 | | Verfasst am: 06.07.2009, 09:45 |
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Ich meine mal bei der VG Wort gelesen zu haben, dass nur Bücher berücksichtigt werden, die die Bibliothek selber angeschafft hat und dass geschenkte Bücher eben nicht berücksichtigt werden. Da ging es glaube ich um die Verbreitung in Büchereien.
Weiß natürlich nicht, ob die bei der Tantieme eventuell genauso vorgehen, solltest du dich vielleicht im Vorfeld nochmal erkundigen. Nicht, dass deine gechenkten Bücher dir bei der VG Wort nichts bringen ...
Liebe Grüße,
Theresa
(die sich jetzt auch endlich mal angemeldet hat ... ) |
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 | | Verfasst am: 06.07.2009, 11:16 |
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| Thesken hat Folgendes geschrieben: |
Ich meine mal bei der VG Wort gelesen zu haben, dass nur Bücher berücksichtigt werden, die die Bibliothek selber angeschafft hat und dass geschenkte Bücher eben nicht berücksichtigt werden. Da ging es glaube ich um die Verbreitung in Büchereien.
Weiß natürlich nicht, ob die bei der Tantieme eventuell genauso vorgehen, solltest du dich vielleicht im Vorfeld nochmal erkundigen. Nicht, dass deine gechenkten Bücher dir bei der VG Wort nichts bringen ...
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Für die Bibliothekstantieme werden die Ausleihdaten ausgewählter Bibliotheken erfasst (stichprobenartig, jeweils wechselnde Bibliotheken). Zufälligerweise könnten da die beschenkten Bibliotheken dabei sein...
Siehe hier (Punkt III):
http://www.vgwort.de/files/verteilungsplan_vgwort_2009.pdf
Sonderausschüttungen siehe Punkt III, § 21
Für Gelder aus dem Bereich Wissenschaft (Fach- und Sachbücher) ist entweder
a) angemessene Bibliotheksverbreitung nötig (mindestens 5 Standorte in 2 Verbundsystemen, Schenkungen werden nicht berücksichtigt) oder
b) angemessene Verbreitung (sprich Verkaufszahlen).
Bei a) gibt es 100%, bei b) 50% Urheberanteil.
Siehe:
http://www.vgwort.de/files/verteilungsplan_wissenschaft_2009.pdf |
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 | | Verfasst am: 06.07.2009, 11:24 |
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Kapier ich jetzt nicht wirklich, wenn eine Bücherei ein Buch verleiht ist es doch egal ob sie dieses Buch als Spende bekommen oder selbst gekauft haben, verliehen ist verliehen und ggf. kopiert....
Warum macht man den Unterschied ob die Bücherei dafür gelöhnt hat oder nciht....
Ausser man will findigen Autoren zuvor kommen die ihre Bücher an Bibliotheken verschenken um mehr Publikum zu bekommen, aber dann darf sich auch keine Bibliothek mehr beschweren sie hätte kein Geld für neuanschaffungen (Schon öfter gehört...)
Verwirrte Grüße
Xeper m djer Chabas
Ahanit |
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Ahanit |
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| Anmeldedatum | 26.06.2009 | | Beiträge | 26 | |
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 | | Verfasst am: 06.07.2009, 12:10 |
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| Ahanit hat Folgendes geschrieben: |
Kapier ich jetzt nicht wirklich, wenn eine Bücherei ein Buch verleiht ist es doch egal ob sie dieses Buch als Spende bekommen oder selbst gekauft haben, verliehen ist verliehen und ggf. kopiert....
Warum macht man den Unterschied ob die Bücherei dafür gelöhnt hat oder nciht....
Ausser man will findigen Autoren zuvor kommen die ihre Bücher an Bibliotheken verschenken um mehr Publikum zu bekommen, aber dann darf sich auch keine Bibliothek mehr beschweren sie hätte kein Geld für neuanschaffungen (Schon öfter gehört...)
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Die angemessene Verbreitung des Buches steht im Vordergrund. Sonst würde der findige Autor ja nur 5 Exemplare pro Buch herstellen, diese an 5 Bibliotheken verschenken und bis zu 500 Euro einstreichen. |
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 | | Verfasst am: 06.07.2009, 18:54 |
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Hallo,
wollt Ihr meine ehrliche Meinung/Erfahrung hören?
BOD
... hatte ich einen "Bestseller", ca. 4-5000 Bücher verkauft. Tantiemen für das Sachbuch bekam ich nicht.
Eigenverlag
.... hatte später meinen eigenen Verlag "gegründet" und zwei Bücher VÖ.
Der VK ist bisher ok, nicht super. Jedoch bekam ich für diese beiden Sachbücher pro Buch 250,- Euro per Scheck gezahlt.
Klingelts??
Peter
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Schneider |
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 | | Verfasst am: 07.07.2009, 09:24 |
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| Schneider hat Folgendes geschrieben: |
Hallo,
BOD
... hatte ich einen "Bestseller", ca. 4-5000 Bücher verkauft. Tantiemen für das Sachbuch bekam ich nicht.
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Es geht aber auch anders. Das Thema hatten wir schon mal ausführlich unter "Kosten und Verdienstmöglichkeiten" -> VG Wort.
Dort schrieb charmant666:
"Ganz aktuell habe ich folgende Email erhalten:
bei Büchern, die im "publishing on demand" - Verfahren verbreitet werden, können wir ohne Nachweis nicht von einer angemessenen Verbreitung im Sinne der Verteilungspläne Wissenschaft ausgehen.
Eine Vergütung der Bibliothekstantieme für das gemeldeten Werk ist daher nur möglich, wenn entweder eine angemessene Verbreitung des Werkes in wissenschaftlichen Bibliotheken der BRD gegeben ist oder Sie uns mindestens 100 verkaufte Druckexemplare nachweisen können.
...
Ich habe daraufhin meine BoD-Abrechnungen direkt an den Sachbearbeiter geschickt und bekam am gleichen Tag folgende Bestätigung:
...
da aufgrund der Verlagsunterlagen mindestens 100 verkaufte Exemplare Ihres Buches nachgewiesen sind, erhalten Sie bei der kommenden Ausschüttung Ende Juni auch die Tantiemen für Ihr Buch" |
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 | Tantiemen bei VG Wort | Verfasst am: 18.07.2009, 17:32 |
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Ich kann dazu sagen, dass ich für eines meiner Bücher, dass in Fachbibliotheken der Uni Frankfurt/M. einsteht, 175€ Tantieme erhielt.
Antje48 |
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Anna48 |
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