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» Was gehört ins Impressum eines Buches?

BeitragVerfasst am: 06.02.2010, 09:49
wobei die Briefkastenvariante nicht einen Cent wert ist.

Richtig Julia.
Trotzdem gilt das Einschreiben als zugestellt vor jedem Gericht der BRD.
Diese "Billigvariante" wird inzwischen sehr gerne und fast ausschließlich von Behörden angewandt.

Gruß
Bernd
 
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BeitragVerfasst am: 06.02.2010, 09:51
@julia07

Doppelposting, sorry, du warst schneller. thumb up

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BeitragVerfasst am: 06.02.2010, 09:54
julia07 hat Folgendes geschrieben:
Interessant ist hier diese Anmerkung der Post:
"Wir dokumentieren, dass Ihre Sendung in den Briefkasten oder das Postfach des Empfängers eingeworfen wurde. Bei Verlust oder Beschädigung haften wir mit bis zu 20 EUR. Das Entgelt für EINSCHREIBEN Einwurf wird zum Porto addiert."

Es wird übrigens nicht dokumentiert, wer der Absender ist. Da ist die Post noch stolz drauf! Ich hatte jüngst eine Benachrichtigung über ein Einschreiben im Kasten - und am nächsten (!!!) Tag war die Sendung unauffindbar, weil wahrscheinlich versehentlich zurückgeschickt. Antwort der Post: "Bitte fragen Sie beim Absender nach, dass er die Sendung noch einmal auf den Weg bringt" shocked eyes

Zitat:
Trotzdem gilt das Einschreiben als zugestellt vor jedem Gericht der BRD.

Ja Bernd - so weiß ich das auch. Deshalb habe ich in meinem Falle die Post schon einmal vorsorglich auf Regressansprüche hingewiesen. Natürlich ist man sich dort keiner Schuld bewusst ...

Was lernen wir daraus: NUR Rückschein ... und beten, dass der Postbote funktioniert ...

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BeitragVerfasst am: 06.02.2010, 09:56
mtg hat Folgendes geschrieben:
julia07 hat Folgendes geschrieben:
Interessant ist hier diese Anmerkung der Post:
"Wir dokumentieren, dass Ihre Sendung in den Briefkasten oder das Postfach des Empfängers eingeworfen wurde. Bei Verlust oder Beschädigung haften wir mit bis zu 20 EUR. Das Entgelt für EINSCHREIBEN Einwurf wird zum Porto addiert."

Es wird übrigens nicht dokumentiert, wer der Absender ist. Da ist die Post noch stolz drauf! Ich hatte jüngst eine Benachrichtigung über ein Einschreiben im Kasten - und am nächsten (!!!) Tag war die Sendung unauffindbar, weil wahrscheinlich versehentlich zurückgeschickt. Antwort der Post: "Bitte fragen Sie beim Absender nach, dass er die Sendung noch einmal auf den Weg bringt" shocked eyes

Zitat:
Trotzdem gilt das Einschreiben als zugestellt vor jedem Gericht der BRD.

Ja Bernd - so weiß ich das auch. Deshalb habe ich in meinem Falle die Post schon einmal vorsorglich auf Regressansprüche hingewiesen. Natürlich ist man sich dort keiner Schuld bewusst ...

Was lernen wir daraus: NUR Rückschein ... und beten, dass der Postbote funktioniert ...


So Isses.
 
  büchernarr 
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BeitragVerfasst am: 06.02.2010, 10:04
Was tun? Rolling Eyes


Möglichkeit 1: Falls ein Vertrag zustandegekommen war, auf Vertragserfüllung pochen. Wenn im Vertrag aber keine Frist für die Veröffentlichung vereinbart war, kann der Verlag das Buch einige Jahrzehnte in der Warteschleife halten. Ob dann jemals Honorare fließen?

Möglichkeit 2: Wenn ein Vertrag nicht zustandegekommen ist, würde ich meine Siebensachen packen und das Buch bei anderen Verlagen anbieten. Hauptsache raus aus dieser Kiste! Bisherige Auslagen: leider nur als Lehrgeld zu verbuchen, evtl. von der Steuer abzusetzen. cry

Viele Grüße

Torsten

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BeitragVerfasst am: 06.02.2010, 10:54
Man lernt hier doch noch allerhand dazu - vor allem was die Post in D betrifft:

Bei uns m u s s ein Einschreibbrief vom Empfänger quittiert werden! Wird dieser vom Postboten nicht angetroffen, kommt eine
diesbezügliche Info in den Briefkasten mit dem Termin, bis wann der
Einschreibbrief am zuständigen Postamt abgeholt werden kann, ehe
er wieder an den Absender retour geht.

