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BeitragVerfasst am: 08.05.2008, 11:25
Auch von mir thumb up

und alles Gute fürs Abi und natürlich für heute Abend cheezy grin

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Mimi und der große Brand
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  Birgit Fabich 
 
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BeitragVerfasst am: 08.05.2008, 11:41
GLÜCKwunsch....

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BeitragVerfasst am: 08.05.2008, 12:07
Meinen Respekt hast Du, Anne! thumb up
 
  Alina 
 
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BeitragVerfasst am: 08.05.2008, 14:05
Toller Artikel! Prima! thumb up

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LG Claudia
Jede Katze ist ein kleiner Druide! Sie leben im Hier und Jetzt. Wir sollten uns ein Beispiel daran nehmen! Wir müssen ja nicht unbedingt schnurren.
 
  Claire 
 
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BeitragVerfasst am: 10.05.2008, 21:36
Hallo Anne,

auch von mir Glückwunsch zu dem tollen Artikel und Daumendrücken fürs Abi!

Grüßle
von Judith

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Du willst mehr wissen? Bitte hier - meine Website.
 
  Judith 
 
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BeitragVerfasst am: 11.05.2008, 18:32
...


Zuletzt bearbeitet von Körsten am 06.01.2009, 12:12, insgesamt einmal bearbeitet
 
  Körsten 
 
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BeitragVerfasst am: 11.05.2008, 23:38
Hallo Körsten,
Dein Rat gefällt mir sehr gut. Ich bin etwas unbedarft in dieser Hinsicht und immer noch auf der Suche nach "zündenden" Einfällen, wie ich so ein etwas ausgefallenes Thema am Besten an eine breitere Öffentlichkeit bringe. Rolling Eyes Da erscheinen mir Deine Ausführungen doch sehr einleuchtend. Du hast mir jetzt einige Links angegeben. Blöde Frage: Sind das jetzt offene Portale oder ist das noch was anderes? Bitte lach nicht über meine Unwissenheit. Confused
Ich möchte eigentlich nicht unbedingt meine Adresse und Telefonnummer an die große Glocke hängen. Aber die E-mail-Adresse schon. Nur, reicht es nicht, wenn die bei "Kontakt" bereits angegeben ist? blink

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Franziska Rechperg
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  franziska rechperg 
 
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BeitragVerfasst am: 12.05.2008, 08:23
Zitat:
Ich möchte eigentlich nicht unbedingt meine Adresse und Telefonnummer an die große Glocke hängen.
Das wirst du aber müssen, das schreibt der Gesetzgeber vor. Ansonsten, wie schon mein Vorredner sagte: es könnte teuer werden. Ich hab schon seit Jahren in mein Impressum die komplette Adresse mit Telefonnummer und bin noch nie belästigt worden.

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www.peters-buchladen.de
 
  PvO 
 
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BeitragVerfasst am: 12.05.2008, 09:02
PvO hat Folgendes geschrieben:
Ich hab schon seit Jahren in mein Impressum die komplette Adresse mit Telefonnummer und bin noch nie belästigt worden.

Ganz im Gegenteil: Mir ist schon 2x passiert, dass jemand anrief und sagte, er sei über meine Homepage auf mich aufmerksam geworden...
 
  mtg 
Gast 
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 12.05.2008, 09:47
...


Zuletzt bearbeitet von Körsten am 06.01.2009, 12:13, insgesamt einmal bearbeitet
 
  Körsten 
 
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BeitragVerfasst am: 12.05.2008, 11:05
Körsten hat Folgendes geschrieben:
Solltest du zögerlich sein, was ich durchaus verstehen kann - als Frau wird man eher belästigt, wenn man eine Telefonnummer angibt, als ein Mann -, dann gib eine falsche Telefonnummer an, oder eine Faxnummer. Überprüfen tut das in der Regel kaum jemand. Es geht meist nur darum, dass du im Impressum überhaupt Kontaktdaten stehen hast.

