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» Endlich ein vernünftiger Vorschlag

E-Book woanders

BeitragVerfasst am: 17.06.2011, 11:53
Ich denke darüber nach, mein BoD-Buch als E-Book zu veröffentlichen, aber nicht bei BoD. Ich verstehe den Autorenvertrag aber so, dass ich BoD die Exklusivrechte für eine elektronische Veröffentlichung gegeben habe, auch wenn ich keinen E-Book-Vertrag mit ihnen geschlossen habe.

Bedeutet das, dass ich den kompletten Vertrag mit BoD lösen müsste, wenn ich das Buch woanders als E-Book veröffentlichen will, sodass ich dadurch mein gedrucktes BoD-Buch verliere (und natürlich die Gebühr, die ich für's frühzeitige Auflösen zahlen muss) oder gibt es einen Weg, das zu vermeiden?

Liebe Grüße, Very Happy

Bettina
 
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BeitragVerfasst am: 17.06.2011, 13:38
Den Inhalt für ein E Book sollte man sowieso anders aufbereiten als den Inhalt für ein gedrucktes Buch. Das heißt, eBook und gedruckte Version sind im optimalen Fall nicht identisch.
Die Zielgruppe die E-Books liest ist eine andere die gedruckte Bücher kauft. Zudem, sollte man bei eBooks dass Medium ausreizen, also Links rein, Farbfotos etc.etc. die in der gedruckten Variante zu teuer währen oder keinen Sinn machen. Dazu ein anderer Titel und schon hat das Buch nichts mit der gedruckten Variante zu tun.

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BeitragVerfasst am: 17.06.2011, 13:46
Ich habe hier eine Alternative gefunden.

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BeitragVerfasst am: 17.06.2011, 13:58
Zitat:
Bedeutet das, dass ich den kompletten Vertrag mit BoD lösen müsste, wenn ich das Buch woanders als E-Book veröffentlichen will, sodass ich dadurch mein gedrucktes BoD-Buch verliere (und natürlich die Gebühr, die ich für's frühzeitige Auflösen zahlen muss) oder gibt es einen Weg, das zu vermeiden?


Das würde mich auch mal interessieren!
Ich würde meinen Roman nämlich schon gerne als e-book rausbringen, aber bei den ebook-Preisen, die BoD veranschlagt, wird den sicherlich niemand kaufen wollen ...

LG,
Fred

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BeitragVerfasst am: 17.06.2011, 14:41
Das Thema war schon mal da. Ein BoD-Autor mußte nach Rückfrage bei BoD den Vertrag komplett auflösen, um anderweitig als ebook zu veröffentlichen. Wenn das ebook und das gedruckte Buch inhaltlich (und wahrscheinlich auch der Titel) identisch sind (egal, ob beim ebook noch zusätzliche Funktionen sind), dann darfst du nicht bei einem anderen Anbieter als ebook veröffentlichen. Der Autorenvertrag ist da eindeutig. Das gleiche gilt übrigens auch für Hörbücher.
Es gilt: entweder ganz BoD oder gar nicht.

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BeitragVerfasst am: 17.06.2011, 14:44
Zitat:
Es gilt: entweder ganz BoD oder gar nicht.


Okay, danke für die schnelle Auskunft! thumb up

In diesem Fall sollte BoD imo wirklich mal die Preisgestaltung seiner ebooks überdenken.
"Nur" 25% Autorenmarge ist schon frech, aber damit könnte ich leben ... sofern jemand das ebook kauft. Aber ich kenne niemanden, der knapp zehn Euro für so was hinlegen würde ...

LG,
Fred

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BeitragVerfasst am: 17.06.2011, 15:14
Vielen Dank für die Hilfe! So wie's aussieht, müsste ich also tatsächlich den BoD-Vertrag auflösen, um woanders ein E-Book herauszubringen.

@SandraR: Leider ist mein Buch ein Roman, kein Sachbuch, deshalb kann man schlecht Bilder etc. einfügen und das Ganze als komplett neues Buch gestalten.

@Manu: Ja, mit Herrn Sturm von der Chichili Agentur hatte ich schon gesprochen, aber der sagte mir auch, dass man dann bei BoD kündigen müsse.

Jetzt mal noch eine Frage, und zwar das Gleiche anders herum: Ich habe ein weiteres Buch, das ich gerne als E-Book herausgeben würde, aber auch in Print. Wie ist es denn, wenn ich dieses Manuskript zuerst als E-Book woanders veröffentliche und das Buch dann bei BoD als Printversion herausgeben will? Geht das überhaupt, denn der Autorenvertrag verlangt ja Exklusivrechte für Print und elektronische Versionen? Müsste ich dann den E-Book-Vertrag mit dem anderen Verlag wieder kündigen oder ändert mir BoD dann den Autorenverlag entsprechend ab, so dass beide Versionen friedlich nebeneinander existieren können?

