 | Fragen zu einer Veröffentlichung von einer Anfängerin | Verfasst am: 17.05.2009, 20:04 |
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Hallo Ihr,
ich habe schon in einem anderen Forum gepostet, dort aber leider keine Antworten erhalten. Also probiere ich es hier mal.
Aaaaalso....
Ich habe im Moment eine feste Stelle (nicht als Autorin). Diese gebe ich zum Herbst auf eigenen Wunsch auf.
Im Rahmen meiner verbleibenden Arbeitszeit soll/will ich ein Sachbuch über mein Fachgebiet bei meiner Firma schreiben. Dieses soll ganz normal veröffentlich/verlegt werden mit ISBN-Nummer etc.
Nun kenne ich mich in diesem Bereich so gar nicht aus und weiß absolut nicht, wie so etwas vertraglich geregelt wird.
Bis hierher mal die Fakten:
- Meine Firma übernimmt alle Druckkosten, Layout etc. für das Buch
- Meine Firma bezahlt meine Autorentätigkeit quasi in Form meiner normalen weiterbezahlten Arbeitszeit unter Befreiung von meinen sonstigen üblichen Tätigkeiten in der Firma bis zum Herbst. (Ich kann also 3 bezahlte Monate ausschließlich zum Schreiben des Textes aufwenden).
- Das Buch wird unter meinem Namen veröffentlicht (klar), außerdem ist der Name der Firma drauf. Es handelt sich um eine reine 'Profilierungssache' meiner Firma, die sich dann damit brüsten kann, ihren Firmennamen mit auf dem Sachbuch zu haben.
- Meine Firma hat an diesem Buch keine finanziellen Interessen, sondern s.o. reines Interesse am Image.
- Meine Firma kennt sich mit Autorenrechten etc. genauso wenig aus wie ich
- Es wird zunächst eine Auflage von 500 Stück geben.
Meine Fragen dazu:
Wie regelt man das finanziell mit den 500 Büchern, die dann (hoffentlich) verkauft werden? Kann ich da einen Anteil am Verkaufspreis verlangen, oder ist es schon mehr als fair, dass die die Autorentätigkeit in Form von 3 Monaten Anstellung, Layout und alle Druckkosten etc. bezahlen?
Was passiert z.B., wenn mehr als 500 Bücher verkauft werden und das Buch nachgedruckt wird? (finanzielle Beteiligung? Wie sähe die aus im Normalfall?). Zu dem Zeitpunkt werde ich ja gar nicht mehr bei der Firma beschäftigt sein.
Wieviele Bücher könnte ich für mich selber kostenlos fordern (zum Verschenken / Verkaufen über mich direkt)?
Ich will natürlich mit Beendigung meiner Beschäftigung bei dieser Firma nicht komplett meine Rechte an dem Buch abgeben. Wie regelt man so etwas? (Z.B. Einflussnahme bei Nachdruck)
Da meine Firma keine finanziellen Interessen an dem Buch hat, habe ich die Befürchtung, dass sie das Buch extrem billig anbieten möchten (quasi fast als 'Werbegeschenk').
Das möchte ich aber nicht, dafür ist mir meine Arbeit ehrlich gesagt zu wertvoll. Wieviel Einfluss kann ich auf den Verkaufspreis nehmen?
Zum Layout/Design: Ich habe einen kleinen Verlag aufgetan, die mir einen Kostenvoranschlag gemacht haben, der alles inkl. das Layout beinhaltet.
Heute sagte mir meine Firma, dass ich diesen Verlag gar nicht in Anspruch nehmen soll/muss, sondern meiner Firma einfach nur das fertige Manuskript liefern soll, sie machten dann den Rest. Unter anderem das Buch vom Layout her angelehnt an die sonstigen Firmenprospekte etc..
