 | Kleinunternehmer: Rechnung an Libri!? | Verfasst am: 31.12.2008, 00:35 |
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Hallöchen,
Libri hat heute ein Buch bei meinem kleinen Selbstverlag bestellt. Ladenpreis des Buches: 19,80 EUR.
Wieviel Rabatt soll man denen denn einräumen? 45% habe ich mal gehört...?
Auf der Bestellung heißt es:
"Höchstrabatt gem. BuchPrG § 6.3"
Dieser § sagt nur: "Verlage dürfen für Zwischenbuchhändler keine höheren Preise oder schlechteren Konditionen festsetzen als für Letztverkäufer, die sie direkt beliefern." Das ist also kein Problem. Aber wieviel %?
Ich kann schließlich keine MwSt ausweisen, sondern muß auf die Rechnung schreiben:
"Ohne Umsatzsteuer-Ausweisung (gem. § 19 Abs. 1 UStG)"
Ich überlege daher, Libri (zum Ausgleich) sogar 50% einzuräumen.
Ist es denn okay, dann noch 1,00 EUR Versandkostenanteil dazuzuberechnen?
Oh oh, bin da gerade echt überfordert, möchte es mir mit Libri allerdings nicht verscherzen... Also bitte bitte bitte Ratschläge... |
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Sabine_Hartmann01 |
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 | | Verfasst am: 04.01.2009, 02:53 |
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Na gut, es schaut so aus, daß Libri schon akzeptiert, wenn keine USt ausgewiesen wird, sie scheinen nur einen Nachweis zu wollen, daß man umsatzsteuerbefreit ist. Na ja...
Übrigens ist bei Libri Standard: 50% Rabatt und versandkostenfreie Anlieferung.
Grüße, Sabine |
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Sabine_Hartmann01 |
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 | | Verfasst am: 04.01.2009, 12:53 |
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Hallo Sabine,
Bei Libri wurde der Rabatt auf 52,45 % erhöht.
Literarische Grüße
JRW |
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 | | Verfasst am: 06.01.2009, 21:09 |
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Hallo zusammen,
ein Barsortimenter darf nach meiner information nicht mehr als 50% verlangen. das ist sogar schon viel. Normalerweise sind es 40%-45%.
Grüße, Gabi |
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Hunger auf Leben - Ein Mädchen kämpft gegen den Krebs
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Bücherwurm |
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 | | Verfasst am: 06.01.2009, 22:10 |
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| Bücherwurm hat Folgendes geschrieben: |
Hallo zusammen,
ein Barsortimenter darf nach meiner information nicht mehr als 50% verlangen. das ist sogar schon viel. Normalerweise sind es 40%-45%.
Grüße, Gabi |
Deine Info ist veraltet. Genaues weiß ich aber auch nicht, doch ich habe keinen Grund, an der Aussage von "AF Verlag" zu zweifeln.
LG Sabine |
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Sabine_Hartmann01 |
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 | | Verfasst am: 06.01.2009, 22:19 |
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Über 50% Rabatt für Buchhändler oder Barsortimente halte ich für eine Unverschämtheit.
Noch dazu, wenn Buchhändler oder ähnliche meinen, sie könnten dem Verkäufer (dem Verlag) vorschreiben, wie viel Preisnachlass er ihnen einräumen muss.
Das wäre so, als würde ich in einen Laden gehen und dem Verkäufer sage, was ich ihm fürs Produkt gebe.
Kein Buchhändler bekommt von mir mehr als 30% Rabatt.
Gruß
Hakket |
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M-F Hakket |
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 | | Verfasst am: 06.01.2009, 22:28 |
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| Na ja, Libri ist Zwischenhändler, gibt die Büchewr also wieder MIT RABATT (30%?) an die Buchhändler weiter und hat auch Lagerkosten etc... |
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Zuletzt bearbeitet von Sabine_Hartmann01 am 06.01.2009, 23:22, insgesamt einmal bearbeitet |
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Sabine_Hartmann01 |
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 | | Verfasst am: 06.01.2009, 23:19 |
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Hallo Sabine,
ich hab mal beim Börsenverein nachgesehen:
Barsortimentsrabatt
Der Rabatt, der den Barsortimenten gewährt wird, war traditionell die Summe aus Grund- und Funktionsrabatt. Beide Rabatte wurden auf der Basis des gebundenen Ladenpreises berechnet.
Bis zur Einführung des Buchpreisbindungsgesetzes (Oktober 2002) galt nach ständiger Spruchpraxis des Bundeskartellamts, dass Verlage dem Barsortiment keine schlechteren Konditionen gewähren durften als dem Einzelhandel. Im Spartenpapier, den Verhaltensgrundsätzen des Buchhandels, ist deshalb festgelegt: "Barsortimente werden von den Verlagen ohne sachlich gerechtfertigten Grund nicht zu ungünstigeren Bedingungen beliefert, als maximal Firmen oder Gruppierungen des Einzelhandels oder branchenfremder Unternehmen, insbesondere Großhändlern, eingeräumt werden." (Spartenpapier I Abs. 1, dritter Spiegelstrich)
Mit dem Inkrafttreten des Buchpreisbindungsgesetzes gilt die Regelung des § 6 Abs. 3: "Verlage dürfen für Zwischenbuchhändler keine höheren Preise oder schlechtere Konditionen festsetzen als für Letztverkäufer, die sie direkt beliefern."
