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BeitragVerfasst am: 29.08.2011, 15:36
Büchernarr hat Folgendes geschrieben:
Verschiedene Finanzämter (in Hessen generell) verlangen allerdings im 1. Jahr eine monatliche Voranmeldung um die künftigen Einnahmen einschätzen zu können.

Echt? Nach meinem Kenntnisstand - aber ich habe mich auch schon vor 20 Jahren (nicht in Hessen) selbständig gemacht, da galten noch andere Regeln - ist die monatliche Voranmeldung an eine bestimmte USt-Größe gebunden; ansonsten gilt die quartalsweise Abgabe der VA.

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BeitragVerfasst am: 29.08.2011, 15:47
Nach dem 1. Testjahr legt das Amt fest, in welchem Rhythmus fortan gezahlt wird, dieser ist dann von der Umsatzgröße abhängig.

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BeitragVerfasst am: 29.08.2011, 16:19
Jenselina hat Folgendes geschrieben:
Allerdings schlägt man sich ab dann auch noch mit einer Umsatzsteuervoranmeldung herum. Und das macht bei Einnahmen von weniger als 10.000 Euro jährlich keinen Sinn. book


Schon eigenartig ...

Wenn ich im ersten Jahr durch Gründungskosten 50.000 Euro Netto-Ausgaben habe (was 9.500 Euro Vorsteuer auslöst), aber nur 8.000 Euro Netto-Einnahmen habe (was 1.520 Euro Umsatzsteuer auslöst), soll ich auf die Rückzahlung von knapp 8.000 Euro verzichten?

Schon eigenartig, so ein Geschäftsgebaren!

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Grüße
Siegfried

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@ Jenselina

BeitragVerfasst am: 29.08.2011, 16:30
Zitat:
Kann man eigentlich einen gemeinsamen Stand mit mehreren Autoren machen oder ist so etwas nicht zulässig?


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