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Kochbuch - Rechtsfrage

BeitragVerfasst am: 20.03.2009, 15:05
Hallo ihr Lieben,

lange nichts von mir gelesen ... aber ich lebe noch Laughing Nach meinen 3 erfolgfreichen Buchveröffentlichungen, musste ich mich leider auf meine Gesundheit konzentrieren und habe mich weitgehend aus dem www zurückgezogen. Aber nun geht es mir wieder "gut" und durch meinen "Leidensweg" habe ich eine neue Buchidee, die ich diesmal unter "REAL NAME" veröffentlichen möchte.

Und zwar soll es ein Kochbuch werden: für eine ganz bestimmte Zielgruppe. Eben diejenigen, die sich genauso mit einer speziellen Ernährungsform auseinandersetzen mussten, wie ich in den vergangenen Monaten. Und denen gerade in der Anfangsphase/-zeit Ideen fehlen.

Jedenfalls braucht man für soetwas ja viele Rezepte: logisch cheezy grin . Ein paar sind von mir selbst: die meisten aus dem www - oft abgewandelt.
Wie sieht das denn nun bei einem Kochbuch mit dem Copyright aus? Gibt es soetwas bei Rezepten überhaupt? Ich habe mal die Suchfunktion betätigt, darüber aber bisher nix gefunden.

Was meint ihr???

Viele liebe Grüße
Danny
 
  Danny 
 
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BeitragVerfasst am: 20.03.2009, 15:30
Ich meine, von Leuten gelesen zu haben, die eigentlich belanglose Inhalte (wie z.B. Rezepte) ins Internet gestellt haben und dann von jedem, der sie benutzt, horrende Entschädigungen verlangen.

Keine Ahnung, ob Kochrezepte dazu die nötige "Erfindungshöhe" haben oder was noch entscheidend ist. Das Problem ist, dass man ein Rezept vollständig zitieren muss, damit es Sinn macht.

Ganz grundsätzlich: auch wenn es "nur" Rezepte sind, ein Buch aus fremden Inhalten zusammen zu kopieren, ist heikel. Ich verstehe die Idee, für eine spezielle Zielgruppe (Beispiel: glutenfrei?) eine spezielle Sammlung zu drucken, aber ich würde es nicht machen. Zumal mit dem Buch ja eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt wird.

Es sei denn, der jeweilige Rezeptautor stimmt schriftlich zu.
cool

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LG, Valerie

http://zoe-lionheart.net | Lies mich: Alle Titel, Lioness' Heart, Lioness' Combat.
 
  Valerie J. Long 
 
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BeitragVerfasst am: 20.03.2009, 15:37
Hallo Valerie und danke für Deine Antwort.

Glutenfrei ist kein schlechtes Beispiel: so ungefähr darf man sich das auch bei uns vorstellen.

Das wir das Buch machen wollen, steht fest. Davon lasse ich mich auch nicht abbringen Wink. Es gibt ja wirklich TAUSENDE Kochbücher. Und ich denke, dass sich vieeellleee Rezepte bis ins Detail überschneiden werden. Wie sollte man da klagen? Stelle ich mir schwer vor. Dennoch interessiert mich hier wirklich der wahre rechtliche Hintergrund!

LG
Danny
 
  Danny 
 
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BeitragVerfasst am: 20.03.2009, 15:44
Das hier hab ich auf Anhieb dazu gefunden:
http://www.irights.de/index.php?id=524

Quintessenz: Rezepte (->wie viele Zutaten kommen rein)sind nicht geschützt, die Formulierung allerdings schon.
 
  dagon 
 
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BeitragVerfasst am: 20.03.2009, 15:47
Super .. danke für den Link. Habe eine Sekunde vorher auch etwas zum Thema im www gefunden: manchmal ist man blind vor lauter Buchstaben. Ich werde mir den Artikel ganz in Ruhe durchlesen: jetzt muss ich erstmal weg. Melde mich ggf. später wieder dazu, falls noch Fragen/Diskussionsbedarf besteht.

