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Ende des Urheberrechts

BeitragVerfasst am: 03.11.2011, 13:51
Moin,

ich habe eine kleine Frage zum Urheberrecht. Dieses endet ja i.d.R. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. (Was wohl 2015 zur Veröffentlichung eines ganz bestimmten Buches führen wird...)

Zitat:
"Der Schutz des Urheberrechts wird nicht ewig gewährt (wie etwa das Eigentum). Der Schutz des Werkes beginnt, sobald die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 UrhG erfüllt sind. Es endet 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers (§ 64 UrhG). (...) Mit Ende der Schutzfrist ist das Werk gemeinfrei."
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht


Gibt es davon Ausnahmen? Oder darf man, sobald diese 70 Jahre verstrichen sind, die Werke dieser Autoren einfach so veröffentlichen? Also z.B. als eigene Edition "Best of Aristoteles" oder "Best of Goethe" oder "Best of Nietzsche"?

Liebe Grüße...

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Re: Ende des Urheberrechts

BeitragVerfasst am: 03.11.2011, 14:31
Hallo Großstadtpoet,

Großstadtpoet hat Folgendes geschrieben:
Gibt es davon Ausnahmen? Oder darf man, sobald diese 70 Jahre verstrichen sind, die Werke dieser Autoren einfach so veröffentlichen? Also z.B. als eigene Edition "Best of Aristoteles" oder "Best of Goethe" oder "Best of Nietzsche"?


Soviel ich weiß, gibt es davon keine Ausnahmen.

Aber es können neue Rechte entstanden sein. Einfach aktuelle Publikationen fotomechanisch kopieren würde ich also nicht. Oder auch aktuelle Übersetzungen oder Transkriptionen.

Beste Grüße

Heinz

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Re: Ende des Urheberrechts

BeitragVerfasst am: 03.11.2011, 15:59
Großstadtpoet hat Folgendes geschrieben:
Moin,

ich habe eine kleine Frage zum Urheberrecht. Dieses endet ja i.d.R. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. (Was wohl 2015 zur Veröffentlichung eines ganz bestimmten Buches führen wird...)

Liebe Grüße...


Ein "ganz bestimmtes Buch" ist jederzeit zu erwerben.
Ein besonderes Interesse besteht meiner Meinung nach nicht an einer Neuauflage (um im Tenor eines Berliner Politikers zu reden: Das ist auch gut so).

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BeitragVerfasst am: 03.11.2011, 16:32
Wenn es eine Übersetzung ist, entstand durch die Übersetzung ein neues Urheberrecht, nämlich für den Übersetzer. Dies gilt auch bis 70 Jahre nach dessen Tod.

Dh. du musst das Original neu übersetzen lassen!

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Re: Ende des Urheberrechts

BeitragVerfasst am: 03.11.2011, 16:53
Großstadtpoet hat Folgendes geschrieben:
ich habe eine kleine Frage zum Urheberrecht. Dieses endet ja i.d.R. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. (Was wohl 2015 zur Veröffentlichung eines ganz bestimmten Buches führen wird...)

2016, da die urheberrechtliche Schutzfrist erst am 31.12. 2015 ausläuft.

Dazu ein Beitrag im Deutschlandfunk (podcast) vom 19.10. 2011
http://lernen-aus-der-geschichte.de/Online-Lernen/content/9922

Bzw. die Anfrage von G. Damaschke an die Bayerische Staatskanzlei von 1998
http://www.damaschke.de/notizen/index.php/zur-rechtslage-von-mein-kampf/
 
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...

BeitragVerfasst am: 05.11.2011, 15:37
Spätestens im Jahre 2015 wird wohl eine rechtliche Regelung gefunden werden, um die Wiederveröffentlichung dieses Machwerks in deutscher Sprache zu unterbinden.

Beste Grüße

MichaelHA

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BeitragVerfasst am: 05.11.2011, 16:20
Wenn es konkret um mein Kampf geht, dieses Buch steht auf dem Index, darf also dem entsprechend in vielen Ländern auch nach 2015 nicht neu aufgelegt werden.

Allerdings, bin ich nicht ganz damit einverstanden dass man das Buch indizieren muss, aus einem Grunde: Alles was diesen Abschnitt der Geschichte ausmacht steht tatsächlich in dem Buch drin. Oder anders gesagt, Menschen könnten damit lesen lernen! Und es könnte auch vorbeugende Wirkung haben. Die Frage wäre hier noch in wieweit man denn eigentlichen Text mit den historischen Fakten zusätzlich füttert! Sozusagen mit den ergänzenden Fakts!

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BeitragVerfasst am: 05.11.2011, 19:01
Sandra, ich bin nicht der Meinung, dass der Zweck alle Mittel heilt.

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viele Grüße

Manu
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BeitragVerfasst am: 05.11.2011, 19:48
Man gebe bei Amazon "Mein Kampf" ein und alle diesbezüglichen Fragen sind erschlagen.

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BeitragVerfasst am: 05.11.2011, 21:06
Hat irgend jemand, der 'Mein Kampf' lobt oder verteufelt, dieses Buch gelesen? Wenn nein, sollte er dazu keine Äußerungen abgeben.

Ungelesenes zu verbieten ist gleich zu sezten mit Bücherverbrennung.
Ich habe als Jugendlicher und vierzig Jahre später versucht, das Buch zu lesen. Ich bin über das erste Drittel und einzelne spätere Seiten nicht hinaus gekommen. Ich weiß, warum es mein Kampf heißt. Wer sich durchgekämpft hat, ist ein Kämpfer.

Sowohl inhaltlich als auch sprachlich kann man das Buch eher mit Kopfschütteln als mit Lob quittieren. Wer darin eine Gefahr sieht müßte die meisten heutigen Filme ebenfalls verbieten. Sie sind ideologisch gefährlicher.

Ich bin gegen Diskriminierung jedlicher Menschen und aller anderen Lebewesen. Jeder soll nach seinem Gutdünken selig werden, solange er anderen nicht schadet.

Das Lesen des Buches bringt sogar den Vorteil, dass man die Zeit und die Entwicklung der Geschichte besser verstehen kann.

Übrigens hat nicht Hitler den Judenhass erfunden, auch wenn viele es heute glauben wollen.

Und ich bin gegen Nazis und deren Gedankengut. Aber ich finde es nicht gerecht, die Geschichte zu verdrehen, wie es schon oft genug gemacht worden ist. Vor allen Dingen, wenn es kontraproduktiv ist.

Gruß
WK

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Wenn mir nichts mehr einfällt, schreibe ich.
www.w-portal.de/index.php/buecher-wk.html
Meine Rechtschreibung orientiert sich an der Version nach der nächsten Reform.
 
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Ende des Urheberrechts
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