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» Verkauf in Tierarztpraxis

BeitragVerfasst am: 06.02.2010, 16:09
büchernarr hat Folgendes geschrieben:
https://www.efiliale.de/efiliale/katalog/produkt2.jhtml?Item=prod5420039&parentCat=cat5450011&_requestid=78869

Hier gibt es tatsächlich, wie Siegfried schreibt, eine Briefmarke (Onlinedruck) für ein Einschreiben zum Einwurf in den Briefkasten. Die Einlieferungsquittung ist dann die Posteigene Identtnummer darauf.
Diese Möglichkeit war mir bisher unbekannt.
Gruß
Bernd


Ja, Siegfried hatte insofern Recht. Es handelt sich also nicht um eine Grundgebühr, sondern um eine neue Art des Einschreibens.

Wobei das eigentlich wurscht ist, da die Diskussion ja darüber entbrannt ist, ob es überhaupt eine Art des Einschreibens gibt, bei welcher der Empfänger NICHT unterschreiben muss. Und JA, wir kommen nicht umhin, es zu bestätigen: Es gibt sie - zum Preis von 1,60 €

Wink

Na, wie auch immer, wir haben viel über das Einschreibewesen gelernt.

Viele eingeschriebene Grüße.
cool

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BeitragVerfasst am: 07.02.2010, 15:34
So schaute der Umschlag nach Wochen des vermisst seins aus.

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BeitragVerfasst am: 07.02.2010, 16:14
Das wär auch ein hübsches Buchcover...

By the way: Was war eigentlich vertraglich vereinbart? Wir diskutieren zwar fleißig, aber mangels Substanz mehr über die Niederungen des deutschen Postwesens als über besagten Verlag.

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BeitragVerfasst am: 07.02.2010, 18:26
Laut Vertrag sollte das Kinderbuch 2010 an den Start gehen und der Vertrag bis 31. unterschrieben an den Verlag zurückgesandt werden.
Leider hat man ja das Einschreibezettelchen nicht gefunden. Ja, so kann man sich ohne mit der Wimper zu Zucken von versprochenem und zugesagtem entledigen. Einfach die Post ignorieren.
Leider hat der Verlag die schriftlichen Zusagen vergessen die er via Mail mehrmals schriftlich bestätigte.

Was für ein Drama.

Nie wieder ein klein Verlag. Wurde ja gewarnt.

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BeitragVerfasst am: 07.02.2010, 19:44
Ich versuche mal zu rekapitulieren, was ich bisher verstanden habe:

1. Du hast Vertragszusagen oder Vorverträge per E-Mail.
2. Du hast den Vertrag per Einschreiben/Eigenhändig oder Einschreiben/Rückschein an den Verlag gesandt.
3. Der Briefträger hat im Verlag keinen angetroffen, der unterschreiben konnte und einen Zettel in den Briefkasten geworfen, daß auf dem Postamt ein Schreiben abzuholen wäre.
4. Der Verlag hat das Zettelchen verbummelt, vergessen oder keine Lust gehabt, auf die Post zu fahren.
5. Der Brief mit dem Vertrag kam nach langen Irrungen und Wirrungen zu dir zurück, ist aber nicht beim Verlag gelandet.
6. Der Verlag hat den Vertrag nicht fristgerecht erhalten, deshalb will er von einer Veröffentlichung nichts mehr wissen.
7. Das sagt der Verlag dir aber nicht, weil er nicht auf E-Mails oder Briefe reagiert und keiner mehr ans Telefon geht.
8. Du bist - gelinde gesagt - angefressen, weil du den Illustrator bezahlen mußt, das Buch aber nicht erscheint, zumindest nicht in diesem Verlag.

Habe ich alles richtig verstanden? Falls ja: wie können wir im Forum dir jetzt weiterhelfen?

