 | | Verfasst am: 17.08.2008, 13:45 |
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Hallo,
| battlefox hat Folgendes geschrieben: |
Hier werden digitale Romane veröffentlicht, ohne dass eine Ablieferung bei der Dt. Nationalbibliothek erfolgt. Zwar wird das momentan nicht geahndet, sollte es aber bald soweit sein, ist dieses Projekt so wie es jetzt läuft, zum Scheitern verurteilt:
Laut heise.de (siehe unten) wird nach DNBG in § 19 Nr. 3, ein Bußgeld bis zu 100.000 Euro fällig wer sich nicht an diese Regelung hält. |
Ja und?
Im Gesetz ist nirgendswo von ebooks die Rede, sondern von Veroeffentlichungen im Netz. Damit ist prinzipiell jede Homepage betroffen. Dass die DNB daran kein Interesse hat, ist juristisch gesehen voellig uninteressant, weil sie nicht ihr eigenes Recht schaffen kann.
Das ist auch das Problem der Vereinbarung. Einer juristischen Ueberpruefung wuerde sie wohl kaum standhalten. Ich habe jetzt keine Lust zu suchen, welchem Ministerium die DNB untersteht, aber nur dieses koennte Ausfuehrungsbestimmungen erlassen, die das Gesetz konkretisieren.
Aber ganz unabhaengig davon, muessen sich die Autoren auch in anderen Faellen selbst um die Pflichtablieferung kuemmern. BoD uebernimmt diese z.B. nur fuer Classic und Comfort, aber nicht fuer Fun. Trotzdem ist BoD Fun nicht rechtswidrig.
| frangsen hat Folgendes geschrieben: |
| Das alles scheint Zukunftsmusik zu sein, wenn man die obigen Links verfolgt: "Zukünftig" steht im Artikel der ct, und es geht um "freiwillige" Ablieferungen bei der Rahmenvereinbarung lt. ihrer Überschrift. |
Leider ist auch die c't inzwischen haeufig reichlich oberflaechlich. Letztlich ist es voellig unerheblich, was DNB und Boersenverein vereinbaren. Entscheidend ist der Gesetzestext, und in dem steht nichts von freiwillig.
Allerdings gehe ich wie du davon aus, dass fuer Panik kein Grund ist. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann ausserdem einfach mal per Email bei der DNB anfragen, ob er seine komplette Homepage mailen soll
Beste Gruesse,
Heinz. |
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 | | Verfasst am: 20.08.2008, 15:02 |
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Andrea Schober |
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 | | Verfasst am: 20.08.2008, 15:27 |
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Ich habe meinen Beitrag entsprechend editiert - hätte ich nach den Antwortpostings auf diesen Beitrag vielleicht schon eher tun können/sollen ...
Gruß
Rabert |
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Rabert |
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 | | Verfasst am: 23.10.2008, 10:44 |
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hawepe |
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 | | Verfasst am: 23.10.2008, 11:04 |
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| hawepe hat Folgendes geschrieben: |
Hallo,
von den meisten vermutlich unbemerkt ist heute die "Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen" in Kraft getreten. Nachzulesen ist die Verordnung unter http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2013.pdf.
Danach müssen nun tatsächlich alle nichtprivaten Homepages an die Deutsche Nationalbibliothek ausgeliefert werden.
Wie die Ablieferung erfolgen soll, steht auf http://www.d-nb.de/netzpub/ablief/index.htm.
Jetzt hoffe ich nur, dass in den nächsten Wochen Millionen Websites abgeliefert werden. Aber vermutlich wird das die Große Koalition auch nicht interessieren, sie geben sich ja vorzugsweise mit Milliarden ab
Beste Grüße,
Heinz. |
Heißt das, dass ich meine HP, wo ich meine Bücher und teilweise ja auch Textauszüge vorstelle dort anmelden muß, wenn ich die FAQ bei DNB richtig verstehe. |
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 | | Verfasst am: 23.10.2008, 11:15 |
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hawepe |
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 | | Verfasst am: 23.10.2008, 13:48 |
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Oh ja bitte, Heinz! Übernimm die Arbeit für uns alle!
Grüßle,
Judith |
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Judith |
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 | | Verfasst am: 23.10.2008, 17:05 |
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Danke für den Link!
Nach Lektüre muss ich allerdings weiterhin sagen: Die Schildbürger sind noch immer aktiv!
| hawepe hat Folgendes geschrieben: |
Danach müssen nun tatsächlich alle nichtprivaten Homepages an die Deutsche Nationalbibliothek ausgeliefert werden.
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Daraus leite ich mal zwingend die Frage ab: Was sind private bzw. nichtprivate Homepages?
