 | Buchbesprechung ForenTroll | Verfasst am: 10.12.2009, 15:00 |
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Hallo Gemeinde,
ich stelle diese Buchbesprechung hier in den Leseraum, hoffe, das ist von der Rubrizierung her in Ordnung.
Der Titel ist Programm, ihr wisst, worum es geht.
Das Buch von Sylvia B: „ForenTroll“.
Ich habe es gelesen, hier mein Bericht:
Ein Enthüllungsbuch par excellence würde ich sagen!
Mit brillanter Argumentation, verpackt in ihren eigenen Schreibstil, zeigt die Autorin auf, dass Trolle alles andere als harmlos sind.
Anhand von gut nachvollziehbaren Beispielen wird erklärt, was Trolle anrichten können und welche Strategie und welche Motive hinter dem Tun der Trolle stecken.
Oft ist es blanker Neid, reine Mißgunst, die dazu führt, dass jemand – durch die relative Anonymität des Internet begünstigt – als gut getarnter Troll das Werk eines Konkurrenten in den Schmutz zieht, etwa durch unbegründete negative Rezensionen.
Das derartiges Tun gemäß dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (GUW) eine strafbare Handlung darstellt, ist den Tätern meist völlig egal, rechtlich blieben sie bis jetzt weitgehend unbehelligt.
Bis jetzt.
Denn das Buch von Sylvia B beschreibt auch konkrete Programm-Funktionen, die auf jenen Plattformen, auf denen Bücher vorgestellt werden, implementiert sind und es möglich machen, Trolle zu enttarnen und Beweise für Ihr Tun sicherzustellen.
Diese „Geheimtipps“ stellen für mich einen absoluten Mehrwert für den Leser dar!
Aber auch die Druckkostenzuschussverlage (DKZV) bleiben von Sylvia B´s spitzer Feder nicht verschont. Diese im weiteren Sinne dem Trollunwesen zuzurechnen, stellt für mich eine originelle und durchaus zutreffende Sichtweise dar!
Bei alldem bleibt die Autorin ihrem Schreibstil treu: geschliffen, treffend und spitzfindig agierend, lässt die Autorin auch den ihr eigenen Humor nicht vermissen, was das Werk zu einem echten Lesevergnügen macht.
Fazit:
Das Buch „Forentroll“ von Sylvia B greift einen wichtigen Themenbereich auf, denn wenn im realen Leben das sogenannte „Mobbing“ einen gerichtlich belangbaren Tatbestand darstellt, so sollte dies meiner Ansicht nach auch für den Tatbestand des „Trolling“ Geltung besitzen.
Ich teile die diesbezügliche Auffassung der Autorin und unterstütze daher dieses Werk.
Gruß
Nitram |
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_________________ Tu felix Austria - die andere Seite der Alpenrepublik - zweite Auflage
ISBN 978-3-8391-0512-2
HP: www.robert-brettschneider.com
Video: http://www.youtube.com/user/RobertBrettschneider |
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Nitram |
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| Anmeldedatum | 01.03.2009 | | Beiträge | 459 | | Wohnort | Österreich | |
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 | Re: Buchbesprechung ForenTroll | Verfasst am: 10.12.2009, 15:32 |
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| Nitram hat Folgendes geschrieben: |
Mit brillanter Argumentation, verpackt in ihren eigenen Schreibstil, zeigt die Autorin auf, dass Trolle alles andere als harmlos sind. |
Hi Nitram,
danke für Deine Buchbesprechung. Wäre allerdings schön, wenn Du etwas tiefer eintauchen würdest. Was meinst Du mit "eigener Schreibstil"? Was muss man sich darunter vorstellen? Sind das normale Sätze, oder ist das Buch im "Online-Schreibstil" geschrieben / nur Stichpunkte..?
Irgendwie kommt das auch rüber, als wenn jede negative Rezension gleich strafbar wäre und autom. ein Troll.
Grüße |
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malschaun |
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| Anmeldedatum | 29.05.2009 | | Beiträge | 419 | |
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 | | Verfasst am: 10.12.2009, 16:07 |
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Dazu hätte ich auch ein paar Fragen:
Wenn eine negative, unbegründete Rezension aus Missgunst einen Straftatbestand darstellt, müsste im Umkehrschluss eine unbegründete. positive Rezension aus Gunst doch auch einen Straftatbestand darstellen, oder?
Was ist eigentlich begründet?