Die Konditionen der Zwischenbuchhändler (gemeint Barsortimente) bilden also die Obergrenze (Höchstgrenze) für alle Konditionen und lösen damit die 50-Prozent-Marke ab, die das Bundeskartellamt einst als Obergrenze für den Einzelhandel gesetzt hatte, die noch mit der Preisbindung vereinbar war.
In § 6 Abs. 3 geht es also nicht um eine "Meistbegünstigungsklausel" für Barsortimente, sondern darum, dass – egal aus welchem Grund – die Überschreitung der Barsortimentskonditionen die Funktion der Barsortimente als Garanten für die Überallerhältlichkeit der Bücher verkennt und der Preisbindung schadet, weil der gebundene Ladenpreis zum "Mondpreis" wird. In der Regel erhält dann eine Handelsstufe mehr als die Rabatte zweier Handelsstufen und unter Umständen mehr als der Verlag selbst.
Also hast du recht, nur frage ich mich, wie das gehen soll. Dabei ist meine Ausbildung zur Buchhändlerin noch garnicht so lange her.
Grüße, Gabi |
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Zuletzt bearbeitet von Bücherwurm am 18.02.2009, 21:15, insgesamt einmal bearbeitet _________________ Titel bei BoD:
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 | | Verfasst am: 06.01.2009, 23:43 |
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Hallo Hakket,
kein Buchhändler kann einem Verlag oder einem Barsortiment vorschreiben, wieviel Rabatt er haben will.
Die Rabatte staffeln sich bei beiden Lieferanten und richten sich nach den Umsätzen des Buchhändlers.
Deshalb kaufen Buchhändler ihr Sortiment hauptsächlich bei zwei Verlagen, den sogenannten A und B Verlagen. Ziel ist, einen möglichst hohen Umsatz bei wenigen Verlagen zu erzielen, damit die Rabatte höher werden. Wobei ein Verlag wie z. B. Random House natürlich eine Menge Verlage unter seinem Dach hat.
Die Neuerscheinungen und sogenannte Backlisttitel, die gut laufen, werden möglichst beim Verlag geordert. Kalkuliert der Buchhändler zu knapp oder falsch, und der Kunde bestellt das nicht mehr vorhandene Buch, muss es beim Barsortiment bestellt werden, wo in aller Regel der Rabatt niedriger ist als beim Verlag.
Die täglichen Kundenbestellungen werden beim Barsortiment gemacht. Auch beim Barsortiment hängt die Rabattgestaltung vom Umsatz ab. Deshalb arbeiten manche Buchhändler nur mit einem Barsortiment. Mein Ex Chef hat zwei.
Die Rabattgestaltung für das Barsortiment kannst du aus dem Originaltext oben entnehmen.
Über 50% für das Barsortiment halte ich für ziemlich unrealistisch. Aber scheinbar ist es so. So, jetzt hast du eine Kurzeinführung in die Sortimentsgestaltung bekommen.
Grüße, Gabi |
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 | | Verfasst am: 19.11.2010, 22:23 |
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Hallo,
ich habe heute genau die gleiche Libri-Bestellung erhalten mit dem genannten Rabatt-Hinweis.
Bisher haben immer alle Buchhändler direkt bei mir bestellt, per Mail, z.T. über KNV, manchmal auch über das IBU-System. Sie bekommen 20 % und ich übernehme den Versand.
Verstehe ich da was falsch oder warum sollte ich darauf erpicht sein, dass sich das jetzt mehr auf die libri-Schiene verlegt, wo ich 50 % (?) einräumen "soll"?
Libri bestellt ja nicht aus Lust und Laune, sondern weil ein Buchhändler konkretes Interesse hat. Der soll doch wie die anderen direkt bei mir bestellen!? Ist für uns beide besser, beide profitieren wir von einem Zwischenhändler weniger, den wir gar nicht brauchen. |
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_________________ Grüße,
Ankh
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Ankh |
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 | | Verfasst am: 19.11.2010, 23:33 |
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| Bei 50% Rabatt kann doch fast keine Marge mehr über bleiben? Ich halte das für unverschämt. |
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 | | Verfasst am: 20.11.2010, 15:47 |
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hawepe |
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 | | Verfasst am: 22.11.2010, 16:24 |
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| hawepe hat Folgendes geschrieben: |
Hallo Ankh,
| Ankh hat Folgendes geschrieben: |
| Libri bestellt ja nicht aus Lust und Laune, sondern weil ein Buchhändler konkretes Interesse hat. Der soll doch wie die anderen direkt bei mir bestellen!? Ist für uns beide besser, beide profitieren wir von einem Zwischenhändler weniger, den wir gar nicht brauchen. |
Dafür muss der Buchhändler mit dir abrechnen, und das bedeutet einen zusätzlichen Aufwand. Schaltet der Buchhändler dafür einen externen Dienstleister dazwischen, muss er für diesen Buchungsvorgang auch noch zusätzlich bezahlen.
Beste Grüße
Heinz |
Hab jetzt mal selbst bei libri angerufen und die Dame vom Einkauf meinte, im Sachbuchbereich seien 50% üblich, aber nicht zwingend. |
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Ankh
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Ankh |
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