 | Juristische Frage zu Lektoratstätigkeiten | Verfasst am: 07.10.2011, 13:52 |
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Liebe Forumsnutzer,
ich habe eine juristische Frage zu Lektoratstätigkeiten, wie sie ja immer wieder angeboten werden. Ausgangspunkt meiner Überlegungen ist ein Bericht, den ich kürzlich gelesen habe, zu der Frage, ob sich beim Ghostwriting einer akademischen Abschlussarbeit nur der einreichende Kandidat oder auch der Ghostwriter strafbar macht. Hierzu gab es die Info, dass auch der Ghostwriter strafrechtlich verfolgt werden kann, nämlich wegen "Beihilfe zur mittelbaren Falschbeurkundung". Das leuchtet mir ein. Aber: Wenn man eine Arbeit eines Abschlusskandidaten lektoriert, ihn auf Fehler hinweist, Anmerkungen schreibt, ungeeignete Formulierungen anstreicht oder sogar ändert - dann wird dieser Kandidat ja sicherlich auch eine bessere Note bekommen, als er sie ohne Lektorat erhalten hätte. Somit entspricht die Note nicht mehr seinem Leistungsvermögen. Ist dies nicht auch "Beihilfe zur mittelbaren Falschbeurkundung"?
Ich habe von Juristerei nicht viel Ahnung und stelle deshalb hier diese Frage zur Diskussion.
Liebe Grüße... |
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 | | Verfasst am: 07.10.2011, 21:07 |
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Hallo Großstadtpoet,
ich habe leider auch kaum Ahnung vom Rechtlichen, was dieses Thema betrifft, aber fände es doch interessant, wenn sich hier noch eine Antwort ergeben würde. Vor einigen Jahren habe ich für meinen Exfreund seine Arbeiten für die Uni kontrolliert, dabei korrigiert und auch Formulierungen geändert. Seine Profs hatten solche Fehler bei ihm immer bemängelt. Vom Inhalt her aber konnte ich nichts ändern, denn von BWL habe ich absolut keine Ahnung, aber nachdem ich anfing seine Arbeiten zu korrigieren, fiel das sogar seinen Profs auf. Ich glaube daher kaum, dass ich mich damit strafbar gemacht habe, nur weil ich einem Freund geholfen habe, ein paar Fehler auszubessern.
Ich glaube, sofern man nichts am eigentlichen Inhalt macht, sondern nur an der Rechtschreibung/Grammatik oder eben an der ein oder anderen kleinen Formulierung ändert, geht das in Ordnung. Jeder Student hat sich doch schon mal helfen lassen und sei es nur, dass er es einem Freund zum groben lesen gegeben hat und der den ein oder anderen Fehler dabei entdeckt hat. Wie würde man sowas denn überprüfen wollen? Hm, ich denke, das hängt wirklich alles vom Umfang der Korrekturen ab... wenn am Ende natürlich ein ganz neuer Text entsteht, wäre es natürlich die Frage, ob das noch in Ordnung wäre oder nicht... vielleicht findet sich hier noch jemand, der darüber genaueres weiß oder zumindest den passenden Gesetzestext kennt  |
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 | | Verfasst am: 07.10.2011, 21:26 |
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 | | Verfasst am: 07.10.2011, 22:18 |
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Nein, der Link hilft mir nicht weiter, denn er behandelt nur die Frage, ob der Kandidat legal handelt, nicht die, ob der Lektor sich strafbar machen könnte. |
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 | | Verfasst am: 07.10.2011, 23:40 |
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Gerade lese ich in einem (wenn auch sehr alten) Spiegel-Artikel (http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,378635,00.html), dass die Tätigkeit des Ghostwriters, die in meiner ersten Quelle noch als strafbare Handlung dargestellt wurde, vielleicht doch nicht juristisch verfolgbar ist. In dem Artikel heißt es:
| Zitat: |
Mit dem eher lapidaren Hinweis [darauf, dass der Kandidat die vom Ghostwriter verfasste Arbeit nicht als seine eigene ausgeben darf,] ist das Unternehmen juristisch aus dem Schneider. "Strafrechtlich ist dem nicht beizukommen", erklärt Ursula Nelles, Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster. Es ist wie mit Headshops: Was der Kunde mit den gekauften Haschpfeifen und Drogen-Utensilien anfängt, ist seine Sache, die Shops selbst sind legal. Und das Angebot des Schreibdienstes ist keine Anstiftung zum Betrug - dafür müsste die Universität durch die Ghostwriting-Arbeiten wirtschaftlichen Schaden erleiden.
