 | Dreambookverlag - Alles Betrug! | Verfasst am: 05.02.2010, 02:05 |
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Lasst Euch gesagt sein das der Dreambookverlag ein Verlag ist der nicht Wort hält. Insofern muss man - wenn es keine andere Erklärung für ein solches verhalten gibt- von Betrug ausgehen.
klaas klaasen
Werde einmal ein Zeichen setzen. Es wird Zeit das man gegen solche Verlage andere Mittel einsetzt.
Kann es jederzeit belegen. Für jeden der es wissen will oder muss. |
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Zuletzt bearbeitet von klaasen1 am 05.02.2010, 16:17, insgesamt 4-mal bearbeitet _________________ ich bin ein hut weil ich meinen kopf nicht finde |
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klaasen1 |
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 | | Verfasst am: 05.02.2010, 02:19 |
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 | | Verfasst am: 05.02.2010, 02:42 |
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Sagte mir bisher gar nichts, was läuft bei dem Verlag nicht?
Die HP sieht nach gewöhnlichem Kleinverlag aus. |
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_________________ Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.
Mark Twain, amerikanischer Schriftsteller 1835 - 1910 |
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 | | Verfasst am: 05.02.2010, 04:28 |
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Nehmt Euch vor Dreambookverlag in Duisburg in Acht. Frau x (Admin: Name wurde aus rechtlichen Gründen entfernt) ist eine Frau die Ihre Zusagen nicht einhält. Schlimmer noch.
Sie lässt Dich vier Monate an einem Kinderbuch arbeiten und wenn es fertig ist meldet Sie sich nicht mehr. Beantwortet keine Mail mehr. Telefon nur noch AB eingeschaltet.
Sie Betrügen nach Strich und Faden. Muss jetzt erst einmal schauen wie ich das meinem Illustrator erkläre.
Hoffe die Mitteilung kommt an.
Klaas Klaasen |
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klaasen1 |
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 | | Verfasst am: 05.02.2010, 06:22 |
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Moin,
Ich würde hier nicht so mit Namen um mich werfen, und wenn dann im internen Bereich.
Aufklärung ist gut und schön, aber nicht so!
Marc |
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 | | Verfasst am: 05.02.2010, 06:53 |
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Für Betrug im Sinne des Strafrechts müssen im übrigen Sachverhalte erfüllt sein, die ich hier so nicht sehen kann. Eine evtl. Auftragsarbeit - gibt es einen Vertrag? - nicht abzunehmen, ist bestenfalls eine zivilrechtliche Schadenersatzangelegenheit. Nicht auf Anrufe zu antworten, ist schlechtestenfalls mieser Stil, aber noch kein Betrug.
Außerdem sollte man mal überlegen, mit was für einem Verlag man zu tun hat. Da sitzen bei Kleinverlagen keine 150 Leute. Wenn ich morgen ins Krankenhaus muß, geht in meinem Verlagchen auch keiner mehr als Telefon oder beantwortet Emails.
My. |
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 | | Verfasst am: 05.02.2010, 09:04 |
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ok. wenn du das sagst. wenn ein zeichner und autor im auftrag des verlags ein aufwendiges buch erstellt. der verlag dich jeden tag anmailt und die zeichnungen toll findet. er sagt :das dass buch heraus kommt und nach beendigung des buches er ca.7 wochen wochen nichts mehr von sich hören lässt.
was ist das dann? ein aprilscherz?
der zeichner so wie der autor zeit und geld in das projekt gesteckt haben.
dann ist das in deinen augen kein betrug? der autor muss nun für den zeichner aufkommen da der verlag sich unsichbar macht.
der betrugsvorwurf ist damit erfüllt.
Paragraph 263 StGB
Eine Täuschung über Tatsachen muss zu einem Irrtum des Opfers führen, dieser Irrtum muss eine Vermögensverfügung auslösen, die wiederum einen Vermögensschaden entstehen lässt. |
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klaasen1 |
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 | | Verfasst am: 05.02.2010, 09:36 |
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Hast Du denn einen Vertrag? Einen Vorvertrag? Eine schriftliche Absichtserklärung?
Was Betrug ist und was man als Betrug empfindet, sind immer zweierlei Dinge. Ich kann Deinen Ärger verstehen ... aber prüfe selbst, was Du an gerichtsrelevanten Belegen hast und entscheide dann, ob Du Dich in die Gefahr einer Aussage bringen willst, die gegen Dich verwendet werden kann.
Und ich gebe Marc Recht: Alles, was mit offenen Namen zu tun hat, gehört in den geschlossenen Bereich - alleine schon aus Selbstschutz. Dafür gibt es ihn.
