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Definition Eigenverlag - Angabe im Impressum?

BeitragVerfasst am: 11.07.2009, 17:13
Hallo,

Kann mir jemand folgende Fragen beantworten:

1. Wenn ich mein Buch (mit ISBN) bei einer Druckerei privat in Auftrag gebe und versuche, es anschließend selber zu verkaufen, muß dann im Impressum das Wort "Eigenverlag" stehen oder reicht der Name des Autors?

2. Und überhaupt, muß ich für mein einmaliges Experiment einen Eigenverlag gründen? Vielleicht ist mein Verkaufserfolg "0" und kommt auf das Konto "Erfahrung" - ich habe nicht vor, ein 2. Buch zu schreiben.

Schon jetzt danke für die Antworten.

Renate

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berado
 
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BeitragVerfasst am: 11.07.2009, 17:20
Nein, Du musst für ein einmaliges Buch keinen Eigenverlag gründen. Du bekommst für Einmal-Bücher eine spezielle ISBN-Nummer mit einer Menge Nullen ... Wink
Das kann man als Privatperson aber nur einmal (maximal 2 x) machen.
Dann schreibst Du im Impressum: "Verlag: Dein Name"

Aber wenn Du selbst eine ISBN beantragst, kostet Dich das mindestens 70 Euro. Billiger wäre es bei BoD mit 39 Euro und als Verlag stünde dann drin "Druck und Verlag: BoD Norderstedt. Ist so definitiv günstiger.

Viel Erfolg!

Elli

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BeitragVerfasst am: 11.07.2009, 17:24
Hallo, Elli.

ehradinger hat Folgendes geschrieben:
Dann schreibst Du im Impressum: "Verlag: Dein Name"


Reicht der Name alleine aus oder muss man die komplette Anschrift (eventuell samt Telefonnummer) beim Eigenverlag ins Impressum hineinschreiben?

"Verlag: Name, Vorname" wirkt auf mich erst einmal etwas seltsam; ich kenne die Variante, dass im Impressum steht "im Eigenverlag erschienen" und darunter dann die komplette Adresse des Autors/Herausgebers.

Herzliche Grüße,
Thorsten
 
  Thorsten Boose 
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BeitragVerfasst am: 11.07.2009, 23:59
Hallo Renate,

ich vermute, dass du als Eigenverlag in jedem Fall Gewerbe anmelden musst, wenn du ein Buch über BoD herausbringst, im Normalfall nicht. Das solltest du auch in die Überlegungen einbeziehen.

Grüßle,
Judith

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BeitragVerfasst am: 12.07.2009, 06:56
Ich habe mein aller aller aller ... erstes Buch selbst herausgegeben. Hab mir eine ISBN-Nr. geholt (die war: 3-00-005757-9) und habe im Impressum nur geschrieben: "Copyright: Elli H. Radinger, 2000". Ich würde heute wenigstens noch den Ort dazu geben, kannst aber natürlich auch die ganze Adresse reingeben - ohne Tel. und e-mail. "Eigenverlag" brauchst Du nicht zu schreiben. Dann hab ich das ganze mutig veröffentlicht, damals noch mit Kopien, die ich mit Ringheftung selbst gemacht habe. Da gab es leider noch kein BoD. Hab etwa 200 Stück davon verkauft.
Bei Amazon ist es hier: http://tiny.cc/CT0pX

Die Pflichtexemplare musste ich natürlich auch selbst abdrücken usw.

Eine einmalige Veröffentlichung ohne Gewinnabsicht braucht keine Gewerbeanmeldung. Du darfst das nur nicht regelmässig machen! Kannst Du auch hier nachlesen: http://tiny.cc/rYXXh

Trotzdem ist es billiger, alles über BoD Classic zu machen. 39 Euro inkl. Pflichtexemplarversand gegenüber 73 Euro (Stand: Ende 2008) plus Versand von 4 Exemplaren an die Nationalbibliothek und die Landesbibliothek. Da müsste schon ein triftiger Grund dahinter sein, um es dennoch selber zu machen ...

Neugierige Grüße
Elli

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BeitragVerfasst am: 12.07.2009, 10:32
Hallo, Elli.

ehradinger hat Folgendes geschrieben:
Ich habe mein aller aller aller ... erstes Buch selbst herausgegeben. Hab mir eine ISBN-Nr. geholt (die war: 3-00-005757-9) und habe im Impressum nur geschrieben: "Copyright: Elli H. Radinger, 2000". Ich würde heute wenigstens noch den Ort dazu geben, kannst aber natürlich auch die ganze Adresse reingeben - ohne Tel. und e-mail. "Eigenverlag" brauchst Du nicht zu schreiben.


Vielen Dank für die Info! thumb up

Herzliche Grüße,
Thorsten
 
  Thorsten Boose 
Gast 
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 13.07.2009, 06:32
Also, in Österreich gibt es exakte Vorschriften für das Impressum.
Das wird wohl auch in D so sein.

Hierzulande sind erforderlich:

Name und Anschrift des Verlegers.
Name und Anschrift des Druckers.
Erscheinungsjahr.

Sind Autor und Verleger identisch, ist der Hinweis "Erschienen im Selbstverlag (Eigenverlag)" erforderlich. Eine Gewerbeanmeldung ist erst dann erforderlich, wenn pro Jahr mehrere Bücher unter derselben ISBN veröffentlicht werden.

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Neu im JBL-Literaturverlag: H. W. Grössinger, "Fallweise heiter, manchmal bewölkt" - Glossen, Feuilletons und Kurzgeschichten, die zum Schmunzeln verleiten und mitunter zum Nachdenken anregen wollen. Auch über Amazon erhältlich!
 
  hwg 
 
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Re: Definition Eigenverlag - Angabe im Impressum?

BeitragVerfasst am: 16.07.2009, 16:20
berado hat Folgendes geschrieben:
Hallo,
Kann mir jemand folgende Fragen beantworten:
1. Wenn ich mein Buch (mit ISBN) bei einer Druckerei privat in Auftrag gebe und versuche, es anschließend selber zu verkaufen, muß dann im Impressum das Wort "Eigenverlag" stehen oder reicht der Name des Autors?
Renate


Ist geregelt im Pressegesetz (jedes Bundesland hat ein eigenes):
Hier mal das Berliner:

§ 7 Impressum
(1) Auf jedem im Geltungsbereich dieses Gesetzes erscheinenden Druckwerk müssen Name oder Firma und Wohnort oder Geschäftssitz des Druckers und des Verlegers, beim Selbstverlag des Verfassers oder des Herausgebers, genannt sein.

http://www.studienkreis-presserecht.de/main/gesetze-lpg-Berlin.htm
 
  schreibsauf 
Gast 
 
 
   
   
Definition Eigenverlag - Angabe im Impressum?
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