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» Verkauf in Tierarztpraxis

BeitragVerfasst am: 09.02.2010, 09:27
Kann, Heinz, kann, in der Regel werden immer Verträge geschlossen, die ihre Gültigkeit haben und schließlich auch als Beweis für beide Seiten dienen.
Aber du kannst ja gerne Beispiele nennen, wo keine Verträge geschlossen werden.
Auf das Märchen bin ich gespannt ...

Cool Marc

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BeitragVerfasst am: 09.02.2010, 09:33
M.Hartmann hat Folgendes geschrieben:
Kann, Heinz, kann, in der Regel werden immer Verträge geschlossen, die ihre Gültigkeit haben und schließlich auch als Beweis für beide Seiten dienen.
Aber du kannst ja gerne Beispiele nennen, wo keine Verträge geschlossen werden.
Auf das Märchen bin ich gespannt ...

Cool Marc


Sorry, wenn du nicht lesen kannst, ist das dein Problem Twisted Evil

Oder du versuchst dich hier als Troll, aber da man die nicht füttern soll ...

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 09.02.2010, 09:37
Also, ich arbeite seit Jahrzehnten mit den Verlagen auch ohne schriftlich ausgefertigte Verträge optimal zusammen.

Gegenseitiges Vertrauen ist selbstverständlich Voraussetzung. Und das wächst mit der Zeit vor allem dann, wenn Verlässlichkeit auf beiden Seiten die Produktion bestimmt und damit auch beschleunigt.
Umständlichkeiten sind mir ohnehin ein Gräuel... Laughing

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BeitragVerfasst am: 09.02.2010, 09:56
@ M.Hartmann

Also, Herr Klaasen hat ja anscheinend bestätigende E-Mails.
Da gibt es gar keine Diskussion drüber, das gilt als Vertrag.

Selbst mündlich gilt es, wie hwg und hawepe schrieben, jedoch könnte ich mir in diesem Falle Vorstellen, dass es problematisch wird, wenn eine der Parteien sich stur stellt, und womöglich gar mithilfe von Zeugen "beweist", dass gar keine Absprache getroffen wurde, oder dass das Ganze nur auf einem Missverständnis beruht.


Grüße.

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Gut, dass wir darüber gesprochen haben ... ich werde später auf diesen Punkt zurückkommen.
 
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BeitragVerfasst am: 09.02.2010, 10:16
Um welche Summen geht es denn?
Was kostete Dich der Illustrator?
Welche Summe wurde Dir denn vom Verlag zugesichert?
 
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BeitragVerfasst am: 10.02.2010, 08:28
eigentlich wollte der zeichner nichts. da ging er aber auch davon aus das dass buch zustande kommt.
ein guter zeichner kostet schon einmal bei 14 zeichnungen gut und gern 3000.00 Euro.
abgesehen von den prozenten die er sich ja nun auch abschminken kann.

zeichnung 1

klaas

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ich bin ein hut weil ich meinen kopf nicht finde
 
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BeitragVerfasst am: 10.02.2010, 08:37
ein guter zeichner kostet schon einmal bei 14 zeichnungen gut und gern 3000.00 Euro. shocked eyes shocked eyes
Da musst du aber ne Menge Bücher raushauen, das da ein Gewinn rein kommt.

Ich denke ich lass dann meine kleine Geschichte
(Fridolin Stern und die Neugier) stecken Crying or Very sad

Denn wenn ich tatsächlich soviel Geld hätte würde ich mir lieber ein Haus kaufen...

Gruß Maxi

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Ich schau gerne mal über Eure Manuskripte und helfe zu verbessern.
Umsonst? Nö, aber auf jedenfall bezahlbar..
 
  Maxi 
 
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BeitragVerfasst am: 10.02.2010, 09:45
M.Hartmann hat Folgendes geschrieben:
Kann, Heinz, kann, in der Regel werden immer Verträge geschlossen, die ihre Gültigkeit haben und schließlich auch als Beweis für beide Seiten dienen.
Aber du kannst ja gerne Beispiele nennen, wo keine Verträge geschlossen werden.
Auf das Märchen bin ich gespannt ...

Cool Marc


Hmm...

Also, wenn ich in einen Supermarkt gehe und ein Pfund Bananen kaufe, dann schließe ich vorher keinen schriftlichen Vertrag mit dem Supermarkt ab. Ich muss mich noch nicht einmal hinstellen und mündlich verkünden, dass ich ein Pfund Bananen kaufen will. Dennoch kommt es zwischen mir und dem Supermarkt zu einem Kaufvertrag.

Denn dadurch, dass der Supermarkt allgemein zugänglich ist und seine Waren mit Preisen ausstattet, ich hingegen die Ware nehme und sie zu der Stelle trage, wo ich für die Bananen zahlen muss, kommt es zu zwei eindeutigen Willenserklärungen: Der Supermarkt will verkaufen, ich will kaufen. Und schon existiert ein Kaufvertrag. Nichts Schriftliches, nichts Mündliches, nur - wie Heinz es richtig bezeichnete - konkludentes Handeln.

Verträge können auch durch Gespräch entstehen (beide Seiten geben mündlich entsprechende Willenerklärungen ab) oder per Schriftform (angefangen vom Bierdeckel über E-Mail bis hin zum ausformulierten vielseitigen Schriftstück). Ein schriftlicher Vertrag ist nur zwingend erforderlich bei Immobilienkauf (mit notarieller Beurkundung) und bei zeitlich befristeten Arbeitsverträgen (unbefristete können also auch per Handschlag abgeschlossen werden).

