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BeitragVerfasst am: 12.06.2009, 18:36
Ja werde ich wohl mal einfach nen Antrag stellen und schauen ob die mich mit meinen Büchern aufnehmen.

Weißte du hast den Vorteil der ARGE, welche die Kosten für dich übernimmt. Bei mir sieht es so aus, die Krankenkassenkosten fressen mir quasi jeglichen Gewinn auf, da ich kein staatliches Geld von irgendwo beziehe.

Insofern bin ich natürlich am schauen wie ich billiger wegkommen kann, ohne auf KV und RV zuverzichten.

gruß Benny
 
  Benny 
 
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BeitragVerfasst am: 12.06.2009, 18:39
hwg (Moderator) hat Folgendes geschrieben:
Ob Du Deine Sozialversicherung bezahlst, ist Deine Sache. Allerdings wäre es unklug, diese nicht zu bezahlen, denn sonst stehst du bei
Krankheit horrenden Arzt- und Spitalskosten gegenüber. Auch verlierst du jeden Pensionsanspruch.

So ist es in Österreich. In D wird es kaum anders sein.


Hallo hwg,

in Deutschland ist es insofern anders, als es hier die sogenannte "Künstlersozialkasse" gibt. Wenn Du freiberuflich als Autor/Künstler tätig bist, ist es Pflicht, sich dort zur Kranken- und Rentenversicherung anzumelden. Außerdem haben wir hier seit kurzer Zeit die ausnahmslose KrankenversicherungsPFLICHT für absolut jeden.
Bei Zuwiderhandlung drohen horrende Strafen.
Sehr gute Infos zum Thema gibt es auf der Website der KSK:
http://www.kuenstlersozialkasse.de/

Liebe Grüße,
Ursula
 
  Ursula Prem (Moderator) 
Gast 
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 12.06.2009, 19:04
Benny hat Folgendes geschrieben:
Hallo, ich wollte das Thema gerade nochmal kurz auffrischen Wink .
Da ich bislang nur Sachbücher rausgebracht habe, stellt sich mir gerade die Frage ob eben jene Sachbücher schon für eine Anerkennung und Aufnahme bei der KSK reichen könnten.
Haben wir hier Sachbuchautoren die bei der KSK sind?.
gruß Benny


Sachbuch auch.

in der KSK werden alle Freien versichert, die eine
- künstlerische oder publizistische Tätigkeit
- selbstständig und erwerbsmäßig ausüben und daraus
- Einkünfte von mindestens 3900 euro jährlich erzielen (Berufsanfänger in den ersten 3 Jahren auch bei geringerem Einkommen).
-> Mindestbeitrag 2009 = 70,88 Euro (Monat)

alles wichtige hier
http://www.ratgeber-freie.de/frame_seite.php3?kapitel=090102&view=&si=4a329786c48e5#090102


Zuletzt bearbeitet von holz am 14.06.2009, 10:03, insgesamt einmal bearbeitet
 
  holz 
Gast 
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 12.06.2009, 19:52
Danke holz für die Infos.
 
  Benny 
 
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BeitragVerfasst am: 12.06.2009, 20:03
Benny, dann wird es in deinem Fal wahrscheinlich wirklich sinnvoll sein, sich anzumelden.

Lege dir sämtliche Nachweise deiner publizistischen Tätigkeit, seien es Flyer, Visitenkarten, Artikel über deine Bücher etc und selbstverständlich ganz wichtig - die Buchverträge! - zurecht, damit du bei Antragstellung bereits alles mitschicken kannst. Sollten sie noch weitere Nachweise brauchen/verlangen, werden sie sich schriftlich an dich wenden. Es kann ein paar Monate dauern, bis die Entscheidung da ist, aber die Versicherungspflicht tritt normalerweise mit Antragstellung rückwirkend ein, wenn die Voraussetzungen zu dem Zeitpunkt bereits erfüllt sind.

Die Berufsanfängerfrist beträgt übrigens (falls es sich im letzten Jahr nht geändert hat) nur 3 und nicht 5 Jahre.

Solltest du mit anderen Einnahmequellen mehr als 325 Euro im Monat verdienen, fällst du aus der RV der KSK heraus, bleibst aber in der KV versichert, sofern die anderen Einnahmen eine recht hohe Summe (glaube, irgendwas bei 2000 Euro) nicht übersteigen und deine Einnahmen aus den KSK-pflichtigen Einnahmequellen HÖHER sind als die anderen Einnahmen.

Heißt also: Wenn du andere Einnahmen hast, die deine publizistischen Einnahmen übersteigen, wird die KSK dich nicht aufnehmen! Anderenfalls MUSS sie dich aufnehmen, wenn du nachweisen kannst, dass deine selbstständige publizistische Tätigkeit auf Erwerb ausgelegt ist.

Viel Erfolg mit deinem Antrag! thumb up

Liebe Grüße,
Theresa
 
  Thesken 
Gast 
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 12.06.2009, 20:10
Gut zu wissen, Danke thumb up .
 
  Benny 
 
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BeitragVerfasst am: 16.03.2010, 12:33
Hallo, das Thema ist zwar schon ganz schön alt aber für mich immer noch aktuell und ich wollte einfach gerade nur mal den Stand der Dinge nennen.

Ich hatte einen zweiten Anlauf bei der KSK gestartet und wurde heute als Autor abgelehnt... auch weil die Verträge mit Bod (habe meinen Autorenvertrag als auch die Verträge meiner vier Bücher beigelegt) "kein Autorenhonorar enthalten sondern nur die Kosten des Autors festlegen."

Und weil sich aus den Abrechnungen von 2008 und 2009 keine Erwerbstätigkeit als Autor für die KSK hinreichend belegt ist.

Tja, ich lege da jetzt nochmal Widerspruch gegen ein aber ich glaube fast man kommt in die KSK wirklich nur dann rein wenn man soviel Geld verdient um eigentlich nicht in der KSK versichert sein zu wollen.
 
  Benny 
 
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BeitragVerfasst am: 16.03.2010, 13:08
Also bei mir hat die Anmeldung bei der KSK sofort ohne Probleme funktioniert. Wurde gleich aufgenommen.
Das liegt glaube ich wirklich daran das man
nachweisen muss den Mindestverdienst von 3900,-/Jahr auch wirklich zu erreichen.
 
  houdini 
 
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