Das will ich aber gar nicht, da mir ihr Layout nicht gefällt. Außerdem weiß ich, dass ihre Öffentlichkeitsarbeit echt nicht gut ist. Sprich: Sie werden wahrscheinlich die 500 Exemplare für sich selber nutzen und ansonsten nichts dafür tun, dass das Buch vertrieben wird.
Wenn ich schon so ein Buch schreibe, möchte ich natürlich, dass das auch wirklich vernünftig und bundesweit vermarktet wird. In diesem Bereich ist meine Firma aber extrem schnarchnasig.
Ich möchte verhindern, dass die das nur als ihre regionale 'Firmenveröffentlichung' sehen. Aber wenn sie den Verlag bestimmen, dann bestimmen sie ja auch über die Vermarktung, sehe ich das richtig? Wie kann ich erreichen, dass das Buch - trotzdem - gut angeboten wird?
Ich hoffe, es ist alles klar geworden, was ich meine!?
Ich wollte dieses Buch sowieso schreiben, und da ist es für mich natürlich klasse, dass ich nicht zig tausende Euros investieren muss, sondern erstmal alles von der Firma bezahlt bekomme und dafür dann hier schon ein fertiges Buch liegen habe. (Das ist dann auch wiederum für MICH eine Prestige-Sache).
Aber über Tips und Anregungen würde ich mich freuen, damit ich mich später nicht über irgendetwas ärgere oder ich und (dann Ex-) Firma in trouble kommen. Unbedarft sind da beide Seiten.
Vielen Dank!!!
Sabine |
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Sabine M |
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| Anmeldedatum | 17.05.2009 | | Beiträge | 9 | |
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 | | Verfasst am: 17.05.2009, 22:03 |
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Hallo Sabine,
wenn du mich fragst, kommst du - selbst wenn sie dir für das Buch kein Honorar zahlen - relativ gut weg. Du bekommst ja mehrere Monate lang dein Gehalt, das liegt weit über dem üblichen Autorenhonorar. Angenommen, das Buch würde im Handel 25 Euro kosten, dann wären das bei 7 % USt. 18,69 Euro netto. Im allerbesten Fall würdest du von einem Verlag - wenn das Buch ein Hardcover ist - 10 % vom Netto-Ladenverkaufspreis bekommen, also 1,87 Euro pro Buch (Taschenbücher meist 5 %), eher aber weniger. Wenn es extrem gut laufen würde und man könnte 5.000 Exemplare verkaufen (was ich für ein Fachbuch recht hoch einschätze), dann hättest du 9.350 Euro brutto. Davon müsstest du Steuern, Krankenversicherung, Rentenversicherung ... bezahlen. Und das Geld käme i.d.R. nicht sofort, sondern erst nach etwa einem Jahr (von einem etwaigen Vorschuss abgesehen).
Vielleicht kannst du mit deiner Firma vereinbaren, einen bestimmten Prozentsatz als Honorar zu erhalten, wenn mehr als die 500 Bücher verkauft werden.
Auch wenn dir die Aufmachung nicht gefällt, ist es verständlich, dass die Firma ihre Corporate Identity wahren möchte.
Grüßle,
Judith |
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Judith |
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| Anmeldedatum | 05.08.2007 | | Beiträge | 3751 | | Wohnort | Schwobaländle | |
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 | | Verfasst am: 17.05.2009, 22:37 |
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Hallo Judith,
danke für die schnelle Antwort.
Mit dem Honorar hatte ich mir fast schon gedacht (nach dem, was ich hier und in einem anderen Forum gelesen habe).
Dann aber die Frage der Vermarktung: Ich denke, dass ich auf meinem Gebiet schon 'etwas zu sagen habe'. Wie gesagt: Vermarktungstechnisch ist meine Firma eine Niete. Und bei dieser Sache haben sie ja nicht einmal wirklich ein Interesse daran.
Wie komme ich an gute Sachbuchverlage - bieten die das dann mit an?
