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Kleiner eigener Buchladen

BeitragVerfasst am: 17.12.2008, 14:25
Habe ein kleines Freeware-Programm gefunden, mit dem man für seine Bücher einen winzigen, unkomplizierten Onlineshop einrichten kann. Braucht sehr wenig Space, ist einfach zu bedienen und benötigt auch keine besonderen Scripte auf dem Server. Die (erhoffte) Buchbestellung kommt als Email an. Ich nehme es als Ergänzung zur Homepage, seit ich nun immer ein paar Exemplare der Bücher zuhause habe. Damit brauche ich Käufern (so sie mich finden) nur geringe Versandkosten zuzumuten und halt keinerlei Wartezeit.
*
Hier ist die Freeware:
http://www.zwnet.ch/dlcenter.php?search=ashop.exe
*
Hier ist mein Shöpchen zu sehen:
http://www.frank-rawel.de/shop/index.htm

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BeitragVerfasst am: 17.12.2008, 14:55
Hallo Frank,

so eine Software habe ich gesucht - klasse thumb up Mir scheint,
dein Shop ist effizient und mir gefällt, dass man scheinbar unter verschiedenen Möglichkeiten für Versand/Zahlung wählen kann.

Nur eine neugierige Frage unter Kollegen: hast du ein Gewerbe angemeldet und führst du die MwSt. ans FA ab? Bei Kleinstunternehmungen brauchst du ja einen Gewerbeschein, kannst dich aber von der MwSt. befreien lassen. Du bekommst eine Steuernummer, die du auch ins Impressum schreiben solltest.

Kollegiale Grüße
Amalia

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BeitragVerfasst am: 17.12.2008, 14:57
Hallo Frank,

mit so einem Shöppchen kannst du m. E. leicht als gewerblich eingestuft werden. Außerdem unterliegst du den Richtlinien der Fernabsatzverträge (oder wie auch immer das korrekt heißt). Somit müssen AGB's, Impressum, Bestellbestätigung etc. den gesetzl. Bestimmungen genügen, um nicht abmahngefährdet zu sein. Ich habe da schon entsprechende Erfahrungen gesammelt.

LG, Andrea
 
  andie 
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BeitragVerfasst am: 17.12.2008, 15:00
Hallo Amalia,

da hatten wir zu gleicher Zeit den gleichen Gedankengang.
Ich güße dich!

Andrea
 
  andie 
Gast 
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 17.12.2008, 15:30
Eine Gewerbeanmeldung ist nicht nötig, wenn ich freiberuflich künstlerisch tätig bin, sogenannte "Urproduktion" betreibe (also selbst der Verfasser der Bücher bin) und überdies weit, weit unter der Geringfügigkeitsgrenze liege. Dennoch werde ich die Einnahmen in der Steuererklärung anzeigen als Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit. Mehrwertsteuer wird ebenfalls abgeführt.
(Wäre dies alles nicht so, dürfte man sich auch nicht nach Lesungen hinsetzen und Bücher verkaufen.)
*
Habe übrigens dennoch einfach mal die ganze Sachlage dem Finanzamt geschrieben. Vor allem, um zu sehen, ob das alles auf meine ja schon existierende Freiberufler-Steuernummer geht. Was die mir schreiben, gebe ich hier dann kund.

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BeitragVerfasst am: 17.12.2008, 16:24
Hallo Frank,

das, was du schreibst ist ja richtig. Ich bin auch seit 10 Jahren freiberuflich künstlerisch tätig.
Allerdings, Bücherverkauf bei Lesungen hat nichts mit den gesetzlichen Regelungen bei Fernabsatzverträgen zu tun.
Mit einem Onlineshop kommt man leicht in einen interpretierbaren Grenzbereich hinein. So will ich es mal laienhaft nennen.
Das sind jedenfalls meine ganz persönlichen Erfahrungen. Ich bin aber keine Juristin und kann nicht für andere sprechen.
Ansonsten, nichts für ungut.

LG, Andrea
 
  andie 
Gast 
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 17.12.2008, 17:14
Danke für die Hinweise. Es ist ja in diesem Land besonders schwer, Initiative zu entwickeln. Was die Steuerseite betrifft, bin ich gespannt, was das Finanzamt schreibt. Über die "Unterrichtungspflichten" bei "Fernabsatzverträgen" habe ich mich schlau gemacht und sie auf der Seite in griffiger Prosa angebracht. Nun wollen wir mal sehen.

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BeitragVerfasst am: 17.12.2008, 18:01
Hi Frank!

Nettes "Shöpchen" - vor allem den Bestellbutton "will ich" find ich herrlich rotzig-frech in unserer Konsummoderne. Viel Erfolg.
Und nicht vergessen: Schön publik machen! Smile

Gruß von Barbara

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BeitragVerfasst am: 17.12.2008, 18:24
Hallo,

meine Auffassung zur ganzen rechtlichen und finanztechnischen Seite:

Ich betreibe eine Website und stelle dort meine Bücher vor, weder das Finanzamt, das Gewerbeamt oder das Fernabsatzgesetz interresieren sich dafür!

