 | Noch ein paar Fragen zum Selbstverlag | Verfasst am: 24.07.2010, 12:22 |
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Obwohl es hier schon viele Infos zum Thema gibt, habe ich zu einigen Fragen noch keine endgültigen Antworten gefunden.
Generell geht es uns (wir sind selbständig und haben eine GbR) darum, dass wir ein aktuelles Sachbuch veröffentlichen wollen, dabei jedoch keine exklusiven Nutzungsrechte für alle Medien an BoD abtreten wollen. Der Grund ist der, dass wir das Buch auch als E-Book auf verschiedenen Plattformen wie Amazon Kindle oder Apples iBookstore anbieten wollen. Da dies BoD sicherlich in absehbarer Zeit nicht anbieten wird, man jedoch mit einem normalen Autorenvertrag für 5 Jahre die exklusiven Nutzungsrechte übergibt, kommt das für uns nicht in Frage.
Unsere Überlegung ist nun, dass wir das Buch als Eigenverlag über BoD veröffentlichen. Der Verlagsvertrag ist ja deutlich „harmloser“ und BoD erhält keine exklusiven Nutzungsrechte für E-Books.
Meine Fragen sind nun:
Sollte wir dies mit eigener ISBN machen oder die von BoD nutzen? Kann ich überhaupt mit einer ISBN von BoD als Verlag auftreten?
Meldet BoD trotzdem das Buch im VLB an? (mit eigener ISBN oder mit BoD-ISBN)
Meldet BoD das Buch an Amazon und Co. inkl. Buchvorschau?
Gibt es sonst noch etwas zu beachten oder bessere Alternativen?
Nach dem, was ich bisher gelesen habe, muss man mit eigener ISBN die Pflichexemplare selber verschicken. Gibt es sonst noch weitere Einschränkungen?
Gruß |
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Babelfisch |
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 | Re: Noch ein paar Fragen zum Selbstverlag | Verfasst am: 24.07.2010, 13:45 |
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| Babelfisch hat Folgendes geschrieben: |
Meine Fragen sind nun:
Sollte wir dies mit eigener ISBN machen oder die von BoD nutzen? Kann ich überhaupt mit einer ISBN von BoD als Verlag auftreten?
Meldet BoD trotzdem das Buch im VLB an? (mit eigener ISBN oder mit BoD-ISBN)
Meldet BoD das Buch an Amazon und Co. inkl. Buchvorschau?
Gibt es sonst noch etwas zu beachten oder bessere Alternativen?
Nach dem, was ich bisher gelesen habe, muss man mit eigener ISBN die Pflichexemplare selber verschicken. Gibt es sonst noch weitere Einschränkungen?
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Mein Vorschlag: Lies dir den Verlagsvertrag noch einmal genau und in aller Ruhe durch - insbesondere den Passus unter §3 "Leistungen der BoD", dann erhältst du eine ganze Menge Antworten auf deine Fragen (und ganz generell: Man sollte eigentlich immer einen Vertrag sehr genau durchlesen, bevor man ihn unterschreibt).
Grüße
Siegfried |
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Siegfried |
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 | | Verfasst am: 24.07.2010, 14:02 |
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 | | Verfasst am: 24.07.2010, 14:38 |
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| Babelfisch hat Folgendes geschrieben: |
1/2 Antwort auf 5 Fragen! Kannst du zu dem Rest auch noch weiterhelfen?
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Eine halbe Antwort auf 5 Fragen???
| Babelfisch hat Folgendes geschrieben: |
Meine Fragen sind nun:
Sollte wir dies mit eigener ISBN machen oder die von BoD nutzen? Kann ich überhaupt mit einer ISBN von BoD als Verlag auftreten?
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Gehen wir ganz langsam § 3 des Verlagsvertrages durch. Da steht unter Absatz 1:
| Verlagsvertrag hat Folgendes geschrieben: |
BoD verpflichtet sich gegenüber dem Verlag zur Auslieferung der BoD-Titel an Buchgroß- und sonstige Händler (Handelsbestellungen) sowie an den Verlag (Eigenbestellungen), sofern eine Bestellung vorliegt
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Diese Leistung erfolgt unabhängig davon. ob eine BoD-ISBN oder eine eigene ISBN benutzt wird. Ob du nun eine eigene ISBN verwendest oder eine von BoD, berührt diesen Punkt überhaupt nicht. Mit dem Verlagsvertrag wird der Vertrieb des Buches durch BoD eingekauft. Und Punkt.
