 | Im Eigenverlag über Internet verkaufen | Verfasst am: 23.02.2010, 20:30 |
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Hallo,
kann mir jemand sagen, welche Angaben ich als Eigenverleger auf meiner Website aus rechtlicher Sich machen muss, wenn ich dort mein Buch verkaufe? Preis (bei mir als Kleinunternehmer ohne USt), Zahlungsmöglichkeiten und evtl. Zusatzkosten wie Versand sowie die übliche Widerrufsbelehrung sind klar, aber was noch?
Ungeachtet rechtlicher Erfordernisse, was ist empfehlenswert? AGBs mit allem Drum und Dran?
Würde angesichts des einen Buches das Ganze gerne einfach halten (Kleinunternehmer, keine UIN, kein Gewerbeschein). |
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_________________ Grüße,
Ankh
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Ankh |
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 | | Verfasst am: 24.02.2010, 07:29 |
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Hallo, Ankh,
Rechtsberatung kriegst du hier natürlich nicht, das dürften wir gar nicht.
Wenn deine Seite gewerblichen Zwecken dient, brauchst du auf jeden Fall ein Impressum. Wenn du Kundendaten sammelst (und wenn's nur für die Rechnung ist), solltest du eine Erklärung zum Datenschutz haben.
Du verkaufst an Endkunden, also auf jeden Fall zum Bruttopreis (mit Mehrwertsteuer). Zu deiner Sicherheit könntest du AGB gebrauchen - da weiß ich natürlich nicht, was ein Kleinstunternehmer schreiben darf.
Guck mal ganz unten unter dem braunen Balken, was BoD so schreibt.
Gruß Valerie |
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_________________ LG, Valerie
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Valerie J. Long |
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 | | Verfasst am: 24.02.2010, 15:30 |
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Hallo Valerie,
danke für die Anregungen.
Mit Datenschutzerklärung meinst du eine Versicherung, dass die Kundendaten vertraulich und nur zur Abwicklung der Bestellung benutzt werden?
Wegen der USt: Der Kleinunternehmer hat doch gerade USt-liche Bedeutung, sprich, dass ich keine USt in der Rechnung ausweise, gegenüber dem FA keine richtige USt-Erklärung abgebe (dort lediglich den Umsatz als Kleinunternehmer angebe) usw.
Bist du sicher, dass auf der Rechnung eine USt erscheinen sollte?
Im wesentlichen bin ich steuerlich kein Verleger, sondern freiberuflicher Autor (und auch das nicht hauptberuflich), der mit dem Verlegen "keine eigene Erwerbsgrundlage bildet" wie ein Gerichtsurteil besagt. Und daher kein Gewerbe ausübt. |
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_________________ Grüße,
Ankh
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Ankh |
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 | | Verfasst am: 24.02.2010, 16:51 |
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Hallo, Ankh,
Datenschutzerklärung: das meine ich.
USt: Ich kenne mich gar nicht aus. Vielleicht haben wir aneinander vorbei geredet - ich meine nur, die Preisangaben müssen Brutto sein, also mit Steuer. Ob man den Steuerbetrag zeigen muss, kann ich nicht sagen.
Allerdings sehe ich einen Unterschied zwischen einem Autor/Selbstverleger und einem (Internet-) Buchhändler - mit einem Webshop gehört man vermutlich schon zur zweiten Gruppe?
Ich hoffe, dir antwortet hier noch jemand, der sich besser auskennt als ich!
Grüße,
Valerie |
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Valerie J. Long |
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 | | Verfasst am: 24.02.2010, 17:40 |
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| Ankh hat Folgendes geschrieben: |
Wegen der USt: Der Kleinunternehmer hat doch gerade USt-liche Bedeutung, sprich, dass ich keine USt in der Rechnung ausweise, gegenüber dem FA keine richtige USt-Erklärung abgebe (dort lediglich den Umsatz als Kleinunternehmer angebe) usw.
Bist du sicher, dass auf der Rechnung eine USt erscheinen sollte?
