 | Neue Vertragsklauseln von Shaker Media | Verfasst am: 01.07.2009, 09:45 |
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Hallo liebe Forenkollegen,
da ich zurzeit ein neues Buch in Arbeit habe, habe ich mich schonmal bei Shaker Media erkundigt, ob wieder Interesse daran besteht. Jetzt bekam ich Antwort und damit ein Muster des neuen Vertrages, der zwei neue Paragraphen beinhaltet:
1) Muss ich als Autor dem Verlag einen Absatz von mind. 50 Exemplaren (inkl. Autorenexemplare) im ersten Jahr nach Veröffentlichung sowie in jedem folgenden Jahr mind. 20 Exemplare garantieren!
2) Beinhaltet der Vertrag jetzt eine Verschwiegenheitsklausel, nachdem der Autor für die Dauer des Vertrags keinerlei Informationen zu Lieferkonditionen, Herstellung und Auslieferung, Honorarabrechnungen, Verkaufszahlen, Korrespondenz und Kommunikation mit dem Verlag und Vertragsinhalte (nein, in meinem ersten Vertrag steht keine solche Klausel und den neuen habe ich noch nicht unterschrieben) weitergeben darf!
Was haltet ihr davon? Noch akzeptabel oder schon mit Vorsicht zu genießen? Vor allem die Verschwiegenheitsklausel würde unsere aktive Forenhilfe auf dem Bereich stark einschränken ...
Liebe Grüße,
Theresa
P.S.: Heiner, wenn du die Inhalte für zu "heiß" befindest, bitte löschen ... (und dann ein großes Entschuldigung von mir ...) |
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 | | Verfasst am: 01.07.2009, 09:59 |
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Shaker scheint ja eifrig dabei zu sein, das eigene Grab auszuheben.
Wer veröffentlicht dort noch, wenn er keine Informationen mehr erhält. Das Stillschweigen gilt ja dann auch für Werbung und Lobpreisung.
Und bei der neu eingeführten Mindestabnahmeklausel sieht man, dass Shaker mit seiner Kalkulation bisher falsch lag. |
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_________________ Liebe Grüße
Christel
http://diekuh.jimdo.com/ |
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Bärentante |
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 | | Verfasst am: 01.07.2009, 10:03 |
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Ich fand auch, dass Shaker Media sich bisher wie ein Kleinverlag mit "moderneren" Praktiken verhalten hat (Überprüfung und ggf Ablehnung von Manuskripten, keine Vorkasse der Autoren), aber mit dieser Absatzgarantie, die der Autor zu unterschreiben hat, wälzen sie jetzt das Risiko auf den Autor ...
Naja, ich bin noch auf viele weitere Meinungen gespannt!
Liebe Grüße,
Theresa |
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 | | Verfasst am: 01.07.2009, 10:22 |
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Maßgeblich ist die Frage:
Was geschieht, wenn der Absatz unter den Garantien bleibt?
a) Behält sich Shaker Media dann vor, den Vertrag zu kündigen, ohne dass dir wirtschaftliche Nachteile entstehen?
Dann hat sich zum bisherigen Modell nicht viel geändert, außer, dass Shaker Media klar macht, dass die Vorleistungen, die sie bringen, durch Verkäufe kompensiert werden müssen.
Nichts anderes macht ein Publikumsverlag auch: Wenn dein Buch nach ein paar Jahren nix verkauft hat, fliegst du aus dem Programm und die Restbestände werden verramscht.
b) Musst du die zur Mindestquote fehlenden Exemplare dann selbst kaufen?
Dann würdest du tatsächlich ein finanzielles Risiko tragen, was dich dann wahrscheinlich sogar teurer kommt, als Bod mit seinen 39 Euro + 24 Euro/Jahr
Soweit ich das verstanden habe, soll wohl eher Modell a) greifen. Diese Aussage ist jedoch ohne Gewähr
Interessant ist aber, das Shaker Media parallel dazu nun wohl auch plant, einige Autoren gegen Garantiehonorar langfristig zu binden und damit den Schritt zu einem "richtigen" Verlag zu gehen.