Die Frage, ob du einen BoD-ISBN oder eine eigene ISBN nutzen sollst, kannst nur du selbst entscheiden (bzw. anhand der Leistungen, die an eine BoD-ISBN geknüpft sind).
Die Frage, ob man mit einer eigenen ISBN bei BoD als Verlag auftreten kann, sollte damit beantwortet sein: Ja!
| Babelfisch hat Folgendes geschrieben: |
Meldet BoD trotzdem das Buch im VLB an? (mit eigener ISBN oder mit BoD-ISBN)
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Lesen wir weiter im Vertrag. Dort finden wir unter § 3, Abs 4 diesen Text:
| Verlagsvertrag hat Folgendes geschrieben: |
BoD nimmt für den Verlag die Titelmeldung an das VLB (Verzeichnis lieferbarer Bücher) vor, wenn der Verlag eine ISBN über BoD erhalten hat. Änderungen der Titeldaten sind BoD ggf. schriftlich zu melden. Sofern der Verlag Änderungen nicht meldet, werden die Titeldaten für die Folgeausgaben des VLB unverändert übernommen.
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Was könnten diese Zeilen für eine Bedeutung haben: "BoD nimmt für den Verlag die Titelanmeldung an das VLB vor, wenn der Verlag eine ISBN über BoD erhalten hat"?
Möglichkeit 1: Die ISBN kaufst du dir selbst. Meldet BoD dann das Buch ins VLB? Na? Richtig geraten! Das macht BoD nicht.
Möglichkeit 2: Die ISBN kommt von BoD. Meldet BoD das Buch jetzt beim VLB an? Das ist stark zu vermuten, wenn da steht "BoD meldet [...] wenn der Verlag eine ISBN von BoD erhalten hat".
Auch diese Frage ist damit durch den Verlagsvertrag eindeutig beantwortet.
| Verlagsvertrag hat Folgendes geschrieben: |
Meldet BoD das Buch an Amazon und Co. inkl. Buchvorschau?
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Steht etwas dazu im Verlagsvertrag? Ich habe nichts gefunden. Vermutlich wird BoD dies nicht tun für Bücher mit Fremd-ISBN.
Da BoD alle Bücher mit BoD-ISBN an Amazon meldet, steht zu vermuten, dass BoD dies auch mit jenen Büchern tut, die im Eigenverlag des Autors erscheinen und eine BoD-ISBN haben.
| Verlagsvertrag hat Folgendes geschrieben: |
Gibt es sonst noch etwas zu beachten oder bessere Alternativen?
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Es gibt vieles zu beachten, aber das würde den Rahmen hier sprengen. Da wäre ein Buch aus dem Autorenhaus-Verlag die beste Lösung:
Manfred Plinke
"Mini-Verlag"
Autorenhaus-Verlag
ISBN 978-3866710702
http://www.amazon.de/Mini-Verlag-Verlagsgr%C3%BCndung-Buchherstellung-Buchmarketing-Direktvertrieb/dp/3866710704/ref=sr_1_1?ie=UTF8&s=books&qid=1279978285&sr=1-1
Das Buch kann ich nur jedem empfehlen, der sich in Richtung Eigenverlag oder Miniverlag aufmacht - und zwar, bevor man den entscheidenden Schritt geht.
Bessere Alternativen? Da musst du dich bei der BoD-Konkurrenz umschauen und selbst entscheiden, ob es dort ein Angebot gibt, das für dich eine bessere Alternative ist. Ich weiß ja nicht, was du als besser ansiehst.
Grüße
Siegfried |
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Siegfried |
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 | | Verfasst am: 24.07.2010, 17:16 |
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| Siegfried hat Folgendes geschrieben: |
| Gehen wir ganz langsam § 3 des Verlagsvertrages durch. |
Ich hoffe mal, du meinst das jetzt nicht so, wie es klingt.
| Siegfried hat Folgendes geschrieben: |
| Verlagsvertrag hat Folgendes geschrieben: |
| BoD verpflichtet sich gegenüber dem Verlag zur Auslieferung der BoD-Titel an Buchgroß- und sonstige Händler (Handelsbestellungen) sowie an den Verlag (Eigenbestellungen), sofern eine Bestellung vorliegt |
Diese Leistung erfolgt unabhängig davon. ob eine BoD-ISBN oder eine eigene ISBN benutzt wird. Ob du nun eine eigene ISBN verwendest oder eine von BoD, berührt diesen Punkt überhaupt nicht. Mit dem Verlagsvertrag wird der Vertrieb des Buches durch BoD eingekauft. Und Punkt. |
Soweit war ich schon.
