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» Was ist bei einem Eigenverkauf zu beachten?

Gewerbe anmelden?

BeitragVerfasst am: 26.03.2009, 21:19
Hallo zusammen,

gerade wurde die Frage bei einem anderen Thema aufgeworfen, ob man ein Gewerbe anmelden soll. Die Frage brannte mir auch schon unter den Fingernägeln. Bis zu welchem Betrag kann man es so laufen lassen und ab wann muss man sich anmelden? Und ist es dann schon zu spät, oder geht das? Wäre ja Quatsch für 20€ nen Gewerbe anzumelden. Aber nciht, dass das Kind in Brunnen fällt, wenn man über den Betrag hinausschießt (schön wäre es ja) und man Ärger mit dem Fiskus bekommt.

Liebe Grüße,

Leona

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BeitragVerfasst am: 26.03.2009, 21:32
Hab jetzt gerade nochmal gescahut, aber nagelt mich nicht drauf fest.

"Wenn man regelmäßig ein Produkt verkauft, so ist es ein gewerblicher Verkauf und muss somit angemeldet werden."

Die Frage ist wirklich interessant:

Es gibt sehr viele BOD-Autoren, die ihre Bücher drucken lassen, um sie zu verkaufen. So wie ich es verstehe, ist das dann ein Gewerbe. (Man lässt etwas herstellen, um es zu verkaufen ...)

shocked eyes

Bin jetzt überfragt.

Gruß
Hakket

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Re: Gewerbe anmelden?

BeitragVerfasst am: 26.03.2009, 22:28
Hallo Leona,

Leona hat Folgendes geschrieben:
gerade wurde die Frage bei einem anderen Thema aufgeworfen, ob man ein Gewerbe anmelden soll. Die Frage brannte mir auch schon unter den Fingernägeln.


Die Frage ist hier schon etliche Male diskutiert worden. Mit ein paar Sätzen lässt sie sich leider nicht beantworten. Über die Forensuche solltest du so viel finden, dass du erst erst einmal beschäftigt bist. Wie gesagt, ist nicht böse gemeint, nur als Tip für einen schnellen Überblick.

Beste Grüße,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 27.03.2009, 12:20
Danke Heinz, ich habe mir schon gedacht, dass es ein oder zweimal schonmal ein Thema war. ich such mich mal durch, oder ich mache es janz einfach und ruf beim Ordungsamt an.

Ich war auch schonmal selbstständig und da war es noch die Sache mit dem Betrag, den man nicht übersteigen darf. Wäre ja ne unnütze Arbeit, für ein paar Euros ein Gewerbe anzumelden und dann noch die Steuererklärung umzumurschteln. Aber wie ich die Gesetze kenne..oh..oh..

Liebe Grüße

Leona

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BeitragVerfasst am: 02.04.2009, 12:32
Leona hat Folgendes geschrieben:
oder ich mache es janz einfach und ruf beim Ordungsamt an.

Das Ordnungsamt wird Dir wahrscheinlich in jedem Fall zu dem Gewerbeschein raten, unabhängig vom Gewinn, weil das dann ihrer Meinung nach "besser wegen dem Finanzamt" ist. Das kenne ich schon zu genüge.

Mein Tip: Lass mal erst das Ordnungsamt außen vor und erkundige Dich bei der IHK.

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BeitragVerfasst am: 02.04.2009, 12:43
Ein Autor betreibt kein Gewerbe, auch wenn er seine Bücher verkauft.
Ich arbeite seit 20 Jahren mit einem Steuerberater, hatte schon Steuerprüfungen im Haus und nie wurde der Verkauf meiner eigenen Bücher beanstandet.

Auch wenn der Autor Bücher mit seinen Werken drucken lässt, so ist er in erster Linie nicht Händler, sondern einer, der seine eigenschöpferischen Leistungen verkauft.
Ähnlich einem Maler oder Bildhauer, der ja auch Editionen drucken oder Bronzen gießen lässt.

LG Sesh

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BeitragVerfasst am: 02.04.2009, 17:29
Danke für den Tip mit der IHK, oder auch beim Finanzamt mal nachhorchen. Gewerbe ist wahrscheinlich wirklich falsch, aber dann muss es ja sowas sein, wie selbstständiger Schieß-mich-tot. Wenn man als Künstler Geld verdient, muss man das doch versteuern? Oh Gott, ist das kompliziert....

