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Impressum für altes Buch, neuen Verlag

BeitragVerfasst am: 13.04.2010, 22:06
Der Verlag, bei dem meine Kriminalromane erschienen sind, machte kürzlich zu. Nun möchte ich eins der Bücher bei BoD herausbringen und weiß nicht, was ich ins Impressum schreiben soll. Da ich im Ausland lebe, kann ich leider nicht bei BoD anrufen und nachfragen (mit Telefonanschlüssen, die erhöhte Gebühren verlagen, wird man aus dem Ausland nicht verbunden).

Ich habe ein wenig herumgegoogelt und kam auf folgendes Impressum, das ich hier nochmal auf seine Richtigkeit hin überprüfen möchte:

© Name
1. Auflage April 2010
Herstellung und Verlag: Books on Demand GmbH, Norderstedt
ISBN: ....
Erstausgabe August 2007, XYZ Verlag, Ort

Ist das so in Ordnung oder habe ich etwas Wichtiges vergessen? Muss ich z.B. erwähnen, dass die Erstausgabe bei dem anderen Verlag ein anderes Cover hatte? Oder muss ich die alte ISBN nennen?

Herzliche Grüße, Very Happy

Bettina
 
  mimicossell 
 
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BeitragVerfasst am: 07.10.2010, 22:27
Nee, musst du nicht. Ich war vorher auch bei einem anderen Verlag und habe dazu gar nichts genannt. Meine alte ISBN Nummer habe ich einfach hier wieder angegeben, denn es ist ja immer noch meine.

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"Zwischen gestern und morgen"
"Nora, eine besondere Tochter"

www.farben-der-seele.de

www.garten-der-stille.npage.de
 
  Antje266 
 
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BeitragVerfasst am: 07.10.2010, 22:32
Hallo Antje,

Antje266 hat Folgendes geschrieben:
Meine alte ISBN Nummer habe ich einfach hier wieder angegeben, denn es ist ja immer noch meine.


Dann wundere dich aber bitte nicht, wenn Bestellungen ausbleiben. Die ISBN sind an den Verlag gebunden, d.h. dein Buch wird weiterhin dem Verlag zugeordnet, der das Buch als erstes herausgegeben hat. Kann oder will der nicht mehr liefern, weil er z.B. nicht mehr existiert, kann die Bestellung nicht ausgeführt werden.

Beste Grüße

Heinz

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Buchsatz für Autoren - Vom Manuskript zum Buch mit Publishing on Demand
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  hawepe 
 
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...

BeitragVerfasst am: 08.10.2010, 16:15
mimicossell schrieb:
Zitat:
© Name
1. Auflage April 2010
Herstellung und Verlag: Books on Demand GmbH, Norderstedt
ISBN: ....
Erstausgabe August 2007, XYZ Verlag, Ort


Das ist insoweit okay, allerdings handelt es sich ja nun (mindestens) um die zweite Auflage - das würde ich denn auch vermerken.

Beste Grüße

MichaelHA

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http://www.amazon.de/s?_encoding=UTF8&search-alias=books-de&field-author=Michael%20Heinen-Anders
http://www.libri.de/shop/action/quickSearch?facetNodeId=-1&searchString=Michael%20Heinen-Anders
http://www.michaelheinenanders.jimdo.com
 
  MichaelHA 
 
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BeitragVerfasst am: 08.10.2010, 17:41
Hallo,

diese Tel.-Nr. steht im Impressum. Sie ist eine normale Telefon-Nr. und somit auch aus dem Ausland erreichbar.

+49 40 - 53 43 35-11

L.G. Alfred

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http://abschied.jahrtausenderfolg.de
http://lebensgeschichte.jahrtausenderfolg.de
http://youtube.com/watch?v=v_8AyTWBMzE
http://pfeffer-waechst.jahrtausenderfolg.de
http://met.jahrtausenderfolg.de
 
  alfred.dworak 
 
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BeitragVerfasst am: 14.06.2011, 01:23
... was mich aber noch interessieren würde (sorry fürs Ausgraben ^^):

Bei einem BoD-Buch entfällt der Hinweis "1. Auflage April 2010" doch, oder? Und ja, ich weiß, dass es hier auch um einen neuen Verlag geht, aber das hätt ich trotzdem eben gerne gewusst... Razz
 
  bela_spencer 
 
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BeitragVerfasst am: 14.06.2011, 01:48
bela_spencer hat Folgendes geschrieben:
... was mich aber noch interessieren würde (sorry fürs Ausgraben ^^):

Bei einem BoD-Buch entfällt der Hinweis "1. Auflage April 2010" doch, oder? Und ja, ich weiß, dass es hier auch um einen neuen Verlag geht, aber das hätt ich trotzdem eben gerne gewusst... Razz


Lernt man heute eigentlich nirgendwo mehr die Kunst der Selbstrecherche? dozey

Bei der Erstanlaufstelle für Sachinformationen - früher mal "Lexikon" oder "Brockhaus", heute "Wikipedia" - steht zu lesen:

    Als Erstausgabe (lat. editio princeps) wird die erste Ausgabe bzw. die erste Veröffentlichung eines literarischen bzw. musikalischen Druckwerkes, gelegentlich auch ein handschriftliches Autograph oder Manuskript bezeichnet.
    [...]
    Von der Erstausgabe ist die Erstauflage zu unterscheiden. Die erste Auflage gibt das erste Erscheinen eines Druckwerkes bei einem Verlag an. So können Werke von Johann Wolfgang von Goethe auch heute noch in einer Erstauflage bei einem bestimmten Verlag erscheinen, jedoch nicht mehr als Erstausgabe.

