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» Endlich ein vernünftiger Vorschlag

BeitragVerfasst am: 18.06.2011, 23:10
Hallo Bettina,

mimicossell hat Folgendes geschrieben:
Ich hatte bisher noch keinen Vertrag mit einem Verlag, den ich nicht abgeändert hätte. Die Verlage machen das immer gern, ohne dass sie einen Anwalt hinzuziehen müssten.


Interessant. Ich habe bislang noch von keinem Verlag gehört, dass Verträge ohne rechtsanwaltliche Prüfung abgeschlossen werden. Bei den großen Verlagen geht es so weit, dass sie eigene Rechtsabteilung haben. Immerhin reicht ein falsches Wort in einem Vertrag, um wirklich viel Geld loszuwerden. Glauben und Hoffen ist das Metier der Autoren, nicht der Verlage.

Beste Grüße

Heinz

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BeitragVerfasst am: 19.06.2011, 00:07
Meines Wissens richten Verlage (groß und klein) ihre Verträge nach dem Normvertrag für Autoren aus, der aber selbstverständlich abgeändert werden kann. Das gilt für beide Seiten, man muss sich halt einigen. Ein Anwaltsbesuch ist dafür nicht nötig, weil das Ganze ja grundsätzlich auf diesem allgemein gültigen Normvertrag beruht.

Wichtig ist immer zu wissen, ob du irgendwelche Exklusivrechte abgibst, ob der Vertrag für den einmaligen Abdruck in einem bestimmten Werk gilt oder ob du deine Rechte an dem Text grundsätzlich abgetreten hast, oder worauf die Honorarabrechnung basiert. Üblich ist der Nettoladenverkaufspreis, aber manche Verlage möchten gerne auch die Rabatte berücksichtigt wissen, die sie gewähren. Bei solchen Verträgen gibt's dann normalerweise mehr Honorar-Prozente, was dann im Endeffekt auf das Gleiche herauskommt. Also aufpassen und den Vertrag, den ihr vorgelegt kriegt, Wort für Wort mit dem Normvertrag vergleichen. Bei jeder noch so kleinen Abweichung würde ich nachfragen, was damit gemeint ist.

Der Normvertrag ist überall im Internet zu finden, falls ihr mal in die Situation kommt, einen Verlagsvertrag unterschreiben zu müssen. Hier ist der Link: http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/Autorennormvertrag.pdf

Liebe Grüße, Very Happy

Bettina
 
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BeitragVerfasst am: 19.06.2011, 21:30
Hallo Bettina,

mimicossell hat Folgendes geschrieben:
Meines Wissens richten Verlage (groß und klein) ihre Verträge nach dem Normvertrag für Autoren aus, der aber selbstverständlich abgeändert werden kann. Das gilt für beide Seiten, man muss sich halt einigen. Ein Anwaltsbesuch ist dafür nicht nötig, weil das Ganze ja grundsätzlich auf diesem allgemein gültigen Normvertrag beruht.


Das ist eben der Unterschied zwischen Autoren und Verlagen. Erstere hoffen, dass schon alles okay sein wird, zweitere prüfen es juristisch.

Zitat:
Bei jeder noch so kleinen Abweichung würde ich nachfragen, was damit gemeint ist.


Gerade hast du aber noch geschrieben, dass anwaltliche Beratung nicht notwendig sei. Okay, Autoren fragen in Foren und glauben, was ihnen am besten ins Konzept passt, Verlage fragen ihre Anwälte und entscheiden nach ihren Geschäftsinteressen.

Beste Grüße

Heinz

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BeitragVerfasst am: 19.06.2011, 22:19
Autoren entscheiden auch nach ihren Geschäftsinteressen, das sollten sie zumindest. Zum Anwalt müssen sie wegen eines Autorenvertrags nicht, denn der Normvertrag wurde etra für sie geschaffen (von Anwälten), damit sie sich diese Kosten sparen können und nicht von zwielichtigen Verlegern über den Tisch gezogen werden.

Wenn ein Autor z.B. mehr Prozente haben will als ursprünglich im Vertrag vorgesehen, oder seine Exklusivrechte nicht abgeben möchte, dann geht er oder der Verlag deshalb nicht zum Anwalt, um sich abzusichern. Die Parteien sagen ja oder nein, oder man trifft sich irgendwo in der Mitte.

Ich will damit eigentlich nur sagen, dass BoD keinerlei Aufwand oder Anwaltskosten hat, wenn sie einen Vertrag geringfügig abwandeln. Aber ob BoD Lust auf sowas hat, ist eine andere Frage.

Die Rechtsabteilung ist dann nötig, wenn es Ärger geben könnte. Ich habe zum Beispiel mal einen Kriminalroman geschrieben, in dem das Cluedo-Spiel eine Rolle spielte und demzufolge der Name 'Cluedo' ständig auftauchte. Es steht in jedem Vertrag, dass ein Autor den Verlag auf mögliche rechtliche Probleme aufmerksam zu machen hat. Also habe ich den Verleger darauf hingewiesen und sein Rechtsanwalt hat sich an den Hersteller des Spiels gewandt und um Erlaubnis gefragt, dass der Name des Spiels im Buch erwähnt werden darf. Erst zögerten sie, aber dann bekamen wir die Erlaubnis.

