 | Ihr E-Book ist jetzt verfügbar.... | Verfasst am: 15.04.2011, 21:28 |
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Da hab ich nicht schlecht gestaunt, als ich eine solche Mail von BoD erhielt, denn ich hatte die E-Book-Option gar nicht gebucht. Man hat mich auch nicht vorher gefragt, ob ich das will.
Mal sehen, was BoD auf meine Nachfrage dazu antwortet.
Ist es irgend jemandem von Euch auch so ergangen? Vielleicht bekomme ich ja hier im Forum eher Licht ins Dunkel, als durch die Antwort von BoD. |
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Sportwetten ohne Risiko |
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Petra Wolff |
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 | | Verfasst am: 15.04.2011, 23:56 |
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Ja, ging mir ebenso (zwei mal). Und nein, ich habe absolut kein Problem damit
Zu verlieren: nix.
Zu gewinnen: alles. |
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Atlan_Gonozal |
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 | | Verfasst am: 16.04.2011, 07:21 |
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Ja mir ist es so ergangen und ich war gar nicht amüsiert. Vor allem weil es sich auch noch um ein Buch handelt wo in zwei Monaten die 2. Auflage auf den Markt soll.
Wurde aber dann wieder auf meine Bitte hin zum Glück sofort wieder raus genommen. Ohne nachzufragen einfach Bücher als Epubli aufzulegen finde ich schon sehr unangenehm und frech. Dazu ist die Idee von digitalen Büchern nicht einfach das stumpfe kopieren eines Buchblocks als Epubli sondern die Multimediafunktionalität die ein solches Manuskript gar nicht hätte.
Da ich beruflich mit Software und Apps zu tun habe, könnte ich mir so etwas gar nicht leisten. Ich würde es also immer als Berufsschädigend sehen. Da aber BoD sofort reagiert hat, war ich nur froh, dass es wieder aus dem Applestore verschwand. Zudem habe ich eine chronische Allergie gegen Apple, die erzeugen bei mir Pickel  |
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SandraR |
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 | | Verfasst am: 16.04.2011, 08:51 |
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Hallo Petra,
ja, ich war auch erschreckt.
Inzwischen hat es sich geklärt: BOD setzte mir "kein Ebook" in die Datenbank. Nach entsprechender Email, und vorsichtshalber hab ich auch noch telefoniert.
BoD behauptet, dass sie Monate vor der "eBook ist jetzt verfügbar" eine andere Email geschickt haben, wo dieser Extra-Service angeboten wird, kostenlos ... und auf diese Email konnte man schon ablehnen.
Hm, ich will mal glauben, dass ich diese Mail bekommen hatte ... und damals nicht realisiert, was dahinter steckt.
(Jedenfalls weiß ich sicher, dass ich kürzlich eine solche Angebots-Email für ein weiteres Buch empfangen hatte. ALso werden sie das wohl regelmäßig tun.)
Ablehnen ist kein Problem.
Liebe Grüße, Steffi |
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stefanie33 |
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 | | Verfasst am: 16.04.2011, 10:02 |
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alfred.dworak |
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 | | Verfasst am: 16.04.2011, 10:37 |
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Warum passiert mir das nicht?  |
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_________________ Viele Grüße von Nicolas
Geduld ist eine Tugend
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Nicolas Fayé |
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 | | Verfasst am: 16.04.2011, 11:05 |
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alfred.dworak |
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 | | Verfasst am: 16.04.2011, 11:52 |
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| Ist die Marge bei eine eBook genauso hoch? Wonach richtet es sich, dass BoD ein Buch selbstständig zu eBook macht? Muß es qualitativ hervorstechen? |
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 | | Verfasst am: 16.04.2011, 11:58 |
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| Jens D. hat Folgendes geschrieben: |
| Ist die Marge bei eine eBook genauso hoch? Wonach richtet es sich, dass BoD ein Buch selbstständig zu eBook macht? Muß es qualitativ hervorstechen? |
Musst du mal BoD fragen. |
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_________________ Grüße
Siegfried
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»Wer sich vor dem Ertrinken fürchtet, tut besser, schwimmen zu lernen, als dem Wasser auszuweichen.« (Karl Waggerl) |
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Siegfried |
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 | | Verfasst am: 16.04.2011, 12:03 |
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SandraR |
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 | | Verfasst am: 16.04.2011, 12:05 |
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Hallo an alle,
erstmal danke für Eure Antworten. Also handelt es sich offensichtlich nicht im ein Versehen.