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Siegfried

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BeitragVerfasst am: 14.06.2011, 06:50
Die ISBN ist nur dann deine wenn du diese Nummer beim Verteiler für ISBN gekauft hättest.
Ansonsten ist eine ISBN eindeutig einem Verlag zuzuordnen und gehört auch diesem Verlag. Eine ISBN hat immer eine eindeutige Präfix und identifiziert den Verlag.

Als Beispiel xxx-b-blablbabl-g-h
B ist Land
blablbabl Präfix des Verlages
und nur der Rest dahinter ändert sich bei jeder ISBN und bezeichnet nach der Titelmeldung eindeutig das Buch! Zudem haben Verträge mit Autoren immer eine Laufzeit. 3 oder 5 Jahre, in dieser Zeit gibt der Verlag dein Buch heraus, die ISBN macht es damit aber nicht zu deinem Eigentum. Zudem ist zu vermuten, dass Du keinen Zugang zum Titelmeldesystem der VLB hast, genau dies müsstest du aber haben um "von meiner ISBN" sprechen zu können. Kurz gesagt, die ISBN ist im besten Falle eine Leihgabe. Ausgenommen wäre der Einzeltitelkauf der ISBN bei der Vergabestelle.

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BeitragVerfasst am: 14.06.2011, 13:42
Siegfried hat Folgendes geschrieben:
bela_spencer hat Folgendes geschrieben:
... was mich aber noch interessieren würde (sorry fürs Ausgraben ^^):

Bei einem BoD-Buch entfällt der Hinweis "1. Auflage April 2010" doch, oder? Und ja, ich weiß, dass es hier auch um einen neuen Verlag geht, aber das hätt ich trotzdem eben gerne gewusst... Razz


Lernt man heute eigentlich nirgendwo mehr die Kunst der Selbstrecherche? dozey

Bei der Erstanlaufstelle für Sachinformationen - früher mal "Lexikon" oder "Brockhaus", heute "Wikipedia" - steht zu lesen:

    ...

Aber dadurch fühlt sich meine Frage nich beantwortet an... ^^ Es geht mir nur um eines - muss der Hinweis "1. Auflage Monat 20xx" drin sein?
 
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BeitragVerfasst am: 14.06.2011, 14:22
Bela wie wäre es mal mit BoD Hilfe zu benutzen? http://www.bod.de/buchaufbau.html nach unten scrollen dort steht was ins Impressum muss!

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BeitragVerfasst am: 14.06.2011, 14:26
bela_spencer hat Folgendes geschrieben:

Aber dadurch fühlt sich meine Frage nich beantwortet an... ^^ Es geht mir nur um eines - muss der Hinweis "1. Auflage Monat 20xx" drin sein?


Muss? Nein. Es gibt keine Vorgabe laut UrhG, wonach die Auflage im Buchimpressum genannt werden muss.

Seitens der Bibliothekare/Archivare wird sie aber dringend empfohlen, u. a. wegen der Zitat-Regelungen.

Auch hier hätte die Selbstrecherche problemlos funktioniert:

Wikipedia - Impressum hat Folgendes geschrieben:
Ort und Inhalt

Die präziseren Angaben zum Druck finden sich heute meist auf der Rückseite des Titelblatts, auf Seite 4 des Buchblocks. Das Impressum ist Teil der Titelei und ist auf der Impressumsseite zu finden. Das Impressum bietet die vom Urheberrecht geforderten und von Bibliotheken gewünschten Informationen zum Buch. Die im Impressum aufgeführten Daten sind maßgeblich für Zitate. Enthalten sind:

die Auflagenzahl und das Auflagenjahr
der Verlag, fallweise der Originalverlag, Erscheinungsort
das Jahr, in dem das Werk erstmals veröffentlicht wurde
Herausgeber
Informationen zu Satz, Druckerei und Buchbinderei
Informationen zur Umschlaggestaltung
Informationen zum Urheberrecht
Nennung der Art des Papiers und Normen, die es erfüllt (ISO, DIN)
Nennung der Papierfabrik
Einbandstoffe
verwendete Schriften
Informationen zu Übersetzungsrechten
Informationen zu Abbildungsrechten
das Land, in dem das Buch gedruckt wurde
die ISBN
Internetadresse des Verlages, Autors, Herstellers

Nicht alle diese Punkte müssen im Impressum aufgeführt sein. Manche Informationen sind nicht immer notwendig, denn das Impressum eines Buches ohne Abbildungen benötigt keine Hinweise zu den Abbildungsrechten. Auch die Art des Papiers wird meist nur dann aufgeführt, wenn das Buch auf besonderes (zum Beispiel auf alterungsbeständiges) Papier gedruckt wurde.
(Dazu ein Blick in das UrhG unter http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/ )

Und was BoD angeht: Wenn man sich die Webseiten von MyBoD mal gelegentlich betrachtet, wird man dort den Punkt "Neue Auflage" finden. On-Demand-Bücher bei BoD können also mehrfach aufgelegt werden.

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Siegfried

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