Viele Grüße

Torsten

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BeitragVerfasst am: 08.02.2010, 02:43
wenn man die feinheiten (die vielen schriftlichen zusagen)ausser acht lässt, ja.
ausserdem kam der verlag auf mich zu. nicht ich auf ihn.
was besonders übel ist. und hat mir ausserdem gleich drei verträge (drei kinderbücher) angeboten.

klaas

dann hatte ich ein zweites mal den vertrag gesendet und der verlag bestätigte nun den erhalt.
er ermutigte uns dann das kinderbuch fertigzustellen.
als nun alles paletti war und wir über den veröffentlichungstermin sprachen meinte der verlag doch tatsächlich: ach, die verträge sind ja gar nicht von uns unterschrieben. ja, dann können wir das buch auch nicht veröffentlichen. (sowas von abgebrüht) wenn überhaupt dann irgendwann 2011.
aber auch diesen termin sagten sie nun ab.

der krimi hört einfach nicht auf.


klaas

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BeitragVerfasst am: 08.02.2010, 07:38
@klaasen1: shocked eyes

Bleibt die Frage: was für einen Sinn macht es generell, bei einem Klein- oder Kleinstverlag zu veröffentlichen?

Ohne mich jetzt speziell auf besagten Verlag zu beziehen, möchte ich folgende Fragen in den Raum stellen:

Hat ein Kleinverlag:
- genügend Leute, um ein Buchprojekt in halbwegs vernünftigem Zeitrahmen durchzuziehen?
- die richtigen Leute (Korrektorat, Lektorat, Layoutfachleute, Buchdrucker, Werbemenschen)?
- ausreichend Werbeetat, um ein Buch in den Buchhandel zu bringen?
- eine ausreichende Finanzgrundlage, um ein Buchprojekt auf die Beine zu stellen? Und um dem Autor ein Honorar zu bezahlen?

Falls die Antwort auf eine dieser Fragen "Jein" oder "Weiß nicht" lautet, sollte man es sich gut überlegen, ob man mit diesem Verlag ein Projekt realisieren möchte.

Aber wie geht es jetzt bei dir, lieber Klaas, weiter?

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BeitragVerfasst am: 08.02.2010, 10:16
bleibt nur der rechtsweg.
mal sehen wie das ausgeht. und wer für die kosten aufkommt.
schwierig von der schweiz aus den richtigen anwalt in deutschland zu finden. dieser sollte sich schon im verlagsrecht auskennen.
zumindest werde ich einmal mit der dortigen presse kontakt aufnehmen.
ach was, habe ich ja schon.

wäre schade wenn ein weiterer kinderautor darauf hereinfällt.

klaas

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BeitragVerfasst am: 08.02.2010, 10:30
@ Herrn Klaasen

Du musst aber schon genau überlegen, ob sich das wirklich lohnt, da der Schuss im schlimmsten Fall auch nach hinten losgehen kann.

Bei der Entscheidung kommt es natürlich auch darauf an, wieviel Geld Dich der Grafiker gekostet hat.

Das Buch selbst geht Dir ja nicht verloren, Du kannst das anderweitig verwenden.

Insofern ist das Alles natürlich enttäuschend für Dich, aber sicher nicht der Untergang - außer, wie gesagt, wenn der Grafiker Dich tausende Franken gekostet hätte.

Viele Grüße.

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BeitragVerfasst am: 08.02.2010, 11:05
@ Herrn Klaasen

Ich würde Dir echt empfehlen, wenigstens den Namen des Verlages in Deinen Postings unkenntlich zu machen (Überschriften nicht vergessen!)

Grüße.

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BeitragVerfasst am: 08.02.2010, 12:00
klaasen1 hat Folgendes geschrieben:
dann hatte ich ein zweites mal den vertrag gesendet und der verlag bestätigte nun den erhalt.
er ermutigte uns dann das kinderbuch fertigzustellen.
als nun alles paletti war und wir über den veröffentlichungstermin sprachen meinte der verlag doch tatsächlich: ach, die verträge sind ja gar nicht von uns unterschrieben. ja, dann können wir das buch auch nicht veröffentlichen. (sowas von abgebrüht) wenn überhaupt dann irgendwann 2011.
aber auch diesen termin sagten sie nun ab.