Ähm. Sorry, wenn meine Fragen total blöd klingen. Aber ich weiß wirklich nicht, wie so etwas läuft - wie ein Buch publik gemacht wird etc...
Liebe Grüße
Sabine |
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Sabine M |
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| Anmeldedatum | 17.05.2009 | | Beiträge | 9 | |
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 | Vertrag | Verfasst am: 18.05.2009, 05:58 |
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Guten Morgen, Sabine!
Das ist doch ein wirklich guter Anfang! Wenn Du Dein Gehalt in den freigestellten Monaten, in denen Du am Manuskript arbeitest, als Honorar für das Buch ansiehst, ist das - speziell bei einer Auflage von lediglich 500 Stück - gut bezahlt.
Du stellst eine Menge Fragen, auf die ich keine Antworten weiß. Zum Beispiel: Was geschieht, wenn deutlich mehr als 500 Exemplare verkauft werden? Kann später ein anderer Verlag gesucht werden? usw. usw.
Meiner Meinung nach gibt es nur eine Lösung: daß Du einen Vertrag ausarbeitest, gemeinsam mit der Firma,der alle Fragen beantwortet. Etwa: Vorgesehen ist eine Auflage von 500 Exemplaren. Der Vertrag bezieht sich nur auf diese 500 Exemplare.
All' diese Fragen müsstest Du mit der Firma besprechen und dann einen Vertrag aushandeln.
Ich könnte mir vorstellen, daß sich die Firma freut, wenn es später weitere Auflagen gibt. Aber, wie gesagt.. das müsstest Du mit der Firma besprechen.
Zur Verlagssuche: An Deiner Stelle würde ich im Buchhandel und im Internet nach Verlagen suchen, die Bücher gleicher oder ähnlicher Thematik heruasgeben und dort dann vorstellig werden.. schriftlich.
Schönen Wochenanfang und viel Erfolg!
Walter |
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 | Re: Fragen zu einer Veröffentlichung von einer Anfängerin | Verfasst am: 18.05.2009, 08:11 |
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Hallo Sabine,
| Sabine M hat Folgendes geschrieben: |
| Im Rahmen meiner verbleibenden Arbeitszeit soll/will ich ein Sachbuch über mein Fachgebiet bei meiner Firma schreiben. |
D.h. du schreibst das Buch für deinen Arbeitgeber während deiner Arbeitszeit. Ich bin zwar kein Anwalt, gehe aber trotzdem davon aus, dass du damit zwar das Urheberrecht hast, aber die Nutzungsrechte bei deinem Arbeitgeber liegen.
| Zitat: |
| Nun kenne ich mich in diesem Bereich so gar nicht aus und weiß absolut nicht, wie so etwas vertraglich geregelt wird. |
Bis hierhin gibt es keinen vertraglichen Regelungsbedarf, weil deine Arbeit als Arbeitnehmerin bereits arbeitsvertraglich geregelt ist.
| Zitat: |
| - Meine Firma bezahlt meine Autorentätigkeit quasi in Form meiner normalen weiterbezahlten Arbeitszeit unter Befreiung von meinen sonstigen üblichen Tätigkeiten in der Firma bis zum Herbst. (Ich kann also 3 bezahlte Monate ausschließlich zum Schreiben des Textes aufwenden). |
Wie gesagt, du bist Arbeitnehmerin und schreibst als Arbeitnehmerin dieses Buch.
| Zitat: |
| - Das Buch wird unter meinem Namen veröffentlicht (klar), außerdem ist der Name der Firma drauf. Es handelt sich um eine reine 'Profilierungssache' meiner Firma, die sich dann damit brüsten kann, ihren Firmennamen mit auf dem Sachbuch zu haben. |
Damit stehst du schon sehr viel besser da als viele andere Arbeitnehmer.
| Zitat: |
| - Meine Firma hat an diesem Buch keine finanziellen Interessen, sondern s.o. reines Interesse am Image. |
Juristisch unerheblich. Selbst wenn sie es sich anders überlegt und das Buch nicht veröffentlicht, würde sich an deinen Ansprüchen vermutlich nichts ändern.