Ist ein "gewerbliches Interesse" ausschlaggebend (Inhaber der Webseite besitzt einen Gewerbeschein)? Sind gebührenpflichtige Webseiten nichtprivat? Sind Webseiten, wo das Lesen zwar nicht kostenpflichtig ist, die aber durch Zahlungen von Dritten an den Webseiteninhaber finanziert werden, nichtprivat (Zahlungen können sowohl in Form von "Mitgliedszahlungen" als auch Finanzierung durch Werbung, den so genannten "Klicks", verstanden werden)?
Und wie sieht es aus mit Webseiten, deren angezeigter Inhalt sich dynamisch durch Programmierung und Datenbankinhalt ergibt, wo es also keine eindeutigen Inhalte bzw. Inhaltsstrukturen gibt? Dies ist bei vielen Webseiten so, die mittels PHP, JavaScript, ASP usw. etc. pp. samt Anbindung an eine Datenbank (MySQL et alt.) erzeugt werden. Soll man da die Programme mitliefern und die kompletten Datenbankinhalte?
Da geht der Witz fröhlich weiter. Wer selbst abliefert, darf nur Dateien bis zu einer Größe von 25 MB liefern, ansonsten muss man die URL angeben, dann holt die DNB die Daten selbst - bis zu einer Größe von 200 MB.
Was passiert aber mit Datenbanken, deren Inhalt die 200 MB übersteigt (etwa durch Einbindung von Grafiken als so genannten BLOB-Datenfelder)? Und wie will die DNB an Dateien kommen, die in geschützten Verzeichnissen auf dem Internet-Server liegen?
Für mich ein Beispiel, wie weit Politiker und reales Leben auseinander liegen.
LG
Siegfried |
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Siegfried |
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 | | Verfasst am: 23.10.2008, 18:18 |
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Hallo Siegfried,
| Siegfried hat Folgendes geschrieben: |
Nach Lektüre muss ich allerdings weiterhin sagen: Die Schildbürger sind noch immer aktiv! |
Ich hoffe, du erwartest jetzt nicht, dass ich dir widerspreche
| Zitat: |
| hawepe hat Folgendes geschrieben: |
Danach müssen nun tatsächlich alle nichtprivaten Homepages an die Deutsche Nationalbibliothek ausgeliefert werden.
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Daraus leite ich mal zwingend die Frage ab: Was sind private bzw. nichtprivate Homepages? |
Das ist eine Frage, um deren Beantwortung sich der Gesetzgeber seit Jahren herumdrückt
Aber vermutlich muss man auf den Begriff "geschäftsmäßig" aus dem Teledienstegesetz zurückgreifen, der in der juristischen Fachwelt so definiert wird, dass alles geschäftsmäßig ist, was auf dauerhafte Wirkung angelegt ist. Auf eine Gewinnerzielungsabsicht kommt es danach nicht an, weil diese "geschäftlich" wäre, aber im Gesetz ausdrücklich "geschäftsmäßig" stehe.
| Zitat: |
| Sind gebührenpflichtige Webseiten nichtprivat? Sind Webseiten, wo das Lesen zwar nicht kostenpflichtig ist, die aber durch Zahlungen von Dritten an den Webseiteninhaber finanziert werden, nichtprivat (Zahlungen können sowohl in Form von "Mitgliedszahlungen" als auch Finanzierung durch Werbung, den so genannten "Klicks", verstanden werden)? |
Hier liegt eindeutig eine Gewinnerzielungsabsicht vor, auch wenn im Einzelfall unter dem Strich ein Verlust übrig bleibt. So jedenfalls die einmütige Ansicht der Juristen.
| Zitat: |
| Und wie sieht es aus mit Webseiten, deren angezeigter Inhalt sich dynamisch durch Programmierung und Datenbankinhalt ergibt, wo es also keine eindeutigen Inhalte bzw. Inhaltsstrukturen gibt? Dies ist bei vielen Webseiten so, die mittels PHP, JavaScript, ASP usw. etc. pp. samt Anbindung an eine Datenbank (MySQL et alt.) erzeugt werden. Soll man da die Programme mitliefern und die kompletten Datenbankinhalte? |
So wie es aussieht, ja.
| Zitat: |
| Was passiert aber mit Datenbanken, deren Inhalt die 200 MB übersteigt (etwa durch Einbindung von Grafiken als so genannten BLOB-Datenfelder)? Und wie will die DNB an Dateien kommen, die in geschützten Verzeichnissen auf dem Internet-Server liegen? |
Das interessiert doch die verantwortlichen Politiker nicht
Beste Grüße,
Heinz. |
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 | | Verfasst am: 11.11.2008, 14:15 |
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Hallo,
| hawepe hat Folgendes geschrieben: |
| LOFI (Moderator) hat Folgendes geschrieben: |
| Heißt das, dass ich meine HP, wo ich meine Bücher und teilweise ja auch Textauszüge vorstelle dort anmelden muß, wenn ich die FAQ bei DNB richtig verstehe. |
Ich bin kein Jurist, aber interpretiere es so. Die Verordnung und die FAQ sind ja doch recht deutlich. Lediglich in der Frage der konkreten Ablieferung schweigen sie sich weitgehend aus.