Mit solchen "Ratschlägen" wäre ich ausgesprochen vorsichtig, vor allem wenn Du Deine Homepage öffentlich machst wie hier zum Beispiel. Es gibt eine ganz klare Rechtslage und es gibt eine Menge Anwälte, die nichts anderes zu tun haben, als ihr mangels Mandanten mickriges Einkommen durch Abmahnungen in großem Stil aufzubessern. Bislang scheinst Du Glück gehabt zu haben - aber das kann sich schnell ändern.

Zitat:
Ich bin mir darüber im Klaren, dass es nicht jedermanns Geschmack trifft, wenn ich offen schreibe (oder gar dazu aufrufe) falsche Angaben bei Registrierungen in Foren, Portalen etc. zu machen, aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.

Das hat mit "Geschmack" gar nichts zu tun, und es geht nicht um Foren oder Portale. Wenn es um die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben im Impressum geht, rufst Du öffentlich dazu auf, Rechtsbruch zu begehen. Franziska hat selbst gesagt, dass sie in diesen Fragen wenig Erfahrung hat. Da hat sie es zumindest verdient, Ratschläge zu bekommen, die juristisch einwandfrei sind. Es ist in meinen Augen ausgesprochen grenzwertig, derart falsche "Tipps" weiterzugeben und damit andere vorsätzlich zu gefährden.

Ich zitiere im Übrigen gerne einen Freund aus dem Justizministerium: Ein Blick ins Gesetz erleichtert zuweilen die Rechtsfindung.
 
  mtg 
Gast 
 
 
   
   

Telemediengesetz

BeitragVerfasst am: 12.05.2008, 12:26
Zitat:
Die allgemeinen Informationspflichten wie z. B. die Impressumspflicht gelten nach § 5 nur "für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien". Der Gesetzesentwurf vom 19. April 2005 enthielt noch eine allgemeine Impressumspflicht auch für nichtkommerzielle Angebote. Die aktuelle Formulierung bedeutet aber nicht, dass nichtkommerzielle Betreiber von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen wären, nur weil ihre Online-Angebote kostenlos sind.(Quelle: Wikipedia)

Wer Bücher - auch selbst geschriebene - auf seiner Homepage gegen Geld anbietet, bietet keine kostenlosen Online-Angebote, sondern ist ein kommerzieller Betreiber.
Zitat:
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind ... (die folgenden Angaben betreffen juristische Personen)
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post
...
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer ... (Quelle: Wikipedia)

"Unmittelbare Kommunikation" = Rufnummernangabe. "Einschließlich" heißt einschließlich und nicht "entweder-oder". Steuernummern müssen nicht angegeben werden, sollte aber eine Umsatzsteuer-Identnummer erteilt worden sein, muss diese angegeben werden.

Zitat:
In einer Grundlagenentscheidung des BGH [BGH-I ZR 228/03 (am 20. Juli 2006) "Anbieterkennzeichnung im Internet"] wurde inzwischen entschieden, dass es grundsätzlich ausreicht, wenn die Anbieterkennzeichnung über 2 Links (in diesem Fall: "Kontakt" und "Impressum") erreichbar ist.(Quelle: Wikipedia)


Wie gesagt - ein Blick ins Gesetz - oder ein erster Blick in Wikipedia unter Ausnutzung der dort vorhandenen weiterführenden Links - erleichtert zuweilen die Rechtsfindung...
 
  mtg 
Gast 
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 12.05.2008, 14:10
...


Zuletzt bearbeitet von Körsten am 06.01.2009, 12:13, insgesamt einmal bearbeitet
 
  Körsten 
 
Anmeldedatum 15.03.2008
Beiträge 67
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 12.05.2008, 15:03
Körsten hat Folgendes geschrieben:
Franziska ins offene Messer laufen zu lassen - davon halte ich nichts.

Und warum tust Du es dann?

