 | Darf man warnen? | Verfasst am: 30.07.2008, 19:17 |
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Wie sieht es dieses erlauchte und kundige Forum?
Darf ich hier namentlich einen Verlag erwähnen und vor den Geschäftspraktiken warnen, wenn ich darüber bewiesene Kenntnisse und Aussagen habe?
Oder kriegen wir dann alle mächtig viel unnötigen Ärger?
Denn ich lese hier immer wieder den einen oder anderen Hinweis, wenn mal etwas bei BOD oder anderen großen Brüdern nicht geklappt hat. Mir ist einfach wichtig, daß verhindert werden kann, weitere Autoren in die Falle tappen zu lassen. |
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CeKaDo |
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 | | Verfasst am: 30.07.2008, 19:26 |
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Hallo,
wenn Du konkrete Namen nennst, gibt es oft Ärger. Du könntest aber z.B. Auszüge aus eventuellen Schreiben/Mails zitieren, dann wäre man auch gewarnt...
Grüße
Heiner |
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Heiner |
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 | | Verfasst am: 30.07.2008, 19:27 |
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Hi,
wenn die Tatsachen auf der Hand liegen, sollte nichts dagegen sprechen, dese öffentlich zu nennen. Allerdings soll es schon vorgekommen sein, dass sich die "Blamierten" wehren (von wegen Abmahnungen etc.) Aber es muss schon möglich sein, bewiesene Tatsachen frei nennen zu dürfen, finde ich. Das kann rechtlich ja wohl nicht geahndet werden.
LG
Lorenz |
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 | | Verfasst am: 30.07.2008, 19:34 |
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und ansonsten kann man dich ja immernoch per PN ancshreiben
dann verbreitet sich das auch schön
mfg
Chris |
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_________________ Wenn Kaffee Coffein enthält
dann muss Kakao eigentlich Kokain enthalten...
Leute
ich geh mich ma schnell zudröhnen ^^
--
hast du ein Problem?
dann jag es in die Luft! |
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Chaos Overlord |
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 | | Verfasst am: 30.07.2008, 19:40 |
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Hi,
prinzipiell sollte es möglich sein, beweisbare Fakten zu nennen. Bei einer Abmahnung jedoch, wird es deshalb erst mal per Gerichtsverfahren entschieden, ob Fakten Fakten sind.
Einfacher wäre es, Heiner zu benachrichtigen, der kann dann allen Usern eine Sammel-PN schicken. |
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_________________ Gruß,
Zoba
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"In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat." - Carl von Ossietzky |
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Zoba |
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 | Re: Darf man warnen? | Verfasst am: 30.07.2008, 19:52 |
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hawepe |
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 | | Verfasst am: 30.07.2008, 20:14 |
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| Zitat: |
| wenn Du konkrete Namen nennst, gibt es oft Ärger. |
Soweit also zur Meinungsfreiheit in diesem Land. Und hier geht es nicht mal um eine Meinung, sondern scheinbar um Tatsachen. Das heißt doch aber auch, die Übeltäter sind geschützt und können weitere Autoren verar****.
Irgendwas stimmt nicht in diesem Land. Die Täter sind geschützt, die Opfer nicht.  |
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_________________ Herzliche Grüße
Gerhard
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Die Welt ist anders, als sie uns erscheint. "Auf der Suche nach der Realität" , ISBN 978-3833493294
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Gerhard |
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 | | Verfasst am: 30.07.2008, 20:19 |
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| Und genau von dieser Angst leben solche Parasiten. Ich bin der Meinung, dass es langsam an der Zeit ist, die Stimmen wieder zu erheben - wohldosiert, sachlich und beweisorientiert - und den Abmahnhai zu vergessen. |
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Scouty |
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 | | Verfasst am: 30.07.2008, 20:26 |
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Hi,
ich sehe das Problem noch nicht einmal in der Rechtsprechung selbst. Denn wenn die Tatsachen offen liegen, dürfte es doch selbstverständlich sein, sie auch zu nennen. Das Problem liegt wohl vor allem darin, dass "große Übeltäter" sich entsprechend "groß" wehren können (Anwälte, Abmahnungen und all das teure Zeugs.) Ist es nicht die Angst davor? Vielleicht will man dann lieber den Mund halten, auch wenn man weiß, im Falle eines Falles bekäme man Recht gesprochen, was aber u.U sehr langwierig und unangenehm sein kann und die sache selbst in dieser Dimension gar nicht wert ist.
LG
Lorenz |
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 | | Verfasst am: 30.07.2008, 20:33 |
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| Es ist immer die Angst, die zum Schweigen verdonnert. Doch wie berechtigt ist sie? Meist nur minimal. Von daher: Vorher schon Kopf einschalten, sachlich kritisieren und keine Behauptungen aufstellen, die nicht belegbar sind. Gegen persönliche Meinungen können auch die Haie nichts machen. Informieren unter Googel oder Anwalt.de ... aber Schweigen ist die schlechteste Alternative. Ganz sicher. |
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Scouty |
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 | | Verfasst am: 30.07.2008, 21:29 |
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| Zitat: |
Darf ich hier namentlich einen Verlag erwähnen und vor den Geschäftspraktiken warnen, wenn ich darüber bewiesene Kenntnisse und Aussagen habe?