Jetzt schreibe ich gerade etwas über eine sehr bekannte lebende Persönlichkeit und habe deren schriftliche Einwilligung erhalten. Dieser Brief wird dann an die Rechtsabteilung des Verlags gehen, für alle Fälle. Man weiß ja nie.

Liebe Grüße, Very Happy

Bettina
 
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BeitragVerfasst am: 19.06.2011, 22:50
mimicossell hat Folgendes geschrieben:
Ich will damit eigentlich nur sagen, dass BoD keinerlei Aufwand oder Anwaltskosten hat, wenn sie einen Vertrag geringfügig abwandeln


Oh doch. BoD hat Tausende Autoren unter Vertrag, anders als so ziemlich jeder herkömmliche Verlag. Täglich kommen einige dazu. Kein Autor wird hier persönlich betreut, alles muss standardisiert sein, um effektiv arbeiten zu können.
Wenn Vertragsfragen auftauchen, geht niemand bei BoD in den Keller, um den entsprechenden Autorenvertrag vorzukramen und zu schauen, was für diesen speziellen Autor vertraglich festgelegt wurde; man schaut vielmehr auf das Datum des Vertragsschlusses und schaut dann in dem Vertragstext nach, der zu diesem Zeitpunkt Standard war.
Wenn ein Vertrag geschlossen wird, wird sich auch niemand bei BoD die Arbeit machen, etwaige Abweichungen vom Standardvertrag in eine Datenbank zu übertragen. All das würde zusätzlichen Aufwand bedeuten, den BoD sicher weder leisten will noch wird.
Zudem gibt es solche Fragen wie: Wenn BoD die Rechte für digitale Ausgaben nicht besäße, wäre es dann noch rechtlich einwandfrei, wenn BoD die Bücher als elektronische Ressource bei der Deutschen Nationalbibliothek abliefert, so wie es momentan geschieht? Das ist wieder eine Frage, die nur ein Rechtsanwalt beantworten kann. Bei der Zahl von Veröffentlichungen bei BoD ist es nämlich auch wieder eine Kostenfrage, ob man die Bücher als reale Druckwerke abliefert oder einfach nur elektronisch überträgt, vom zusätzlichen Arbeitsaufwand für die physische Ablieferung kaum zu schweigen.

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BeitragVerfasst am: 19.06.2011, 23:47
Ich habe jetzt mal BoD gefragt, ob man ein bereits bestehendes E-Book bei ihnen auch als Print herausgeben kann. Ich bin gespannt, was sie antworten.

Liebe Grüße, Very Happy

Bettina
 
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BeitragVerfasst am: 22.06.2011, 01:23
Schon hat BoD geantwortet: Wenn ein Text bereits als E-Book existiert, müsste ich zuerst dieses E-Book vom Markt nehmen, bevor ich den Vertrag mit BoD für ein Printbuch schließen kann (wobei BoD dann auch die Exklusivrechte für die Publikation als E-Book erhält).

Keine leichte Entscheidung ...

Liebe Grüße, Very Happy

Bettina
 
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BeitragVerfasst am: 22.06.2011, 11:18
Und bitte nicht auf Ratschläge hören von Leuten, die nichts von e-Readern wissen. Was sollen da um Himmels Willen Farbfotos? Die meisten Ereader haben ein schwarzweiß-Display. Daher sind sie ideal für textreiche Romane.

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BeitragVerfasst am: 22.06.2011, 11:36
FraRa hat Folgendes geschrieben:
Und bitte nicht auf Ratschläge hören von Leuten, die nichts von e-Readern wissen. Was sollen da um Himmels Willen Farbfotos? Die meisten Ereader haben ein schwarzweiß-Display. Daher sind sie ideal für textreiche Romane.


Was soll die Industrie daran hindern, multimediataugliche E-Book-Reader zu entwickeln?

Ich kann mich noch daran erinnern, wie der PC mal angefangen hat: Textorientiert mit einem Schwarz-Weiß-Monitor, der wenig später dann grüne oder bernsteinfarbene Buchstaben anzeigen konnte.

Bunte Bilder? Aufwändiger Sound? Filme abspielen? Konnte der PC damals nicht. Kann er aber heute. Warum soll eine solche Entwicklung ausgerechnet bei E-Book-Readern nicht stattfinden? Schau dir zum Vergleich die Entwicklung beim Handy an: Nur Telefonieren? Das war einmal!

Der E-Book-Reader der Zukunft kann ...

... alle Formen von Grafik
... alle Formen von Sound
... animierte Videos abspielen
... sich überall ins Internet einloggen
... Texte nicht nur anzeigen, sondern auch vorlesen
... mittels Links zwischen den verschienden Medienformen hin und her springen

In zehn Jahren werden wir uns über den "Nur-Text-E-Book-Reader" totlachen.

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Grüße
Siegfried

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BeitragVerfasst am: 22.06.2011, 12:06
Aber noch hat sie nicht bzw. kaum entwickelt.
Zunächstmal ist der Ebookleser ein ganz normaler Leser wie eh und je. Ich lese dicke Romane auf dem Kindle und fände es fürchterlich, wenn da jetzt Wackelbildchen kämen.

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