 | Eigenverkauf von Büchern | Verfasst am: 18.07.2009, 14:02 |
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Hallo,
was muss man eigentlich beachten, wenn man selbst Bücher verkauft - also von BoD eine "Kleinmenge" bestellt und die dann weiterveräußert?
a) Ich verkaufe das Buch direkt über eine Website.
b) Ich verkaufe das Buch direkt bei Lesungen, Messen, usw.
c) Ich möchte das Buch bei einem Händler verkaufen?
Welchen Preis kann/darf/muss ich in welchem Fall verlangen?
Welche Steruen kann ich beim Kauf von BoD abziehen, muss ich beim Weiterverkauf bezahlen? Wie läuft das dann ab mit den Steuern?
Vielen Dank
Boris |
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Boris.Cellar |
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 | | Verfasst am: 18.07.2009, 14:06 |
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Hallo Boris, egal wie du verkaufst, du MUSST immer den vollen Neupreis des Buches berechnen. In Deutschland gibt es eine Buchpreisbindung, das heißt, ein Buch muss immer zum selben festgesetzten Preis verkauft werden.
An Steuern sind im von BOD berechneten Preis 7% MwSt für Bücher enthalten, die bei einem Verkauf mit berechnet werden. Die bezahlst du selbst auch, wenn du die Bücher von BOD bestellst. |
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DavidLiese |
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 | | Verfasst am: 18.07.2009, 14:11 |
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| Vielen Dank schonmal. Gilt das auch, wenn ich ein Buch beinem Händler unterbringen möchte? Wenn ich z. B. beim örtlichen "Hugendubel" 5- 20 Exemplare unterstellen möchte. Wie ist das dann? Der Kunde bezahlt ja den in der Buchpreisbindung angegebenen Preis. Nur wird den Preis der Händler mir nicht bezahlen, weil er ja sonst keinen Gewinn macht? Wie läuft das ab? |
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Boris.Cellar |
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 | | Verfasst am: 18.07.2009, 14:13 |
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Diese Vorgehensweise nennt man Komissionsverkauf.
Du gibst dem Buchhändler z.B. 5 Bücher, sie gehören dabei aber dir, bis sie von Kunden gekauft werden. Dann zahlt dir der Buchhändler den vollen Preis incl. MwSt für die 5 verkauften Bücher aus, abzüglich einer gewissen Provision (meist 30%), die er einbehält. |
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DavidLiese |
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 | Re: Eigenverkauf von Büchern | Verfasst am: 18.07.2009, 14:17 |
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Hallo Boris,
| Boris.Cellar hat Folgendes geschrieben: |
| a) Ich verkaufe das Buch direkt über eine Website. |
Den von dir festgelegten Buchpreis. Ob du Versandkosten berechnest, bleibt dir überlassen.
| Zitat: |
| b) Ich verkaufe das Buch direkt bei Lesungen, Messen, usw. |
Ebenfalls den offiziellen Buchpreis. Nicht immer darf man aber auf Lesungen und besonders Messen Bücher selbst verkaufen. Messeveranstalter lassen sich dieses Recht fast immer bezahlen.
| Zitat: |
c) Ich möchte das Buch bei einem Händler verkaufen?
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Da die Buchpreisbindung nur gegenüber dem Endkunden gilt, darfst du Buchhändlern ein Rabatt einräumen. Üblich sind bis zu 50 Prozent. Die konkrete Höhe hängt aber nicht zuletzt von deinem Verhandlungsgeschick ab.
Beste Grüße,
Heinz. |
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hawepe |
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 | | Verfasst am: 18.07.2009, 14:26 |
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Ich bedanke mich schon mal sehr herzlich für Eure antworten  |
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Boris.Cellar |
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 | | Verfasst am: 18.07.2009, 14:34 |
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Übt man denn dann nicht schon ein Gewerbe aus, zu dem man einen Gewerbeschein benötigt ?
