 | Markennamen auf dem Cover erlaubt? | Verfasst am: 14.01.2009, 13:30 |
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Liebe Schreiberlinge,
bin noch neu in diesem Forum, konnte aber erkennen, dass sich hier auch viele kluge Köpfe finden lassen. (Das war übrigens ein Kompliment!)
Habe schon im Forum gestöbert und konnte keine Antwort finden.
Mein "Baby" kommt die nächsten Wochen auf die Welt und wird zurzeit noch auf Fehler durchleuchtet.
Nun zur Frage:
Darf ich auf meinem Cover einen Markennamen verwenden?
Das Buch wird ---?-- HANDBUCH heißen.
Nennen wir es einfach mal BMW, Ikea oder Aldi Handbuch.
Die Firma wird von mir durchaus positiv dargestellt, allerdings auf meine Art und Weise.
Bissig, humorvoll, listig, lustig, gemein usw.
Könnte das Ärger geben, oder habe ich Meinungsfreiheit?
Ich habe keine Lust Tausende von Euros für Rechtanwälte zu verpulfern.
Die Firma selber will ich nicht um Erlaubnis fragen, da ich keine schlafenden Hunde wecken will.
Die würden sicher ein Vorab- Buch wollen und dann in mein Meisterwerk reinpfuschen.
Wenn ich schon dabei bin, gleich zur Frage Nummer 2
Aus dem Internet, habe ich zur Zerstreuung meiner Leser ein paar Texte einfließen lassen, die man auf lustigen Seiten finden kann. "Funtexte" Jeder kennt doch diese kleinen Geschichten.
Kein Mensch weiß mehr, wer sie geschrieben hat, es gibt sie in hundertfacher Form.
Quellen dazu gibt es nicht. Könnte das Ärger geben?
Z. B. Hänsel und Gretel in moderner Fassung und ähnliche. kleine Texte.
Einfach ein paar Blödeltexte, Verfasser absolut unbekannt.
z.B ...welche Sätze Männer nie hören wollen. Oder was Frau sagt und dabei denkt.
Über eine Antwort würde ich mich ganz riesig freuen.
Danke
Besten Gruß vom Richard |
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Feindschaftsbuch ISBN 978-3-8370-9803-7
Das erotische Freundschaftsbuch ISBN 978-3-8391-0037-0
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Richymuc |
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 | Re: Markennamen auf dem Cover erlaubt? | Verfasst am: 14.01.2009, 13:49 |
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Hallo Richard,
suche mal hier im Forum nach Marken- und Urheberrecht. Das ist bereits so häufig und ausführlich durchdiskutiert worden, dass es sich nicht mehr in wenigen Sätzen zusammenfassen lässt.
Mit dem Titel könntest du jedenfalls mit dem Markenrecht kollidieren. Da dir hier aber niemand eine Rechtsauskunft erteilen kann und darf, kommst du wohl nicht um die Konsultation eines Anwaltes herum. Oder du fragst eben bei dem Unternehmen an.
Mit den geklauten Texten kommst du selbstverständlich mit dem Urheberrecht in Konflikt. Ob es Ärger gibt, weißt du hinterher. Aber vielleicht hast du Glück und dein Buch wird ein Flop Wenn niemand dein Buch liest, merkt vermutlich auch niemand, dass und wo du geklaut hast.
Beste Grüße,
Heinz. |
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hawepe |
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 | | Verfasst am: 14.01.2009, 14:19 |
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Hallo Heinz,
danke für die Infos, dann muss ich tiefer im Forum forschen.
Mein Buch ein Flop? Hm, grübel grübel... da muss ich Dich jetzt leider enttäuschen.
Mal eine blöde Frage, ab welcher Stückzahl ist es ein Flop?
Wenn es nur Oma und Onkel Sepp lesen?
Wann ist es ein Erfolg?
Sage mir die Stückzahlen und wir machen ein Wette daraus! OK?