| Zitat: |
| Wie regelt man das finanziell mit den 500 Büchern, die dann (hoffentlich) verkauft werden? Kann ich da einen Anteil am Verkaufspreis verlangen, oder ist es schon mehr als fair, dass die die Autorentätigkeit in Form von 3 Monaten Anstellung, Layout und alle Druckkosten etc. bezahlen? |
Es geht nicht um fair. Du erstellst das Manuskript in deiner Funktion als Arbeitnehmerin und bekommst dafür dein übliches Gehalt. Ich kann da keinen Ansatzpunkt erkennen, warum du für die Nutzung der bereits bezahlten Arbeit noch ein zweites Mal bezahlt werden solltest.
| Zitat: |
| Was passiert z.B., wenn mehr als 500 Bücher verkauft werden und das Buch nachgedruckt wird? (finanzielle Beteiligung? Wie sähe die aus im Normalfall?). Zu dem Zeitpunkt werde ich ja gar nicht mehr bei der Firma beschäftigt sein. |
Das soll häufiger vorkommen. Kein Unternehmen könnte existieren, wenn es seine ehemaligen Mitarbeiter weiter bezahlen müsste. Stell dir vor, alle Ingenieure, Techniker usw. würden dafür, dass ihre Konstruktionen auch nach ihrer Kündigung weiter genutzt würden, bezahlt werden.
| Zitat: |
| Wieviele Bücher könnte ich für mich selber kostenlos fordern (zum Verschenken / Verkaufen über mich direkt)? |
Keine. Du hast dein Gehalt bekommen. Aber du kannst natürlich fragen.
| Zitat: |
| Ich will natürlich mit Beendigung meiner Beschäftigung bei dieser Firma nicht komplett meine Rechte an dem Buch abgeben. Wie regelt man so etwas? (Z.B. Einflussnahme bei Nachdruck) |
Der Ingenieur bei VW hat auch keine Ansprüche, wenn seine Konstruktionspläne für zahlreiche Modellvarianten oder Nachfolgemodelle genutzt werden.
| Zitat: |
| Da meine Firma keine finanziellen Interessen an dem Buch hat, habe ich die Befürchtung, dass sie das Buch extrem billig anbieten möchten (quasi fast als 'Werbegeschenk'). |
Du vergisst immer wieder, dass du das Manuskript als Arbeitnehmer für deinen Arbeitgeber schreibst. Das wirtschaftliche Risiko trägt alleine letzterer und damit entscheidet auch er, wie er deine Arbeit nutzt.
| Zitat: |
| Das möchte ich aber nicht, dafür ist mir meine Arbeit ehrlich gesagt zu wertvoll. Wieviel Einfluss kann ich auf den Verkaufspreis nehmen? |
Keinen. Der Arbeiter bei VW wird auch nicht gefragt, wieviel das von ihm produzierte Auto kosten soll.
| Zitat: |
| Das will ich aber gar nicht, da mir ihr Layout nicht gefällt. |
Was meinst du, wievielen Arbeitnehmern nicht gefällt, was ihre Arbeitgeber tun?
| Zitat: |
| Wenn ich schon so ein Buch schreibe, möchte ich natürlich, dass das auch wirklich vernünftig und bundesweit vermarktet wird. |
Dein Wunsch ist gut nachzuvollziehen. Bestimmt bist du deshalb auch im Betriebsrat und der Gewerkschaft engagiert, denn mehr Mitspracherecht über ihre Arbeit wünschen sich viele Arbeitnehmer.
| Zitat: |
| Ich wollte dieses Buch sowieso schreiben, und da ist es für mich natürlich klasse, dass ich nicht zig tausende Euros investieren muss, sondern erstmal alles von der Firma bezahlt bekomme und dafür dann hier schon ein fertiges Buch liegen habe. (Das ist dann auch wiederum für MICH eine Prestige-Sache). |
Eben. Man kann nicht alles haben.
