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Haftung bei Lesungsvertrag

BeitragVerfasst am: 15.05.2009, 15:16
Hi, Leute,

heute kam mit der Post der Vertrag für meine Lesung auf Hiddensee im Juni.
Im ³4 heißt es darin "...er haftet für jeden Schaden, der während der Dauer des Vertragsverhältnisses entsteht und den die Insel Information nicht zu vertreten hat. Herr B. verpflichtet sich, die Insel Information Hiddensee GmbH von allen Ansprüchen und Schäden freizuhalten, die ihm, seinen Beauftragten oder den Besuchern entstehen."
Mir ist nicht recht wohl bei diesen Formulierungen; abgesehen davon, dass ich nicht weiß, ob das mit meiner normalen Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. Weiß jemand von Euch, ob das normale Konditionen sind?

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Das Gedicht ist wahrscheinlich das einzige kulturelle Produkt, das zur Profitmaximierung völlig ungeeignet ist. Das ist Freiheit. Wunderbar.

Hans-Magnus Enzensberger
 
  Mac Bach 
 
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BeitragVerfasst am: 15.05.2009, 15:38
Hm, sorry - habe ich leider gar keine Ahnung von ... ;-(

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Re: Haftung bei Lesungsvertrag

BeitragVerfasst am: 15.05.2009, 15:41
Mac Bach hat Folgendes geschrieben:
Im ³4 heißt es darin "...er haftet für jeden Schaden, der während der Dauer des Vertragsverhältnisses entsteht und den die Insel Information nicht zu vertreten hat. Herr B. verpflichtet sich, die Insel Information Hiddensee GmbH von allen Ansprüchen und Schäden freizuhalten, die ihm, seinen Beauftragten oder den Besuchern entstehen."

blink Das kenne ich so bisher nur von der anderen Seite des großen Teichs. Es liest sich wie eine verschuldensunabhängige Haftung - d.h. wenn ein Sturm (höhere Gewalt) die Insel wegfegt, bist du schuld.
Wenn ein Besucher den Saal ansteckt, bist du schuld.
Und so weiter.

Ich verstehe deine Zweifel. Ich würde bei meiner Haftpflichtversicherung nachfragen - und lieber die Lesung ausfallen lassen, als mir jeden Streich Dritter an die Backe heften zu lassen.

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LG, Valerie

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  Valerie J. Long 
 
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BeitragVerfasst am: 15.05.2009, 16:11
Hallo,

ich muss gestehen, dass mir das auch viel zu pauschal ist und auch zu ungenau formuliert. Das riecht nach einem Haufen Ärger.

Wie bereits gesagt: Unbedingt vorher die Haftpflichtversicherung kontaktieren.

Liebe Grüße
Marlene

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Re: Haftung bei Lesungsvertrag

BeitragVerfasst am: 15.05.2009, 16:25
Hallo Valerie,

Valerie J. Long hat Folgendes geschrieben:
Ich würde bei meiner Haftpflichtversicherung nachfragen


Bei welcher? Die Privathaftpflichtversicherung zahlt bei solchen Aktivitäten mit ziemlicher Sicherheit sowieso nicht, ganz unabhängig davon, was Mac mit dem Veranstalter vereinbart.

Einen Tip, wie er an Infos kommen könnte, habe ich allerdings auch nicht.

Beste Grüße,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 15.05.2009, 16:29
Finde ich aber sehr strange - schließlich bist du doch nicht der Veranstalter, oder?

barbara

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BeitragVerfasst am: 15.05.2009, 23:41
Bisher liefen die meisten meiner Lesungen nur über mündliche Vereinbarung. Aber auch bei den schriftlichen habe ich nie solch einen Passus gesehen! shocked eyes

Ich würde mal telefonisch nachhaken.

Grüßle,
Judith

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BeitragVerfasst am: 16.05.2009, 08:06
Ich würde verzichten und denen den Vertrag zurückschicken.

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BeitragVerfasst am: 16.05.2009, 21:23
Hi Mac,
nur keine Panik, alles halb so wild.
Die wollen sich absichern und haben das etwas ungenau formuliert.
Gemeint ist, dass du für einen evtl. Schaden, den du verursachst, auch haftest.
Das ist normal.
Es gibt ein Allgemeines Bürgerliches Recht, wonach eine derartige Bestimmung, (dass ein Teilnehmer einer Lesung jedweden Schaden Dritter übernehmen muss) automatisch nichtig wäre.
Also, alles in Ordnung.
Aber wenn du auf Nummer sicher gehen willst:
Lass den Vertrag von einem Anwalt durchchecken.
Wenn du durchblicken lässt, dass du - als erfolgreicher Autor cheezy grin - eine längere Geschäftsbeziehung mit ihm anstrebst, macht er´s u.U. sogar gratis.