| Siegfried hat Folgendes geschrieben: |
| Die Frage, ob du einen BoD-ISBN oder eine eigene ISBN nutzen sollst, kannst nur du selbst entscheiden (bzw. anhand der Leistungen, die an eine BoD-ISBN geknüpft sind). |
Da ich die Leistungen und Unterschiede nicht 100%ig finde, kann ich das eben momentan nicht selbst entscheiden.
| Siegfried hat Folgendes geschrieben: |
| Die Frage, ob man mit einer eigenen ISBN bei BoD als Verlag auftreten kann, sollte damit beantwortet sein: Ja! |
Die Frage war aber, ob ich mit einer ISBN von BoD als Verlag auftreten kann oder ob dann BoD der Verlag ist!
| Siegfried hat Folgendes geschrieben: |
| Babelfisch hat Folgendes geschrieben: |
| Meldet BoD trotzdem das Buch im VLB an? (mit eigener ISBN oder mit BoD-ISBN) |
Lesen wir weiter im Vertrag. Dort finden wir unter § 3, Abs 4 diesen Text:
| Verlagsvertrag hat Folgendes geschrieben: |
| BoD nimmt für den Verlag die Titelmeldung an das VLB (Verzeichnis lieferbarer Bücher) vor, wenn der Verlag eine ISBN über BoD erhalten hat. Änderungen der Titeldaten sind BoD ggf. schriftlich zu melden. Sofern der Verlag Änderungen nicht meldet, werden die Titeldaten für die Folgeausgaben des VLB unverändert übernommen. |
Was könnten diese Zeilen für eine Bedeutung haben: "BoD nimmt für den Verlag die Titelanmeldung an das VLB vor, wenn der Verlag eine ISBN über BoD erhalten hat"? |
Deshalb die halbe Antwort. Im Umkehrschluss heißt das ja noch nicht, dass BoD nicht auch bei einer eignen ISBN die Meldung (evtl. als Zusatzleistung) übernimmt.
| Siegfried hat Folgendes geschrieben: |
Möglichkeit 1: Die ISBN kaufst du dir selbst. Meldet BoD dann das Buch ins VLB? Na? Richtig geraten! Das macht BoD nicht.
Möglichkeit 2: Die ISBN kommt von BoD. Meldet BoD das Buch jetzt beim VLB an? Das ist stark zu vermuten, wenn da steht "BoD meldet [...] wenn der Verlag eine ISBN von BoD erhalten hat".
Auch diese Frage ist damit durch den Verlagsvertrag eindeutig beantwortet. |
Eindeutig ist die Frage eben nur zur Hälfte beantwortet.
| Siegfried hat Folgendes geschrieben: |
| Babelfisch hat Folgendes geschrieben: |
| Meldet BoD das Buch an Amazon und Co. inkl. Buchvorschau? |
Steht etwas dazu im Verlagsvertrag? Ich habe nichts gefunden. Vermutlich wird BoD dies nicht tun für Bücher mit Fremd-ISBN.
Da BoD alle Bücher mit BoD-ISBN an Amazon meldet, steht zu vermuten, dass BoD dies auch mit jenen Büchern tut, die im Eigenverlag des Autors erscheinen und eine BoD-ISBN haben. |
Genau das (Vermutungen) kann ich eben nicht gebrauchen. Im Autorenvertrag steht auch nichts von einer Meldung bei Amazon, trotzdem macht es BoD da. Hier würde mich mal Erfahrungen von Leuten interessieren, die genau das schon gemacht haben.
Das Buch haben wir, es ist auch gut und eine echte Hilfe, beantwortet jedoch nicht die konkreten Fragen.
Trotzdem danke für deine Antworten. Unser Problem ist halt, dass es ’zig Varianten und Möglichkeiten gibt, jede mit Vor- und Nachteilen und bei vielen lässt sich im Vorfeld nicht mal genau klären, ob ein bestimmter Punkt ein Vor- oder Nachteil ist. Machen wir jetzt jedoch was falsch und geben Verlag oder Anbieter XY die exklusiven Nutzungsrechte, ohne dass was dabei rumkommt, wäre das eben sehr sehr ärgerlich und das wollen wir unbedingt vermeiden. In unserem Buch steckt viel Arbeit und Geld und bei richtiger Vermarktung sind hohe Umsatzzahlen vermutlich leicht zu realisieren. Daher möchten wir hier wenn möglich nichts falsch machen.
Gruß |
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Babelfisch |
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 | | Verfasst am: 24.07.2010, 17:50 |
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