Zitat:
Sie sollte beide Seiten eines vollständigen Impressums erfahren - und sich dann selbst für eine Variante entscheiden.

Sorry Kirsten - aber es gibt nur eine Art eines vollständigen Impressums. Und das ist die, die im Gesetz definiert ist. Ein Gesetzestext ist - aber das nur am Rande - keine "Kann"-Bestimmung, die von einer anderen, dazu noch falschen Rechtsauffassung ausgehebelt werden kann.


Und was das Stalking betrifft - auch hier hilft ein Blick ins Gesetz:

"Nach langwierigen Diskussionen stimmte nach dem Bundestag am 16.2.2007 endlich auch der Bundesrat einem Anti-Stalking-Gesetz zu. Mit dem neuen Straftatbestand Nachstellung, der in § 238 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist, kann Stalkingopfern von nun an schneller und besser geholfen werden: wer einem anderen Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich seine Nähe sucht, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Darunter fällt der Versuch einer Kontaktaufnahme über Telekommunikations- oder sonstige Mittel und über Dritte, die Bestellung von Waren oder Dienstleistungen für das Opfer, Bedrohung des Opfers oder ihm nahe stehender Personen und jede Handlung die die Lebensgestaltung eines Anderen schwerwiegend beeinträchtigt. Führt eine Tat des Stalkers zu Körperverletzung oder Tod, kann die Haftstrafe sogar bis zu zehn Jahre betragen." (Quelle: RAe Dr. Thomas Schulte & Kollegen, Kurfürstendamm 42, 10719 Berlin)

Also bitte erst informieren - und dann (keine) falsche Ratschläge geben.
 
  mtg 
Gast 
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 12.05.2008, 17:41
Hallo,

Körsten hat Folgendes geschrieben:
Solltest du zögerlich sein, was ich durchaus verstehen kann - als Frau wird man eher belästigt, wenn man eine Telefonnummer angibt, als ein Mann -,


Ach, du kennst auch jemanden, der jemanden kennt, der ihm erzaehlt hat, dass die Freundin seiner Schwester jemanden kennt, der von einem Freund gehoert hat, dass ...

Zitat:
dann gib eine falsche Telefonnummer an,


Wenn du wenigstens ehrlich schreiben wurdest, gib eine fremde Telefonnummer an ... Dann wuerde man gleich das Unsoziale deines Vorschlages erkennen, aber so hoert es sich erst einmal ganz toll an.

Zitat:
oder eine Faxnummer.


Die eigene oder eine fremde?

Zitat:
Überprüfen tut das in der Regel kaum jemand. Es geht meist nur darum, dass du im Impressum überhaupt Kontaktdaten stehen hast.


Wenn es folgenlos ist, welche Daten dort stehen, dann koennen es auch die eigenen sein. Oder es hat die befuerchteten Folgen, und dann ist es einfach unsozial, die Anrufe jemandes anderes zukommen zu lassen.

Zitat:
In der Regel nutzt man diese Art Foren nur einmal als Autor - bis zum nächsten Buch. Und es schaut professioneller aus, wenn du dich als jemand anders ausgibt, als wenn du Werbung für dein eigenes Buch machst.


Aber nur, wenn man sehr naiv ist. Wer auch nur ansatzweise nachdenkt, erkennt sehr schnell, dass hier nur wieder jemand ein Forum missbrauchen will.

Zitat:
Wenn jemand wirklich Kontakt zu mir wünscht, findet er alles in den jeweiligen Pressemitteilungen.


Wer es noetig hat, mit solchen Methoden zu arbeiten, darf seine Buecher gerne fuer sich behalten.

Ubrigens, falsch dieses Posting sehr unfreundliche klingt: Ja, mit Unwissenheit habe ich keine Probleme, aber wenn jemand durch unsoziales Verhalten auffaellt, hoert bei mir das Verstanednis auf.

Heinz.

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