Was die Angelegenheit mit dem Verlag betrifft: Man müsste wissen, ob
es sich bei der Vereinbarung um einen (widerrufbaren) Vorvertrag oder
um einen von beiden Seiten unterfertigten Vertrag mit allen Zusatzklauseln handelt. Nur in letzterem Fall kann eine Klage Erfolg versprechend sein. Bei einer Anzeige wird die Staatsanwalt eingeschaltet, ansonsten bleibt nur der Weg einer Privatklage - und diese kann teuer zu stehen kommen.

Jedenfalls ist das meine Sichtweise aus Österreich.

Gruß Hans

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BeitragVerfasst am: 06.02.2010, 11:07
Zum Thema Post:

Wichtige Dinge einfach mit UPS (United Parcel Service) verschicken.
- Ohne Unterschrift darf der Zusteller nichts aushändigen
- Falls Empfänger nicht angetroffen, hinterläßt der Zusteller eine Infonotiz
- es wird drei Werktage lang versucht eine Sendung zuzustellen
- eine simple Standardsendung befindet sich in der gleichen Preisklasse wie ein Einschreiben der deutschen Post

Wenn es dringend wird:

Express Plus bis 09:00
Express bis 10:30
Saver bis 12:00

Samstagsservice möglich

Anhand der Trackingnummer läßt sich übrigens jederzeit bequem verfolgen wo sich die Sendung jederzeit befindet.

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BeitragVerfasst am: 06.02.2010, 11:53
Richtig ..

Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil:

Ein Einschreiben braucht keine Empfangsbestätigung durch den Empfänger (Quittung).

Zufrieden?


Zuletzt bearbeitet von Siegfried am 06.02.2010, 12:57, insgesamt 2-mal bearbeitet

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Grüße
Siegfried

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BeitragVerfasst am: 06.02.2010, 12:04
Na, Siegfried, geht's ein bisschen weniger aufgeregt? Du tust ja gerade so, als wolltest Du mir absichtliches Verbreiten falscher Informationen unterstellen. Ich habe übrigens 3 Jahrzehnte in Stuttgart gewohnt, und ich beziehe mein Wissen aus einer direkten Beratung am Postschalter, als ich meine damalige Wohnung gekündigt habe (2008).

Die Beamtin sagte mir, nur beim Einschreiben mit Rückantwort bekäme ich eine Unterschrift des Empfängers in die Hand, die billige Variante liefere nur die Bestätigung, dass DER POSTBOTE DAS SCHREIBEN EINGEWORFEN HÄTTE.

Nebenbei: In Deinem Link ist doch von 3 Varianten die Rede:

Varianten:

1) Eigenhändig - persönliche Zustellung nur an den Empfänger

2) Einschreiben Einwurf - Wir dokumentieren die Zustellung in den Briefkasten oder das Postfach

3) Rückschein - Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers


Was bedeutet denn Deiner Meinung nach Variante 2?

Wie gesagt, bisschen weniger Echauffement tut's eigentlich auch ...

Viele Grüße

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BeitragVerfasst am: 06.02.2010, 12:46
Siegfried hat Folgendes geschrieben:
chnuppesaager hat Folgendes geschrieben:
Siegfried hat Folgendes geschrieben:



Ein Einschreibebrief muss vom Empfänger handschriftlich quittiert werden - da kann nichts verloren gehen, weil der Briefkasten angeblich zu klein ist! Denn der Zusteller drückt das Einschreiben dem Empfänger höchstpersönlich in die Hand!



Nein, das stimmt so nicht Siegfried. Nur Einschreiben MIT RÜCKANTWORT/RÜCKSCHEIN werden vom Empfänger quittiert ... das normale Einschreiben landet einfach im Briefkasten wie jeder andere Brief ...

Grüße


Ich schlage vor, du liest mal die Zustellungsbedingungen der "Deutschen Post" durch, bevor du solche Irrtümer verbreitest.

Von der Homepage der Deutschen Post
( http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=link1015321_3906 )

Einschreiben - nur gegen Unterschrift
zum Empfänger

Mit einem EINSCHREIBEN sorgen Sie dafür, dass Briefe und Postkarten dem Empfänger oder einem Empfangsberechtigten gegen Unterschrift zugestellt werden.

Nochmal zum Mitschreiben:

Briefe dem Empfänger gegen Unterschrift zugestellt

Der Rückschein ist nur eine schriftliche Information der Post an den Absender, dass und wann die Sendung zugestellt wurde.

Grüße
Siegfried
P.S.: Ich bin mittelschwer erschüttert über das Unwissen, das hier verbreitet wird! shocked eyes


@Siegfried

Varianten:

1) Eigenhändig - persönliche Zustellung nur an den Empfänger

2) Einschreiben Einwurf - Wir dokumentieren die Zustellung in den Briefkasten oder das Postfach

3) Rückschein - Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers




Wie die Postseite ausweist, ist Deine Ansicht falsch.
Gruß
Bernd
 
  büchernarr 
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BeitragVerfasst am: 06.02.2010, 13:00
Bleibt doch mal ganz entspannt. Chnuppesaager hat nicht wirklich etwas Falsches geschrieben, denn er hat sich auf die Quittung für den Absender kapriziert (zumindest habe ich es so verstanden...)