Es ist natürlich logisch, dass schriftliche Verträge eine bessere Beweisform für beide Seiten darstellen. Aber wer unterschreibt schon an der Supermarktkasse einen fünfseitigen Kaufvertrag für ein Pfund Bananen? cheezy grin

Grüße
Siegfried

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BeitragVerfasst am: 10.02.2010, 10:06
Allerdings ist es doch im Supermarkt so, dass der Kassenzettel den Vertrag darstellt/dokumentiert.

Grüße.

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BeitragVerfasst am: 10.02.2010, 10:15
Siegfried hat Folgendes geschrieben:
Es ist natürlich logisch, dass schriftliche Verträge eine bessere Beweisform für beide Seiten darstellen. Aber wer unterschreibt schon an der Supermarktkasse einen fünfseitigen Kaufvertrag für ein Pfund Bananen?

Nur wenn Du die Bananen reklamieren willst, hilft ein Kassenzettel ungemein - und der ist im Allgemeinen (zumindest in Berlin) gedruckt. Das ist als Quittung ein - okay, nachträglich erstellter - aber ein schriftlich erstellter Beleg über Antrag und Annahme.

Allerdings weiß ich gar nicht, worüber hier diskutiert wird. Erst wird der Postdienst zerlegt, jetzt geht es um Bananen. Und auch sonst geht es nur um Theorie.

Tatsache ist, dass der Betrugsvorwurf, der hier erhoben wurde, besser belegt werden können sollte - ansonsten kann er nämlich schnell zum Bumerang werden. Und letztlich gehören auch zu einem (Nicht-)Vertrag immer (mindestens) zwei Seiten.

Tatsache ist auch, dass ein schriftlicher Vertrag, auch wenn er nicht die einzige Möglichkeit des rechtskräftigen Vertragsschlusses darstellt, die beste Absicherung ist. Was Klaasen erlebt hat, sollte jedem von uns deutlich vor Augen führen, wohin man kommen kann, wenn man solche Projekte zu rosarot-bebrillt angeht. Klaasen wird das nicht mehr - da bin ich mir sicher.

Alle anderen können ja Bananen essen ... (aber vorher kaufen!)

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LG - matthias

Matthias Gerschwitz findest Du u.a. hier:
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BeitragVerfasst am: 10.02.2010, 10:26
Hallo Matthias,

mtg hat Folgendes geschrieben:
Allerdings weiß ich gar nicht, worüber hier diskutiert wird. Erst wird der Postdienst zerlegt, jetzt geht es um Bananen. Und auch sonst geht es nur um Theorie.


Um mehr als die Theorie kann es auch nicht gehen, weil im konkreten Fall nur Klaas handeln kann.

Ansonsten: Wenn solche Threads sorgfältiger gelesen würden, gäbe es seltener ein böses Erwachen. Du siehst doch, wie viele Unklarheiten über Verträge bestehen.

Beste Grüße,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 10.02.2010, 10:28
mtg hat Folgendes geschrieben:

Tatsache ist, dass der Betrugsvorwurf, der hier erhoben wurde, besser belegt werden können sollte - ansonsten kann er nämlich schnell zum Bumerang werden. Und letztlich gehören auch zu einem (Nicht-)Vertrag immer (mindestens) zwei Seiten.


Ja, sehe ich auch so; ich habe Hern Klaasen hier im Thread auch schon zweimal nahegelegt, doch WENIGSTENS den Verlagsnamen zu entfernen. Aber Herr Klaasen scheint sich seiner Sache so sicher zu sein, dass er es nicht für nötig befindet. Gefährlich, gefährlich sag' ich da nur ...

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BeitragVerfasst am: 10.02.2010, 10:50
chnuppesaager hat Folgendes geschrieben:
Allerdings ist es doch im Supermarkt so, dass der Kassenzettel den Vertrag darstellt/dokumentiert.

Grüße.


Nicht ganz.
Ein Kassenbon ist der Nachweis darüber, dass eine Eigentumsübertragung stattgefunden hat.

Wenn ich mit der Ware, aber ohne Kassenbon den Supermarkt verlasse, könnte man mir rein theoretisch Diebstahl unterstellen (kein Nachweis über die Eigentumsübertragung) - es sei denn, ich kann Augenzeugen des Bezahlvorgangs benennen.

Durch einen Kaufvertrag gehen beide Seiten zuallererst eine Schuldnerposition ein. Die eine Seite verpflichtet sich zur Übergabe der Ware in ordnungsgemäßem Zustand sowie zur Eigentumsübertragung, die andere Seite verpflichtet sich zu einer zeitgerechten Bezahlung des Kaufgegenstandes und zur Entgegennahme des Kaufgegenstandes.

Der Aufbau der Schuldnerposition ist ein grundlegender Bestandteil des Vertragswesens, daher kann ein Kassenbon kein Vertrag sein, da die Schuldnerpositionen beidseitig bereits erfüllt sind.

Grüße
Siegfried
(der sich allmählich fühlt wie in seinen Seminaren)

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BeitragVerfasst am: 10.02.2010, 11:02
@ Siegfried.

Ok, Danke für Information.
Wink

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BeitragVerfasst am: 10.02.2010, 11:06
Bananen hin, Betrug her. Definitiv wird sich Klaasen auf den Rechtsweg begeben müssen.

Was wir daraus lernen: Ein schriftlicher, von beiden Parteien unterschriebener Vertrag sollte - gerade für "Neu-Autoren" ein Muss sein.
Da weiß jeder, woran er sich zu halten hat. Ich würde jedenfalls kein Manuskript rausgeben ohne Vertrag mit konkreten Konditionen.

Haifischfrau
 
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