"Auch Urkundenfälschung kommt nicht in Frage", sagt Nelles. Das sei schon für Klausuren höchstrichterlich entschieden worden. Selbst wenn der Kunde eine Erklärung der Universität unterschreibt, dass er die Arbeit mit zulässigen Mitteln erstellt hat, sei das nur eine schriftliche Lüge - und die ist nicht strafbar. |
(Quelle s. oben, abgerufen am 7.10.2011)
Ja - was denn nun? |
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 | | Verfasst am: 08.10.2011, 04:26 |
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Unabhängig vom rechtlichen Standpunkt aus, wo sollte man denn da anfangen zu bemängeln?
Bei Schüler und Studenten, die nach der Schule oder Uni gemeinsam studieren und gemeinsam Hausaufgaben bewältigen?
Oder vielleicht bei den Eltern, die ihrem Grundschulkind bei den Hausaufgaben helfen?
Logisch, wenn jemand eine Arbeit in Auftrag gibt und die dann als seine eigene abgibt, dann ist es in der Tat Betrug, wenn nicht rechtlich so moralisch. |
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 | | Verfasst am: 08.10.2011, 07:35 |
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| Lektorat ist eine Dienstleistung. Sie hat nicht mittelbar mit dem Inhalt der Diplomarbeit zu tun! Eine Diplomarbeit bei einem Ingenieur, Mediziner die Doktorarbeit u.ae. wird nicht nach der Grammatik und Orthographie beurteilt. Da gelten ganz andere Gesichtspunkte insofern hat das Lektorat überhaupt nichts mit Beihilfe zu tun, weil der Lektor vermutlich kaum etwas von der Materie versteht. |
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 | | Verfasst am: 08.10.2011, 07:43 |
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| Großstadtpoet hat Folgendes geschrieben: |
Nein, der Link hilft mir nicht weiter, denn er behandelt nur die Frage, ob der Kandidat legal handelt, nicht die, ob der Lektor sich strafbar machen könnte. |
Warum nicht? Wenn der Kandidat legal handelt, dann handelt auch der Lektor legal. |
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 | | Verfasst am: 08.10.2011, 09:39 |
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| SandraR hat Folgendes geschrieben: |
| Lektorat ist eine Dienstleistung. Sie hat nicht mittelbar mit dem Inhalt der Diplomarbeit zu tun! Eine Diplomarbeit bei einem Ingenieur, Mediziner die Doktorarbeit u.ae. wird nicht nach der Grammatik und Orthographie beurteilt. Da gelten ganz andere Gesichtspunkte insofern hat das Lektorat überhaupt nichts mit Beihilfe zu tun, weil der Lektor vermutlich kaum etwas von der Materie versteht. |
Was Du ansprichst, wäre ein Korrektorat. Da sehe ich es auch so. Aber als Lektor greife ich aktiv in den Text ein, schlage neue Quellen vor, ändere Schwerpunkte in der Bearbeitung des Themas, stelle Sätze um, die unverständlich waren, weise auf Widersprüche und Unklarheiten hin, achte auf die Einhaltung der Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens, etc.