Mir ist noch immer nicht klar, wo die Betrugsabsicht ist.

Vielleicht kann mir das jemand erklären? Rolling Eyes

Grüße
Siegfried

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BeitragVerfasst am: 08.02.2010, 12:42
Ich kann die Aufregung hier auch nicht so ganz verstehen. Der Verlag schließt mit dem Autor einen Vertrag, was er muss, da in einem solchen Schrftstück auch die Druckfreigabe bestätigt wird. Ohne beiderseitig unterschriebenen Vertrag geht nichts. Wenn der Verlag meint, dass er von einem Buchprojekt zurücktritt, es auch noch keine entsprechenden Verträge gibt, dann kann er sich auch im Nachhinein dagegen entscheiden. Es kann immer zu Schwierigkeiten kommen, was einen solchen Schritt erfordert.
Hat übrigens auch nichts mit Kleinverlag zu tun. Dies wieder in den allgmeinen Topf zu werfen, ist töricht.

Cool Marc

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BeitragVerfasst am: 09.02.2010, 04:52
Hallo Marc

Schön wenn Du das so siehst. Hoffe es passiert Dir nicht irgendwann einmal.
Wenn ein Verlag Deinen Text gelesen hat und er ihn veröffentlichen will, er dir grünes Licht gibt einen Illustrator zu suchen. Schlussendlich die Arbeit lobt und das Buch veröffentlichen will und von heut auf morgen dann Wochenlang nichts mehr von sich hören lässt dann siehst du wirklich alt aus.

Er hat ja bis zum heutigen Tag nicht einmal den Mut aufgebracht eine schriftliche Absage an den Autor zu senden.
Du hängst einfach in der Luft.

klaas

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BeitragVerfasst am: 09.02.2010, 06:41
Zur Frage von Torsten, ob Veröffentlichungen in Kleinverlagen überhaupt Sinn machen: Ja, wenn der Autor sich im Verlagswesen einigermaßen auskennt.

Mein im Anhang vermerktes Büchlein ist innerhalb eines Monats ohne Probleme zustande gekommen und verkauft sich relativ gut. Erschienen ist es im Sommer 2009, zu Jahresende habe ich bereits eine korrekte Abrechnung und das Geld auf mein Bankkonto überwiesen bekommen.

Man sollte eben nicht alle Kleinverlage über einen Kamm scheren... Wink

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BeitragVerfasst am: 09.02.2010, 08:09
M.Hartmann hat Folgendes geschrieben:
Der Verlag schließt mit dem Autor einen Vertrag, was er muss, da in einem solchen Schrftstück auch die Druckfreigabe bestätigt wird. Ohne beiderseitig unterschriebenen Vertrag geht nichts.


Die Wiederholung von Märchen lässt die Märchen doch Märchen bleiben Twisted Evil

Aber wer mag, darf natürlich glauben, soviel und solange er mag.

Die anderen halten es besser mit der Wirklichkeit, die mit diesen Märchen nichts gemeinsam hat. Eine Schriftform ist in D, mit ganz wenigen Ausnahmen, nicht vorgeschrieben. Eine Vertrag kann auch mündlich und sogar durch konkludentes Handeln zustandekommen. Anders wäre ein funktionierendes Wirtschaftsleben überhaupt nicht vorstellbar.

Der Nachteil ist natürlich, dass man in Beweisschwierigkeiten geraten kann, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist und was er genau beinhaltet. Mit dem "gesunden Menschenverstand" kommt man da leider kaum weiter.

Wenn der Verlag nicht freiwillig einlenkt, wird Klaas deshalb nicht um einen Rechtsanwalt herumkommen, wenn er nicht auf seinen Kosten sitzen bleiben will. Natürlich kann es ihm auch passieren, dass er letzten Endes sogar noch den Rechtsanwalt bezahlen muss. Ich möchte nicht an seiner Stelle sein.

Beste Grüße,

Heinz.

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