Bis dann |
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 | | Verfasst am: 14.01.2009, 17:18 |
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Der Name "Handbuch" ist nicht gesetzlich geschützt. Diese Bezeichnung findest zu zu Hauf... Allerdings würde ich mir einen anderen Titel einfallen lassen...
Das Urheberrecht und das Copyright sind zwar etwas umständlich forumuliert, aber es m u s s unbedingt beachtet werden. Irgendwann,
und wenn es Jahre später ist, bemerkt irgendwer einen Verstoß dagegen - und das hat in der Regel unangenehme Folgen.
Ob "Flop" des Buches oder nicht, wirst Du leicht an den finanziellen Folgen einer Veröffentlichung ohne herkömmlichen Verlag feststellen. Galt früher bei Verlagen eine Auflage von mindestens 5000 Expl. als "normal", sind viele in der Zwischenzeit auf 3000 Expl. zurückgeschwenkt.
Natürlich gibt es auch Auflagen von etlichen 100 Stück, aber - auch wenn alle Bücher einen zahlenden Abnehmer finden - dürften sich - außer der Buchpreis ist enorm hoch - für einen Kleinverlag die Kosten kaum einspielen.
Wie's diesbezüglich bei einem BoD-Produkt ausschaut, weiß ich nicht, weil ich mich dafür nicht sehr interessiere. Aber es würde mich freuen, wenn ich hier ehrliche finanzielle Erfolgsmeldungen lesen würde. |
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hwg |
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 | | Verfasst am: 14.01.2009, 17:58 |
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hawepe |
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 | | Verfasst am: 14.01.2009, 18:31 |
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Danke HwG,
Bei mir kommt VOR das Wort Handbuch noch ein Firmenname, den kann ich leider nicht weglassen, wie gesagt Beispiel ALDI Handbuch, wenn jetzt "Aldi" fehlen würde, würden mich sämtliche Aldifans nicht finden.
Supermarkt Handbuch geht zwar auch, aber es weiß dann keiner wer gemeint ist.
Vielleicht frage ich doch mal bei der sehr bekannten Firma nach.
Bei der Frage zur Verwendung von Fotos habe ich grünes Licht bekommen, habe ich sogar schriftlich.
Mein ganzes Buch ist auf diese Marke aufgebaut.
Deine Aussage über Urheberrecht und Copyright habe ich jetzt nicht verstanden.
Wessen Copyright?
Flop oder auch nicht wird sich noch herausstellen. Ich denke das Problem fast aller Autoren wird sein, dass jeder für sich denkt, die gesamte Menschheit hat nur auf sein Buch gewartet.
2 Euro pro Buch werden übrig bleiben, wenn es über Amazon verkauft wird. Den BOD Anbieter muss ich mir noch heraussuchen, ist nicht so einfach. Wer mit seinem Anbieter gute Erfahrungen gemacht hat, kann es mir gerne mitteilen.
Wichtig ist mir nicht ein paar Cent hin oder her, sondern, dass die Lieferzeit bei Bestllungen kurz ist und dass das Buch an allen wichtigen Ort gelistet ist.
Ob der ISBN Eintrag nun 39 Euro oder 50 Euro kostet ist mir nicht wichtig, hinterher muss es klappen.
Sprich, auch gefunden wird.
Ich muss Gott sei Dank nicht davon Leben, trotzdem würde es mich freuen, wenn es viele Käufer findet. (Logisch)
Die Werbung habe ich im Griff, da kenne ich mich aus.
Irgendwo in diesem Forum habe ich gelesen, dass der Autor sein Buch im Linienbus verschenkt hat, vielleicht nicht ganz die richtige Werbeaktion, aber das muss jeder für sich persönlich entscheiden....
Gruß
Richard |
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Richymuc |
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 | | Verfasst am: 14.01.2009, 18:42 |
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Zwischen Urheberrecht und Copyright besteht ein Unterschied.
