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Fremde Buchkritiken verwenden und vermarkten

BeitragVerfasst am: 16.07.2010, 07:03
Die meisten von uns werden die Kurzkritiken von "Perlentaucher" kennen und einige vielleicht auch von dem Rechtsstreit wissen, der um die Verwendung der Urtexte zu diesen Perlentaucher-Kritiken entbrannt ist.

Dieser Rechtsstreit vor dem BGH geht nun weiter: z. B. Süddeutsche Zeitung

Auf das Ergebnis bin ich entspannt. Ich selbst lese sehr oft bei Perlentaucher und immer, wenn mich eine dieser Kurzkritiken neugierig gemacht hat, bin ich dem angegegebenen Link zum Originaltext gefolgt, um dort weiter zu lesen.

So weit, so gut - oder auch nicht. Was ich bisher nicht wusste, ist die Tatsache, dass Perlentaucher diese (auf der Basis von fremden Texten erstellten!) Kritiken an Amazon und Co. weiter verkauft hat. Mal sehen wie das endet.

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  julia07 
 
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Re: Fremde Buchkritiken verwenden und vermarkten

BeitragVerfasst am: 16.07.2010, 07:50
Hallo Julia,

julia07 hat Folgendes geschrieben:
Was ich bisher nicht wusste, ist die Tatsache, dass Perlentaucher diese (auf der Basis von fremden Texten erstellten!) Kritiken an Amazon und Co. weiter verkauft hat. Mal sehen wie das endet.


Da bin ich auch sehr gespannt. Folgt man der Logik der beiden Verlage, dann wären streng genommen auch keine Buchkritiken mehr möglich, zumindest wenn der Autor dafür Geld erhält und - wie weit verbreitet - in seiner Rezension im wesentlichen nur eine Inhaltsangabe liefert.

Beste Grüße

Heinz

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BeitragVerfasst am: 16.07.2010, 08:02
Dass jemand in einer Buchrezension Passagen von Originaltexten zitiert, finde ich in Ordnung. Ich kann mir allerdings denken, dass es Urheberrechtsprobleme gibt, wenn diese Rezensionen weiterverkauft werden, da dabei nicht nur eigene, sondern auch fremdes Urheberrechtstum betroffen wird.

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viele Grüße

Manu
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BeitragVerfasst am: 16.07.2010, 08:10
Hallo Manu,

Manu hat Folgendes geschrieben:
Dass jemand in einer Buchrezension Passagen von Originaltexten zitiert, finde ich in Ordnung. Ich kann mir allerdings denken, dass es Urheberrechtsprobleme gibt, wenn diese Rezensionen weiterverkauft werden, da dabei nicht nur eigene, sondern auch fremdes Urheberrechtstum betroffen wird.


Dann dürfte kein Kritiker für seine Rezensionen auch nur einen Cent sehen. Zudem steht im Urheberrechtsgesetz auch nichts davon, dass eine Urheberrechtsverletzung davon abhängt, ob der das Recht verletztende Text verkauft oder kostenlos weitergegeben wurde.

Beste Grüße

Heinz

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BeitragVerfasst am: 16.07.2010, 12:19
Bezahlen Verlage, die für die Buchwerbung (Klappen-
text) eines Werkes markante Sätze aus einer
(wohlmeinenden und in einer Zeitschrift bereits
veröffentlichten) Äußerung eines (prominenten)
Kritikers verwenden, diesem - oder der Zeitschrift
- auch etwas?

Der vorhin besprochene Rechtsstreit veranlasst
mich zu dieser Frage.

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BeitragVerfasst am: 16.07.2010, 13:06
Hallo Hans,
schön, dass du wieder an Bord bist thumb up

Deine Frage ist gut.
Ich denke auch nicht, dass die SZ dem Autor etwas zahlt, wenn ihre Autoren Teile aus einem Buch wortwörtlich für die jewelige Buchkritik verwenden. Wink
Leider müssen wir offenbar bis September auf ein Urteil warten, aber ich vermute, dass die beiden Kläger nicht zur Gänze Recht bekommen.

LG, Julia

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BeitragVerfasst am: 17.07.2010, 12:35
Hallo Julia,

julia07 hat Folgendes geschrieben:
Ich denke auch nicht, dass die SZ dem Autor etwas zahlt, wenn ihre Autoren Teile aus einem Buch wortwörtlich für die jewelige Buchkritik verwenden. Wink


Das wird wohl so sein.

Zitat:
Leider müssen wir offenbar bis September auf ein Urteil warten, aber ich vermute, dass die beiden Kläger nicht zur Gänze Recht bekommen.


Da bin ich mir noch nicht ganz so sicher.

Aber was haben nun beide Dinge miteinander zu tun? Da habe ich nicht einmal einen Ansatz einer Idee.

Beste Grüße

Heinz

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BeitragVerfasst am: 17.07.2010, 16:41
Soweit ich weiß, wird für Rezensionen gezahlt, auch wenn das Meiste davon der reine Klappentext ist oder sonstwie aus dem Infomaterial stammt, das der Verlag an die Zeitung geschickt hat.

Nachdem wir bei dem Hickhack um Axolotl Roadkill gelernt haben, dass es völlig in Ordnung ist, anderer Leute Texte zu kopieren, leicht zu verändern (= neue literarische Schöpfung) und das Ganze dann weiterzuverkaufen, wird es hier auch so sein. Ich tippe also darauf, dass Perlentaucher Recht bekommt.

Liebe Grüße, Very Happy

Bettina
 
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BeitragVerfasst am: 18.07.2010, 11:26
Hm, ich bin echt gespannt auf das Urteil! smart

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BeitragVerfasst am: 18.07.2010, 13:11
Hallo Bettina,

mimicossell hat Folgendes geschrieben:
Soweit ich weiß, wird für Rezensionen gezahlt,


Logisch bekommt der Autor der Rezension für seine Arbeit Honorar, wenn er freiberuflich tätig ist, bzw. wird seine Arbeit mit dem Gehalt abgegolten.

Zitat:
auch wenn das Meiste davon der reine Klappentext ist


Der Klappentext ist keine Rezension. Wer solche Texte als eigene ausgibt, bekommt zu recht Ärger wegen Urheberrechtsverletzung.

Zitat:
oder sonstwie aus dem Infomaterial stammt, das der Verlag an die Zeitung geschickt hat.


Wo hast du denn die Information her, dass die Veröffentlichung von Presseerklärungen bezahlt werden muss?

Zitat:
Nachdem wir bei dem Hickhack um Axolotl Roadkill gelernt haben, dass es völlig in Ordnung ist, anderer Leute Texte zu kopieren, leicht zu verändern (= neue literarische Schöpfung) und das Ganze dann weiterzuverkaufen,


Vielleicht solltest du dir den Vorgang doch einmal ansehen. Irgendwie scheinen wir weider einmal im Märchenforum angelangt zu sein. Für sämtliche geklaute Stellen musste der Verlag sich nachträglich die Nutzungsrechte beschaffen. Über die gezahlten Nutzungsentgelte wurde, wie üblich, Schweigen vereinbart.

Zitat:
Ich tippe also darauf, dass Perlentaucher Recht bekommt.


Ich hoffe es, denn wenn eine kurze Zusammenfassung und Wertung einer Rezension nicht mehr zulässig ist, ist auch k eine kurze Zusammenfassung und Wertung eines Buches in einer Rezension mehr zulässig. Okay, dass müsste natürlich erst einmal von einem Verlag durchgeklagt werden, aber zumindest negative Rezensionen sollte man sich dann sehr genau überlegen.

Beste Grüße

Heinz

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