Ist die Aussage: Ich finde das toll! begründet oder nicht? Ich frage deshalb, weil es z.B. bei Amazon haufenweise solcher Rezensionen gibt. Da die aber alle da sind, kann es also kein Straftatbestand sein. Aber dann müsste die Rezension: Ich finde das schlecht! genauso begründet sein.
Irgendwie verwirrt mich das.
Das ganze mit Mobbing zu vergleichen finde ich etwas weit hergeholt. Mobbing findet z.B. am Arbeitsplatz oder der Schule statt. In der Regel ist man gezwungen, sich an diesen Orten aufzuhalten. Bringt man aber ein Produkt aus eigennützigen Gründen (nämlich um damit Geld zu verdienen) auf den Markt und handelt es sich dabei sogar noch um Kunst, muss man doch auch mit negativen Rezensionen rechnen. Ob nun begründet oder nicht, wäre noch zu klären.
Über Zuschussverlage kann man streiten. Wenn die Autorin einen Vergleich zwischen DKZV und Trollen zieht, so müsste ihr Verlag, BOD, doch eigentlich auch ein Troll sein, da auch BOD einen Zuschuss für den Druck der Bücher nimmt. Ich glaube nicht, dass BOD die Druckkosten 1:1 an den Kunden weitergibt, sondern sie durchaus noch etwas daran verdienen.
Der Schreibstil der Autorin würde mich auch interessieren. Ist er wie auf der Blogseite von ein-buch-lesen? Also ohne Komma, ohne Punkt, und im linksbündigen Flattersatz? |
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Yokai |
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| Anmeldedatum | 16.08.2009 | | Beiträge | 82 | |
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 | | Verfasst am: 10.12.2009, 16:35 |
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Klaus D. Klimke |
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| Anmeldedatum | 15.09.2009 | | Beiträge | 485 | |
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 | | Verfasst am: 10.12.2009, 16:36 |
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| Yokai hat Folgendes geschrieben: |
Der Schreibstil der Autorin würde mich auch interessieren. Ist er wie auf der Blogseite von ein-buch-lesen? Also ohne Komma, ohne Punkt, und im linksbündigen Flattersatz? |
Diesen Schreibstil auch im Buch zu finden, halte ich für undenkbar. Sylvia B. ist uns doch als ernst zunehmende Autorin bekannt.
Als solche wird sie ihren Lesern eine solche Hudelei sicher nicht zumuten. |
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 | | Verfasst am: 10.12.2009, 16:38 |
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Die Idee, DKZ-Verlage in Verbindung mit ForenTrollen zu bringen,
ist ein bisschen arg geschraubt. Dass dies für Nitram eine "originelle und durchaus zutreffende Sichtweise" darstellt, ist lachhaft lächerlich und beweist nur eines: Es handelt sich hier mitnichten um eine ernsthafte Rezension, sondern um einen simplen Werbetext, angereichert mit mächtig altbackenen Lobhudel-Floskeln a la "mit spitzer Feder", "brilliante Argumentation", "eigener Schreibstil", "geschliffen", "spitzfindig" ...
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Trotzdem wünsche ich Sylvia B viel Erfolg für ihr Buch. |
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_________________ Trinkt ein Vampir Bier? Die Antwort findest Du in meinem Vampir-Lexikon.
Suche Verlag für mehrere Vampir-Projekte. Wenn die Konditionen stimmen, gern Diogenes. |
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chnuppesaager |
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| Anmeldedatum | 05.04.2009 | | Beiträge | 1325 | | Wohnort | Düsseldorf | |
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 | Re: Ein Dutzend Rosen und 'n Hacksteak | Verfasst am: 10.12.2009, 16:40 |
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| Tyrannosaurus_Rex hat Folgendes geschrieben: |
Hm, also ich glaub, ich kauf mir jetzt den Forentroll, dazu ein Dutzend Rosen und 'n Hacksteak. Dann mach ich es mir in meiner Höhle so richtig gemütlich. Mmmmmmhhhh, lecker!
T-Rex |
Huch, ein Troll! Einer von den anderen.  |
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Yokai |
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| Anmeldedatum | 16.08.2009 | | Beiträge | 82 | |
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 | | Verfasst am: 10.12.2009, 17:11 |
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und wieder einmal werden Menschen herausgelockt und aufs Glatteis geführt
*gähn* gibts noch was anderes in diesem Forum/eurem Leben?
ich guck weiter Werbung |
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Bender |
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| Anmeldedatum | 12.06.2009 | | Beiträge | 67 | |
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 | | Verfasst am: 10.12.2009, 17:26 |
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Hallo,
Nitram findet das Buch gut und hat das Recht, eine positive Rezension zu posten. Wer das Buch gelesen hat und nicht gut findet, kann das genauso tun. Über die Qualität zu spekulieren, ohne es gelesen zu haben, ist nicht sehr konstruktiv.