Liebe Grüße

Leona

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BeitragVerfasst am: 02.04.2009, 17:31
Hallo,
versteuern ist gar kein Problem.
Finanzamt nimmt alles, hier wären das "Sonstige Einnahmen".
Gruß
Bernd
 
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BeitragVerfasst am: 02.04.2009, 17:47
Leona hat Folgendes geschrieben:
aber dann muss es ja sowas sein, wie selbstständiger Schieß-mich-tot. Wenn man als Künstler Geld verdient, muss man das doch versteuern?


Schieß-mich-tot ist wirklich eine schöne Berufsbezeichnung. cheezy grin

Zum Thema Steuern:
Ja, die Einkünfte muss man angeben.
Was aber zur Folge hat, dass man die Ausgaben für diese (Neben)Tätigkeit steuerlich geltend machen kann, was durchaus zu einer Minderung der Steuerschuld führen könnte.

Aber
Ich sage immer: Reihenfolge beachten!
Zuerst schreiben, dann verdienen, dann Steuern zahlen.

LG Sesh

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BeitragVerfasst am: 02.04.2009, 18:20
Seshmosis hat Folgendes geschrieben:
Zuerst schreiben, dann verdienen, dann Steuern zahlen.


Göttlich! thumb up cheezy grin

LG
Siegfried

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Siegfried

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BeitragVerfasst am: 02.04.2009, 19:21
alle fragen dürften hier beantwortet werden (Ratgeber Freie als digitale Version anklicken)

http://www.ratgeber-freie.de/index.php3

z.B. unter Punkt 4.2. Freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit?


Zuletzt bearbeitet von holz am 02.04.2009, 19:31, insgesamt einmal bearbeitet
 
  holz 
Gast 
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 02.04.2009, 19:24
... und dabei nicht die Ausgabenseite vergessen!

1. Schreiben und Ausgaben haben
2. Verkaufen und Einnahmen UND Ausgaben haben

z. B. Bestellung der BoD ist eine Ausgabe!


Gewerbeschein ist Unfug, man hat nur Ärger damit, z. B. steht einem die IHK auf den Füßen und will Geld ...

Ernst wird es dann, wenn man umsatzsteuerpflichtig wird, das ist aber erst bei einem Umsatz zwischen 15 und 20.000 € /p.a. der Fall (genauen Betrag kenne ich nicht) - und dann müsste wohl auch ein Gewerbeschein her.

Gruß
Haifischfrau

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BeitragVerfasst am: 02.04.2009, 19:36
Zitat:
Ernst wird es dann, wenn man umsatzsteuerpflichtig wird, das ist aber erst bei einem Umsatz zwischen 15 und 20.000 € /p.a. der Fall (genauen Betrag kenne ich nicht) - und dann müsste wohl auch ein Gewerbeschein her.

Nein, auch dann braucht man keinen Gewerbeschein, weil sich an der Art des Geldverdienens nichts ändert.
Man ist immer noch Autor/Autorin und damit künstlerisch / eigenschöpferisch tätig.

Ich z.B. bin umsatzsteuerpflichtig und muss vierteljährlich meine Umsatzsteuererklärung abgeben. Dennoch bin ich nicht gewerbescheinpflichtig.

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BeitragVerfasst am: 02.04.2009, 19:46
Kleinunternehmer, deren Umsatz im Vorjahr unter 17.500 € lag und im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht überschreiten wird, sind nach § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuerpflicht befreit.

Da man mit der Befreiung aber auch Geld einbüßen kann, erlaubt § 19 Abs. 2 den Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung.


siehe obigen link
 
  holz 
Gast 
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 02.04.2009, 19:56
Zitat:
Da man mit der Befreiung aber auch Geld einbüßen kann, erlaubt § 19 Abs. 2 den Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung.

Vor allem, wenn man bedenkt, dass Einkünfte aus schriftstellerischer Tätigkeit in Deutschland mit dem ermäßigten Satz von 7% besteuert werden, die Ausgaben aber mit den normalen 19% MwSt. aufgerechnet werden.

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