Ich werde mit meiner aktuellen Krimireihe erst mal bei Shaker bleiben, mit dem parallel entstehenden Projekt aber wohl mal BoD testen. |
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Zuletzt bearbeitet von Hypewriter am 01.07.2009, 10:27, insgesamt einmal bearbeitet |
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Hypewriter |
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 | | Verfasst am: 01.07.2009, 10:25 |
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| Naja, da im Vertrag u. A. bei Kündigungsfristen mit aufgeführt ist, dass bei einer Kündigung seitens des Autors die Absatzgarantie bis zu dem Zeitpunkt erfüllt sein muss, gehe ich mal eher von Version b) aus. Dass der Autor nämlich die fehlenden Bücher selber abnehmen muss ... |
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 | | Verfasst am: 01.07.2009, 10:42 |
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Wenn du selber kündigst wollen sie halt ihre Unkosten wieder reinkriegen.
Auch Shaker muss für eine ISBN zahlen und Pflichtexemplare an die DNB liefern.
Sie wollen auf diese Weise verhindern, dass du nur mal schnell ein paar Exemplare für den Eigenbedarf druckst und dann aussteigst.
Immer noch billiger als die 299 Euro Ausstiegskosten bei BoD  |
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Hypewriter |
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 | | Verfasst am: 01.07.2009, 10:48 |
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Wobei man bei der BoD-Fun-Version keine Ausstiegskosten hat, nicht mal die 39,- Euro und sich auch 10, 20 oder 50 Exemplare drucken lassen kann.
Grüßle,
Judith |
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Judith |
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 | | Verfasst am: 01.07.2009, 10:49 |
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Hypewriter, damit könntest du Recht haben ...
Die Info mit dem Garantiehonorar ist sehr interessant, woher hast du das? Wenn das stimmt, nehme ich meinen zweiten Beitrag hier zurück ...
Vielleicht kann uns ja noch jemand, der bei einem "normalen" Verlag untergekommen ist, verraten, ob so eine Verschwiegenheitsklausel in deren Verträgen üblich ist ...
Wenn ja, sieht das Ganze schon deutlich freundlicher aus ...
Aber genau deswegen habe ich ja hier die Diskussion angeregt, bevor ich der guten Frau zurückschreibe ... ich neige manchmal zu sehr unüberlegten E-Mails ...
Danke für eure Beiträge bisher!!!
Liebe Grüße,
Theresa |
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 | | Verfasst am: 01.07.2009, 10:56 |
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Hallo Theresa!
| Zitat: |
| Vielleicht kann uns ja noch jemand, der bei einem "normalen" Verlag untergekommen ist, verraten, ob so eine Verschwiegenheitsklausel in deren Verträgen üblich ist ... |
Ich habe ja bisher drei Romane beim Heyne Verlag (Random House / Bertelsmann Gruppe) gemacht und Diskretion über Honorare und Konditionen gehört auch dort zum normalen Geschäftsgebaren.
LG Gerd |
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_________________ Mein neuer Roman: "Die dunkle Mühle"
www.gollwitzer.net
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Seshmosis |
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 | | Verfasst am: 01.07.2009, 10:57 |
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Hallo Theresa,
ich habe eben nachgesehen: In keinem der Verträge meiner beiden Verlage steht eine derartige Klausel. Von einem der Verlage wurde ich aber mündlich gebeten, über Auflagenhöhe keine Auskunft zu geben.
Grüßle,
Judith |
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Judith |
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 | | Verfasst am: 01.07.2009, 10:58 |
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| Thesken hat Folgendes geschrieben: |
Hypewriter, damit könntest du Recht haben ...
Die Info mit dem Garantiehonorar ist sehr interessant, woher hast du das?
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Hab ich irgendwo gehört
Die Langfrist-Option steht im FAQ unter Risiko
| Judith hat Folgendes geschrieben: |
Wobei man bei der BoD-Fun-Version keine Ausstiegskosten hat, nicht mal die 39,- Euro und sich auch 10, 20 oder 50 Exemplare drucken lassen kann.
