 | Neu bei der VG Wort | Verfasst am: 22.08.2008, 18:18 |
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Juhuuu! Meine VG-Wort-Anmeldung hat geklappt. Gestern wurde mir mitgeteilt, der Wahrnehmungsvertrag gelte als abgeschlossen, und ich habe jetzt meine Karteinummer. Ein bisschen Geduld war nötig.
Ob das für mich etwas bringt, ist jetzt irgendwie schwer zu durchschauen. Das ganze System ist ja recht komplex. Da soll wohl auch nicht jeder alles verstehen und wissen. Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass ich auf jeden Fall diesen sog. Sockelbetrag von der Bibliothekstantieme bekomme am Ende des Jahres? In welchen Größenordnungen bewegt der sich eigentlich? |
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 | | Verfasst am: 23.08.2008, 13:43 |
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| Hmm. Warum will denn niemand antworten? |
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 | | Verfasst am: 23.08.2008, 13:59 |
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 | | Verfasst am: 23.08.2008, 16:02 |
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Danke für den Hinweis, Lorenz! Ich finde das Thema VG Wort wirklich reichlich kompliziert, dadurch stellen sich jetzt mit dem Thread eher neue Fragen für mich. In jenem Thread sieht es am Ende so aus, als habe man mit einem belletristischen Werk keinen Anspruch auf eine Tantieme.
(OK Leerzeile, Rabert!)
Zuerst habe ich es aber so verstanden, als müsse man im Fall von Belletristik einfach nur keinen Nachweis über die Verbreitung des Werkes erbringen. Ich verstehe den Vertrag so, dass man dann aber dennoch einen Anspruch auf eine Tantieme hat, nämlich auf den sogenannten Sockelbetrag der Bibliothekstantieme, den jeder Berechtigte erhält.
An anderer Stelle sah ich "Berechtigter" definiert als einen Autor, der seine Werke bei der VG Wort gemeldet hat.
So habe ich das jetzt verstanden. Im von Lorenz angeführten Thread tauschen sich ja wohl beinahe ausschließlich Sachbuchautoren aus. Verstehe nicht so ganz, wie das jetzt für mich als Romanautor aussieht.
Ich muss meine Bücher ohnehin noch melden. Vielleicht finde ich bei der Gelegenheit auch noch klarere Informationen. Würde mich aber auch freuen, wenn mir noch jemand die Sache erklären kann, der es genau weiß. |
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 | | Verfasst am: 23.08.2008, 16:16 |
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Jetzt habe ich gerade gesehen, dass der Bereich Belletristik bei der Meldung von Werken gar nicht vorgesehen ist (wohl aber bei der Anmeldung als Autor). Was heißt denn das jetzt für mich? Habe ich jetzt deshalb keinerlei Ansprüche, oder habe ich Ansprüche und muss nichts weiter melden, oder wie? Wenn ich jetzt keinerlei Ansprüche habe, hätten sie mich ja als Belletristikautor gar nicht aufnehmen müssen.  |
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 | | Verfasst am: 23.08.2008, 16:53 |
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 | | Verfasst am: 23.08.2008, 18:48 |
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Für Romanautoren gibt es m.E. keinen "Sockelbetrag", den gibt es nur für Sachbuchautoren. Wenn ich das richtig verstanden habe, bekommen Romanautoren von der VG Wort eine Vergütung, die sich an der Zahl der Ausleihen in öffentlichen Bibliotheken bemisst, während Sachbuchautoren eine pauschale Vergütung bekommen, die sich an der Seitenzahl des Buches bemisst (und weitere Voraussetzungen erfüllt sind).
Ich verstehe das so, dass ein Romanschriftsteller, der von der VG Wort viel Geld bekommen möchte, dafür sorgen muss dass seine Bücher in möglichst vielen öffentlichen Bibliotheken stehen, und dass sie möglichst oft ausgeliehen werden.