VG
Friederike |
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_________________ www.bod.de |
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FriederikeNielsen |
| Site Admin |
| Anmeldedatum | 27.07.2009 | | Beiträge | 137 | |
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 | | Verfasst am: 10.12.2009, 17:29 |
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Hallo,
mich stört eigentlich nur eins: negative unbegründete Rezensionen und im Umkehrschluß auch die positive Variante. Rezensionen sind Meinungen über ein Buch und Meinungen sind immer subjektiv. Was dem einen gefällt, findet der andere gar gräuslich. Wenn wir alle den gleichen Geschmack hätten, wäre die Welt sowas von langweilig. Ich mag gar nicht daran denken.  |
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_________________ Viele Grüße von Nicolas
Geduld ist eine Tugend
http://www.romanzeit.de
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Nicolas Fayé |
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| Anmeldedatum | 15.11.2009 | | Beiträge | 974 | | Wohnort | Aix-la-Chapelle | |
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 | | Verfasst am: 10.12.2009, 17:49 |
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PR-Aktion, 4. Stufe hat begonnen. Sagenhaft !!! Ich bin echt beeindruckt.
Liebes Forentroll-Team, welche Aktionen plant ihr noch? Was wird bei amazon noch geschehen? Oder hier im Forum? Ich bin jetzt echt heiß auf eure weiteren PR-Aktionen. Davon können wir alle nur lernen.
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_________________ Herzliche Grüße
Gerhard
_________________________________
Die Welt ist anders, als sie uns erscheint. "Auf der Suche nach der Realität" , ISBN 978-3833493294
www.GerhardPhilipp.de |
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Gerhard |
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| Anmeldedatum | 07.12.2007 | | Beiträge | 914 | |
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 | | Verfasst am: 10.12.2009, 17:57 |
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Hallo Gemeinde,
vielen Dank für eure Antworten, bzw. die interessanten Fragen, welche ihr gestellt habt.
Ich würde gerne die aufgetauchten Fragen mal gesammelt (ohne Nennung der Namen) hier beantworten, so gut ich es vermag, das macht die Sache auch übersichtlicher.
Ist das okay für euch?
Fein!
Zunächst möchte ich klarstellen, dass ich diesen Post in meiner eigenen Verantwortung absetze: Als Leser und - wenn man so will - Rezensent des gegenständlichen Werkes.
Ich bin somit weder der Werbetexter noch der Pressesprecher der Autorin, sondern lediglich Käufer und Leser eines Buches.
Noch etwas: Der Begriff "strafbar" wird in nachfolgendem Text umgangssprachlich verwendet, d.h. es gibt eben rechtliche Konsquenzen, die allerdings verschiedenster Natur sein können. Eine Unterscheidung zwischen Zivil- und Strafrecht würde den Rahmen dieses Posts sprengen.
Jetzt aber zu den Fragen:
| Zitat: |
Irgendwie kommt das auch rüber, als wenn jede negative Rezension gleich strafbar wäre und autom. ein Troll.
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Das ist natürlich nicht der Fall. Wir leben in einer Demokratie und somit gilt für uns die freie Meinungsäusserung. Das bedeutet, wenn ich als Konsument mit einem Produkt - und ein Buch ist nichts anderes - nicht zufrieden war, dann kann und soll ich das natürlich auch artikulieren.
Allerdings ist es ein Unterschied, ob ich schreibe: "Das Buch hat mir nicht zugesagt, weil der Stil des Autors nicht meinen Vorstellungen entspricht", oder ob ich über den Autor herziehe, ihm abspreche, die Grundregeln von Rechtschreibung und Satzaufbau zu beherrschen, und dann zum Schluss vielleicht noch persönlich werde.
Und noch etwas ist wichtig:
Ist dieser Rezensent denn überhaupt ein Konsument, also ein Leser?
Oder hat er nicht vielleicht selbst ein ähnliches Buch auf den Markt gebracht, und versucht, den Nebenbuhler abzuschießen?
Falls dies zutreffen sollte, wäre er nämlich kein Konsument, sondern ein Konkurrent - und zwar einer, der mit unlauteren Methoden arbeitet.