Ich finde auch, dass es ganz schön frech von BoD ist, ohne Nachfrage einfach zu handeln. Ich habe definitiv keine Mail vorher bekommen, die das ankündigte. Ich bin auch noch am überlegen, ob ich das dulde. Eigentlich ist die Idee mit dem E-Book gar nicht so schlecht, sofern das nichts extra kostet.
Nach welchen Kriterien die Bücher dafür von BoD gewählt werden, weiß ich nicht. Ich nehme mal an, alles was sich gut verkauft. Denn das Buch, um das es sich handelt, hatte in den letzten Quartalen ganz gute Verkaufszahlen. Was die Marge bei E-Books angeht, hab ich auch keine Ahnung. Aber mal sehen, vielleicht erhalte ich darüber demnächst genauere Informationen auf meine Anfrage von BoD.
Beste Grüße
Petra |
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Petra Wolff |
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 | | Verfasst am: 16.04.2011, 12:46 |
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Hallo,
zu den Auswahlkriterien weiß ich auch nix.
Zufalls- Generator ? ... oder irgendwann triffts alle ?
Oder, sie bieten es erst mal nicht denen kostenlos an, wo erwartet werden kann, dass Autor vielleicht doch zahlt für´s ebook ?
Na ja, Anfang März hatte ich kurz nacheinander für Buch A die Email, dass demnächst ein Ebook geplant ist ... und eine zweite Email mit der Info, dass Buch B schon erhältlich ist.
Weil ich Ebooks nicht will, habe ich Bod gefragt.
Sie behaupten, dass ich für Buch B die Ankündigungsmail im Dez erhalten hätte.
Ehrlich, wenn ich nicht fast zeitgleich die Email für Buch A bekommen hätte, dann würde ich wahrscheinlich auch behaupten, dass bei Buch B nix angekommen ist ... nun will ich es gern glauben ... zumal der Anfangsteil der Mail nur Werbung war ... und ich so was schnell mal wegklicke.
Bleibt noch die Frage, ob euer Email-Programm solche Emails vielleicht im SPAM verschwinden lässt ?
Absender: info@bod.de
Betreff: Kostenlose Veroffentlichung Ihres Buches als E-Book
Liebe Grüße, Steffi |
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stefanie33 |
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 | | Verfasst am: 16.04.2011, 12:57 |
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| Petra Wolff hat Folgendes geschrieben: |
Ich finde auch, dass es ganz schön frech von BoD ist, ohne Nachfrage einfach zu handeln. Ich habe definitiv keine Mail vorher bekommen, die das ankündigte. Ich bin auch noch am überlegen, ob ich das dulde. Eigentlich ist die Idee mit dem E-Book gar nicht so schlecht, sofern das nichts extra kostet.
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Über das "frech" kann man sicher bestens streiten. Was dabei aber vergessen wird, ist der Vertrag, den man mit BoD abgeschlossen hat. Unter Punkt 4 des Autorenvertrages steht da nämlich ziemlich eindeutit, dass der Autor dem Unternehmen BoD so ziemlich "alle bekannten Nutzungsarten" zur Verwertung des BoD-Titels einräumt. Das schließt - nach meiner Meinung - auch die Veröffentlichung über eBook ein.
Und nur mal so am Rande: BoD hat auch das Recht, das Buch ganz oder teilweise in Zeitungen oder Zeitschriften - etwa als Fortsetzungsgeschichte - zu veröffentlichen.
Ich kann allen immer nur raten, die Verträge, die man unterschreibt, auch wirklich und mit kritischen Augen durchzulesen. Wenn BoD ein eBook auf eigene Kosten herausbringt, bewegt sich BoD im Rahmen der vom Autor gewährten Rechte.