Beste Grüße,
Heinz. |
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hawepe |
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 | | Verfasst am: 18.05.2009, 09:04 |
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Guten Morgen Sabine!
Was Heinz vorhin geschrieben hat, kann ich nur unterstreichen.
Wenn das Typoskript für das Buch während der "normalen" Arbeitszeit geschrieben wird, bedarf es keinerlei besonderen Vertrages.
Rechtlich geschützt ist nur die Urheberschaft des Autors. Das "Honorar" besteht offenbar aus der Fortbezahlung des Angestelltengehalts. Da das Buch offenbar bloß Repräsentationszwecken des Unternehmens dienst, besteht kein Anspruch auf zusätzliche finanzielle Leistungen hinsichtlich der Auflagenhöhe. Und wenn Dir auf die Gestaltung des Buches keinerlei Einfluss zugestanden wird, besteht auch diesbezüglich keinerlei gesetzlich verankertes Mitspracherecht.
Ich denke aber, bei gutem Einvernehmen mit der Chefität, wird sie wahrscheinlich doch auf Deine Wünsche hören. Jedenfalls, so denke ich, ist das Angebot finanziell für Dich attraktiver als eine selbst finanzierte Veröffentlichung.
Eine Möglichkeit wäre es noch, später einmal den Buchinhalt in überarbeiteter Form ohne Bezug zur Firma einem "richtigen" Verlag anzubieten oder bei BoD in Auftrag zu geben. Denn "Deine" Firma
gibt, so wie ich es verstehe, das Buch als Privatdruck und nicht als Verlag heraus. Deswegen bleiben die Rechte an Inhalt (wie gesagt, ohne Passagen hinsichtlich des Unternehmens) bei Dir.
Ich schrieb schon mehrere dieser "Firmen-Chroniken", allerdings als freier Autor gegen ein Einmal-Honorar, weswegen mir die Auflagenhöhe des Buches gleichgültig war, da es ja auch nicht verkauft, sondern verschenkt wurde.
Gruß aus der Steiermark!
Hans |
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hwg |
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 | Re: Fragen zu einer Veröffentlichung von einer Anfängerin | Verfasst am: 18.05.2009, 09:38 |
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Hallo Sabine,
Deine Fragenauflistung ist ziemlich komplex. Spontan würde ich dazu sagen, dass Du eine klare Entscheidung treffen solltest:
Wenn Du die Verwertungsrechte an dem Buch für Dich behalten möchtest, dann solltest Du einen sofortigen Auflösungsvertrag mit Deiner Firma aushandeln und das Buch als "Freelancer" gegen Honorar schreiben. Du könntest es dann beispielsweise über Books on Demand veröffentlichen (www.bod.de), unter Deinem eigenen Autoren-Account, und mit der Firma einen Festpreis für die Erstellung des Buches sowie beispielsweise 500 gelieferte Exemplare aushandeln. (Beachte, dass dies dann eine freiberufliche Tätigkeit darstellt, Du Dich also um fiskale oder versicherungstechnische Angelegenheiten selbst kümmern musst. Auch trägst Du das unternehmerische Risiko, falls Dir bei dem Buch ein Fehler unterlaufen sollte und die 500 gelieferten Exemplare eingestampft werden müssten! Lass Dir deshalb in diesem Falle ein Belegexemplar abzeichnen, bevor Du den Druckauftrag für den Rest gibst!!!)
Wenn Du Dich dafür entscheidest, das Buch als Mitarbeiterin der Firma zu erstellen, musst Du grundsätzlich davon ausgehen, dass auch die Früchte dieser bezahlten Tätigkeit dann der Firma zustehen.
