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BeitragVerfasst am: 16.12.2010, 14:16
danke manu,
durch dein posting wurde ich wieder einmal angestups! Rolling Eyes
so lange schon hatte ich mir vorgenommen, mich anzumelden. nun habe ich das endlich nachgeholt!
danke auch an die anderen für die informativen beiträge. wieder was gelernt. Wink

gruß
ursula

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Aliceas Lied - Fasanthiola 4, Dez 2011
Dem Ruf der Drachen folgen! - Fasanthiola 3, Dez 2010
Die Felsenstadt Semal Rethis - Fasanthiola 2, Dez 2009
Keine Zeit für Drachen - Fasanthiola 1, 2. Auflage Sept 2010

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BeitragVerfasst am: 16.12.2010, 15:16
NicoleD hat Folgendes geschrieben:
Ich darf also mein eigenes Buch vorlesen. Aber heißt das, wenn ich eine Lesung eines anderen Buches veranstalten würde, dann müsste ich das der VG Wort melden (und dafür bezahlen)?
LG, Nicole


Werden urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich vorgetragen, ist vorab das Vortragsrecht beim Rechteinhaber einzuholen.

Siehe dazu das Merkblatt (Pkt. IV. Anmeldung)
http://www.vgwort.de/fileadmin/merkblaetter/Merkblatt_Vortragsrecht.pdf
 
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Erfahrungen mit VG Wort
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