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Google Booksearch Honorar

BeitragVerfasst am: 28.02.2009, 00:55
Hallo,

ich weiß nicht genau, ob es hier schon erwähnt wurde: http://www.googlebooksettlement.com/ ?

Grüße

Heiner

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  Heiner 
 
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BeitragVerfasst am: 28.02.2009, 02:45
Hallo Heiner,

danke für den Tip. War zwar auch schon was im heise-ticker zu lesen, aber die ganze Sache ist ja noch relativ jung. Und Google hat sich bis jetzt nur an Büchern aus dem amerikanischen Bereich "vergriffen", wenn ich das richtig verstanden habe. Die wissen schon, warum sie sich das in Deutschland nicht trauen. Hier wäre die Verurteilung nach UrhG wohl von vornherein klar.
 
  Mac 
Gast 
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 28.02.2009, 13:25
Hallo Mac,

Mac hat Folgendes geschrieben:
Die wissen schon, warum sie sich das in Deutschland nicht trauen. Hier wäre die Verurteilung nach UrhG wohl von vornherein klar.


Wenn du eine Staatsanwaltschaft fändest, die von sich aus aktiv würde.

Schadenersatz kann in D aber nur jeder einzelne Autor selbst einklagen. Für die große Mehrheit wird es daher völlig uninteressant. Der Aufwand ist hoch, die zu erzielende Schadensersatzsumme vermutlich eher gering Sad

Beste Grüße,

Heinz.

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  hawepe 
 
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BeitragVerfasst am: 28.02.2009, 15:11
Ich hoffe, ich verwechsle jetzt nicht etwas, aber hierzu gibt es im Forum bereits einen Faden.
Soweit ich weiß, betrifft das aber nur Bücher, die in den USA auf diese Weise "zwangs"veröffentlicht wurden, nicht die Leseproben, die es hier in Deutschland zu sehen gibt.
Zu der ganzen Thematik steht im letzten Rundschreiben der VG-Wort etwas, auch zu der "Sammelklage", die angestrengt wird.

LG,
Julia

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  julia07 
 
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BeitragVerfasst am: 28.02.2009, 18:52
Heiner, ich hatte dazu schon mal was eingestellt.

Zitat:
Und Google hat sich bis jetzt nur an Büchern aus dem amerikanischen Bereich "vergriffen", wenn ich das richtig verstanden habe.


Mac: das stimmt nicht ganz. Google hat sämtliche Bücher in den großen amerikanischen Bibliotheken digitalisiert. Wenn da deutsche Bücher drin standen, die eben auch. Bei neueren deutschen Werken, und BoD-Titeln (nicht Sachbuch) dürfte das zwar eher unwahrscheinlich sein, aber nicht unmöglich!

Tun kann man schon was, nämlich sich dem Vergleich anschließen (das läuft m.W.automatisch, wenn man nicht explizit ablehnt) oder den Vergleich explizit ablehnen (das wäre allerdings blöd, weil man dann selber tätig werden müßte). Mal danach googeln.

Sigrid
 
  Arachne 
 
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BeitragVerfasst am: 21.04.2009, 09:42
Goodbye!


Zuletzt bearbeitet von Andreas T. am 30.07.2009, 10:17, insgesamt einmal bearbeitet
 
  Andreas T. 
 
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google und das Urheberrecht

BeitragVerfasst am: 05.05.2009, 14:51
Hallo zusammen,

dieser Artikel ist meiner Meinung nach ein absoluter "must read" für Buchautoren:

Titel: "google und das Urheberrecht"
http://bit.ly/4pqLVL

Gruß
 
  Badrianos 
 
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BeitragVerfasst am: 05.05.2009, 15:30
Danke für die Informationen, scheine ich bisher mehr oder weniger "überlesen" zu haben. Habe gerade Widerspruch gegen den Vergleich eingelegt.

Liebe Grüße,
Theresa
 
  Thesken 
Gast 
 
 
   
   
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