Meine persönliche Einschätzung: Das Vermarkten von Büchern ist keine so einfache Angelegenheit. Sollte es Dir nicht möglich sein, für die Erstellung des Buches als Freiberuflerin mindestens soviel heraushandeln zu können, wie Du jetzt als Angestellte verdienst (Achtung: AG-Anteile der Sozialversicherung beachten!), dann solltest Du es bei dem Angestelltenstatus belassen. Die Buchbranche benötigt eine lange Einarbeitungsphase, in welcher Du viel experimentieren aber nur wenig verdienen wirst, wenn Du nicht zufällig einen Buchvertrag mit einem Großverlag an Land ziehen kannst. Dies gelingt aber nur den Wenigsten auf Anhieb (bzw. überhaupt).
Für welche Form auch immer Du Dich entscheidest: Ich wünsche Dir viel Glück mit Deinem Buch!
Liebe Grüße,
Ursula |
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Ursula Prem (Moderator) |
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 | | Verfasst am: 18.05.2009, 14:25 |
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Judith |
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| Anmeldedatum | 05.08.2007 | | Beiträge | 3751 | | Wohnort | Schwobaländle | |
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 | | Verfasst am: 18.05.2009, 14:59 |
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Hallo Ihr,
erstmal vielen herzlichen Dank für Eure zahlreichen hilfreichen Antworten!!
Natürlich ist mir Einiges klar (vor allem, was Heinz äußerst geduldig mit den VW-Beispielen zu verdeutlichen versuchte ). Das ist alles sehr verständlich.
Trotzdem muss ich dazu noch erklärend sagen: Es handelt sich bei diesem Sachbuch um ein Buch über meine persönliche Arbeit, die ich mir selber - schon vor dieser Firma - eigenständig aufgebaut habe - und mit der ich auch selbständig/freiberuflich tätig bin (deshalb vielen Dank für die Hinweise: ich bin schon zu 50% freiberuflich tätit und kenne mich aus mit diesem ganzen Sozialversicherungs- etc. Ding *ächz*.)
Sprich: Es geht hier um meinen ganz eigenen Stil, meine Arbeitsweisen, meine Methodiken etc. Und das nicht in Bezug auf diese Firma, sondern auch auf meine freiberufliche Tätigkeit.
Das erklärt vielleicht, warum ich so auf den Rechten poche.
Zum zweiten: Ich habe auf eigenen Wunsch bei dieser Firma gekündigt. Aus irgendwelchen verwaltungstechnischen Gründen wollten sie, dass ich länger angestellt bleibe (ich wollte eigentlich schon im Frühjahr aufhören). Danach hätte ich aber in diesen Monaten eigentlich gar nichts mehr zu tun gehabt. Selbst das hätte die Firma in Kauf genommen (dass ich nichts mehr tue die letzten Monate). Da ich ungern fürs Nichtstun bezahlt werde, habe ich den Vorschlag mit der Veröffentlichung gemacht. Da diese für beide Seiten von Vorteil ist: Die Firma hat das Gefühl, sie können rechtfertigen, mich weiter zu bezahlen und bekommen noch eine Veröffentlichung mit ihrem Logo drauf. Ich habe das Gefühl, ich tue etwas für mein Geld und habe auch eine Veröffentlichung.
Deshalb auch meine Aussage, dass ich dieses Buch sowieso schreiben wollte und es eh getan hätte (dann nur unter meinem Namen plus meiner freiberuflichen Tätigkeit). Ob die Firma da nun noch ihr Logo mit draufhat, ist mir ehrlich gesagt egal. Nur wie gesagt: Es muss in Grenzen bleiben, wieviel ich an den Rechten abtrete...
Ich hoffe, das hat die etwas besonderen Umstände etwas klarer gemacht.
