 | | Verfasst am: 17.06.2011, 11:25 |
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| hawepe hat Folgendes geschrieben: |
Hallo Siegfried,
| Siegfried hat Folgendes geschrieben: |
| aber da ist ja nicht mal PHP mit drin. Wer baut denn heute noch Webseiten ohne PHP? |
Und welchen Vorteil bringt PHP für eine Homepage, die vielleicht aus einem halben Dutzend Seiten besteht?
Die meisten der im Autorenpool vorgestellten Autorenseiten leidet nicht unter fehlendem PHP, sondern unter fehlenden Inhalten.
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Na ja, ich gehe eigentlich davon aus, dass man über seine eigene Webseite auch Verkäufe tätigt - also vom Webseiten-Besucher Bestelldaten erfasst, diese erneut anzeigt zur Bestätigung und dann die Bestellung per automatisch erzeugter Email an den Besteller und an den Webseitenbetreiber rausschickt. Eine Webseite nur für "Hallo Welt, das bin ich - und das sind meine Bücher" wäre mir persönlich zu wenig.
| Moe Teratos hat Folgendes geschrieben: |
| Und was ist PHP, wenn ich fragen darf ? |
PHP ist eine Programmiersprache, die Daten, die von einer Webseite geliefert werden, auswerten kann und dann HTML-Code erzeugt, der dann an den Browser geschickt wird, mit dem der Besucher eine Webseite gerade betrachtet.
wenn man so etwas sieht:
http://www.meine-webseite.de/test.php?p1=lala&p2=lulu
dann werden da Werte aus der Webseite (hier lala und lulu) an den Server geschickt zur Auswertung. Was auch immer lala und lulu bedeuten, wird auf dem Server HTML-Code erzeugt, der dann zu einer bestimmten Darstellung der Webseite führt. |
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_________________ Grüße
Siegfried
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Siegfried |
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 | | Verfasst am: 17.06.2011, 11:35 |
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Hört sich kompliziert an ...
Ich werde mich mit dem Thema mal etwas genauer auseinandersetzen.
Danke für deine Antwort Siegfried.
Jetzt weiß ich ungefähr, worum es geht, und werde mich im Internet darüber informieren. |
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Moe Teratos |
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 | | Verfasst am: 17.06.2011, 11:51 |
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| Siegfried hat Folgendes geschrieben: |
| Na ja, ich gehe eigentlich davon aus, dass man über seine eigene Webseite auch Verkäufe tätigt |
Das ist ein zweischneidiges Schwert - siehe Verpackungsverordung und Rücknahmepflicht für Versandverpackungen durch gewerbsmäßige Versender. Daher habe ich die Shop-Funktionen deaktiviert und verweise auf Amazon (bzw. auf meine Amazon-Partner-Seite).
| Siegfried hat Folgendes geschrieben: |
Eine Webseite nur für "Hallo Welt, das bin ich - und das sind meine Bücher" wäre mir persönlich zu wenig. |
Na, das wär' mir auch ein bisschen zu wenig. Ich nutze meine Website ja auch zur Kommunikation und ein wenig blog-like. Dazu noch hin und wieder Verweise auf Facebook - und schon ist's Interesse da.
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mtg |
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 | | Verfasst am: 17.06.2011, 12:48 |
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| mtg hat Folgendes geschrieben: |
| Siegfried hat Folgendes geschrieben: |
| Na ja, ich gehe eigentlich davon aus, dass man über seine eigene Webseite auch Verkäufe tätigt |
Das ist ein zweischneidiges Schwert - siehe Verpackungsverordung und Rücknahmepflicht für Versandverpackungen durch gewerbsmäßige Versender. Daher habe ich die Shop-Funktionen deaktiviert und verweise auf Amazon (bzw. auf meine Amazon-Partner-Seite).