Bis bald
Danny
 
  Danny 
 
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BeitragVerfasst am: 20.03.2009, 16:29
Hallo,
es dürfte, wenn es nicht gerade ein Rezept eines berühmten Fernsehkoches ist, wohl sehr schwierig sein, den Urheber festzustellen. Ebenso dürfte ein Nachweis der Urheberschaft nahezu unmöglich sein.
Grüße
Bernd
 
  büchernarr 
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BeitragVerfasst am: 20.03.2009, 16:42
Hallo Danny,

ein Kochbuch ist eine tolle Idee. Der Wortlaut einer Rezeptur
lässt sich doch locker umformulieren oder die Zutaten leicht verändern.

Wenn du einige Rezpte kochst, schön auf Teller dekorierst, und die
Fotos selbst machst, kann doch nichts mehr schiefgehen.

Viel Glück! thumb up


LG.Rita
 
  Rita Hajak 
Gast 
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 20.03.2009, 17:02
Naja, wie schon gesagt, ich habs mal gegooglet, und die Ergebnisse sehn schon glaubwürdig aus. Man darf keine fremden Fotos oder Texte nutzen, sprich wie Rita geschrieben hat einfach selbst kochen und schön anrichten, die Texte umformulieren und gut is. Rezepte an sich sind kein geistiges Eigentum, jeder darf nachkochen was er will, und natürlich das ganze dann auch mit anderen teilen. Dabei musst du nichtmal die Zutaten ändern, wenn die "Erfinder" verraten, was drin ist ist das deren Problem Wink
Dem was ich so gefunden hab nach gab es einige Köche die sowas versucht hatten, aber derzeit ist es einfach nicht möglich (ähnlich wie bei Duftstoffen, jeder darf, wenn er über ein entsprechendes Labor verfügt, teure Düfte nachmachen und unter anderem NAmen verkaufen). Bei ausgefallenen Gerichtsnamen musst du vll aufpassen, aber wenn sie einfach bezeichnen was das gekochte darstellt ist das kein Problem.
Nur den Text musst du halt anders gestalten (was bei Rezepten auch garnicht so einfach sein dürfte).
 
  dagon 
 
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Re: Kochbuch - Rechtsfrage

BeitragVerfasst am: 20.03.2009, 17:31
Hallo Danny,

Danny hat Folgendes geschrieben:
Wie sieht das denn nun bei einem Kochbuch mit dem Copyright aus? Gibt es soetwas bei Rezepten überhaupt?


Es gab mal Versuche, Rezepte über das Deutsche Patentamt schützen zu lassen. Sind aber alle fehlgeschlagen.

Urheberrechtlich können nur die Formulierungen geschützt sein, vorausgesetzt sie besitzen eine urheberrechtlich relevante Schöpfungshöhe. "Man nehme 300 g ..." oder "... schneide in kleine Würfel" sind aber nun einmal keine schützenwerten Formulierungen.

Eventuell eingestreute Anekdoten und vor allem Bilder genießen dagegen natürlich einen Urheberrechtsschutz.

Beste Grüße,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 20.03.2009, 18:07
Genau das mit den Bildern hatte ich auch gelesen, da es ja diesen MEGA Streit über Marions Kochbuch im www gab. Darüber bin ich erst im Zuge meiner Recherschen heute gestolpert. Ihr bestätigt das, was ich vermutet hatte und das macht mir Mut, dass die Realisation des Projektes möglich ist. Ich werde alle Fotos selbst machen und bildbearbeitungstechnisch aufhübschen: hab ja nun nach meiner letzten Veröffentlichung schon Erfahrungen damit Wink.

Danke euch für eure Hilfe!

LG
Danny
 
  Danny 
 
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Kochbuch - Rechtsfrage
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