Der Autor räumt BoD für alle bekannten Nutzungsarten die räumlich
und inhaltlich unbeschränkten Rechte zur Verwertung der BoD-Titel
für die Laufzeit des jeweiligen Buchvertrages ein. (Punkt 4 - BoD Autorenvertrag) |
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_________________ Grüße
Siegfried
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Siegfried |
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 | | Verfasst am: 16.04.2011, 14:30 |
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Siegfried Medienanwälte sehen dies zum Glück etwas kritischer! Ganz so einfach ist es nicht wie es im Paragraph 4 steht.
Für den Preis einer Buchveröffentlichung kann BoD trotzdem nicht einfach das Manuskript ohne eine zusätzliche Einwilligung des Autors in einer Zeitung veröffentlichen und mit Apple hatte BoD früher nichts zu tun. Heute dies ist richtig, müsste man theoretisch nun vor der Veröffentlichung mindestens per Mail darüber informieren dass man nicht mit einer Veröffentlichung als Epubli und beim Apfelkonzern des hoch geladenen Inhaltes einverstanden ist. Allerdings, hat BoD nichts davon Bücher von Autoren aufzunehmen die dagegen sind und sich damit Kunden zu vergraulen oder einstweilige Verfügungen einzuhandeln. |
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SandraR |
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 | | Verfasst am: 16.04.2011, 14:57 |
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| SandraR hat Folgendes geschrieben: |
Siegfried Medienanwälte sehen dies zum Glück etwas kritischer! Ganz so einfach ist es nicht wie es im Paragraph 4 steht.
Für den Preis einer Buchveröffentlichung kann BoD trotzdem nicht einfach das Manuskript ohne eine zusätzliche Einwilligung des Autors in einer Zeitung veröffentlichen und mit Apple hatte BoD früher nichts zu tun. Heute dies ist richtig, müsste man theoretisch nun vor der Veröffentlichung mindestens per Mail darüber informieren dass man nicht mit einer Veröffentlichung als Epubli und beim Apfelkonzern des hoch geladenen Inhaltes einverstanden ist. Allerdings, hat BoD nichts davon Bücher von Autoren aufzunehmen die dagegen sind und sich damit Kunden zu vergraulen oder einstweilige Verfügungen einzuhandeln. |
Hmm ... Ich zitere mal auf dem Autorenvertrag:
Die Rechtseinräumung erstreckt sich auf die Verwertung der Nutzungsrechte sowohl durch BoD selbst als auch durch entgeltliche oder unentgeltliche (auch teilweise) Vergabe von Rechten an Dritte und umfasst insbesondere die folgenden exklusiven Rechte:
[...]
g) das Abdruckrecht, d.h. das Recht zum vollständigen oder teilweisen Vorabdruck und Nachdruck der BoD-Titel, auch als Fortsetzungsabdruck, in periodischen (z.B. Zeitungen und Zeitschriften) und nicht periodischen Medien aller Art, insbesondere auch im Internet sowie in Sammlungen von Werken mehrerer Autoren. Eingeschlossen ist das Recht zur Nutzung der BoD-Titel für kostenfreie Leseproben („Previews“); (BoD-Autorenvertrag Punkt 4, 4.1, 4.1g - Hervorhebungen in Fett und Unterstrichen von mir)
Die Aussagen dort sind eindeutig: Ich - der unterzeichnende Autor - gewähre BoD volles Recht, das eingereichte Manuskript nicht nur in Form von Büchern zu veröffentlichen, sondern in allen Formen (Print und in elektronischer Form). Dazu gehört auch das Recht zur Veröffentlichung in Periodika (Zeitunge/Zeitschriften), in Sammelwerken und direkt im Internet.
Um es nochmal deutlich zu sagen: Es geht nicht darum, was BoD mit einem Manuskript macht, sondern was BoD mit einem Manuskript machen darf.
Übrigens, unter Punkt 4.1d erlaubt der Autor BoD sogar, das Manuskript zu kürzen (zu bearbeiten), insbesondere bei eBooks (die werden dort ausdrücklich genannt - also umfassen die Veröffentlichungsrechte durchaus diese Variante).
Für mich ist erschreckend, wie gering das Interesse der Autoren für die Inhalte der Verträge ist, die sie unterschreiben. Macht das Lesen zusammenhängender Texte von mehr als einer halben Seite Länge tatsächlich so viel Probleme? |
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_________________ Grüße
Siegfried
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