Liebe Grüße
Sabine |
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Sabine M |
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| Anmeldedatum | 17.05.2009 | | Beiträge | 9 | |
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 | | Verfasst am: 18.05.2009, 15:04 |
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Nun, nimm dir die Kommentare und sprich das Problem an. Du wirst eine schriftliche Vereinbarung brauchen, die dir deine Rechte sichert, bevor du während der Arbeitszeit mit dem Schreiben anfängst. Mit individualvertraglichen Vereinbarungen z.B. über eine Abtretung bestimmter Rechte kann man den gesetzlichen "Standard" ja umgehen. Dafür sollte dir auch der Besuch bei einem kompetenten Juristen nicht zu schade sein.
Viel Glück!
Valerie |
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_________________ LG, Valerie
http://zoe-lionheart.net | Lies mich: Alle Titel, Lioness' Heart, Lioness' Combat. |
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Valerie J. Long |
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| Anmeldedatum | 19.11.2008 | | Beiträge | 779 | | Wohnort | Wiesbaden | |
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 | | Verfasst am: 18.05.2009, 15:11 |
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| Aus meiner Sicht sind nur zwei Möglichkeiten sinnvoll: Entweder man ist mit dem Angestelltengehalt für diese Zeit und Arbeit zufrieden oder man regelt in einem Vertrag vor allem das Honorar für die Autorentätigkeit. Was finanziell mehr bringt? Das kannst nur Du Sabine entscheiden. Ohne jetzt genau Dein Verhältnis zum Unternehmenm, die Höhe des Einkommens und den Umfang des Projektes zu kennen, würde ich mich - halbwegs gutes Firmenklima vorausgesetzt - für die erstere Variante entscheiden. |
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hwg |
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| Anmeldedatum | 24.04.2007 | | Beiträge | 6042 | |
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 | | Verfasst am: 18.05.2009, 15:34 |
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Valerie J. Long |
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| Anmeldedatum | 19.11.2008 | | Beiträge | 779 | | Wohnort | Wiesbaden | |
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 | | Verfasst am: 18.05.2009, 15:51 |
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Hallo noch mal,
ganz ehrlich sind die Finanzen für mich sogar eher sekundär. Da wollte ich nur wissen, wie das sonst läuft. Ich hatte zwar sowieso vor, dieses Buch zu schreiben, habe mir davon aber finanziell nie etwas versprochen (was wie ich denke realistisch ist - zumal es ein Sachbuch ist ).
Dass ich das jetzt während der Arbeitszeit mache, erschien mir halt ein faires Angebot meinerseits an die Firma. Sonst hätte ich dort nämlich 3 Monate nichts mehr getan - und das ganz offiziell!
Wie gesagt - es war deren 'Wunsch', dass mein Vertrag 3 Monate länger läuft, obwohl mein Projekt abgeschlossen ist und ich gekündigt habe. Das hat von deren Seite irgendwelche vertragsrechtlichen Gründe, wann sie dann den/die nächste/n einstellen können/müssen oder so ähnlich.
Ihnen war klar, dass sie mir damit 3 Monate schenken. Deshalb mein Angebot mit dem Buch an sie.
Nun geht es mir vorrangig um mein geistiges Eigentum, nämlich meine Arbeit, meine Gedanken, meine Methodiken, die ich mir selber - und unabhängig von der Firma - erarbeitet habe und mit denen ich auch freiberuflich unterwegs bin...
Ich werde das diese Woche mal ansprechen - wegen der Rechte. Und dass ich diese alleinig behalten möchte. Sonst suche ich mir wirklich im Alleingang einen Verlag und zahle im Notfall auch erstmal noch drauf.
Wenn ich nicht vorsichtig bin, schieße ich mir, wie ich befürchte, in den Fuß. Auch wenn das Buch ein Sachbuch ist und sich nicht an eine breite Masse wendet, denke ich, dass meine Ausführungen zu wertvoll sind, als dass sie in einer Firma versacken.
Und das wird passieren, wenn ich denen die Vermarktung überlasse und die Rechte überantworte.