Ich biete auf dieser Website zusätzlich eine Bestellmöglichkeit über Buchhandel oder Verlag an, das Finanzamt will meine Einnahmen aus Honoraren wissen!

Ich biete zusätzlich die Bestellmöglichkeit bei mir an, das Finanzamt wird relevant, aber auch das Gewerbeamt (Kleingewerbe) und das Fernabsatzgesetz sind betroffen!

Ich ergänze diese Bestellmöglichkeit bei mir um das o.g. Shopsystem, es tritt keine Änderung gegenüber dem vorangegangenen Teil ein!

Ich biete im Shop zusätzlich die Möglichkeit des Einkaufes von Büchern befreundeter Autoren an, jetzt muss ich ein richtiges Gewerbe anmelden!

Sehe ich das Ganze richtig?

Grüße
Bernd
 
  büchernarr 
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BeitragVerfasst am: 17.12.2008, 18:47
Hallo,

auf jeden Fall eine nette Sache. Als Alternative kann man auch einen a-store bei amazon eröffnen. Sagt ja keiner, dass man nicht nur seine eigenen Bücher dort listen darf Wink

Grüße

Heiner

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BeitragVerfasst am: 17.12.2008, 18:51
büchernarr hat Folgendes geschrieben:
Hallo,

meine Auffassung zur ganzen rechtlichen und finanztechnischen Seite:

Ich betreibe eine Website und stelle dort meine Bücher vor, weder das Finanzamt, das Gewerbeamt oder das Fernabsatzgesetz interresieren sich dafür!

Ich biete auf dieser Website zusätzlich eine Bestellmöglichkeit über Buchhandel oder Verlag an, das Finanzamt will meine Einnahmen aus Honoraren wissen!

Ich biete zusätzlich die Bestellmöglichkeit bei mir an, das Finanzamt wird relevant, aber auch das Gewerbeamt (Kleingewerbe) und das Fernabsatzgesetz sind betroffen!

Ich ergänze diese Bestellmöglichkeit bei mir um das o.g. Shopsystem, es tritt keine Änderung gegenüber dem vorangegangenen Teil ein!

Ich biete im Shop zusätzlich die Möglichkeit des Einkaufes von Büchern befreundeter Autoren an, jetzt muss ich ein richtiges Gewerbe anmelden!

Sehe ich das Ganze richtig?



Hallo Bernd,

im Prinzip alles richtig.
Wenn man die berufsrechtlichen Feinheiten einmal weglässt. Knifflig wird's, wenn man freiberuflich tätig ist und gewerbliche Elemente überhand nehmen. Das ist aber auch sehr speziell.

Mit deinen Worten als Leitfaden ist man schon ganz gut bedient. Finde ich.

LG, Andrea
 
  andie 
Gast 
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 17.12.2008, 23:13
Hallo Bernd,

büchernarr hat Folgendes geschrieben:
Ich biete zusätzlich die Bestellmöglichkeit bei mir an, das Finanzamt wird relevant, aber auch das Gewerbeamt (Kleingewerbe) und das Fernabsatzgesetz sind betroffen!


Solange du nur deine eigenen Bücher verkaufst, handelt es sich um kein Gewerbe, so dass du auch nichts mit dem Gewerbeamt zu tun hast.

Außerdem musst du ab 1. Januar aber noch die Verpackungsverordnung beachten.

Zitat:
Sehe ich das Ganze richtig?


Ansonsten meiner Meinung nach "ja".

Beste Grüße,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 17.12.2008, 23:17
Hallo Frank,

FraRa hat Folgendes geschrieben:
Über die "Unterrichtungspflichten" bei "Fernabsatzverträgen" habe ich mich schlau gemacht und sie auf der Seite in griffiger Prosa angebracht.


Dann muss ich blind sein Sad Jedenfalls finde ich nirgendwo etwas zum Rücktritts- und Rückgaberecht.

Beste Grüße,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 18.12.2008, 00:30
Wieso, Hawepe? Unter "Hinweis" oben in der Leiste im "Shop" verspreche ich den Menschen ebendieses und noch mehr.
"Verpackungsordnung" ist natürlich sehr heikel für mich. Ich bin ein furchtbarer Geschenkeinwickler. Alles, was ich einwickele, sieht so aus, als hätte ich dies in fünf Sekunden getan. Dabei habe ich Stunden gebraucht...
Bis jetzt verwende ich zum Buchversand einfach gepolsterte Brieftaschen. (Bei maximal 142 Seiten wird das hoffentlich reichen.) Wo kann man die neuen Vorschriften lesen?

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BeitragVerfasst am: 18.12.2008, 01:39
Infos zur Verpackungsverordnung:
http://www.it-recht-kanzlei.de/verpackungsverordnung-faq.html

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Liebe Grüße
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