Das ist ja keine freie Tätigkeit mehr, wie z. B. Schriftstellerei oder Journalismus. Selbst bei e-bay braucht man ja -wenn man es nicht hobbymäßig macht- einen Gewerbeschein. |
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borgwin2 |
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 | Prozente gewähren | Verfasst am: 29.07.2009, 16:13 |
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Hawepe, Du schreibst, dass man zum Beispiel einem Buchhändler 50 Prozent Rabatt gewähren soll. Wie geht das denn? Mein Buch kostet 9,90 Euro: mit Autorenrabatt, Versand und MWST komme ich selbst schon auf 7,50 Euro. Bin ich ein Wohlfahrtsinstitut?
Und wie ist es beim Blumenhändler, beim Fitness-Institut oder wo sonst ich die Bücher deponiere? Wenn ich denen 20 Prozent für den Verkauf gewähren würde, hätte ich selbst nur 40 Cent verdient. Laufereien oder Fahrtkosten, Nachfragen, "kleine Brötchen backen". Ist das effektiv?
Nun gut, im Buchhandel und über den Verlag selbst sind es auch nur 56 bzw, 65 Cents - aber da brauche ich nicht hinterher zu laufen.
Wie macht Ihr das mit Büchern auf Kommission? |
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Imicherie |
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 | Re: Prozente gewähren | Verfasst am: 29.07.2009, 16:43 |
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Hallo Imicherie,
| Imicherie hat Folgendes geschrieben: |
| Hawepe, Du schreibst, dass man zum Beispiel einem Buchhändler 50 Prozent Rabatt gewähren soll. |
Bis zu 50 Prozent sind üblich.
| Zitat: |
| Wie geht das denn? Mein Buch kostet 9,90 Euro: mit Autorenrabatt, Versand und MWST komme ich selbst schon auf 7,50 Euro. Bin ich ein Wohlfahrtsinstitut? |
Das ist eines der Probleme des Book on Demands. Die Herstellungskosten sind so hoch, dass man nur schwer eine größere Marge für den Buchhandel einplanen kann.
Du kannst nur in den Buchhandlungen fragen, ob sie es auch für 1,50 oder 2,00 Euro verkaufen würden.
Beste Grüße,
Heinz. |
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hawepe |
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 | | Verfasst am: 29.07.2009, 18:16 |
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Es hängt davon ab, wie groß die bestellte Kleinauflage ist: wenn man mindestens 100 Stück abnimmt, ist die eigene Marge schon sehr hoch.
Wirklich sinnvoll ist aber der Selbstverkauf an Buchhandlungen nur, wenn man damit auf hohe Stückzahlen kommt, sonst hat man mehr Stress als Gewinn.
Haifischfrau |
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Haifischfrau |
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 | Selbstvertrieb | Verfasst am: 29.07.2009, 18:57 |
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danke Heinz und Haifischfrau für Eure Antworten.
Ich hatte mir anfangs erstmal zehn Exemplare geordert, die ich inzwischen Freundinnen zu runden Geburtstagen und zum "Kaffeklatsch" geschenkt habe. Bei den nächsten zehn haben zwei Schulkameradinnen auch bezahlt - aber nicht den Ladenpreis natürlich.
Ich habe seinerzeit schon den niedrigst möglichen Buchpreis festgesetzt, damit die Leute überhaupt kaufen.
Dass ich nicht viel gewinnen würde, war mir von vornherein klar. Denn es gibt ja eine Reihe von Verlagen, die lassen sich die Herstellung eines Buches mit bis zu 8000 Euro bezahlen und zahlen erst ab tausend verkauften Exemplaren ein Autorenhonorar. Da lassen tatsächlich nicht wenige Leute ihre Werke produzieren.
