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» erfolgreiche Bod-Autorin

BeitragVerfasst am: 06.03.2009, 18:03
Hast Du denen denn mitgeteilt, dass Du bei denen nicht publizieren möchtest??? Nachdem ich denen das mitgeteilt hatte, haben die sich auch nicht mehr gemeldet. Ich hatte mich allerdings auch nicht schon angemeldet.
 
  marcelwa 
 
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BeitragVerfasst am: 09.03.2009, 18:33
vom verlag wurde mir mitgeteilt, dass ich durch die registrierung einen vertrag mit vdm geschlossen hätte und kein grund bestehe, diesen nicht zu erfüllen. aber ich frage mich da doch, ob es nicht so etwas gibt wie ein gesetzliches widerrufsrecht. kennt sich da jemand aus?
ich werde morgen mal bei der rechtsberatung der verbraucherzentrale kontaktieren.
 
  entsublimierung 
 
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BeitragVerfasst am: 24.03.2009, 23:30
Ich habe ähnliche Erfahrungen mit dem VDM-Verlag gemacht. Nachdem ich meine Abschlußarbeit aufwendig wiederhergestellt (war zu guter Letzt abgestürzt) und nach den Vorgaben des VDM- Verlags formatiert hatte, hatte ich mich letzte Donnerstag registriert. Jetzt überlege ich allerdings, ob ich sie wirklich bei diesem Verlag veröffentlichen möchte. Ein Anwalt meinte zuvor zu mir, daß die AGBs noch keinen Vertrag darstellen würden; nach Aussagen des VDM- Verlags sei ein Vertrag jedoch nach Zustimmung zu den AGBs zustande gekommen (obwohl dies nirgend aufgeführt ist, oder habe ich es übersehen?) und auch nach der Rechtsabteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels rechtlich zulässig. Ich habe mich jetzt gefragt, ob das zweiwöchige Rücktrittsrecht nach dem Fernabsatzgesetz o.ä. auch in diesem Fall gilt; denn in der Regel hat man bei Internetgeschäften dieses. Habt ihr schon mehr herausgefunden? Ich würde mich freuen, bald Neues dazu zu erfahren!
 
  elsa 
 
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BeitragVerfasst am: 25.03.2009, 09:07
Hallo Elsa,

elsa hat Folgendes geschrieben:
Ich habe mich jetzt gefragt, ob das zweiwöchige Rücktrittsrecht nach dem Fernabsatzgesetz o.ä. auch in diesem Fall gilt; denn in der Regel hat man bei Internetgeschäften dieses. Habt ihr schon mehr herausgefunden? Ich würde mich freuen, bald Neues dazu zu erfahren!


Wie soll man dir dazu wirklich Hilfreiches sagen? Da du bereits einen Anwalt befragt hast, solltest du doch wissen, was du sinnvollerweise tun kannst. Oder frage ihn noch einmal. Laientips sind jedenfalls das, was du am wenigsten brauchst, weil sie dir teuer zu stehen kommen können.

Beste Grüße,

Heinz.

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  hawepe 
 
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Re: VDM Verlag Dr Müller Autorenvertrag?

BeitragVerfasst am: 02.10.2009, 18:14
entsublimierung hat Folgendes geschrieben:
Ich habe mich neulich beim VDM erkundigt, inwieweit es möglich ist, dass dieser meine Diplomarbeit verlegt (und hab dem Verlag meine Arbeit zur Begutachtung vorgelegt). Der Verlag unterbreitete mir ein Angebot. Der Verfahrensweg sah eine Online-Anmeldung mit einem verlagsinternen Autorenaccount vor. Für diesen hab ich mich angemeldet. Zur Anmeldung war eine Bestätigung der allgemeinen Geschäftsbedingungen notwendig. Diese habe ich bestätigt. Bevor ich dort mein endgültiges Manuskript hochgeladen habe, hatte ich allerdings Bedenken und würde nun gern nicht mehr bei diesem Verlag veröffentlichen und hab auch ein entsprechendes Hochladen bisher unterlassen.

Weiß jemand, ob ich mit der Zustimmung zu den AGB´s bereits einem Autorenvertrag zugestimmt habe?

In den AGB´s heißt es:
"Mit der Übertragung seines Werkes an den Verlag erklärt sich der Autor mit den folgenden Bedingungen einverstanden." Also erst mit dem endgültigen Hochladen und bestätigen des Manuskripts?

Andererseits heißt es:
§5 Nr.2 "Der Autor läd das vollständige und vervielfältigungsfähige Werk gemäß § 1,1 als druckfertige PDF-Datei mit einem Klappentext, einem Titelvorschlag, seiner Kurzvita sowie einigen Schlagworten für die Buchkataloge über die Webanwendung VDM Online auf den Server des Verlages hoch." Also eine Pflicht zum Hochladen?

Im Verlag antwortet leider keiner auf meine Frage...


Hi! Mittlerweile sind ja einige Monate vergangen - wie hat der Verlag auf deinen "Rücktritt" reagiert?
 
  tiburtibus 
 
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Erfahrungen mit VDM Verlag
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