Liebe Grüße
Sabine |
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Sabine M |
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| Anmeldedatum | 17.05.2009 | | Beiträge | 9 | |
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 | | Verfasst am: 18.05.2009, 15:54 |
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Hallo noch mal,
ganz ehrlich sind die Finanzen für mich sogar eher sekundär. Da wollte ich nur wissen, wie das sonst läuft. Ich hatte zwar sowieso vor, dieses Buch zu schreiben, habe mir davon aber finanziell nie etwas versprochen (was wie ich denke realistisch ist - zumal es ein Sachbuch ist ).
Dass ich das jetzt während der Arbeitszeit mache, erschien mir halt ein faires Angebot meinerseits an die Firma. Sonst hätte ich dort nämlich 3 Monate nichts mehr getan - und das ganz offiziell!
Wie gesagt - es war deren 'Wunsch', dass mein Vertrag 3 Monate länger läuft, obwohl mein Projekt abgeschlossen ist und ich gekündigt habe. Das hat von deren Seite irgendwelche vertragsrechtlichen Gründe, wann sie dann den/die nächste/n einstellen können/müssen oder so ähnlich.
Ihnen war klar, dass sie mir damit 3 Monate schenken. Deshalb mein Angebot mit dem Buch an sie.
Nun geht es mir vorrangig um mein geistiges Eigentum, nämlich meine Arbeit, meine Gedanken, meine Methodiken, die ich mir selber - und unabhängig von der Firma - erarbeitet habe und mit denen ich auch freiberuflich unterwegs bin...
Ich werde das diese Woche mal ansprechen - wegen der Rechte. Und dass ich diese alleinig behalten möchte. Sonst suche ich mir wirklich im Alleingang einen Verlag und zahle im Notfall auch erstmal noch drauf.
Wenn ich nicht vorsichtig bin, schieße ich mir, wie ich befürchte, in den Fuß. Auch wenn das Buch ein Sachbuch ist und sich nicht an eine breite Masse wendet, denke ich, dass meine Ausführungen zu wertvoll sind, als dass sie in einer Firma versacken.
Und das wird passieren, wenn ich denen die Vermarktung überlasse und die Rechte überantworte.
Liebe Grüße
Sabine |
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Sabine M |
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| Anmeldedatum | 17.05.2009 | | Beiträge | 9 | |
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 | | Verfasst am: 19.05.2009, 23:27 |
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Hallo Ihr,
ich wollte noch mal ein kurzes Update geben - ich finde es immer blöd, wenn Leute in Foren auftauchen, eine Frage stellen und man dann nie wieder von ihnen hört.
Ich habe heute mit einem mir bekannten Rechtsanwalt gesprochen, was er dazu sagt. Er kennt die Hintergründe meiner Firma und meiner Arbeit gut und hat mir in voller Breite zugestimmt: Dass ich unter gar keinen Umständen die Urheberrechte abgeben soll. Er schlug vor (genau wie von mir ja auch schon angedacht), einen Vertrag aufzusetzen, der beinhaltet, dass meine Firma insgesamt 700 Exemplare des Buches produziert (Autorenzeit, Druck etc. bezahlt), sie davon 500 bekommen, die sie vermarkten/verkaufen können, 200 ich. Dass die Urheberrechte trotzdem bei mir bleiben und man nach 700 verkauften Exemplaren des Buches weiter mit mir verhandeln muss.
Na, das werde ich Ihnen jetzt so in schriftlicher Form vorschlagen und dann sehe ich ja. Wenn ihnen das nicht passt, sollen sie mir halt sagen, was ich ansonsten zu tun habe: Akten sortieren z.B. Im Ernst: Wie gesagt, wenn ich das Angebot nicht gemacht hätte, hätte ich schlicht gar nichts mehr tun müssen jetzt die nächsten Monate, also..
Liebe Grüße
Sabine |
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Sabine M |
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| Anmeldedatum | 17.05.2009 | | Beiträge | 9 | |
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