Gruss
Ilsemarie |
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Imicherie |
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 | | Verfasst am: 30.07.2009, 16:48 |
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Hallo Ilsemarie,
dass du deinen Freundinnen die Bücher unter Ladenpreis verkauft hast, solltest du vielleicht nicht so laut herausposaunen. In Deutschland gilt nicht umsonst die Buchpreisbindung, an die sich auch der Autor selber halten muss. Warum ist es für dich eigentlich "natürlich", dass deine Freundinnen nicht den Ladenpreis zahlen? Das klingt schon fast so, als wäre dein Buch in deinen eigenen Augen nicht gut genug, um von deinen Freundinnen den Verkaufspreis mit gutem Gewissen einfordern zu können. Sollte ich daneben liegen, bitte nicht böse sein, ist von mir auch nicht böse gemeint
Zu den so genannten "Verlagen", die erstmal vierstellige Summen von Autoren verlegen: Finger weg!!! Diese Unternehmen verdienen am Autor und nicht am Buch. Warum also sollten sie sich noch Mühe für die Vermarktung geben? Es gab hier schon Berichte, dass ein Autor mehrere Tausend Euro hinblättern musste und dann nach Ende der Vertragslaufzeit die "Restauflage" von fast Tausend Stück nochmals abkaufen sollte. Such mal nach DKZV oder Druckkostenzuschussverlagen, du wirst eine Menge dazu finden.
Liebe Grüße,
Theresa |
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 | | Verfasst am: 30.07.2009, 17:04 |
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| Zitat: |
| Bei den nächsten zehn haben zwei Schulkameradinnen auch bezahlt - aber nicht den Ladenpreis natürlich. |
Hallo Ilsemarie,
das, was Theresa geschrieben hat, unterstütze ich - falls jemand böswilliger hier mitliest (die Anwälte des Börsenvereins), hättest Du ein Problem.
Sigrid |
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_________________ Geschichte und Bedeutung des Spinnrads in Europa
bei Shaker Media
inkl. Leseprobe und Rezensionen
www.spinnrad.jimdo.com |
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Arachne |
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 | | Verfasst am: 18.08.2009, 09:54 |
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Moin imicherie, eine Autorin ist doch von ihrem Buch überzeugt, sonst hätte sie wohl kaum solange daran geschrieben und auch noch bei BoD drucken lassen.
Das mal vorausgesetzt bedeutet für mich jedenfalls, meine Bücher sind den Buchpreis wert und ich bin stolz darauf.
Als Geschenk ist eine eigenes Buch auch etwas besonderes.
Überlege Dir mal, ob du bei der nächsten Buchbestellung bei BOD sofort mehr als zehn Deiner Bücher bestellst, dann ist Deine Marge auch größer.
Vielleicht ist auch das Gefühl als Autorin dann gestärkt und Du kannst Lesungen anbieten und dabei verkaufen.
Na denn, viel Erfolg |
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_________________ Das aktuelle Buch: Die bösen Tage sind vorbei Planungshilfen für den beruflichen Erfolg.
ISBN 3-8334-4103-8
www.amos-ruwwe.de |
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Amos |
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 | | Verfasst am: 18.08.2009, 11:12 |
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Das ist kein "BoD"-Buch, also kann man als Basis zur EK-Preis-Berechnung nicht den berühmten BoD-Kalkulator hernehmen
Ansonsten stimme ich meinen Vorrednern zu, besonders, was die Gefälligkeitsverkäufe angeht.
@ Imicherie
Falls Du die Bucheinkäufe bei Shaker dem Finanzamt gegenüber als Ausgaben geltend machst, wie weist Du denn nach, wo die Bücher geblieben sind? Theoretisch müsstest Du überall angeben, dass Du sie verschenkt hast, denn sonst wird Dir (logischerweise!) der volle VK als Einnahme angerechnet.
Ganz davon abgesehen, dass es nicht geht, Bücher unter dem VK zu verkaufen, solltest Du auch an das liebe FA denken.
LG,
Julia |
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julia07 |
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