Lass dir die Chance nicht entgehen, ich wär heilfroh, wenn mich wer zu einer Lesung einladen würde.... thumb up
Gruss
Nitram
 
  Nitram 
 
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BeitragVerfasst am: 16.05.2009, 21:30
Hallo Mac, ich sehe es so wie hawepe: das würde ich nicht unterschreiben. Wer ist denn überhaupt der Veranstalter der Lesung - er wäre derjenige, der die Haftung übernehmen müsste.

Ich habe schon viele Lesungen gehalten, musste nie einen Vertrag unterschreiben und erst recht nicht so etwas.

Gruß
Maryanne
 
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BeitragVerfasst am: 18.05.2009, 11:29
Nitram hat Folgendes geschrieben:
Gemeint ist, dass du für einen evtl. Schaden, den du verursachst, auch haftest.


Das halte ich für eine Fehlinterpretation. Mich erinnert das ganze eher an typische Verträge für Tontechniker, die bei Veranstaltungen auch in Bezug auf ihr Gewerk haften, also z.B. Kabel, Lautsprecher usw.
http://www.tonthemen.de/viewtopic.php?t=310

Ich würde mal einen erfahrenen Versicherungsmakler ansprechen, wie man sowas abdecken kann. Der ist sicherlich bereit kostenlos Auskunft zu geben.
Wahrscheinlich ist das für Privatleute nicht teuer oder sogar schon inklusive. Für Profis kostet es sicher was ist aber dennoch sinnvoll.
 
  Traum88 
 
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BeitragVerfasst am: 18.05.2009, 14:36
Hallo, Leute,
ich danke euch allen, die mir hier ihre Erfahrungen und Ratschläge mitgeteilt haben. Auf Grund meiner Bedenken, die ich daraufhin dem Veranstalter mitgeteilt hatte, wird mir nun ein neuer , korrigierter Vertrag zugeschickt, den ich unterschreiben werde. Übrigens: Der Hinweis mit dem Tontechniker trifft wahrscheinlich zu - das Papier nennt sich "Gastspielvertrag"; und das für eine schlichte Lesung! Also danke nochmals euch allen, die mir geantwortet haben.
Bis denne
Macbach

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Hans-Magnus Enzensberger
 
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BeitragVerfasst am: 18.05.2009, 14:38
Also zum Thema HAftpflicht: Ich habe seit einem Jahr statt meiner PRivathaftpflicht (ca. 6 Euro/Monat) eine Berufshaftpflicht (ca. 18 Euro/Monat), die aber sowohl meine als auch die Privathaftpflicht meines Lebensgefährten mit einschließt. Ich hielt es für notwendig, da mir meine Versicherungsmaklerin erklärt hat, dass eine Privathaftpflicht - theoretisch - noch nicht einmal für Schäden aufkommen müsse, die mir auf dem Weg zu einem privaten Nachhilfeschüler passieren (z. B. ein Fahrrad"umfall", bei dem ich einen Lackschaden oder eine Beule an einem geparkten Auto verursache). Da ich freiberuflich/gewerblich mit und auch beim Kunden tätig bin, habe ich mich also so abgesichert, dass meine Haftpflicht in jedem Fall (außer Vermägensschäden) greift. Einmal könnte man bestimmt mit der Versicherungsmaklerin reden und alles als privaten Schaden deklarieren, doch falls doch häufiger mal was passiert oder ein anderer Makler zuständig wird und das nicht mitmacht, steht man sonst da ...

Einfach mal bei der Versicherung deines Vertrauens (am besten die Gleiche, bei der du deine Haftpflicht abgeschlossen hast, dann hast du keine Kündigungsfristen bei Erweiterung der Haftpflichtversicherung) ein Beratungsgespräch vereinbaren und ein Angebot machen lassen.

Liebe Grüße,
Theresa

P.S.: Darauf, dass ein Passus in einem Vertrag nichtig ist, würde ich mich nicht verlassen. Entweder den Passus streichen/abändern lassen oder nicht unterschreiben.
 
  Thesken 
Gast 
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 18.05.2009, 14:49
Ich halte den Vertrag für gar nicht so annormal und bezweifle, dass eine andere Formulierung Dich von mögl. Schandenersatzforderungen freihalten kann.
Stell dir mal vor, ein Hörer stolpert über Dein Autorenmikrofonkabel. Vielleicht tritt die Veranstalterversicherung in die Haftung, aber die könnte im Innenverhältnis versuchen, Dich haftbar zu machen. Auch der stolpernde Hörer könnte an Dich direkt herantreten.

Beruflich würde ich auf jeden Fall mal nach einer Haftpflichtversicherung schauen, beim Auto ist das ja auch selbstverständlich.
 
  Traum88 
 
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