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» Eine Warnung für jeden Autoren

Max und Moritz von Wilhelm Busch vertraglich geschützt?

BeitragVerfasst am: 19.06.2009, 10:12
Ich habe im März beim Poetry Slam ein Gedicht von Max und Moritz vorgetragen. Vier neue Streiche, selbst geschrieben. Ich überlege nun, ob ich das als kleines Gedichtband bei BoD veröffentliche. Meine Frage nun: Sind Max und Moritz rechtlich geschützt? Ich meine, bei Wilhelm Busch persönlich anfragen kann ich ja nicht mehr ...

Wer kennt sich da aus?

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- Herzklopfen und Sachertorte
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  Ruth 
 
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BeitragVerfasst am: 19.06.2009, 10:19
Hallo Ruth,
Wilhelm Busch ist 1908 bereits verstorben, somit sind seine Werke frei verfügbar. Möglicherweise erheben aber auch seine Erben heute noch Urheberrechtsansprüche. Vielleicht kann man darüber Näheres erfahren.
Grüße
Bernd
 
  büchernarr 
Gast 
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 19.06.2009, 11:15
Hallo Bernd,

büchernarr hat Folgendes geschrieben:
Wilhelm Busch ist 1908 bereits verstorben,


Und 70 Jahre danach ist Schluss.

Beste Grüße,

Heinz.

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  hawepe 
 
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BeitragVerfasst am: 19.06.2009, 11:25
Heißt das eigentlich, dass ich auch einfach dahergehen könnte und Max und Moritz neu auflegen könnte?
 
  Weasel 
Gast 
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 19.06.2009, 11:30
Hallo Weasel,

Weasel hat Folgendes geschrieben:
Heißt das eigentlich, dass ich auch einfach dahergehen könnte und Max und Moritz neu auflegen könnte?


Ja Smile

Deshalb erfreut sich Max und Moritz auch in der Verlagswelt so großer Beliebtheit.

Nicht mehr geschützt ist allerdings nur das Original, mögliche Bearbeitungen (Bilder und vor allem die Übertragung aus der gebrochenen Schrift) können natürlich ihren eigenen Schutz haben.

Beste Grüße,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 19.06.2009, 18:59
Ruth meinte wohl, ob es enen Arten Markennamenschutz wie bei "Harry Potter" gibt, denn sie hat ja neue Gedichte über M&M geschrieben, wenn ich das richtig verstehe.

Sigrid

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BeitragVerfasst am: 19.06.2009, 21:20
Hallo Sigrid,

Arachne hat Folgendes geschrieben:
Ruth meinte wohl, ob es enen Arten Markennamenschutz wie bei "Harry Potter" gibt, denn sie hat ja neue Gedichte über M&M geschrieben, wenn ich das richtig verstehe.


Da es Max und Moritz schon lange gibt, dürfte es schwierig sein, dafür einen Markenschutz für Verlagsprodukte zu erhalten. Damit würde nämlich die Weiterverbreitung von M&M unmöglich.

Für andere Produkte kann es natürlich einen Markenschutz geben. Ein Mode-Label oder eine Parfüm-Serie sollte man also erst nach gründlicher Prüfung auf den Markt bringen.

Beste Grüße,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 22.06.2009, 21:06
hawepe hat Folgendes geschrieben:
Da es Max und Moritz schon lange gibt, dürfte es schwierig sein, dafür einen Markenschutz für Verlagsprodukte zu erhalten.


Dazu ergänzend noch eine Entscheidung des OLG München.

Beste Grüße,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 22.06.2009, 21:16
Weasel hat Folgendes geschrieben:
Heißt das eigentlich, dass ich auch einfach dahergehen könnte und Max und Moritz neu auflegen könnte?


Ja, aber wenig sinnvoll, da der Markt gesättigt (schon ab 1 Cent zu haben).
Zudem schwierig, so preiswert wie Reclam oder inhaltsreich wie dtv (6-sprachig, Dialekte) zu werden.
 
  schreibsauf 
Gast 
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 25.06.2009, 07:48
Hallo,

schreibsauf hat Folgendes geschrieben:
Ja, aber wenig sinnvoll, da der Markt gesättigt (schon ab 1 Cent zu haben).
Zudem schwierig, so preiswert wie Reclam oder inhaltsreich wie dtv (6-sprachig, Dialekte) zu werden.