Gruß
Rabert |
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Rabert |
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 | | Verfasst am: 23.08.2008, 18:53 |
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| Rabert hat Folgendes geschrieben: |
Wenn ich das richtig verstanden habe, bekommen Romanautoren von der VG Wort eine Vergütung, die sich an der Zahl der Ausleihen in öffentlichen Bibliotheken bemisst, während Sachbuchautoren eine pauschale Vergütung bekommen, die sich an der Seitenzahl des Buches bemisst (und weitere Voraussetzungen erfüllt sind).
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So sehe ich das auch, geht auch so aus der PDF Broschuere hervor. |
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 | | Verfasst am: 24.08.2008, 00:05 |
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| Zeitl0ch hat Folgendes geschrieben: |
| (OK Leerzeile, Rabert!) |
Danke Stefan!
Ich habe die gleichen Fragen wie du und werde nächste Woche endlich mal mit der VG Wort telefonieren.
Grüßle,
Judith |
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Judith |
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 | | Verfasst am: 24.08.2008, 00:15 |
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Hmm. Ja ist so ne Sache und schon spät. Hieß das Verteilungsplan, wo ich gelesen habe "jeder Berechtigte" erhält den Sockelbetrag aus der Bibliothekstantieme?
Und Berechtigter ist nach meinem Verständnis bei der VG Wort jeder, der den Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen hat. Das Wort "Berechtigter" wird im Wahrnehmungsvertrag so definiert. Laut den Quoten komme ich da auf 210 Euro für 2008.
Die andere Möglichkeit wäre, dass "Berechtigter" im Verteilungsplan eine andere Bedeutung hat als im Wahrnehmungsvertrag. Ist denn hier kein Belletristikautor, der schon ein paar Jahre bei der VG Wort angemeldet ist und es deshalb einfach aus Erfahrung weiß? |
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Zeitl0ch |
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 | | Verfasst am: 24.08.2008, 15:54 |
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Aus dem Verteilungsplan der VG Wort:
III.Verteilungsplan für die Sparte Bibliothekstantieme
(§ 1 Ziff. 1 des Wahrnehmungsvertrags)
§ 18 Das Aufkommen aus der Sparte Bibliothekstantieme (§ 27 Abs. 2 UrhG) für allgemeine öffentliche Bibliotheken wird
wie folgt ausgeschüttet:
a) Bis zu 20 % der gesamten Ausschüttungssumme werden dergestalt verteilt, dass jeder Berechtigte einen gleichhohen
Sockelbetrag erhält;über die Höhe der Zuweisung entscheidet der Verwaltungsrat.
b)Der Rest wird imWege der Hochrechnung aufgrund der Ausleihstatistik der VG WORT verteilt (§ 19).
§ 19 Maßgebend für die an die Berechtigten zur Verteilung gelangenden Beträge gem. § 18 b) ist grundsätzlich der festgestellte
Ausleihvorgang eines Werkes an allgemein öffentlichen Bibliotheken, wobei der Berechnung die
Ausleihstatistiken des abgelaufenen und der beiden vorangegangenen Jahre zugrunde gelegt werden (Revolvierung).
Es erfolgt keine unterschiedliche Bewertung der Ausleihvorgänge nach Art, Genre, Ausstattung oder Preis des entliehenen
Werkes.
§ 20 Neu hinzukommende Berechtigte erhalten rückwirkend die Beträge, die im Jahr des Vertragsabschlusses sowie in den
vorangegangenen zwei Jahren für sie angefallen sind.
§ 21 Alle drei Jahre wird eine Sonderausschüttung auf der Basis von Meldungen durchgeführt. An dieser
Sonderausschüttung können teilnehmen:
a) Autoren von Büchern und Beiträgen (soweit es sich nicht um wissenschaftliche oder Fachliteratur, Tageszeitungen
oder Publikumszeitschriften handelt), die über einen zusammenhängenden Zeitraum von jeweils drei Jahren keine
Ausschüttungen in der Sparte Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken erhalten haben;
b)Autoren von belletristischen Texten in Anthologien unabhängig von der Höhe ihrer alljährlichen Ausschüttungen;
übersteigt die nach § 22 errechnete Ausschüttungssumme für die gemeldeten Beiträge die Summe ihrer
Ausschüttungen für das laufende sowie die beiden vorangegangenen Jahre, erhalten sie den Differenzbetrag.
