 | | Verfasst am: 06.02.2010, 13:23 |
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| büchernarr hat Folgendes geschrieben: |
Hallo,
in der Praxis gibt es das "Einschreiben pur" gar nicht.
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Ich zitiere aus dem PDF-Dokument der Deutschen Post (o.g. Quelle, Seite 4: "Was wir leisten")
Unser Angebot im Bereich Briefzusatzleistungen ist umfassend und flexibel. Damit garantieren wir, dass wir Ihnen für alle denkbaren Anforderungen stets die optimale Lösung anbieten können. Stellen Sie sich je nach Bedarf Ihre individuelle Dienstleistung zusammen.
EINSCHREIBEN: sicherer Versand durch Ein- und
Auslieferungsnachweis. Beim EINSCHREIBEN
erhalten Sie neben einem Nachweis über die Einlieferung
auch die Sicherheit, dass die Auslieferung
nur gegen Unterschrift an den Empfänger, seinen
Bevollmächtigten oder einen anderen Empfangsberechtigten
erfolgt.
RÜCKSCHEIN: der Auslieferungsnachweis
im Original für Sie. Bei der Zusatzleistung
RÜCKSCHEIN erfolgt die Empfangsbestätigung für
ein EINSCHREIBEN auf einem separaten Beleg, den
wir umgehend an Sie zurücksenden.
EIGENHÄNDIG: direkt in die Hände des Empfängers.
Mit der Zusatzleistung EIGENHÄNDIG
stellen Sie bei einem EINSCHREIBEN sicher, dass
die Sendung nur dem Empfänger persönlich oder
einem zum Empfang besonders Bevollmächtigten
übergeben wird.
EINSCHREIBEN EINWURF: die dokumentierte
Zustellung. Auch beim EINSCHREIBEN
EINWURF erhalten Sie einen Einlieferungsnachweis.
Zusätzlich wird der Einwurf der Sendung in
den Briefkasten, das Postfach oder eine andere
Empfangsvorrichtung des Empfängers durch die
Unterschrift des Zustellers bestätigt.
Ich gehe davon aus, dass du Recht hast und die Deutsche Post mich mit ihrem PDF-Dokument belügt: Punkt 1 "Einschreiben" (ohne jeden Zusatz) gibt es nicht! Alles Betrug!  |
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_________________ Kein Avatar-Bildchen mehr. Keine Signatur mehr. Keine Meinung mehr. Keine Wissensweitergabe mehr. Gibt immer nur Ärger. |
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Siegfried |
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| Anmeldedatum | 09.07.2008 | | Beiträge | 1467 | |
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 | | Verfasst am: 06.02.2010, 13:30 |
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| Siegfried hat Folgendes geschrieben: |
| Ich zitiere aus dem PDF-Dokument der Deutschen Post (o.g. Quelle, Seite 4: "Was wir leisten") |
Dass die Post ihre immer weiter abgespeckten und dafür immer teureren Angebote mit "Was wir leisten" überschreibt, ist ja wohl purer Euphemismus... |
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_________________ LG - matthias
Matthias Gerschwitz findest Du u.a. hier:
http://www.endlich-mal-was-positives.de
http://www.berliner-geschichten.com |
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mtg |
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 | | Verfasst am: 06.02.2010, 13:31 |
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| Siegfried hat Folgendes geschrieben: |
| büchernarr hat Folgendes geschrieben: |
Hallo,
in der Praxis gibt es das "Einschreiben pur" gar nicht.
|
Ich zitiere aus dem PDF-Dokument der Deutschen Post (o.g. Quelle, Seite 4: "Was wir leisten")
Unser Angebot im Bereich Briefzusatzleistungen ist umfassend und flexibel. Damit garantieren wir, dass wir Ihnen für alle denkbaren Anforderungen stets die optimale Lösung anbieten können. Stellen Sie sich je nach Bedarf Ihre individuelle Dienstleistung zusammen.
EINSCHREIBEN: sicherer Versand durch Ein- und
Auslieferungsnachweis. Beim EINSCHREIBEN
erhalten Sie neben einem Nachweis über die Einlieferung
auch die Sicherheit, dass die Auslieferung
nur gegen Unterschrift an den Empfänger, seinen
Bevollmächtigten oder einen anderen Empfangsberechtigten
erfolgt.
Ich denke, dass hier nur allgemein gesprochen wird, insofern schon eine Art der Lüge vorliegt..
RÜCKSCHEIN: der Auslieferungsnachweis
im Original für Sie. Bei der Zusatzleistung
RÜCKSCHEIN erfolgt die Empfangsbestätigung für
ein EINSCHREIBEN auf einem separaten Beleg, den
wir umgehend an Sie zurücksenden.
