 | Anzahl Seiten einer Leseprobe ? | Verfasst am: 14.12.2009, 15:02 |
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Hallo im Forum
Habe bei Google zufällig entdeckt, dass mein Buch, "Der Pavillon am See", fast vollständig einschließlich dem Ende, als Leseprobe dargestellt wird. Meines Erachtens besteht eine Leseprobe aus maximal 10 Seiten, oder liege ich da falsch? Es kann doch nicht sein, dass man fast mein ganzes Buch bei Google nachlesen kann.
Wer kann mir hierbei Auskunft geben ?
mfg Kerstin |
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Gigi |
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 | | Verfasst am: 14.12.2009, 15:24 |
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David Damm |
| Moderator |
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 | Re: Anzahl Seiten einer Leseprobe ? | Verfasst am: 14.12.2009, 18:53 |
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| Gigi hat Folgendes geschrieben: |
Hallo im Forum
... dass mein Buch, "Der Pavillon am See", fast vollständig einschließlich dem Ende, als Leseprobe dargestellt wird....
mfg Kerstin |
Hallo Kerstin,
ich kann bei Google bis zur Seite 84 Deines Buches einsehen (zwischendrin sind immer mal wieder zwei Seiten ausgelassen). Insgesamt hat Dein Buch 276 Seiten, sofern ich das richtig ermittelt habe. Also ist der Großteil nicht lesbar.
Bei meinen Büchern, die ich übrigens alle für Google freigegeben habe, ist das Verhältnis ähnlich. Z.B. "Poker - Ein Spielerroman" ist bis Seite 51 (von 176) lesbar.
Ich betrachte die Google-Buchsuche als gute Werbung, schließlich wird man beim googeln direkt auf passende Textstellen gelenkt. Insbesondere bei Büchern, denen man den Inhalt nicht unbedingt am Titel ablesen kann (z.B. bei vielen Romanen), kann dies hilfreich sein. Bei meinem obigen Beispiel (Poker) würde man anhand des Titels beispielsweise nicht vermuten, dass es sich auch um einen historischen Berlin Roman handelt. Wer aber z.B. nach bestimmten Berliner Orten googelt, wird zu den entsprechenden Textstellen gelenkt und somit möglicherweise für das Buch interessiert.
Solange die Leseproben bei ca. 1/4 des Gesamtumfanges liegen, sollte daher der Werbeeffekt den Schaden überwiegen. Außerdem werden die wenigsten Leser komplette Leseproben bei Google am Bildschirm studieren.
Viele Grüße,
Jens |
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Jens-Erik |
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 | Leseprobe | Verfasst am: 14.12.2009, 18:57 |
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Hallo David,
danke für deine Antwort. Habe mir die Beiträge durchgelesen.
Jedoch haben mir die Beiträge insofern nicht weiter geholfen, da ich noch immer nicht weiß, ob es Rechtens ist, wenn ein Buch fast komplett als Leseprobe im Netz veröffentlicht wird. Gibt es denn keine Richtlinien für eine Leseprobe, dass nur so und so viele Seiten angegeben werden dürfen?
Gruß Kerstin |
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Gigi |
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 | | Verfasst am: 14.12.2009, 19:31 |
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Hallo, Kerstin.
Natürlich ist das rechtens - wenn es im Vertrag so geklärt und von dir unterzeichnet wurde. Wenn man bei BoD ein Projekt abschließt, kann man die Option (sinngemäß) "Leseprobe bei Amazon SearchInside & Co." dazuwählen. Tut man es nicht, wird der Buchinhalt auch nicht freigegeben.
Schau mal in deinem Buchvertrag nach, ob du dazu etwas findest. Zur Not nimm Kontakt mit BoD auf und frage mal nach einer Löschung der Daten an.
Herzliche Grüße,
Thorsten
Edit: Wieviele Seiten freigegeben werden, weiß ich nicht; das sollte im besten Fall aber von BoD vorab preisgegeben werden. |
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 | | Verfasst am: 14.12.2009, 19:49 |
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Jens-Erik |
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 | | Verfasst am: 15.12.2009, 01:29 |
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| Ich finde, dass die freigegebene Seitenanzahl von ca. 1/3 bis 1/2 des Buches (minus der wohl eher symbolischen 9. und 10. Seite) absolut zu hoch ist. Wie ich auch in dem anderen Thread meinte: 10 Seiten (Lesetext netto) sind mehr als ausreichend um einen Eindruck vom Buch zu gewinnen. In der Buchhandlung lese ich auch nicht das halbe Buch. In Anthologien sind so ja ganze Kurzgeschichten kostenlos lesbar. Ich finde, dass man bei Einstellen des Buches selbst festsetzen sollte, wie viel man vom Buch als Leseprobe freigeben möchte. |
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_________________ LG, Ken |
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Lennet |
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 | | Verfasst am: 15.12.2009, 10:18 |
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Hallo, zusammen.
Ganz wichtig hierbei ist ja, dass immer dieselben zehn Seiten - um bei dem Beispiel der 10 zu bleiben - freigegeben werden und nicht auf Amazon Seite 1-10 und bei Google Seite 10-20. So käme man irgendwann schließlich auch wieder auf die 20-25%. Zehn Seiten halte ich persönlich schon für zu viel. Allerdings nicht unter dem Gesichtspunkt, zu viel zu verraten, sondern eher, weil die wenigsten Online-Buchstöberer so viel auf einmal lesen. Wem die erste Seite gefällt, der liest vielleicht noch die zweite und die dritte; der Rest wird der Vollständigkeit halber oder wegen einer Klickneurose angeklickt und überflogen. Aber wer schon kaum Zeit hat, seine Bücher in der Buchhandlung zu kaufen, der wird wohl im seltensten Fall zwanzig Minuten vorm Bildschirm ein Buch durchstöbern. Eine Option bei Vertragsabschluss wäre daher sinnvoll: 5 oder 10 Seiten zur Leseprobe freigeben ...
Herzliche Grüße,
Thorsten |
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Forum für Books-on-Demand-Autoren » Buchherstellung und -gestaltung
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