Ich werde mich mal am Wochenende hinsetzen und schauen, wie das mit der Anmeldung und Ablieferung funktioniert. |
Fast hätte ich es vergessen. Auf die Anfrage bei der DNB habe ich verzichtet, nachdem dies bereits verschiedene Kollegen getan haben und alle eine ähnliche, offenbar aus Textbausteinen zusammengestellte Antwort erhalten haben.
Danach "erlaubt es der Stand der technischen Entwicklung in der Deutschen Nationalbibliothek noch nicht, ganze Websites zu sammeln. In ferner Zukunft soll dies durch Webharvesting geschehen."
Allerdings "wäre es zur Zeit so, dass die PDF-Dokumente, die Sie auf Ihrer Website veröffentlichen, ablieferungspflichtig sind. Dabei ist momentan allerdings nur die Übermittlung von PDF-Dokumenten mit max. 50 MB über das Webformular möglich.
In näherer Zukunft soll eine OAI-Schnittstelle zur Übermittlung eingerichtet werden. Wenn Sie mehr als ca. 25 PDF-Dokumente abzuliefern haben, bieten wir Ihnen an, auf diese Schnittstelle zu warten. Wir würden dann zu gegebener Zeit auf Sie zukommen."
Beste Grüße,
Heinz. |
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 | Re: Bücher kostenlos digital online stellen | Verfasst am: 19.12.2008, 13:33 |
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| powbase hat Folgendes geschrieben: |
Hallo, falls jemand sein Werk kostenlos online zum Lesen und Download stellen möchte, so kann ich die Seite www.bookrix.de empfehlen. Funktioniert einwandfrei, inklusive diverser Gestaltungsmöglichkeiten etc. Auch Bewertungen etc. sind möglich.
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Auf BookRix wurde ich durch den Newsletter von Sandra Uschtrin aufmerksam, weil bei BookRix gerade ein Wettbewerb mit schönen Preisen läuft.
Daraufhin habe ich meine "Gedichte aus der Wüste - Das Ende einer Liebe" als E-Buch bei BookRix eingestellt. Das Büchlein ist 28 Seiten stark geworden, darf also nicht am Wettbewerb teilnehmen, denn das geht nur bis 20 Seiten.
Mir imponiert die schöne und leichte Art, mit der man dort ein E-Buch veröffentlichen kann, und ich freue mich über die Feedbacks. Das Buch ist jetzt seit zweieinhalb Tagen im Netz. 20 Leute haben es bisher gelesen und drei Feedbacks habe ich bekommen.
Die rechtlichen Probleme, die in diesem Thread angeschnitten werden, machen mir keine Sorgen. Mein kleiner Gedichtband wird ja nicht kommerziell angeboten, sondern kostenlos.
Falls jemand neugierig geworden ist und sich meine Wüstengedichte anschauen will, hier ist der Link:
http://www.bookrix.de/_mybook-wernerkrotz_1229250258.1969990730
Liebe Grüße
Werner |
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Werner Krotz |
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 | | Verfasst am: 19.12.2008, 14:39 |
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| battlefox hat Folgendes geschrieben: |
| Hier werden digitale Romane veröffentlicht, ohne dass eine Ablieferung bei der Dt. Nationalbibliothek erfolgt. |
Das sind zwei Paar Schuhe. Wenn sich der Veröffentlicher selbst um die Ablieferung bei der DNB kümmert, ist nichts Illegales passiert.
Die Rechtslage wird noch einmal komplizierter, wenn man einen (deutschsprachigen) Download mit der ISBN eines amerikanischen Verlags im Internet bereitstellt. Und dann kommt die wirklich spannende Frage, ob man sein PDF auch melden muss, wenn man der DNB schon ein* gedrucktes Belegexemplar geschickt hat.
(*Zwei Exemplare bei deutschen Verlagen) |
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_________________ LG, Valerie
http://zoe-lionheart.net | Lies mich: Alle Titel, Lioness' Heart, Lioness' Combat. |
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Valerie J. Long |
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 | | Verfasst am: 14.04.2009, 09:17 |
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hawepe |
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