So eine Lektoratstätigkeit bringt i.d.R. eine Verbesserung von bis zu einer ganzen Note mit sich - sonst wäre der Kandidat ja auch schön blöd, dafür so hohe Summen zu bezahlen. Und daraus folgt für mich eben, dass die Benotung dann nicht mehr die Leistungsfähigkeit des Kandidaten widerspiegelt. |
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 | | Verfasst am: 08.10.2011, 09:40 |
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| Streusalzwiese hat Folgendes geschrieben: |
| Großstadtpoet hat Folgendes geschrieben: |
Nein, der Link hilft mir nicht weiter, denn er behandelt nur die Frage, ob der Kandidat legal handelt, nicht die, ob der Lektor sich strafbar machen könnte. |
Warum nicht? Wenn der Kandidat legal handelt, dann handelt auch der Lektor legal. |
In Deinem Link steht, dass ein umfangreiches Lektorat durchaus zu einem illegalen Verhalten des Kandidaten führen kann. |
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 | | Verfasst am: 08.10.2011, 15:55 |
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Nicht ganz, wenn du andere Quellen vorschlägst entspricht dies der Stellung des Doktorvaters. Dafür musst du aber Ahnung von der Materie haben. Als Lektor machst du neben dem Korrektorat vor allem Anmerkungen zum Aufbau der Arbeit (dem roten Faden) der Grundidee die es zu Beweisen gilt und dem Fazit. Den Doktorvater wirst du im Regelfall außerhalb "deines oder deiner" eigenen Spezialgebiete nicht ersetzen können und musst du auch nicht ersetzen. Ein Lektor kommt bei einer wissenschaftlichen Arbeit ohnehin nur dann zum Zuge wenn man einen populärwissenschaftlichen Text daraus machen will.
Alles andere wäre ziemlich für die Katze. Entweder wäre man dann Ghostwriter und dies kann man nur in seinem Spezialgebiet machen oder Lektoriert auf der Stufe, Sprache, Aufbau, Entwicklung, Nachweis, Fazit...den das was du meinst bekommt der Studenten kostenlos vom Lehrpersonal. |
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 | | Verfasst am: 09.10.2011, 15:50 |
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| SandraR hat Folgendes geschrieben: |
Nicht ganz, wenn du andere Quellen vorschlägst entspricht dies der Stellung des Doktorvaters. Dafür musst du aber Ahnung von der Materie haben. Als Lektor machst du neben dem Korrektorat vor allem Anmerkungen zum Aufbau der Arbeit (dem roten Faden) der Grundidee die es zu Beweisen gilt und dem Fazit. Den Doktorvater wirst du im Regelfall außerhalb "deines oder deiner" eigenen Spezialgebiete nicht ersetzen können und musst du auch nicht ersetzen. Ein Lektor kommt bei einer wissenschaftlichen Arbeit ohnehin nur dann zum Zuge wenn man einen populärwissenschaftlichen Text daraus machen will.
Alles andere wäre ziemlich für die Katze. Entweder wäre man dann Ghostwriter und dies kann man nur in seinem Spezialgebiet machen oder Lektoriert auf der Stufe, Sprache, Aufbau, Entwicklung, Nachweis, Fazit...den das was du meinst bekommt der Studenten kostenlos vom Lehrpersonal. |
Komischerweise mache ich beruflich genau das, was ich oben beschrieben habe und von dem Du hier behauptest, dass es so eine Tätigkeit nicht gibt... In der heutigen Zeit bekommt man als Student so eine Form der Unterstützung nämlich keineswegs durch die Hochschullehrer - was zur Folge hat, dass man vom wissenschaftlichen Lektorat ganz gut leben kann.
Genau deshalb frage ich ja danach, wie legal so eine Tätigkeit eigentlich ist. |
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 | | Verfasst am: 09.10.2011, 17:47 |
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Sorry, aber ich gebe auch von Zeit zu Zeit Seminarien oder auf Bitte mach ich auch mal Sprechstunden für Studenten zur Prüfung ihrer Theorie etc bis hin zur Habilitationsarbeit. Solche Tätigkeiten sind a. dann kostenlos und b. wäre es anders, dann wäre es tatsächlich eng. Den gebeten werde ich nicht vom Studenten sondern von seinem Doktorvater etc.