Ich stelle euch hier mal den entsprechenden Link zu diesem Gesetz ein, die verbotene Herabsetzung eines Konkurrenten ist in §4 geregelt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_gegen_den_unlauteren_Wettbewerb
| Zitat: |
Wenn eine negative, unbegründete Rezension aus Missgunst einen Straftatbestand darstellt, müsste im Umkehrschluss eine unbegründete. positive Rezension aus Gunst doch auch einen Straftatbestand darstellen, oder?
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Interessante Idee!
Ist aber nicht so.
Wir leben in einem Rechtsstaat, das bedeutet, dass sämtliche gerichtlichen Entscheidungen aufgrund niedergeschriebener gesetzlicher Vorgaben zu erfolgen haben. Und im derzeitigen Rechtsbestand ist ein derartiges Gesetz nicht vorhanden.
| Zitat: |
Das ganze mit Mobbing zu vergleichen finde ich etwas weit hergeholt. Mobbing findet z.B. am Arbeitsplatz oder der Schule statt. In der Regel ist man gezwungen, sich an diesen Orten aufzuhalten
|
Ich sehe das durchaus als vergleichbar an. Mobbing wird gezielt eingesetzt
um ein bestimmtes Ziel zu erreichen, meist geht es darum, den Mitarbeiter zu unterwerfen, ihn gefügig zu machen - oder überhaupt loszuwerden. Und dies ist ein strafbarer Tatbestand.
Analog dessen ist "trolling" - also das gezielte vorsätzliche Herabsetzen von Personen, zur eigenen Zielerreichung - genauso unter Strafe zu stellen, alles andere wäre unlogisch.
Zu den DKZV´s:
Ich denke nicht, dass man BoD in diese Schublade stecken kann. BoD ist einfach ein Druckdienstleister der mit seiner schlanken Organisation kostengünstig produzieren kann. Auch wenn bei BoD im Prinzip alles verlegt wird - aber dieses Thema haben wir ja schon oft diskutiert.
Und einen DKZV, der von seinen Kunden 4-stellige Eurobeträge verlangt, den Kunden "verarscht" indem er ihn lobhudelt (Rico Beutlich lässt grüssen) - so einen Verlag als "Troll" zu bezeichnen, also ich finde das hat was, meint ihr nicht auch?
| Zitat: |
Was meinst Du mit "eigener Schreibstil"? Was muss man sich darunter vorstellen?
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Mir persönlich gefällt eben dieser Stil sehr gut, weil er auch eine wohltuende Abwechslung zu dem darstellt, was man üblicherweise vorgesetzt bekommt.
Aber Geschmäcker sind natürlich verschieden, keine Frage.
Mein Vorschlag:
Sieh dich doch mal auf der Website der Autorin um, da sind einige Lese- bzw. Textproben eingestellt, da kannst du dir ein Bild vom Stil der Autorin Sylvia B machen:
http://www.sylvia-b.de/
Nun danke ich euch für eure Aufmerksamkeit und würde mich freuen, wieder von euch zu lesen, vielleicht können wir ja auch noch über den ein oder anderen Punkt sprechen.
Gruß
Nitram |
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_________________ Tu felix Austria - die andere Seite der Alpenrepublik - zweite Auflage
ISBN 978-3-8391-0512-2
HP: www.robert-brettschneider.com
Video: http://www.youtube.com/user/RobertBrettschneider |
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Nitram |
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| Anmeldedatum | 01.03.2009 | | Beiträge | 459 | | Wohnort | Österreich | |
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 | | Verfasst am: 10.12.2009, 18:22 |
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| Nitram hat Folgendes geschrieben: |
| Falls dies zutreffen sollte, wäre er nämlich kein Konsument, sondern ein Konkurrent - und zwar einer, der mit unlauteren Methoden arbeitet. |
Na und?
Muss man in diesem Land immer gleich nach einem Gesetz oder dem Staatsanwalt rufen?
Kann man nicht einfach locker den Ball flach halten?
Das gegenseitige Anraunzen von Dichtern gehört zu unserer Kulturgeschichte und -gegenwart.
Ich empfehle in diesem Zusammenhang die köstliche Sammlung:
"Dichter beschimpfen Dichter. Ein Alphabet harter Urteile"
Herausgegeben von Jörg Drews im Haffmans Verlag bei Zweitausendeins.
Klein, fein und gehäßig.
Eben Schriftsteller unter sich ... |
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_________________ Mein neuer Roman: "Die dunkle Mühle"
www.gollwitzer.net
www.scherm.de |
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Seshmosis |
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 | | Verfasst am: 10.12.2009, 18:23 |
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Nitram hat selbstverständlich das Recht, eine positive Rezension zu schreiben. Ich wüsste nicht, wer ihm dieses Recht absprechen wollte.