Vereinfacht gesagt: Ersteres betrifft den Schutz des Autors bzw.
dessen Werkes vor Plagiaten, zweiteres vor unerlaubter Verviel-
fältigung zwecks Gelderwerb.
Was die Verwendung des Namens "Aldi" (in Österreich "Hofer") angeht, muss das Unternehmen dazu sein schriftliches Okay geben. |
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hwg |
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 | | Verfasst am: 14.01.2009, 18:45 |
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Hallo Heinz,
langsam werde ich mir Gedanken für eine gute Rechtsschutzversicherung machen müssen.
Jeder weiß: "Wer hier tut klauen, der wird verhauen." Sogar dieser Satz ist geklaut, der hängt bei meiner Kneipe über dem Tresen.
Theoretisch, darf auf dieser Welt überhaupt kein Buch geschreiben werden, weil jeder Satz schon mal gedruckt worden ist.
Von ganzen Seiten, sollte man natürlich die Finger weg lassen. Bevor man alles umschreibt, kann man es ja gleich selber schreiben.
Möchte nicht wissen wie bei Reiseführeren geklaut wird, da schreibt einer vom anderen ab.
Jetzt bin ich aber wieder ruhig. |
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Richymuc |
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 | | Verfasst am: 14.01.2009, 19:00 |
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Dazu fällt mir immer wieder der Spruch von Karl Valentin ein:
Es ist schon alles gesagt (geschrieben) worden, nur nicht von jedem!  |
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hwg |
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 | | Verfasst am: 14.01.2009, 19:12 |
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Hallo Richard,
| Richymuc hat Folgendes geschrieben: |
| Langsam werde ich mir Gedanken für eine gute Rechtsschutzversicherung machen müssen. |
Leider sind Rechtsschutzversicherungen, die auch in solchen Fällen eintreten, sehr teuer. Die üblichen Familien- und Berufsrechtsschutzversicherungen übernehmen keinen Cent.
| Zitat: |
| Theoretisch, darf auf dieser Welt überhaupt kein Buch geschreiben werden, weil jeder Satz schon mal gedruckt worden ist. |
Allerweltssätze besitzen keine ausreichende Schöpfungshöhe, um unter den den Schutz des Urheberrechts zu fallen. Dazu müssen es schon außergewöhnliche Sätze sein, also eben jene Sätze, die man selbst so gerne seinen Büchern voranstellen möchte.
| Zitat: |
| Möchte nicht wissen wie bei Reiseführeren geklaut wird, da schreibt einer vom anderen ab. |
Inhalte ja, Formulierungen weniger, wobei Plattheiten wie "der lindenholzgeschnitzte Altar ist ein Zeugnis des ausgehenden 15. Jahrhunderts" eben keine ausreichende Schöpfungshöhe besitzen, um geschützt zu sein.
Beste Grüße,
Heinz. |
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hawepe |
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 | | Verfasst am: 14.01.2009, 19:22 |
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Hi,
ich kämpfe auch gerade mit schon Dagewesenem und Geschütztem. Mein neuer Gedichtband sollte "Reflexionen" lauten. Naja, gerade hochgeladen bei BOD, 'geschafft' geseufzt und 1 Tag später festgestellt, dass es den Buchtitel doch schon gibt. "Fidel Castro: Reflexionen". Ist mir beim Suchen irgendwie durch die Lappen gegangen. Ich hatte zwar einen Untertitel aber man weiß ja nie, wer wann wach wird.
Alles gelöscht, HP Unterseite aktualisiert. Cover neu erstellt und Buchblock entsprechend verändert. Viel Arbeit vielleicht für nichts, aber man weiß ja nie. Vielleicht bin ich da auch zu hysterisch.
Nun hoffe ich endlich einen zumindest fast einmaligen Titel gefunden zu haben. Jedenfalls findet die deutsche Nationalbibliothek den noch nicht.
