Forum für Books-on-Demand-Autoren » Rechtliches, Verträge und Co. » Lichtbild oder Lichtbildwerk ?
Hier klicken, um Mitglied zu werden  Hier klicken, um Mitglied zu werden » Verwendung von Handelsmarken im Buch und im Buchtitel
» Ghostwriter: Vertrag???

Lichtbild oder Lichtbildwerk ?

BeitragVerfasst am: 19.04.2011, 23:15
Hallo zusammen,

ich arbeite an einem Buch über die Saab Scandia, die in den 50er Jahren bei Saab in Schweden und Fokker in Holland gefertigt wurde. Aus zwei Quellen habe ich Bilder erhalten, welche die Produktion der Flugzeuge bei Fokker zeigen.
Die Fotos müssen vor 1955 entstanden sein, da nach 1954 keine solchen Flugzeuge mehr bei Fokker gebaut wurden.
Es handelt sich um S/W-Fotos, welche die Montage, Bau und Transport der Flugzeuge zeigen. Wahrscheinlich sind es Fotos, die an die Presse weitergegeben wurden.
Jetzt meine Frage: Handelt es sich um ein Lichtbild oder Lichtbildwerk ? 50 oder 70 Jahre Schutzfrist ?
Anbei eines der Fotos.

Über Hilfe würde ich mich sehr freuen. Wird vielleicht auch für den ein oder anderen hier interessant sein ...

Grüße
Marc
 
  MarcV 
 
Anmeldedatum 13.12.2010
Beiträge 9
Wohnort Solingen
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 20.04.2011, 05:35
Der alte Begriff für ein Foto war "Lichtbild"!

_________________
http://russland-buecher.ru und http://ebuch.me Auf Twitter http://twitter.com/russlandbuecher und bei Facebook, XING und Brainguide Sandra Ravioli
 
  SandraR 
 
Anmeldedatum 25.11.2007
Beiträge 2593
Wohnort Moskau
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 20.04.2011, 06:10
Versuche, bei Deinen Quellen herauszufinden, woher die Fotos ursprünglich stammen. Notfalls mit Saab in Schweden in Verbindung setzen, ob die Bilder in einem Buch Verwendung finden dürfen. Sie so abzudrucken wäre ein Spiel mit dem Feuer des Urheberrechts.

_________________
Viele Grüße von Nicolas

Geduld ist eine Tugend
http://www.romanzeit.de
---------------------------------------------------
 
  Nicolas Fayé 
 
Anmeldedatum 15.11.2009
Beiträge 1126
Wohnort Aix-la-Chapelle
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 20.04.2011, 07:24
Offensichtlich ist - zumindest lt. Wikipedia - der Unterschied zwischen beiden Begriffen auf Grund einer EU-Richtlinie zu Gunsten des Lichtbildwerks verändert worden. Allerdings sehe ich - ganz ehrlich - bei Pressefotos nicht wirklich eine »schöpferische Höhe« ... auf der anderen Seite entspricht diese Änderung allerdings der Gleichstellung der Urheberrrechte - und das ist in meinen Augen sinnvoll.

Wenn es Pressefotos sind, hat Saab die Verwendungsrechte dran, unabhängig davon, ob der Fotograf seine Einwilligung gibt. Zum Glück ist der Flugzeugbereich ja schon länger von der Automobilsparte getrennt gewesen, so dass sich da die Zuständigkeiten nicht geändert habe dürften. http://www.saabgroup.com

Im Zweifelsfalle musst Du halt mal ne Dienstreise nach Stockholm unternehmen. Vielleicht unterstützt Saab ja das Projekt (finanziell)?

_________________
LG - matthias

http://www.endlich-mal-was-positives.de
http://www.berliner-geschichten.com
http://astore.amazon.de/gerschwitz-21
http://www.welt-aids-tag.de/kampagne/ueber/matthias.php
 
  mtg 
 
Anmeldedatum 20.01.2010
Beiträge 2812
Wohnort Berlin
 
 
   
   

Re: Lichtbild oder Lichtbildwerk ?

BeitragVerfasst am: 20.04.2011, 07:32
MarcV hat Folgendes geschrieben:

Jetzt meine Frage: Handelt es sich um ein Lichtbild oder Lichtbildwerk ? 50 oder 70 Jahre Schutzfrist ?


Was ich gefunden habe:

Lichtbilder = Fotos jeglicher Art, die keine Werkqualität aufweisen, wie z. B. alltägliche Fotos aus dem Privatbereich. Schutz = 50 Jahre nach Erstellung des Fotos bzw. 50 Jahre nach Erstveröffentlichung.

Lichtbildwerke = Fotos, die über das Alltägliche hinausgehen und eine Individualität aufweisen. Schutz = 70 Jahre nach dem Tod des Erstellers.

Es muss ermittelt werden, ob der Fotograf die Bilder privat gemacht und dann für eine Veröffentlichung verkauft hat oder ob es sich um einen beruflichen Fotografen handelt, der die Bilder als Auftragsarbeit gemacht hat bzw. generell von seinen Foto-Arbeiten lebt. Am besten also bei der Stelle nachfrage, wo die Bilder veröffentlicht wurden.