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Laut §19 UStG haben Kleinunternehmer die freie Wahl, ob sie umsatzsteuerpflichtig sein wollen oder nicht. Eine Pflicht zur Umsatzsteuer besteht, wenn im letzten Jahr mehr als 17.500 Euro Bruttoumsatz erzielt wurde und im laufenden Kalenderjahr vermutlich mehr als 50.000 Euro Bruttoumsatz erzielt wird.
Liegt man unter den genannten Grenzen, kann man sich trotzdem für eine Umsatzsteuerpflicht entscheiden. Im ersten Jahr bedeutet das, monatlich eine Umsatzsteuererklärung abzugeben (muss dem Finanzamt bis zum 10. des Folgemonats vorliegen). Erzielt man nachweislich nur geringe Umsätze, kann die Umsatzsteuererklärung auf bis zu einmal im Jahr heruntergefahren werden.
Wenn du dich gegen die Umsatzsteuerplficht entscheidest, musst du dies ausdrücklich in allen Rechnungen ausweisen ("... als Kleinunternehmer gemäß §19 UStG nicht umsatzsteuerpflichtig ..."). Diese Situation ist bei Verhandlungen mit gewerblichen Abnehmern wie Buchläden äußerst lästig, da die fehlende MWSt von Buchhändlern nicht als Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden kann.
Gehst du auf die Umsatzsteuerpflicht ein, hast du den Vorteil, dass du bei allen Kosten, die dein Kleinunternehmen betreffen, die Mehrwertsteuer vom Finanzamt erstattet bekommst. Machst du z. B. eine Lesung in einem fremden Ort, bekommst du die MWSt aus den Fahrtkosten (Benzin, Bahnfahrkarte) oder aus den Übernachtungskosten (Hotelrechnung, Verpflegung) zurück.
| Ankh hat Folgendes geschrieben: |
Im wesentlichen bin ich steuerlich kein Verleger, sondern freiberuflicher Autor (und auch das nicht hauptberuflich), der mit dem Verlegen "keine eigene Erwerbsgrundlage bildet" wie ein Gerichtsurteil besagt. Und daher kein Gewerbe ausübt. |
Wenn du nur eigene Werke vertreibst, fällst du unter die Regelungen der "Freiberufler" (Schriftsteller sind Freiberufler, keine Gewerbetreibende). Übernimmst du aber auch den Verkauf von Büchern befreundeter Autoren - und sei es nur als zusätzliches Bildchen auf der Webseite -, läufst du als Gewerbetreibende. Gleiches gilt auch, wenn du bei Lesungen mehr verkaufst als nur dein Buch (etwa T-Shirts oder Baseball-Caps mit dem Titel deines Buches).
Aber nochmal: Verkaufst du nur dein Buch, das bei BoD hergestellt wird (also nicht im Selbstverlag), bist du vermutlich noch nicht einmal Kleinunternehmer, sondern Freiberufler mit Nebeneinkünften, die über die reguläre Einkommensteuererklärung abgrechnet werden.
Ansonsten empfehle ich eine Beratungsstunde bei einem Steuerberater in deiner Nachbarschaft. Kostet vielleicht ein paar Euro (wenn man nicht Kunde des Steuerberaters wird), aber dann bekommt man zumindest fachlichen Rat.
Grüße
Siegfried |
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_________________ Grüße
Siegfried
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Hartmut Dühr - Ergebung ohne Widerstand
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»Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein« (Hans Rosenthal) |
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Siegfried |
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 | | Verfasst am: 24.02.2010, 22:27 |
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Hallo Siegfried,
danke für dein ausführliches Statement.
Es ist nur das eine, von mir selbst geschriebene Buch, allerdings nicht über BOD, sondern von mir selbst verlegt.
Soweit ich weiß, hat der Kleinunternehmer nur etwas mit der USt zu tun. Es gibt daher freiberufliche und gewerbliche KU. in meinem Fall wäre ich daher freiberuflicher Kleinunternehmer, der unter den Einkommensgrenzen liegt und sich auch nicht freiwillig für die USt-Pflicht entscheidet, da meine Investitionen und Kosten überschaubar sein werden.
Steuerberater oder Rechtsanwalt für Internetrecht... Ich scheue die Beratung nicht, will das Ganze aber zumindest eingrenzen. Geht mir eben auch um Fragen zu AGB, Widerrufsbelehrung usw. |
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Ankh
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Ankh |
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