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Leseprobe?

BeitragVerfasst am: 06.10.2011, 19:55
Darf ich Teile meines Buches als Leseproben ins Netz stellen, oder als Hörbuch oder ist das in Konflikt mit den BoD Vertriebsrechten?

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BeitragVerfasst am: 06.10.2011, 20:15
Eine kleine Leseprobe von wenigen ausgewählten Seiten, ist überhaupt kein Problem. Das machen doch die meisten, um ihren Lesern auf ihrer Homepage ihre Bücher schmackhaft zu machen. Das komplette Buch jedoch als Ebook (nicht bei BoD gebucht) oder direkt als Hörbuch zu vermarkten, geht meines Erachtens nicht, dafür bist du ja bei BoD Wink Dazu gibt es in den Verträgen aber bestimmt Klauseln, die das festhalten.

Bei Belletristik ist es oft so, dass ausgewählte Seiten als Lesehäppchen angeboten werden, nicht unbedingt die ersten, mehr so mittendrin, damit man neugierig wird. Vielleicht eine besonders spannende Stelle, die aber nicht alles verrät und endet, bevor man zu viel erfährt... so würde ich es auswählen cheezy grin

Ich habe auf meinen Seiten z.B.: die Vorder- und Rückseite, sowie das Inhaltsverzeichnis als Bilder ausgestellt, für ein Sachbuch reicht das. Bei den Onlineshops können meine Leser ja per Search In mehr schnüffeln, wenn sie wollen Very Happy

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BeitragVerfasst am: 06.10.2011, 20:24
Immer das Selbe. Schreib Bod du möchtest dass deine Bücher auf Grund xx und zzz Rechte zur Herausgabe von Hörbuch und eBook nicht an Bod übergehen. Das ganze an info at blablub und im Regelfall kein Problem. Ein eBook ist nun mal kein Buchblock in Digiform..Noch etwas, Auszugsmäßig darfst du ohnehin. Das Recht am Text bleibt bei dir.

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Nur 2 kapitel

BeitragVerfasst am: 06.10.2011, 20:49
...ich dachte nur daran vielleicht die ersten 2 Kapitel ins Netz zu stellen...sowas bekommt man ja auch schon bei der Kindle-Leseprobe...

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BeitragVerfasst am: 06.10.2011, 21:05
Hm, würde sicherlich auch gehen, würde mich jetzt als Leser aber nicht ansprechen. Sind da ganze 2 Kapitel nicht etwas viel? Ich dachte immer eine Leseprobe soll dem Leser richtig Lust auf das Buch machen, ihm aber nicht schon alles anbieten... ich habe deine Beschreibung gelesen und finde die Idee sehr interessant, da könnte man ja auch etwas kreativeres anbieten, als eine schnöde Darstellung der ersten beiden Kapitel oder das ganze in eine interaktive Aktion packen. Irgendwie muss man sich ja abheben von all den Konkurrenten Wink

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SandraR gibt juristische Tipps

BeitragVerfasst am: 07.11.2011, 01:41
SandraR hat Folgendes geschrieben:
Immer das Selbe. Schreib Bod du möchtest dass deine Bücher auf Grund xx und zzz Rechte zur Herausgabe von Hörbuch und eBook nicht an Bod übergehen. Das ganze an info at blablub und im Regelfall kein Problem. Ein eBook ist nun mal kein Buchblock in Digiform..Noch etwas, Auszugsmäßig darfst du ohnehin. Das Recht am Text bleibt bei dir.


Weder im Autoren- noch im Buchvertrag von BoD findet sich auch nur ein einziger Passus, durch den dieser Rat gedeckt wäre. Er stellt eine Aufforderung zum Vertragsbruch dar. Mal eben eine Mail an info at blablub reicht nicht, um irgendwelche Vertragsbestandteile einseitig für nichtig zu erklären.
 
  Spaghetti 
 
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BeitragVerfasst am: 07.11.2011, 04:20
@ Spaghetti: Es ging Sandra, wenn ich sie richtig verstanden habe, nicht um eine einseitige "Nichtigkeitserklärung", sondern darum, per e-Mail bei BoD anzufragen, ob der geschlossene Autorenvertrag in diesem Punkt abgeändert werden kann. Das scheint bereits in mehreren Fällen anstandslos erlaubt worden zu sein.

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BeitragVerfasst am: 07.11.2011, 08:25
Hallo Perchta,

Perchta hat Folgendes geschrieben:
ob der geschlossene Autorenvertrag in diesem Punkt abgeändert werden kann. Das scheint bereits in mehreren Fällen anstandslos erlaubt worden zu sein.


Meinst du wirklich, Trollen und Stalkern geht es um solche Kleinigkeiten? Spaghetti hat sich gestern angemeldet, um innerhalb kürzester Zeit 18 Postings abzusetzen - ausschließlich gegen Sandra.

Auch wenn BoD erfahrungsgemäß gegenüber Trollen sehr wohlwollend ist, das Melden entsprechender Postings bei BoD ist trotzdem die einzige Möglichkeit.

Beste Grüße

Heinz

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