Liebe Grüße,

Bettina
 
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BeitragVerfasst am: 17.06.2011, 15:55
Sch...ade. BoD ist mir einfach zu teuer für ebook Sad

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BeitragVerfasst am: 17.06.2011, 19:02
BoD wird dir vermutlich eine Mail schicken dass dies in Ordnung gehe sofern der Verlag der sich mit deinem eBook beschäftigt keine Klausel im Vertrag hat.

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BeitragVerfasst am: 17.06.2011, 19:07
SandraR hat Folgendes geschrieben:
BoD wird dir vermutlich eine Mail schicken dass dies in Ordnung gehe sofern der Verlag der sich mit deinem eBook beschäftigt keine Klausel im Vertrag hat.


Das wird BoD sicher nicht tun. BoD besteht auf seinem Recht, die ebooks als herauszubringen, wenn die Print-Variante auch bei BoD ist. Wie gesagt: ganz oder gar nicht. Der Fall ist ja auch bereits eingetreten, das ein BoD-Autor (war auch mal Thema in fb) seinen Vertrag kündigen mußte, weil er das ebook auf eigene Faust herausgebracht hat.
Warum sollte BoD auch diese Einnahmequelle jemand anderem überlassen?

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BeitragVerfasst am: 17.06.2011, 19:11
BoD wird sich ganz sicher nicht die Mühe machen und Verträge individuell anpassen. "Eine Größe für alle" trifft auch hier bei den Autorenverträgen zu, spart Geld und Aufwand - und im Fall von eBooks erhält man sich noch Geschäftspotenzial für die Zukunft.

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BeitragVerfasst am: 17.06.2011, 22:27
Hallo Klopfer,

Klopfer hat Folgendes geschrieben:
BoD wird sich ganz sicher nicht die Mühe machen und Verträge individuell anpassen. "Eine Größe für alle" trifft auch hier bei den Autorenverträgen zu, spart Geld und Aufwand


Wer schon mal bei einem Anwalt war und die Kosten nicht auf eine Rechtsschutzversicherung abwälzen konnte, weiß, was selbst eine kurze Beratung schon kosten kann. Vergleicht man dann diese Beträge mit den Kosten für BoD Classic, ahnt man, warum individuelle Verträge eine Illusion sind. Jeder individuelle Vertrag müsste nämlich von BoD anwaltlich geprüft werden.

Beste Grüße

Heinz

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BeitragVerfasst am: 18.06.2011, 00:01
Ich hatte bisher noch keinen Vertrag mit einem Verlag, den ich nicht abgeändert hätte. Die Verlage machen das immer gern, ohne dass sie einen Anwalt hinzuziehen müssten. Solche Änderungen sind total normal und dazu gehört z.B. auch die Änderung, dass der Verlag eben nicht das Exklusivrecht auf elektronische Ausgaben hat.

Trotzdem interessiert es mich, wie es in dem umgekehrten Fall wäre, d.h. wenn das Buch bereits woanders als E-Book existiert. Würde BoD tatsächlich einen potentiellen Kunden abweisen? Irgendwie kann ich mir das kaum vorstellen.

Wahrscheinlich sollte ich ihnen einfach mal direkt eine Mail schreiben. Liest denn hier kein BoD-ler mit, oder einer dieser BoD-Botschafter, der sich auskennt?

Liebe Grüße, Very Happy

Bettina
 
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BeitragVerfasst am: 18.06.2011, 01:40
Deine Frage lautete nur genau umgekehrt: Zitat: "Ich denke darüber nach, mein BoD-Buch als E-Book zu veröffentlichen, aber nicht bei BoD."
Das ist das glatte Gegenteil vom jetzigen Post.

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BeitragVerfasst am: 18.06.2011, 10:53
Stimmt Very Happy , aber ich hatte in einem Post weiter oben auch geschrieben, dass ich noch ein zweites Manuskript habe. Das gibt es bisher weder als E-Book, noch als BoD-Printausgabe. Da war meine Frage, wie es wohl wäre, wenn ich es genau umgekehrt mache: also zuerst irgendwo den Text als E-Book herausgeben und dann erst zu BoD gehen, um das Ganze drucken zu lassen.

Liebe Grüße,

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