Na und? Man könnte sich ja vorher auch ein paar Gedanken machen, welche Zielgruppe man ansprechen möchte. Und dann eine entsprechende Neuauflage herausbringen.

Beste Grüße,

Heinz.

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  hawepe 
 
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BeitragVerfasst am: 26.06.2009, 10:41
hawepe hat Folgendes geschrieben:

schreibsauf hat Folgendes geschrieben:
Ja, aber wenig sinnvoll, da der Markt gesättigt (schon ab 1 Cent zu haben).Zudem schwierig, so preiswert wie Reclam oder inhaltsreich wie dtv (6-sprachig, Dialekte) zu werden.

Na und? Man könnte sich ja vorher auch ein paar Gedanken machen, welche Zielgruppe man ansprechen möchte. Und dann eine entsprechende Neuauflage herausbringen.


@heinz
Gemeint ist eine simple Reprintausgabe bei BoD - farbig nicht eben preisgünstig zu machen.
Neubearbeitung oder jeglicher Mehrwert ist wieder ein ganz anderes Feld.
---

@ngoci
Für unsere such- und lesefaulen Teenager als pdf oder Hörbuch:
http://www.gutenberg.org/ebooks/17161
http://www.gutenberg.org/ebooks/21148
 
  schreibsauf 
Gast 
 
 
   
   

BeitragVerfasst am: 26.06.2009, 13:56
Hallo meine liebe Ruth !

Geb auch mal schnell meinen Senf dazu. Versuch mal die Namen
"Max und Moritz" mit einem Logo in Verbindung zu bringen.

Telefonier doch mal mit dem Deutschen Patent und - Markenamt !
Ein Anruf - eine Antwort !

Viel Glück und liebe Grüße

Aston zwinker
 
  Aston Skovgaard 
 
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BeitragVerfasst am: 26.06.2009, 14:23
Hallo Aston,

Aston Skovgaard hat Folgendes geschrieben:
Versuch mal die Namen
"Max und Moritz" mit einem Logo in Verbindung zu bringen.

Telefonier doch mal mit dem Deutschen Patent und - Markenamt !


Und was möchtest du uns damit sagen?

Beste Grüße,

Heinz.

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  hawepe 
 
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BeitragVerfasst am: 26.06.2009, 15:02
Hallo !

Soweit ich weiß kann man jeden Namen schützen lassen. Und zwar für 10 Jahre. Danach kann man wieder verlängern, so oft man möchte. Als Marke !

Bei so "einfachen" Namen wird im Falle eines Falles bei Mißbrauch eine rechtliche Durchsetzung aber schwierig sein. Vor allem muss man genau prüfen, ob nicht schon jemand schneller war !

Zusammen mit einem Logo als "Geschmacksmuster" ist es schon einfacher seinen Namen zu verteidigen.

Bei einem Buch wäre der ganz normale Titelschutz ausreichend.

LG Aston cheezy grin
 
  Aston Skovgaard 
 
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BeitragVerfasst am: 26.06.2009, 15:20
Hallo Aston,

Aston Skovgaard hat Folgendes geschrieben:
Soweit ich weiß kann man jeden Namen schützen lassen. Und zwar für 10 Jahre. Danach kann man wieder verlängern, so oft man möchte. Als Marke !


Jeden Namen nicht. Zudem muss man ihn dann für konkrete Brancen schützen lassen. Wie das genau heißt, weiß ich jetzt nicht, aber die Unterteilung ist ziemlich kleinteilig. Und dann muss eine Marke auch genutzt werden. Einfach nur anmelden, reicht auf die Dauer nicht.

Zitat:
Bei einem Buch wäre der ganz normale Titelschutz ausreichend.


Bei einem Buch, das vor vielen Jahrzehnten herauskam, aber sicherlich illusorisch. Die 70 Jahre für den Urheberschutz sind längst abgelaufen.

Beste Grüße,

Heinz.

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