VG
Lofi |
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 | | Verfasst am: 14.01.2009, 19:26 |
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"Reflexionen" (ohne Fidel Castro) ist ein Allerweltswort und deshalb auch nicht geschützt.
Wenn Dir aber ein besserer Titel eingefallen ist, umso besser. So kann für den Buchkäufer nicht die Gefahr einer Verwechslung bestehen...  |
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hwg |
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 | | Verfasst am: 14.01.2009, 19:58 |
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| Richymuc hat Folgendes geschrieben: |
| Ich denke das Problem fast aller Autoren wird sein, dass jeder für sich denkt, die gesamte Menschheit hat nur auf sein Buch gewartet. |
Fast, Richy.
Ich arbeite strikt nach dem Prinzip: Ich erwarte nichts, ich investiere nichts. Mein Probe- und Pflichtexemplar bezahle ich gern, das ziert mein Regal.
Andererseits weiß ein Großteil der Menschheit nicht, was ihr entgeht.
Gruß Valerie |
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_________________ LG, Valerie
http://zoe-lionheart.net | Lies mich: Alle Titel, Lioness' Heart, Lioness' Combat. |
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Valerie J. Long |
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 | | Verfasst am: 15.01.2009, 09:55 |
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Guten Morgen in alle Richtungen
Mein "Baby" ist fertig.
Oft ist es gut wenn man eine Nacht schläft und nachdenkt.
Werde doch ein Probeexemplar an die Markenfirma schicken und mir hoffentlich deren Segen geben lassen.
Jetzt gehen die Probleme schon wieder weiter.
Ich will ja nur mal ein Probebuch und alle Anbieter wollen gleich einen Vertrag mit mir abschließen.
Bei BOD fun geht es anscheinend nur mit Vertrag, genauso wie bei Shaker.
Oder habe ich da was falsch gemacht?
Vorab will ich nur 2-3 Bücher (Oma und Onkel Sepp)
Der Preis ist mir egal, aber noch keinen Vertrag, sollte mir die Markenfirma doch noch einen Galgen drehen, kann sich das Projekt
verzögern.
Wo bekomme ich ohne Vertrag ein paar Bücher her?
Danke, falls ich eine Antwort erhalte
Besten Gruß vom Richard (Schreiberlehrling) |
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 | | Verfasst am: 15.01.2009, 10:03 |
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| Richymuc hat Folgendes geschrieben: |
Guten Morgen in alle Richtungen
Mein "Baby" ist fertig.
Oft ist es gut wenn man eine Nacht schläft und nachdenkt.
Werde doch ein Probeexemplar an die Markenfirma schicken und mir hoffentlich deren Segen geben lassen.
Jetzt gehen die Probleme schon wieder weiter.
Ich will ja nur mal ein Probebuch und alle Anbieter wollen gleich einen Vertrag mit mir abschließen.
Bei BOD fun geht es anscheinend nur mit Vertrag, genauso wie bei Shaker.
Oder habe ich da was falsch gemacht?
Vorab will ich nur 2-3 Bücher (Oma und Onkel Sepp)
Der Preis ist mir egal, aber noch keinen Vertrag, sollte mir die Markenfirma doch noch einen Galgen drehen, kann sich das Projekt
verzögern.
Wo bekomme ich ohne Vertrag ein paar Bücher her?
Danke, falls ich eine Antwort erhalte
Besten Gruß vom Richard (Schreiberlehrling) |
Hi,
Bei BOD kannst du dein Probebuch über die Fun Variante (zwar auch mit Vertrag, aber jederzeit kündbar und Kostenlos bis auf 1,99 Euro/Monat ab dem 2. Monat Laufzeit) einfach anlegen. Wenn es dann nicht gefällt, kündigst du diesen Vertrag einfach wieder. No bigger risk. Hier gibt es auch keine ISBN, so dass das Buch nicht im Buchhandel erscheinen wird.
VG
Lofi |
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