Grüßle,
Judith |
Da fallen auch keine Kosten für ISBN und DNB-Exemplare an. Und BoD stößt sich an den Preisen für Auflagen <25 gesund. Wenn das Format egal ist, würde ich da lieber bei epubli drucken. |
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Hypewriter |
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 | | Verfasst am: 01.07.2009, 11:04 |
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Alles klar, ich danke euch!!!
Dann kann ich ja jetzt völlig beruhigt mein Projekt weiter vorantreiben (bzw. weiter auf die Fertigstellung der Illustrationen warten ) und dann den neuen Vertrag ruhigen Gewissens unterschreiben ...
Ihr seid spitze!!! (Das musste jetzt mal gesagt werden!)
Liebe Grüße,
Theresa |
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 | | Verfasst am: 01.07.2009, 11:19 |
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| Thesken hat Folgendes geschrieben: |
Dann kann ich ja jetzt völlig beruhigt mein Projekt weiter vorantreiben (bzw. weiter auf die Fertigstellung der Illustrationen warten ) und dann den neuen Vertrag ruhigen Gewissens unterschreiben ...
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najaaaa.... ich würde das nicht machen, zumindest nochmal ganz genau nachfragen!!!
1) Muss ich als Autor dem Verlag einen Absatz von mind. 50 Exemplaren (inkl. Autorenexemplare) im ersten Jahr nach Veröffentlichung sowie in jedem folgenden Jahr mind. 20 Exemplare garantieren!
also für mich liest sich das so:
Falls man in einem Jahr nicht >50 Exemplare verkauft hat muss man selbst <=50 kaufen. Und da die meisten Bücher - je nach Umfang - mindestens so ca. 14 Euo kosten, wären das 50x14 = 700 Euro??!! im schlimmsten Fall. |
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malschaun |
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 | | Verfasst am: 01.07.2009, 11:21 |
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Huch. Zuerst habe ich gedacht: "Wollen die jetzt zum DKZV werden?"
Aber wenn zur Mindestauflage keine Zwangsabnahme gehört, geht's ja noch.
| Hypewriter hat Folgendes geschrieben: |
| Wenn das Format egal ist, würde ich da lieber bei epubli drucken. |
Haben die immer noch diese Klausel, nach der sie den Inhalt ohne Vergütung des Autors veröffentlichen dürfen? Das war für mich der K.O.-Punkt.
Wenn's nur um den Druck einer Kleinstauflage geht, gibt es ja immer noch Schaltungsdienst oder Hohnholt.
Oder Lulu - weiterhin ohne Kündigungsgebühr, ohne laufende monatliche Kosten, ISBN kostenlos, mit relativ niedrigen Druckkosten (für POD), mit lausigem Support und praktisch keiner deutschen Buchhandelsanbindung. Bestellen kann/sollten Kunden dann eher bei Amazon UK oder z.B. Lehmann. |
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_________________ LG, Valerie
http://zoe-lionheart.net | Lies mich: Alle Titel, Lioness' Heart, Lioness' Combat. |
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Valerie J. Long |
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 | | Verfasst am: 01.07.2009, 11:25 |
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| Valerie J. Long hat Folgendes geschrieben: |
Huch. Zuerst habe ich gedacht: "Wollen die jetzt zum DKZV werden?"
Aber wenn zur Mindestauflage keine Zwangsabnahme gehört, geht's ja noch.
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der angesprochene Punkt 1 liest sich aber sehr wohl nach einer Zwangsabnahme: 50 Stück!!
Falls das wirklich so ist, ist Shaker-Media für mich persönlich zu riskant. Da setze ich lieber zunächst auf Bod-Fun mit deutlich weniger Risiko. 50 Stück muss man erstmal loswerden. |
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Zuletzt bearbeitet von malschaun am 01.07.2009, 11:28, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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malschaun |
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