_________________
Grüße
Siegfried

***
Kostenlos: foro - Infos für Book-on-Demand-Autoren
www.digibuchservice.de im Download-Bereich
***
»Wer sich vor dem Ertrinken fürchtet, tut besser, schwimmen zu lernen, als dem Wasser auszuweichen.« (Karl Waggerl)
 
  Siegfried 
 
Anmeldedatum 09.07.2008
Beiträge 3839
Wohnort Hannover
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 20.04.2011, 07:47
Siegfried,
das scheint die alte Regelung zu sein. Wikipedia sagt: »Seit der Umsetzung der EU-Schutzdauerrichtlinie durch den bundesdeutschen Gesetzgeber im Jahr 1995 ist davon auszugehen, dass die früheren Maßstäbe, die eine besondere künstlerische Leistung oder Originalität voraussetzten, nicht mehr gültig sind und auch normale Fotografien als Lichtbildwerke zu betrachten sind.« und berichtet auch von einem Urteil, nach dem die alte Unterteilung nicht mehr gilt (http://de.wikipedia.org/wiki/Lichtbildwerk). Allerdings ist das kein Grundsatzurteil.

Aber auf jeden Fall hast Du recht, dass Marc bei Saab direkt nachfragen sollte.

_________________
LG - matthias

http://www.endlich-mal-was-positives.de
http://www.berliner-geschichten.com
http://astore.amazon.de/gerschwitz-21
http://www.welt-aids-tag.de/kampagne/ueber/matthias.php
 
  mtg 
 
Anmeldedatum 20.01.2010
Beiträge 2812
Wohnort Berlin
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 20.04.2011, 08:17
Guten Morgen,

danke für euere Meinungen.
Hier gehen wohl die Ansichten weit auseinander. In einem anderen Forum habe ich auch nachgefragt. Hier heißt es: "Kein Problem. Kannste nehmen!"
Die Sache ist wohl doch nicht so eindeutig. Ich bin im Grunde auf die selben Urteile gestoßen, wie Matthias.
Es ist alles leider nicht so einfach. Saab scheint kein Interesse mehr an seiner Vergangenheit zu haben. Fragen an die Pressestelle blieben leider unbeantwortet. Die alte Fokker ist seit 1996 pleite. Die neue Fokker habe ich angeschrieben, die verweisen mich an einen "Fokker Heritage Trust". Email ist schon geschrieben, doch noch warte ich auf eine Antwort.

Grüße
Marc
 
  MarcV 
 
Anmeldedatum 13.12.2010
Beiträge 9
Wohnort Solingen
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 20.04.2011, 08:57
Hallo Matthias,

mtg hat Folgendes geschrieben:
Allerdings sehe ich - ganz ehrlich - bei Pressefotos nicht wirklich eine »schöpferische Höhe«


Wobei die Gerichte die Schwelle, von der an eine schöpferische Leistung gesehen wird, in der Regel eher niedrig ansetzen.

Zitat:
Wenn es Pressefotos sind, hat Saab die Verwendungsrechte dran, unabhängig davon, ob der Fotograf seine Einwilligung gibt.


Häufig werden die Nutzungsrechte aber auf Presseberichterstattungen begrenzt. Ich bekomme jedenfalls häufiger Pressefotos mit der Einschränkung, dass sie nur im Rahmen von Presseberichten frei, d.h. kostenlos verwendet werden dürfen.

Beste Grüße

Heinz

_________________
Buchsatz für Autoren - Vom Manuskript zum Buch mit Publishing on Demand
Die Plattform für Bücher von Book-on-Demand-Autoren
Die FAQ zum Book on Demand
 
  hawepe 
 
Anmeldedatum 15.04.2007
Beiträge 6851
Wohnort Berlin
 
 
   
   

Re: Lichtbild oder Lichtbildwerk ?

BeitragVerfasst am: 20.04.2011, 09:04
Hallo Siegfried,

Siegfried hat Folgendes geschrieben:
Es muss ermittelt werden, ob der Fotograf die Bilder privat gemacht und dann für eine Veröffentlichung verkauft hat oder ob es sich um einen beruflichen Fotografen handelt, der die Bilder als Auftragsarbeit gemacht hat bzw. generell von seinen Foto-Arbeiten lebt.


In einer Fabrik privat fotografieren? Und dann noch in einem Flugzeugwerk, das auch für die Rüstung produzierte?

Bei solchen Fotos muss man schon davon ausgehen, dass es sich um die Arbeiten eines Berufsfotografen handelt. Der Aufwand ist einfach viel zu hoch, als dass man Hinz und Kunz hereinlassen und fotografieren lassen würde.

Beste Grüße

Heinz

_________________
Buchsatz für Autoren - Vom Manuskript zum Buch mit Publishing on Demand
Die Plattform für Bücher von Book-on-Demand-Autoren
Die FAQ zum Book on Demand
 
  hawepe 
 
Anmeldedatum 15.04.2007
Beiträge 6851
Wohnort Berlin
 
 
   
   
Lichtbild oder Lichtbildwerk ?
  Forum für Books-on-Demand-Autoren » Rechtliches, Verträge und Co.
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht herunterladen
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde  
Seite 1 von 1  

  
  


Powered by phpBB, advisormap.de, SEO by SEO-united.de
Literaturtipps Literaturseiten Banner & Buttons Impressum & Rechtliches