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Genau das kann man ja über die Webseite steuern. Wenn jemand ein oder zwei Bücher bestellt, dann besorge ich mir eine Jiffy-Versandtasche und schicke das Buch dem Besteller zu. Verpackungsmaterial dürfte erst anfallen, wenn größere Bestellungen auflaufen - und die kann ein gut gestricktes System mit dem Hinweis "Bitte direkt beim Verlag bzw. Grossisten bestellen" ablehnen.  |
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Siegfried
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Siegfried |
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 | | Verfasst am: 17.06.2011, 22:33 |
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Hallo Siegfried,
| Siegfried hat Folgendes geschrieben: |
| Wenn jemand ein oder zwei Bücher bestellt, dann besorge ich mir eine Jiffy-Versandtasche und schicke das Buch dem Besteller zu. Verpackungsmaterial dürfte erst anfallen, wenn größere Bestellungen auflaufen |
Der Glaube verseetzt zwar angeblich manchmal Berge, aber garantiert nicht das deutsche Rechtssystem. Deine Methode ist nach der Verpackungsverordnung leider unzulässig. Such mal hier im Forum. Das wurde damals detailliert aufgedröselt.
Natürlich gilt wie immer, dass kein Richter wo kein Kläger, bloß sollte man vorher wissen, worauf man sich einlässt.
Beste Grüße
Heinz |
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hawepe |
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 | | Verfasst am: 17.06.2011, 22:55 |
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| Zitat: |
| Daher habe ich die Shop-Funktionen deaktiviert und verweise auf Amazon (bzw. auf meine Amazon-Partner-Seite). |
Ich denke den Vorschlag von mtg werde ich nutzen, das wird für meine Zwecke ausreichen. Danke für den Tipp ! |
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 | | Verfasst am: 17.06.2011, 23:06 |
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| hawepe hat Folgendes geschrieben: |
Hallo Siegfried,
| Siegfried hat Folgendes geschrieben: |
| Wenn jemand ein oder zwei Bücher bestellt, dann besorge ich mir eine Jiffy-Versandtasche und schicke das Buch dem Besteller zu. Verpackungsmaterial dürfte erst anfallen, wenn größere Bestellungen auflaufen |
Der Glaube verseetzt zwar angeblich manchmal Berge, aber garantiert nicht das deutsche Rechtssystem. Deine Methode ist nach der Verpackungsverordnung leider unzulässig. Such mal hier im Forum. Das wurde damals detailliert aufgedröselt.
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Wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann ist ein Briefumschlag im Format C5 (siehe das hier:
https://www.efiliale.de/efiliale/katalog/produkt.jsp?addItemSource=&Item=prod4680011&navAction=push&parentCat=cat1270004
), in dem ich ein Taschenbuch im Format 12x19 cm verschicke, eine Verpackung und muss kostenpflichtig zurückgenommen werden?
Abgesehen davon ... wenn es wirklich so weit kommt, dann berufe ich mich auf §5 der Verpackungsverordnung. Da steht nämlich drin:
| Verpackungsverordnung hat Folgendes geschrieben: |
Kleinstabgeber
§ 5. Abweichend von den §§ 3 und 4 unterliegen Vertreiber und Abpacker von Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen nicht den Verpflichtungen gemäß § 3 Abs. 1 letzter Satz, Abs. 4, 6 und 9 und § 4, sofern nachweislich
1.
ein Gesamtjahresumsatz von 726 728,34 € nicht überschritten wird oder
2.
keine der folgenden Mengenschwellen der im Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen überschritten wird:
Packstoff Mengenschwelle
Papier, Pappe, Karton, Wellpappe ........................ 300 kg
Glas .................................................... 800 kg
Metalle ................................................. 100 kg
Kunststoffe ............................................. 100 kg
Holz .................................................... 100 kg
alle übrigen Packstoffe insgesamt ....................... 50 kg
Dies gilt jedoch nicht für die von Herstellern oder Importeuren in Verkehr gesetzten Serviceverpackungen, für die von Abpackern erstmals eingesetzten Verpackungen, die keine Serviceverpackungen sind, und für die von Importeuren in Verkehr gesetzten Verpackungen der von ihnen importierten Waren oder Güter. Die Verpflichtungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3, ausgenommen § 3 Abs. 1 letzter Satz, bleiben für Kleinstabgeber bestehen. |
(Unterstreichungen von mir)
Hand aufs Herz: Wer von uns hier im Forum erzielt mehr als 726 728,34 € Umsatz bzw. produziert beim Versand seiner Bücher über 300 kg Papierverpackung?
Wenn ich großzügig mit 10 g pro Versandtasche rechne, dann sind das bei 300 kg so etwa 30.000 Stück ...
Ich sehe das also ganz gelassen ...  |
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_________________ Grüße
Siegfried
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