Kurz gesagt, solltest du dich zu viel einmischen, dann hast du ein Problem mit der Grenze und die kann dünn sein.
Nach meiner Meinung, entsteht hier zumindest ein ethisches Problem. Wobei die Frage noch der Fachbereich wäre. Erhält jemand auf Grund deiner Tätigkeit eine Stelle in einem Bereich wo es zu Unfällen kommen könnte oder gar um Menschenleben geht, dann wäre dies eine andere Sache als eine Diplomarbeit im Bereich Geologie und der Bengel geht dann in ein Museum arbeiten. Oder der Typ wird Lehrer, war aber selber nicht fähig seine Arbeit zu machen, nun so jemanden möchte ich nicht als Lehrer für meine Kinder.
Edit meint: Es geht vor allem um Ethik und Moral! Der Rest erfordert mindestens einen Kläger oder Frage um ganz sicher zu sein wo die Grenze ist einen Rechtsanwalt. |
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 | | Verfasst am: 12.10.2011, 16:59 |
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Liebe Sandra, habe Dank für Deinen Beitrag. Ich kann Deinen Gedanken nur unterstützen! Auch ich habe große moralische Zweifel, die (ehrlich gesagt) die Angst vor juristischen Verfehlungen noch übertreffen.
Besonders passend war dabei Dein folgender Satz:
| Zitat: |
| Oder der Typ wird Lehrer, war aber selber nicht fähig seine Arbeit zu machen, nun so jemanden möchte ich nicht als Lehrer für meine Kinder. |
Es ist nämlich so, dass ich kürzlich die Arbeit einer Referendarin lektoriert habe. Sie wollte dann plötzlich immer mehr Leistungen von mir, bis hin zum eigenen Formulieren ganzer Textabschnitte. Da habe ich sofort abgeblockt. Sie war allerdings ziemlich uneinsichtig und fing dann an, mich und mein Korrektorat schlecht zu machen. Ich korrigiere z.B. stets die falsche Verwendung der verschiedenen Arten waagerechter Striche, was mir den Kommentar einbrachte: "Meine Mentorin achtet mit Sicherheit nicht darauf, wie die Bindestriche aussehen". Mag sein. Aber soll ich es deshalb unkorrigiert lassen?
In ihrer Arbeit stellt sie an einer Stelle fest, dass die Schüler nicht alle Lehrer als Respektpersonen ansehen. Es ist nicht schwierig, den Grund dafür herauszufinden: Manche Lehrer sind einfach keine Respektpersonen...
Naja, lange Rede, kurzer Sinn: Danke für Deinen Beitrag. |
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 | | Verfasst am: 13.10.2011, 08:17 |
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Hallo Großstadtpoet,
| Großstadtpoet hat Folgendes geschrieben: |
| Genau deshalb frage ich ja danach, wie legal so eine Tätigkeit eigentlich ist. |
Bloß lässt sich diese Frage so pauschal nicht sinnvoll beantworten.
Als Verfasser einer Bachelor-, Master-, Magister-, Diplom- oder Doktorarbeit wird man genauso betriebsblind wie als Autor eines Romans oder eines Sachbuchs. Warum sollte man nicht einen Lektor drüberschauen lassen, ob sich sprachliche Schnitzer oder Ungereimtheiten eingeschlichen haben? Auch die Frage der Verständlichkeit für Nicht-Fachleute könnte dazugehören.
Das Problem ist nur, dass in keiner Prüfungsordnung steht, was zulässig ist und was nicht. Die Schlussfoskel, dass man die Arbeit ohne fremde Hilfe erstellt hat, bietet da jedenfalls keine Hilfe, da sie einfach nur schwachsinnig ist. Nähme man sie wörtlich, dürfte kein Student mit anderen Menschen über seine Thesen und Überlegungen diskutieren und dürfte er bei Unklarheiten in der Orthographie niemanden fragen.
Beste Grüße
Heinz |
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