Im Übrigen genügt es nicht, Gesetzestexte zu zitieren. Sie müssen auch mit Inhalten - Beweisen - belegt werden können. Daher noch einmal die Frage: Gibt es eine gerichtsrelevante schriftliche Abmachung über eine wie auch immer geartete Zusammenarbeit? |
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 | | Verfasst am: 05.02.2010, 10:10 |
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Dein bzw. euer Vermögensschaden ist noch nicht entstanden, so lange ihr das Buch rein theoretisch noch in einem anderen Verlag unterbringen könnt. Und überhaupt würde ich zu allererst einen Rechtsanwalt konsultieren, der die Sache prüft und euch dann sagen kann, ob eine Anzeige überhaupt sinnvoll ist; denn zu glauben, daß der Staatsanwalt für jedes Betrüglein aktiv wird, ist einer der Kardinalsirrtümer in diesem Land. Letztlich würde ich auch noch einmal überlegen, wer dieser Verlag ist. Das ist eine GbR mit zwei Leuten. Laß die Damen des Hauses noch mitarbeiten, dann sind es vier. Fällt ein Pärchen aus, hat das andere Pärchen Turbostreß. Wenn dein Lieblingsapotheker morgen tot umfällt, muß dein Pferd vor seiner Apotheke kotzen. Also: Immer langsam mit den jungen Pferden. Am Ende ist alles vielleicht nicht so wild.
My. |
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 | | Verfasst am: 05.02.2010, 10:31 |
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| mtg hat Folgendes geschrieben: |
| Im Übrigen genügt es nicht, Gesetzestexte zu zitieren. Sie müssen auch mit Inhalten - Beweisen - belegt werden können. Daher noch einmal die Frage: Gibt es eine gerichtsrelevante schriftliche Abmachung über eine wie auch immer geartete Zusammenarbeit? |
Für einen Vertrag bedarf es - mit ganz wenigen Ausnahmen - keiner schriftlichen Form. Aus Beweisgründen sind schriftliche Verträge zwar sehr zu empfehlen, erforderlich sind sie jedoch nicht. Beweise können z.B. auch das gesamte bisherige Verhalten des Geschäftspartners sein.
Ohne Rechtsanwalt sollte man in diesen Fällen allerdings besser nichts unternehmen. Zu leicht bringt man sich in seiner Argumentation sonst noch selbst um seinen möglichen Erfolg.
Beste Grüße,
Heinz. |
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 | | Verfasst am: 05.02.2010, 10:34 |
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| hawepe hat Folgendes geschrieben: |
| Zu leicht bringt man sich in seiner Argumentation sonst noch selbst um seinen möglichen Erfolg. |
Deshalb ist ja ein schriftlicher Vertrag ene bessere Geschäftsgrundlage. Und wenn Du "1 Person" bist, die Gegenseite aber mindestens "2 Personen" wird der Beweis für mündliche Absprachen schwierig. Im Zweifelsfalle gab es dann die unverbindliche Aufforderung "Reichen Sie mal was ein" und die weitere Zusammenarbeit wird ausgelegt als "der Einreicher ließ nicht locker ..." |
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 | Re: Dreambookverlag - Alles Betrug! | Verfasst am: 05.02.2010, 10:38 |
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| klaasen1 hat Folgendes geschrieben: |
Werde einmal ein Zeichen setzen. Es wird Zeit das man gegen solche Verlage andere Mittel einsetzt.
Kann es jederzeit belegen. Für jeden der es wissen will oder muss. |
Und?
Schon bei der Polizei gewesen und Anzeige erstattet?
Wenn nicht, kann das hier vom genannten Verlag als "üble Nachrede" ausgelegt werden ...
§186 StGB
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
... und in einem nachfolgenden Zivilprozess zu einer Schadensersatzklage führen.
Also - jetzt ganz schnell aufs Polizeirevier und Anzeige erstatten. Sonst kann es böse enden.
Grüße
Siegfried |
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 | | Verfasst am: 05.02.2010, 10:42 |
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Hallo Matthias,
| mtg hat Folgendes geschrieben: |
| Und wenn Du "1 Person" bist, die Gegenseite aber mindestens "2 Personen" wird der Beweis für mündliche Absprachen schwierig. |
Du telefonierst nicht grundsätzlich im Beisein einer weiteren Person?
Okay, ich will hier nicht zu falschen Zeugenaussagen auffordern.
Klar, wenn der gesamte Kontakt telefonisch ablief, kann es sehr schwer werden. Ich kenne aber nicht das unkorrigierte Ausgangsposting. Wenn es auch Email-Kontakte gab, sieht es aber möglicherweise bereits ganz anders aus.
Mir geht es hier nur darum, nicht gleich aufzugeben, nur weil man keinen schriftlichen Vertrag besitzt. Ansprüche können trotzdem entstanden sein. Ob und wie man sie dann durchsetzen kann, ist natürlich eine andere Frage. Schriftliche Verträge machen es da natürlich leichter.
Beste Grüße,
Heinz. |
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 | | Verfasst am: 05.02.2010, 10:57 |
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Ein Streit ist nie das, was jemand will. Auch Klaas nicht. Ihm wäre wichtiger, daß der Verlag sich rührt und sagt, es ist alles okay, wir haben hier ein paar Probleme, wird schon wieder, don't panic. Für den Verlag wäre es gut, wenn er jetzt genau das macht. In unserem Land läuft es zu oft so dumm ab, daß sich Leute anfangen, juristisch über Sachen zu streiten, die man bei einem verbalen Bier hätte beilegen können.
My. |
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 | | Verfasst am: 05.02.2010, 11:29 |
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@ Klaas.
Vorsicht mit Behauptungen und auch Vorsicht mit der Polizei, bevor Du nicht Beweise hast.
Also lösche Deine Postings am Besten. |
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_________________ Gut, dass wir darüber gesprochen haben ... ich werde später auf diesen Punkt zurückkommen. |
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