Oder kriegen wir dann alle mächtig viel unnötigen Ärger? |
Primär dürftest du derjenige sein, der dann Ärger bekäme. Besonders dann, wenn du in diesem Zusammenhang vertrauliche – also nur an dich gerichtete – Informationen oder Zahlen veröffentlichst, denn damit würdest du dich bereits mehrerer strafrechtlich relevanter Vergehen schuldig machen.
In diesem Zusammenhang wundert mich ohnehin eure teils äußerst freizügige und mit Auszügen aus Mails gespickte Offenheit, wenn es um BOD-Dienstleistervergleiche geht. Das kann irgendwann ins Auge gehen ...
Bei einem DKZV potenziert sich die Wahrscheinlichkeit gleich um ein vielfaches, denn die haben ohnehin ein abmahnendes Auge auf die Szene – die Fairlag-Erklärung vom April des Jahres (wahrscheinlich hier kein Diskussionsgegenstand, oder?) und die damit verbundene, wenn auch im Sand verlaufende Welle an Einschüchterungsversuchen an den unterzeichnenden Organisationen erinnerte an das Dritte Reich – und demzufolge hast du gute Chancen, bald einem Richter persönlich begegnen zu dürfen ...
Hinweis für mitlesende, geschäftswitternde und abmahnwütige Schlechtsanwälte: Das oben stehende ist keine unerlaubte Rechtsberatung, sondern eine Meinungsäußerung von einem, der nicht Jura studiert hat – und trotzdem jeden Morgen lächelnd in den Spiegel blicken kann. Vielleicht gerade deswegen?  |
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Der Meinige |
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 | | Verfasst am: 30.07.2008, 21:47 |
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Bei Auszügen aus Mails kommt es immer darauf an. Nämlich auf die Ermächtigung!
Wenn mir Autoren des Verlags ihr Leid klagen und mit einer Publikation einverstanden sind, ist das kein Problem. Veröffentliche ich hingegen Mails an mich aus dem betroffenen Verlag, so würde ich auf jeden Fall vorher meinen eigenen Anwalt befragen
Grundsätzlich ist natürlich dringend von Verlagen abzuraten, die vertragsbrüchig werden und beispielsweise keine Abrechnungen machen, "weil nichts verkauft wurde". Andererseits jedoch in früheren Mitteilungen von Verkäufen schwärmen. Wenn sich dann solche Vorfälle in Mails bei mir sammeln, dann sträuben sich mir schon die Nackenhaare bei jeder neuen Ankündigung aus diesem Verlag.
Die Frage stellt sich sicherlich für den einen oder anderen Leser, warum sich Autoren eines Verlags an mich wenden. Das ist ganz einfach mit dem "Bekanntheitsgrad" zu beantworten. Und dabei will ich es bewenden lassen.
Eins plus eins ergeben übrigens zwei und google kann auch ein Freund sein.  |
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CeKaDo |
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 | | Verfasst am: 30.07.2008, 22:08 |
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Also, was deine letzte Antwort mit deiner Eingangsfrage zu tun hat, verstehe ich jetzt überhaupt nicht. Noch weniger, dass du juristische Fragen aufwirfst, obschon du doch einen RA an der Hand zu haben scheinst, welcher sie ohne langes Nachblättern beantworten können sollte?
Und mit Aussagen wie ...
| Zitat: |
Grundsätzlich ist natürlich dringend von Verlagen abzuraten, die vertragsbrüchig werden und beispielsweise keine Abrechnungen machen, "weil nichts verkauft wurde". Andererseits jedoch in früheren Mitteilungen von Verkäufen schwärmen. Wenn sich dann solche Vorfälle in Mails bei mir sammeln, dann sträuben sich mir schon die Nackenhaare bei jeder neuen Ankündigung aus diesem Verlag.
Die Frage stellt sich sicherlich für den einen oder anderen Leser, warum sich Autoren eines Verlags an mich wenden. Das ist ganz einfach mit dem "Bekanntheitsgrad" zu beantworten. Und dabei will ich es bewenden lassen. |
... kann eigentlich nur derjenige etwas anfangen, der entweder Gedanken lesen kann oder dich kennt. Ich muss in beiden Fällen passen. Irgendwie scheint es ziemlich wirr zu sein, was du hier zu erklären versuchst ... |
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Der Meinige |
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 | | Verfasst am: 30.07.2008, 22:49 |
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Hallo,
bislang habe ich noch keine Abmahnung erhalten, lediglich einige Aufforderungen, Threads zu löschen. Wir können uns ja daruf einigen, das Kind auch beim Namen zu nennen, wenn möglich immer sachlich und objektiv.
Sollte ich eine Aufforderung bekommen, werde ich den Beitrag löschen. Bis dahin aber haben ihn wenigstens schon einige gelesen...
Grüße
Heiner |
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Heiner |
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 | | Verfasst am: 30.07.2008, 22:56 |
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@ Heiner
Das ist fair und kompetent.
@ DerMeinige
Rechtsanwälte kosten Geld. Und es ist immer erheblich leichter und direkter, wenn erst die Betroffenen (in diesem Falle das Forum) befragt werden.
Und Rätsel sind dazu da, um geknackt zu werden. |
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