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Copyright nach dem Tode

BeitragVerfasst am: 28.05.2009, 20:27
Hallo miteinander,
ich schreibe gerade an einem Kapitel meines Buches, das wichtige Elemente von Das Federkissen" von Horacio Quiroga enthält. book Wer es nicht kennt- es ist eine Art Vampirgeschichte, in der eine Frau in ihrem Bett dahinvegetiert und stirbt. Als man ihr Kopfkissen aufschüttelt (nach ihrem Tod) fällt aus eine Art riesiger Blutegel heraus, die der Frau Blut und Kraft ausgesaugt hat. Also in meiner Geschichte würde ich diese Kreatur im Kopfkissen gerne übernehmen, meine Figur stirbt nicht- kann ich das tun? Oder bekomme ich da Probleme? Der eigentliche Schriftsteller starb 1937.
 
  Kris. K. 
 
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BeitragVerfasst am: 28.05.2009, 20:41
Soweit ich weiß, erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Demnach müsstest du die Idee auf jeden Fall übernehmen können.

Liebe Grüße,
Theresa
 
  Thesken 
Gast 
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 28.05.2009, 22:41
Nicht unbedingt, man sollte sich mit dem Verlag in Verbindung setzen!
Haifischfrau
 
  Haifischfrau 
 
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BeitragVerfasst am: 06.07.2009, 23:33
Hallo, zusammen.

Gut, dass ich dieses Thema gefunden habe, dann brauche ich selbst kein weiteres zu erstellen.

Das Urheberrecht verfällt 70 Jahre nach dem Tode eines Schriftstellers, heißt es. Doch wie sieht das generell aus? Meine Fragen im Anschluss ...

Hier mal ein Fallbeispiel:

Johann Wolfgang von Goethe ist im Jahre 1832 gestorben. Sein Werk "Egmont" ging 1788 in Druck. Nun sind also die Urheberrechte für "Egmont" erloschen. Angenommen der Autor XY wolle nun dieses Werk mit einem schönen Cover und noch schönerem Satz selbst herausbringen - natürlich wird Goethe weiterhin als Verfasser präsentiert. Autor XY ist dabei bloß der Herausgeber.

Ist es wirklich so einfach? Kann der Autor XY wirklich auf eigene Faust dieses Werk neuveröffentlichen? Und wenn ja, nur im klassischen Verlag oder auch im Eigenverlag oder sogar bei einem BOD-Dienstleister?

Ich halte das nämlich nicht für so einfach, bekenne mich hier aber zu meiner Unwissenheit. Darum wäre ich jedem dankbar, der mir in dieser Hinsicht Tipps und eventuell Adressen verraten könnte.

Vielen Dank im Voraus! book thumb up

Herzliche Grüße,
Thorsten

P.S.: Der Tipp von Haifischfrau schon mitberücksichtigt ...
 
  Thorsten Boose 
Gast 
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 07.07.2009, 10:19
Hallo Thorsten,

Thorsten hat Folgendes geschrieben:
Ist es wirklich so einfach? Kann der Autor XY wirklich auf eigene Faust dieses Werk neuveröffentlichen? Und wenn ja, nur im klassischen Verlag oder auch im Eigenverlag oder sogar bei einem BOD-Dienstleister?


Ja, es ist so einfach. Unterschiede beim Wo und Wie kennt das Urheberrecht nicht. Buch ist Buch.

Allerdings können neue Rechte entstanden sein, z.B. durch die Übertragung in die neue Rechtschreibung ider durch Bearbeitungen (Streichungen, Hinzufügen späterer Ergänzungen). Möchte man wirklich sichergehen, sollte man deshalb auf historische Veröffentlichungen zurückgreifen.

Beste Grüße,

Heinz.

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  hawepe 
 
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BeitragVerfasst am: 07.07.2009, 10:30
Hm, das ist wirklich gut zu wissen. Ich beziehe mich in meinem Roman auf Jane Austens' Mansfield Park, und bisher brachten meine Recherchen keinen Erfolg. Aber jetzt weiß ich bescheid.

Danke
Simone

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  frauGeier83 
 
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BeitragVerfasst am: 07.07.2009, 16:45
Hallo, Heinz.

Und danke für diesen wichtigen Beitrag. Also, ist es doch recht leicht, wenn man die eventuell neu entstandenen Rechte kennt und beachtet. Hätte ich nicht gedacht ...

Vielen Dank noch mal! thumb up

Herzliche Grüße,
Thorsten

P.S.: Simone, hast du bzgl. dieses Themas schon mit (d)einem Verlag Rücksprache gehalten und kannst schon deren Kommentar dazu - allgemein - preisgeben? Ein "Statement" von seiten eines Verlages würde mich mal interessieren.
 
  Thorsten Boose 
Gast 
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 07.07.2009, 17:40
vgl. auch diese Antwort (bezüglich der genutzten Textgrundlage, also neue Version, Übersetzung, Bearbeitung, Nachdichtung etc.):
http://www.frag-einen-anwalt.de/Urheberrecht-bei-Grimms-M%C3%A4rchen-__f29180.html

bzw. zur kommerziellen Nutzung freier englischer Texte
http://www.frag-einen-anwalt.de/Kommerzielle-Nutzung-freier-englischer-Texte-__f20290.html
 
  schreibsauf 
Gast 
 
 
   
   
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