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BeitragVerfasst am: 16.06.2008, 17:20
Hallo Poet!

Zu Punkt 1: Die Veröffentlichung des Impressums ist nun mal Behördenvorschrift. Bei uns tritt bei Nichtbeachtung die Bezirkshauptmannschaft mit einem Bußgeldbescheid in Erscheinung, allerdings relativ selten. Laughing

Zu Punkt 2: Aus der Sicht des Buchautors ist so manche Rezension seines Werkes oder auch ein Bericht zu seiner Person nicht selten "grauenhaft", immerhin könnte der Text jedoch vielen Lesern der Zeitung gefallen... Laughing

Zu Punkt 3: Eine Zeitung, die eine vom Buchautor selber verfasste "Rezension" abdruckt, verdient es, auch sonst nicht ernst genommen zu werden. Außerdem werden Rezensionen stets namentlich gezeichnet - und eventuell anonym oder unter Pseudonym eingesandte
Beiträge nimmt ein noch halbwegs vernüftiger Herausgeber bzw. Redakteur ohnhin nicht an.

Allerdings, ein vom Buchautor selbst verfasster Hinweis auf die Neuerscheinung seines Werkes ist bloße Information und wird von der Redaktion mitunter auch als solche an den Leser - ohne Autor oder Buch zu "bewerten" - weitergegeben. Daran gibt es nichts zu bekritteln.

Jedes Unternehmen, jede Interessengemeinschaft, ja beinahe jeder noch so kleine Verein "füttert" ja die Medien mit kostenlosen Informationen. Deren Auswahl und textliche Bearbeitung obliegt der Redaktion und muss ja nicht immer unbedingt den Vorstellungen des Absenders der Information entsprechen. Der Pressefreiheit sei Dank!

Gruß Hans


Zuletzt bearbeitet von hwg am 16.06.2008, 17:22, insgesamt einmal bearbeitet
 
  hwg 
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BeitragVerfasst am: 16.06.2008, 17:22
lieber hans,

sollte auch auf einem blog ein impressum stehen???

lieben gruß,
constanze

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BeitragVerfasst am: 16.06.2008, 17:25
Hallo Constanze!

Laut österreichischer Gesetzeslage ist das nicht erforderlich. Wie's in D damit ausschaut, ist mir unbekannt.

Herzlichen Gruß!
Hans
 
  hwg 
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Hm.

BeitragVerfasst am: 16.06.2008, 17:30
Drücke ich mich so unklar aus? Du hast mich völlig missverstanden...
 
  Poet 
 
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BeitragVerfasst am: 16.06.2008, 17:37
hwg (Moderator) hat Folgendes geschrieben:

Zu Punkt 1: Die Veröffentlichung des Impressums ist nun mal Behördenvorschrift. Bei uns tritt bei Nichtbeachtung die Bezirkshauptmannschaft mit einem Bußgeldbescheid in Erscheinung, allerdings relativ selten. Laughing

Das weiß ich doch. Ich habe ja in meinem Post auch ein Argument FÜR ein Impressum geliefert, bzw. versucht, ein Gegenargument auszuräumen. Deshalb passt Deine "Antwort" nicht so recht.

hwg (Moderator) hat Folgendes geschrieben:

Zu Punkt 2: Aus der Sicht des Buchautors ist so manche Rezension seines Werkes oder auch ein Bericht zu seiner Person nicht selten "grauenhaft", immerhin könnte der Text jedoch vielen Lesern der Zeitung gefallen... Laughing

Nein, der Text ist nicht "aus meiner Sicht" grauenhaft, sondern er IST grauenhaft. Glaubs mir einfach. Es kommen Formulierungen wie "verfassendes Autorenkonglomerat" vor (mehr muss man denke ich nicht zitieren, das sollte ausreichen) und der Artikel strotzt vor sachlichen Fehlern. Selbst, wenn der Text jemandem gefällt (was man nur mit Geschmacksverirrung erklären könnte), so wäre auch diese Person fehlinformiert.
Außerdem wurde ich bereits von einigen Leuten angerufen, die mir mitteilen wollten, wie schrecklich sie den Artikel finden.

hwg (Moderator) hat Folgendes geschrieben:

Zu Punkt 3: Eine Zeitung, die eine vom Buchautor selber verfasste "Rezension" abdruckt, verdient es, auch sonst nicht ernst genommen zu werden. Außerdem werden Rezensionen stets namentlich gezeichnet - und eventuell anonym oder unter Pseudonym eingesandte
Beiträge nimmt ein noch halbwegs vernüftiger Herausgeber bzw. Redakteur ohnhin nicht an.
Allerdings, ein vom Buchautor selbst verfasster Hinweis auf die Neuerscheinung seines Werkes ist bloße Information und wird von der Redaktion mitunter auch als solche an den Leser - ohne Autor oder Buch zu "bewerten" - weitergegeben. Daran gibt es nichts zu bekritteln.
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Was Du jetzt mit "Punkt 3" meinst, muss ich erraten, denn ich hatte in meinem Beitrag gar keinen 3. Punkt.
Wahrscheinlich meinst Du meinen Hinweis darauf, dass man bei OpenPR keine Eigenwerbung machen darf. Komischerweise tust Du so, als würdest Du etwas GEGEN meine Aussage schreiben wollen - und nennst dann die triviale Begründung für jenen Punkt. Keine Ahnung, was das soll.
Ich wollte mit dem Hinweis nur auf die Aussage eines Vorposters reagieren, der geschrieben hatte, dass er jene Presseportale nutzt, um Werbung für sein Buch zu machen.
 
