Gruß, Amber |
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_________________ http://www.myspace.com/amberstuart |
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AmberStuart |
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| Anmeldedatum | 07.03.2009 | | Beiträge | 410 | |
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 | | Verfasst am: 04.01.2010, 00:24 |
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| AmberStuart hat Folgendes geschrieben: |
Solltest du mich gemeint haben, @ Siegfried,
die Fotos der Rock- und Popstars auf
meiner Seite sind Verlinkungen zu Leuten, die
meine 'Freundschaftsanfrage' erst genehmigen
und annehmen mussten, und somit legal...
Auch im umgekehrten Fall muss ich Anfragen
erst genehmigen.
Gruß, Amber |
Wenn ...
- ich ein nicht lizensiertes Bild als Avatar benutze,
- du mich fragst, ob du mich mit meinem Avatar-Bild auf deiner Webseite einbinden darfst
- ich deiner Bitte entspreche
- du mein Avatar-Bild direkt einbindest oder per Link anzeigst
... dann ist das nicht lizensierte Bild trotzdem bei dir legal?
| Netzeitung hat Folgendes geschrieben: |
Für die meisten Forennutzer ist ein zum Nick, also zum Benutzernamen, passender Avatar mindestens genau so wichtig wie ein gelungenes Posting.
Geeignete Vorlagen lassen sich im Internet mit Hilfe der einschlägigen Suchmaschinen leicht finden. Und so wimmelt es in Foren und anderen Angeboten nur so vor bunten Bildchen - und damit auch vor Verstößen gegen das Gesetz über den Urheberschutz.
Comicfiguren wie Donald Duck, Sportler wie Oliver Kahn, berühmte Kunstwerke wie Muncks Schrei oder auch nur ein lustiges Foto, das man irgendwo im Web gefunden hat, haben alle eines gemeinsam: Sie unterliegen dem Copyright oder dem Urheberschutz und deswegen darf man sie in der Regel nicht öffentlich verwenden.
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Ist nun nur der User im Forum fällig oder auch der Webseiten-Betreiber, wo das Bild veröffentlicht wurde?
| Netzeitung hat Folgendes geschrieben: |
Entdeckt ein Urheber eine widerrechtlich verwendete Darstellung, kann er auf Unterlassung klagen. Vom User ist allerdings meist nur der Nickname bekannt, also wendet sich der Anwalt dann an den Foren- oder den Angebotsbetreiber. Eine Abmahnung kostet im Schnitt 500 Euro, den Stress dazu gibt's gratis.
[...]
Lässt sich trotzdem nicht zweifelsfrei herausfinden, wer der User im wirklichen Leben ist, ist der Betreiber dran. Die meisten Anbieter versuchen, möglichen Ärger um etwaige Copyright- und Urheberrechtsverletzungen durch die Nutzungsvereinbarungen zu vermeiden. Darin steht dann meist, dass Nutzer keine geschützten Inhalte veröffentlichen dürfen und bei Verstößen selber verantwortlich sind.
Trotzdem kann der Betreiber in die so genannte Störungshaftung genommen werden, da er die Möglichkeit geschaffen hat, dass der User die Urheberrechtsverletzung begehen konnte. Und dabei ist es vollkommen egal, ob der Betreiber – beispielsweise eines Forums - wusste, dass ein Avatar widerrechtlich genutzt wurde oder nicht oder ob er die Verantwortung per Vertrag auf den User abschiebt. |
Quelle: http://www.netzeitung.de/internet/935297.html
Vielleicht doch Vorsicht mit Usern, die Bilder liefern, von denen die Herkunft nicht 100%ig geklärt ist?
Grüße
Siegfried |
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_________________ Grüße
Siegfried
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Hartmut Dühr - Ergebung ohne Widerstand
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»Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein« (Hans Rosenthal) |
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Siegfried |
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