§ 22 Jeder an dieser Sonderausschüttung teilnehmende Berechtigte erhält den Sockelbetrag gemäß § 18 a) sowie – als Autor
eines oder mehrerer in einem Sammelwerk erschienenen Beiträge – 10 % der auf dieses Sammelwerk gemäß §§ 18 b)
und 19 entfallenden Ausschüttungssumme für das laufende sowie die beiden vorangegangenen Jahre.
Ich verstehe § 18 a) so, dass ich diesen Sockelbetrag erhalten müsste, sofern ich den Begriff "Berechtigter" richtig auffasse.
Bleibt die Frage, warum manchmal jemand anscheinend nichts erhält.
Dann finde ich in den "Quoten" folgende Angaben:
Abteilung Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken
a) Sockel aus Fotokopiervergütung 41,22
b) Beteiligten Sockel 16,28
c) Punktewert 2,09
d) Sockel für Digitale Offline-Produkte 153,53
e) Punktwert für Digitale Offline-Produkte 4,52
Mit den 210 Euro lag ich natürlich falsch, habe mich irgendwie verlesen, habe ja kein digitales Offline-Produkt veröffentlicht.
Es fielen dann wohl die 41,22 an (plus dem sog. Beteiligten Sockel?).
Es könnte noch etwas für Texte im Internet dazukommen, ist aber fraglich, ob die nötige Zugriffszahl erreicht wird.
Schönen Sonntag noch! |
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Zeitl0ch |
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 | | Verfasst am: 25.08.2008, 09:53 |
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Zuletzt bearbeitet von Andreas T. am 30.07.2009, 10:56, insgesamt einmal bearbeitet |
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Andreas T. |
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 | | Verfasst am: 08.09.2008, 21:21 |
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Hallo ZeitLOch,
ich bin seit ein paar Jahren Wahrnehmungsberechtigte bei der VG Wort. Soweit ich weiß, bekommen Autoren, die Belletristik schreiben, falls die Bibliotheksausleihen nicht reichen, alle drei Jahre eine Sonderausschüttung. Ich habe mal einen Scheck über ca. 80 Euro erhalten.
Fachbücher erhalten schon aus dem Grund einen Sockelbeitrag, weil im Regelfall aus solchen Büchern kopiert wird, was natürlich bei Belletristik eher nicht der Fall ist.
Grüße, Gabi |
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 | VG Wort | Verfasst am: 15.09.2008, 14:46 |
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Hallo,
stimmt, bei den Seiten auf der Homepage von BoD wird darauf verwiesen, dass man "Geld von der VG Wort" bekommen könnte, aber die Realität sieht etwas anders aus.
Wenn die Bücher NICHT in 5 verschiedenen Bibliotheken (in 5 Bundesländern) gelistet sind, bekommt man auch kein Geld. So zumindest meine Erfahrung und den Anruf in München. (Hatte ein sehr gut verkauften Titel mit ca. 5,000 verkauften Büchern, war jedoch nur in EINER Bibliothek gelistet.)
Auch wenn ich mehr als 100 Sachbücher verkaufte, ging ich leer aus. Vielleicht liegt es einfach nur daran, dass ich die ersten Titel direkt bei BoD veröffentlichte. Ich habe jetzt nämlich meinen eigenen Verlag gegründet und VG Wort sagte mir, dass ich für die gemeldeten Titel (auf MEINEN Verlag) im nächsten Jahr dann auch berücksichtigt werde.
Viel Erfolg!
Peter |
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 | | Verfasst am: 17.09.2008, 22:31 |
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Hallo ZeitlOch,
ich habe neue Infos von der VG Wort. Die nächste Sonderauschüttung findet Ende 2009 statt. Es werden rechtzeitig Fragebögen verschickt, auf denen Bücher und auch z.B Beiträge in Anthologien gemeldet werden können.
Da wirst du dann deinen ersten Scheck von der VG Wort erhalten.
Grüße,
Gabi |
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