EIGENHÄNDIG: direkt in die Hände des Empfängers.
Mit der Zusatzleistung EIGENHÄNDIG
stellen Sie bei einem EINSCHREIBEN sicher, dass
die Sendung nur dem Empfänger persönlich oder
einem zum Empfang besonders Bevollmächtigten
übergeben wird.
EINSCHREIBEN EINWURF: die dokumentierte
Zustellung. Auch beim EINSCHREIBEN
EINWURF erhalten Sie einen Einlieferungsnachweis.
Zusätzlich wird der Einwurf der Sendung in
den Briefkasten, das Postfach oder eine andere
Empfangsvorrichtung des Empfängers durch die
Unterschrift des Zustellers bestätigt.
Ich gehe davon aus, dass du Recht hast und die Deutsche Post mich mit ihrem PDF-Dokument belügt: Punkt 1 "Einschreiben" (ohne jeden Zusatz) gibt es nicht! Alles Betrug!  |
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büchernarr |
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 | | Verfasst am: 06.02.2010, 13:32 |
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@ mtg und Alle
Die Billigvariante des Einschreibens liefert die Unterschrift des Postboten, dass das Schreiben ordnungsgemäß eingeworfen wurde. In diesem Fall kann Herr Klaasen also gar keinen Rückschein des Empfängers / Verlages bekommen. Das ist es, was ich von Anfang gesagt habe, und das ist auch richtig so.
Will man eine Rückantwort, muss man Aufpreis bezahlen.
Das ist alles.
Grüße. |
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_________________ Gut, dass wir darüber gesprochen haben ... ich werde später auf diesen Punkt zurückkommen. |
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chnuppesaager |
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| Anmeldedatum | 05.04.2009 | | Beiträge | 746 | | Wohnort | Appenzell / Schweiz | |
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 | | Verfasst am: 06.02.2010, 13:43 |
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| büchernarr hat Folgendes geschrieben: |
Ich denke, dass hier nur allgemein gesprochen wird, insofern schon eine Art der Lüge vorliegt..
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Wie erklärst du dann das (gleiches Dokument, Seite 5):
Zusatzleistung National
EINSCHREIBEN 2,05
RÜCKSCHEIN 1,80
EIGENHÄNDIG 1,80
EINSCHREIBEN EINWURF 1,60
Beträge, bis zu denen wir haften
EINSCHREIBEN 25,00
RÜCKSCHEIN und EIGENHÄNDIG bis zur Höhe des Zusatzentgelts
EINSCHREIBEN EINWURF 20,00
Gebühren und Haftung für eine Leistung, die es gar nicht gibt?
Noch mehr Betrug und Lüge!  |
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_________________ Kein Avatar-Bildchen mehr. Keine Signatur mehr. Keine Meinung mehr. Keine Wissensweitergabe mehr. Gibt immer nur Ärger. |
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Siegfried |
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 | | Verfasst am: 06.02.2010, 13:46 |
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| Siegfried hat Folgendes geschrieben: |
| büchernarr hat Folgendes geschrieben: |
Ich denke, dass hier nur allgemein gesprochen wird, insofern schon eine Art der Lüge vorliegt..
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Wie erklärst du dann das (gleiches Dokument, Seite 5):
Zusatzleistung National
EINSCHREIBEN 2,05 Grundgebühr
RÜCKSCHEIN 1,80
EIGENHÄNDIG 1,80 Zusatzgebühren zur Grundgebühr
EINSCHREIBEN EINWURF 1,60
Beträge, bis zu denen wir haften
EINSCHREIBEN 25,00
RÜCKSCHEIN und EIGENHÄNDIG bis zur Höhe des Zusatzentgelts
EINSCHREIBEN EINWURF 20,00
Gebühren und Haftung für eine Leistung, die es gar nicht gibt?
Noch mehr Betrug und Lüge!  |
Das ist meine praktische Erfahrung im Umgang mit sehr häufigen Einschreiben, sowohl in der Sendung als auch im Empfang. |
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büchernarr |
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| Anmeldedatum | 27.01.2008 | | Beiträge | 1745 | | Wohnort | Hessen | |
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 | | Verfasst am: 06.02.2010, 13:52 |
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hawepe |
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 | | Verfasst am: 06.02.2010, 13:57 |
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Wäre es nicht interessanter, mit der Post über Sinn und Unsinn ihrer "Leistungen" zu streiten, als hier verbale Kloppe zu betreiben? Oder hat irgend jemand das Gefühl, er müsse dringend sein Förmchen wiederhaben, damit er im Sandkasten weiterspielen kann ...