Ich (und andere)jedoch habe im Gegenzug selbstverständlich das Recht, aufgrund der Informationen, die diese Rezension mir vermittelt, das besprochene Buch abzulehnen - das heisst konkret: das Buch weder zu kaufen, noch zu lesen, noch weiterzuempfehlen.
Weiterhin: Wieso eigentlich gelten Zweifel an einer Sache als unkonstruktiv?
Ist das wirklich so?
Sind Zweifel unkonstruktiv?
Grüße. |
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chnuppesaager |
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 | | Verfasst am: 10.12.2009, 18:35 |
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| Nitram hat Folgendes geschrieben: |
Wenn eine negative, unbegründete Rezension aus Missgunst einen Straftatbestand darstellt, müsste im Umkehrschluss eine unbegründete. positive Rezension aus Gunst doch auch einen Straftatbestand darstellen, oder?
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Interessante Idee!
Ist aber nicht so.
Wir leben in einem Rechtsstaat, das bedeutet, dass sämtliche gerichtlichen Entscheidungen aufgrund niedergeschriebener gesetzlicher Vorgaben zu erfolgen haben. Und im derzeitigen Rechtsbestand ist ein derartiges Gesetz nicht vorhanden.
Man muss die Logik von Gesetzen nicht verstehen, oder?
| Zitat: |
Das ganze mit Mobbing zu vergleichen finde ich etwas weit hergeholt. Mobbing findet z.B. am Arbeitsplatz oder der Schule statt. In der Regel ist man gezwungen, sich an diesen Orten aufzuhalten
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Ich sehe das durchaus als vergleichbar an. Mobbing wird gezielt eingesetzt
um ein bestimmtes Ziel zu erreichen, meist geht es darum, den Mitarbeiter zu unterwerfen, ihn gefügig zu machen - oder überhaupt loszuwerden. Und dies ist ein strafbarer Tatbestand.
Analog dessen ist "trolling" - also das gezielte vorsätzliche Herabsetzen von Personen, zur eigenen Zielerreichung - genauso unter Strafe zu stellen, alles andere wäre unlogisch.
Genau. Genauso unlogisch wie die Tatsache, dass "begünstigende, unbegründete Pro-Rezensionen" offensichtlich keinen Straftatbestand haben, ist es ebenfalls unlogisch, dass Trolling nicht genauso behandelt wird, wie Mobbing.
Wenn es aber nun, wie du schreibst, zu beiden kein entsprechendes Gesetz gibt (Pro-Rezis und Trolling), ist dann das Trolling also auch kein Straftatbestand. Oder? Würde man rein logisch argumentieren und Trolling mit Mobbing vergleichen, müsste logischerweise also auch die Pro-Rezis mit Contra-Rezis vergleichbar sein.
Entweder oder. Wenn dann schon beides. Solange es also kein Gesetz gegen Trolling gibt, ist das Trolling als solches also irrelevant.
Deine Argumentation klingt für mich also so ein bisschen nach: Trolling müsste verboten werden, weil es eigentlich vergleichbar mit Mobbing ist, aber unbegründete Pro-Rezis nicht, weil es ja kein Gesetz dazu gibt.
Zu den DKZV´s:
Ich denke nicht, dass man BoD in diese Schublade stecken kann. BoD ist einfach ein Druckdienstleister der mit seiner schlanken Organisation kostengünstig produzieren kann. Auch wenn bei BoD im Prinzip alles verlegt wird - aber dieses Thema haben wir ja schon oft diskutiert.
Und einen DKZV, der von seinen Kunden 4-stellige Eurobeträge verlangt, den Kunden "verarscht" indem er ihn lobhudelt (Rico Beutlich lässt grüssen) - so einen Verlag als "Troll" zu bezeichnen, also ich finde das hat was, meint ihr nicht auch?
Ja, da kann man wohl ewig diskutieren. Die Beträge geben wohl nicht wirklich den Ausschlag. Soweit ich weiß, kann man bei DOD auch vierstellige Beträge bezahlen, wenn man denn will.
Troll ... bisher habe ich gelernt, dass Trolle eher mobben, also jemanden fertig machen wollen. Wenn nun DKZV jemanden loben, weil ihnen das Buch gefällt - ist das nicht dann ein ganz anderer Ansatz, bzw das Gegenteil?
Verzeih meine leichte Ironie, ich finde das Thema aber durchaus interessant und ganz unernst meine ich das auch nicht. |
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Yokai |
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| Anmeldedatum | 16.08.2009 | | Beiträge | 82 | |
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