  Poet 
 
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BeitragVerfasst am: 16.06.2008, 17:45
Hallo Poet,

dann bin ich, was "Punkt 3" anbelangt, tatsächlich einem Missverständnis unterlegen. Sorry!
 
  hwg 
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:-)

BeitragVerfasst am: 16.06.2008, 18:01
Kein Problem, sowas passiert.
 
  Poet 
 
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BeitragVerfasst am: 16.06.2008, 18:15
@Poet

Zitat:
Vor allem OpenPR gefällt mir gut.


Dem kann ich nur zustimmen. OpenPR ist sehr kritisch bei der Veröffentlichung. Meine ersten beiden Versuche sind kategorisch abgelehnt worden. Der dritte wurde angenommen. Den gab ich in der Form weiter an lokale Zeitungen, die sich dann plötzlich auch bei mir meldeten oder den Text in abgewandelter Form übernommen haben. Seither lasse ich alle meine Pressemitteilungen immer erst über OpenPR laufen. Bisher habe ich damit sehr gute Erfahrungen gemacht.

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LG Claudia
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Frage

BeitragVerfasst am: 16.06.2008, 23:27
Claire hat Folgendes geschrieben:
OpenPR ist sehr kritisch bei der Veröffentlichung. Meine ersten beiden Versuche sind kategorisch abgelehnt worden. Der dritte wurde angenommen. Den gab ich in der Form weiter an lokale Zeitungen, die sich dann plötzlich auch bei mir meldeten oder den Text in abgewandelter Form übernommen haben. Seither lasse ich alle meine Pressemitteilungen immer erst über OpenPR laufen. Bisher habe ich damit sehr gute Erfahrungen gemacht.


Was gibst Du denn da bei "Firma/Archiv" an? Und muss man da wirklich seine komplette Adresse etc. allen Usern zeigen? Oder habe ich da etwas missverstanden?
 
  Poet 
 
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BeitragVerfasst am: 17.06.2008, 07:46
Hallo Constanze,

constanze hat Folgendes geschrieben:
sollte auch auf einem blog ein impressum stehen???


Umgekehrte Frage: Warum sollte es nicht?

Im Gegenteil wird vermutlich sogar noch ein Verantwortlicher nach § 55 Abs. 2 RStV (Rundfunkstaatsvertrag) ausgewiesen werden muessen. Das ist allerdings ein Streitpunkt zwischen verschiedenen Anwaelten.

Beste Gruesse,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 17.06.2008, 09:42
Hallo,
zum Thema "Impressum" gibt es auf www.linksandlaw.info eine ganze menge Information.
Grüße

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BeitragVerfasst am: 17.06.2008, 12:47
@Poet

Zitat:
Was gibst Du denn da bei "Firma/Archiv" an? Und muss man da wirklich seine komplette Adresse etc. allen Usern zeigen? Oder habe ich da etwas missverstanden?


Ich gebe meinen tatsächlichen Nachnamen an. Ich meine, man muss die komplette Adresse als Pressekontakt hinterlegen.

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BeitragVerfasst am: 17.06.2008, 12:53
Hallo,

Claire hat Folgendes geschrieben:
Ich gebe meinen tatsächlichen Nachnamen an. Ich meine, man muss die komplette Adresse als Pressekontakt hinterlegen.


Vielleicht missverstehe ich jetzt alles, aber welchen Sinn wuerde eine Pressemeldung machen, wenn es keinen Pressekontakt gibt? (Keine Frage an dich, Claudia, deshalb oben auch ohne Anrede, sondern eher rhetorisch gemeint.)

Klar, wenn Wallraff oder Grass ihre Kontaktdaten verheimlichen, dann wird dass keinen Journalisten abhalten, aber so beruehmt sind wir (noch) nicht. Da wird niemand erst noch lange recherchieren, um Kontakt aufnehmen zu koennen.

Eine bequeme Kontaktmoeglichkeit halte ich fuer eine Grundvoraussetzung.

Beste Gruesse,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 17.06.2008, 20:27
@Heinz

Ich denke auch, dass die Chance, dass sich überhaupt jemand meldet größer ist, wenn man es ihm möglichst einfach macht.

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BeitragVerfasst am: 17.06.2009, 17:14
Claire hat Folgendes geschrieben:

Ich gebe meinen tatsächlichen Nachnamen an. Ich meine, man muss die komplette Adresse als Pressekontakt hinterlegen.


Ich bin soeben von OPENPR abgelehnt worden und zwar wegen "unvollständigem bzw. nicht aussagekräftigem Firmenporträt"

Ich hatte hinterlegt:
Pseudonym
Verlagsadresse
e-mail-adresse
und eine Kurzbeschreibung: Alter des Autors, Wohnort, Beruf.
Das hat ihnen anscheinend nicht gereicht.
Muß ich da wirklich meine Privatadresse bekanntgeben?

Gruß
Nitram

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