Einigen wir uns doch auf die folgenden Möglichkeiten:

1) Eigenhändig - persönliche Zustellung nur an den Empfänger
-> der Empfänger quittiert dem Postboten den Empfang der Sendung.

2) Einschreiben Einwurf - Wir dokumentieren die Zustellung in den Briefkasten oder das Postfach
-> der Postbote unterschreibt sich selbst, dass er die Sendung durch Einwurf zugestellt hat

3) Rückschein - Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers
-> der Empfänger quittiert dem Postboten den Empfang der Sendung und unterschreibt eigenhändig auf dem Rückschein, der dem Absender zugeht.

Gell?

Was bedeutet das: Variante 3 ist die sicherste, Variante 2 eigentlich völliger Quatsch, weil prinzipiell gar nichts zu belegen ist, und Variante 1 die am meisten verbreitete.

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BeitragVerfasst am: 06.02.2010, 13:00
büchernarr hat Folgendes geschrieben:

Wie die Postseite ausweist, ist Deine Ansicht falsch.
Gruß
Bernd


Korrigiert.
Ich nehme alles zurück, behaupte jetzt das Gegenteil und bin der Auffassung. dass "Einschreiben" (ohne irgendeinen Zusatz - denn das war die Informationsgrundlage der Diskussion) nicht vom Empfänger quittiert werden muss.

Von daher hat Chnuppesaager völlig Recht. Denn gemäß der Liste gibt es "Einschreiben" gar nicht.

Es gibt
- "Einschreiben eigenhändig"
- "Einschreiben Einwurf"
- "Einschreiben Rückschein"

Was also ist "Einschreiben" pur?

Obwohl ... hier:
http://www.deutschepost.de//mlm.nf/dpag/images/download/broschueren/brief_broschueren/einschreiben_11_2004.pdf
steht nun wieder was ganz anderes. Da gibt es vier Varianten - nach der ersten wäre ein "Einschreiben" (pur) doch zu quittieren.

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BeitragVerfasst am: 06.02.2010, 13:12
Hallo,
in der Praxis gibt es das "Einschreiben pur" gar nicht.
Weit verbreitet ist Einschreiben-Einwurf. Dieses wird auch bei amtlichen Schreiben immer wieder verwendet, es ist halt die billigste Methode und dummerweise (obwohl sinnlos für den Normalbürger) rechtsgültig.
Gruß
Bernd
 
  büchernarr 
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BeitragVerfasst am: 06.02.2010, 13:14
Hallo Julia,

julia07 hat Folgendes geschrieben:
Vielleicht ist das in der Schweiz so, bei uns wird ein "normales" Einschreiben immer persönlich abgeliefert. Unterschreiben darf übrigens nur der Empfänger oder eine Person, die eine Postvollmacht hat.


Irrtum. Es gibt auch sogenannte Einwurfeinschreiben, bei dem die Post den Einwurf bestätigt. Die Rechtsprechung der Gerichte ist allerdings sehr unterschiedlich, ob diese Bestätigung reicht oder nicht.

Siehe hierzu z.B. http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=link1015321_3915 und http://www.123recht.net/article.asp?a=15618&ccheck=1

Beste Grüße,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 06.02.2010, 13:15
büchernarr hat Folgendes geschrieben:
Hallo,
in der Praxis gibt es das "Einschreiben pur" gar nicht.
Weit verbreitet ist Einschreiben-Einwurf. Dieses wird auch bei amtlichen Schreiben immer wieder verwendet, es ist halt die billigste Methode und dummerweise (obwohl sinnlos für den Normalbürger) rechtsgültig.

"Einschreiben pur" ist die Variante 1 - das klassische Enschreiben. Und das gibt es nach wie vor. Siehe meine o.a. kürzliche Erfahrung ...



Nachtrag nach Lesen des von Siegfried verlinkten Post-PDF von 2004:
Es gibt nur zwei Arten von Einschreiben: "normal" und "mit "Rückschein". Zusätzlich kann man bei "normal" auswählen, ob durch Einwurf oder persönlich zugestellt wird bzw. ob es bei persönlicher Zustellung an jeden Empfangsberechtigten oder nur an den Adressaten oder seinen Vertreter ausgehändigt wird.

Allerdings ist 2004 schon etliche Post-Generationen alt. Ob das heute noch gilt, weiß ich nicht ...


Zuletzt bearbeitet von mtg am 06.02.2010, 13:26, insgesamt einmal bearbeitet

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