@ Heinz: "Leistung" ist etwas, was man erbringt. Das fehlt mir bei der Deutschen Post immer mehr. Insofern ist das, was die Post macht, mit dem Wort "Leistung" ausgesprochen freundlich umschrieben, euphemistisch eben. Mir sogar zu freundlich ... |
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mtg |
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 | | Verfasst am: 06.02.2010, 13:59 |
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"Einschreiben pur" gibt es nur im Sinne einer Grundgebühr, die für den Einstieg in die Erlebniswelt des modernen Post-Einschreibens unabdingbare Voraussetzung ist ...
Selbstverständlich kann der Kunde damit aber noch nichts anfangen, muss er doch noch eine der drei aufpreispflichtigen Varianten dazubuchen ...
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_________________ Gut, dass wir darüber gesprochen haben ... ich werde später auf diesen Punkt zurückkommen. |
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chnuppesaager |
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 | | Verfasst am: 06.02.2010, 14:07 |
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| chnuppesaager hat Folgendes geschrieben: |
"Einschreiben pur" gibt es nur im Sinne einer Grundgebühr, die für den Einstieg in die Erlebniswelt des modernen Post-Einschreibens unabdingbare Voraussetzung ist ...
Selbstverständlich kann der Kunde damit aber noch nichts anfangen, muss er doch noch eine der drei aufpreispflichtigen Varianten dazubuchen ...
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Genau so sehe ich das auch. |
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büchernarr |
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| Anmeldedatum | 27.01.2008 | | Beiträge | 1745 | | Wohnort | Hessen | |
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 | | Verfasst am: 06.02.2010, 14:26 |
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| chnuppesaager hat Folgendes geschrieben: |
Selbstverständlich kann der Kunde damit aber noch nichts anfangen, muss er doch noch eine der drei aufpreispflichtigen Varianten dazubuchen ...
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Muss?
Unsinn!
Check das mal hier:
http://www.portokalkulator.de/portokalkulator/std
Kein Zwang zu "Einwurf", "Eigenhändig" oder "Rückschein".
Das "Einschreiben" pur (also ohne Zusatz) gibt es für 2,05 € |
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Siegfried |
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 | | Verfasst am: 06.02.2010, 14:44 |
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@ Siegfried.
Mir ging es von Anbeginn nur um eines:
Es gibt Einschreiben, bei denen der Absender keine Bestätigung darüber bekommt, dass der Empfänger die Sendung erhalten hat.
Und diese Billigvariante heisst "EINSCHREIBEN EINWURF" und kostet 1,60 €
Das heisst also, dass Herr Klaasens Brief in diesem Fall einfach nur in den Briefkasten des Verlages eingeworfen worden wäre, ohne dass der Verlag dafür hätte unterschreiben müssen.
Das ist alles, worum es mir ging.
Ich habe Dir am Anfang der Diskussion wiedersprochen, dass der Empfänger eines Einschreibens dieses grundsätzlich "handschriftlich quitttieren" muss. In der Billigvariante "EINSCHREIBEN EINWURF" ist dem eben NICHT so.
Grüße. |
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Zuletzt bearbeitet von chnuppesaager am 06.02.2010, 15:05, insgesamt einmal bearbeitet _________________ Gut, dass wir darüber gesprochen haben ... ich werde später auf diesen Punkt zurückkommen. |
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chnuppesaager |
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 | | Verfasst am: 06.02.2010, 14:51 |
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büchernarr |
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 | | Verfasst am: 06.02.2010, 15:23 |
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Hallo Matthias,
| mtg hat Folgendes geschrieben: |
| @ Heinz: "Leistung" ist etwas, was man erbringt. Das fehlt mir bei der Deutschen Post immer mehr. Insofern ist das, was die Post macht, mit dem Wort "Leistung" ausgesprochen freundlich umschrieben, euphemistisch eben. Mir sogar zu freundlich ... |
Nun kann man sicherlich über das Preis-Leistungs-Verhältnis der Post streiten, aber das Einwurfeinschreiben ist für viele wirklich genial.
Nehmen wir doch einfach den Verlag, um den es hier gibt.
Klaas schreibt ihm ein Einschreiben mit Rückantwort, aber der Verlag ahnt das und öffnet dem Briefträger nicht die Tür. Das Einschreiben kann also nicht zugestellt werden und ist damit dem Verlag nicht zur Kenntnis gelangt.
Jetzt schreibt Klaas ihm ein Einwurfeinschreiben. Der Briefträger wirft es in seinen Briefkasten, womit das Einschreiben dem Verlag zugegangen ist. Okay, einige Gerichte sehen das anders, aber keineswegs alle.
Beste Grüße,
Heinz. |
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hawepe |
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 | | Verfasst am: 06.02.2010, 15:32 |
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holz |
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