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» Preis für mein Kochbuch

BeitragVerfasst am: 10.02.2010, 09:18
Danke CeKaDo!!!
Ich denke ich werde es wirklich über BoD machen.
Am besten noch über meinen Shop bei dem ich dann noch 70 ct pro Buch erhalte, wenn ich es über meinen amazon-Link ordere. angle

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Liebe Grüße
Sonja

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BeitragVerfasst am: 10.02.2010, 09:26
CeKaDo hat Folgendes geschrieben:
Wobei ich für meine signierten Bücher den gleichen Preis nehme wie für die unsignierten. Buchpreisbindung ist Buchpreisbindung und die Sache mit "Signiert = Gebraucht" oder "Signiert = Mehrwert" finde ich bei neuzeitlicher Literatur ein wenig frech. Und was die erhöhten Versandkosten angeht, so habe ich mir angewöhnt, die nicht dem Käufer anzulasten. Das erhält die Freundschaft und sogt für weitere signierte Exemplare, die ja bekanntermaßen ungern wiederverkauft werden und somit meinen Umsatz steigern.


Yepp - das entspricht voll und ganz meiner Erfahrung bzw. meinem Verhalten.
Solange der Mengenrabatt abzgl. der Portokosten mindestens so hoch ist wie die Marge, ist diese Art von Einkauf ein Plusgeschäft. Außerdem zeigt mir ein noch nicht verkaufter Stapel Bücher, dass ich mir noch ein weiteres Mal Gedanken um eine potenzielle Zielgruppe machen sollte - bislang mit Erfolg.
Smile

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BeitragVerfasst am: 10.02.2010, 09:57
Hallo Sonja!
SonjaTsch hat Folgendes geschrieben:

Am besten noch über meinen Shop bei dem ich dann noch 70 ct pro Buch erhalte, wenn ich es über meinen amazon-Link ordere. angle

Lieber nicht!
Meines Wissens sind Bestellungen für den Eigenbedarf in den Teilnahmebedingungen des Partnerprogramms ausgeschlossen.
Kann sonst zur Disqualifikation führen.

Viele Grüße,
Jens

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BeitragVerfasst am: 10.02.2010, 10:04
@Siegfried

Wenn ich ein Buch im Format A5 habe, nehmen vier Stück davon die Fläche eines A4-Buches ein (okay, etwas mehr wegen Einschweißung und sonstigen Lücken). Aber viel mehr als eine Fläche von 23 x 32 cm dürften es nicht sein.

Gruß
Ein Erbsenzähler
 
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BeitragVerfasst am: 10.02.2010, 10:09
Jens-Erik hat Folgendes geschrieben:

Lieber nicht!


Mist, hab ich nicht bedacht! Danke für den Hinweis thumb up

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Liebe Grüße
Sonja

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BeitragVerfasst am: 10.02.2010, 10:16
Hallo CeKaDo,

CeKaDo hat Folgendes geschrieben:
Wobei ich für meine signierten Bücher den gleichen Preis nehme wie für die unsignierten. Buchpreisbindung ist Buchpreisbindung


Inzwischen geht der Börsenverein auch verstärkt mit rechtlichen Mitteln gegen diese Praxis vor, da immer mehr Autoren versuchen, die Buchpreisbindung zu umgehen und den Buchhandel auszutricksen.

Beste Grüße,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 10.02.2010, 10:24
@Matthias: klar sind 100 Stück keine Kleinstmenge Very Happy
@Sonja: 1000 € für 100 Bücher???? Schau doch mal spaßeshalber bei bod, wieviel du bei einer Bestellung von 25 bzw. 100 Stück für dein Buch zahlen müsstest.
Abgesehen davon, ist es natürlich jedem selbst überlassen, wie er verfährt. Aber wer mit 6,90 € Porto hadert, kann ja den Taschenrechner benutzen Laughing

Gruß
Haifischfrau
 
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BeitragVerfasst am: 10.02.2010, 11:37
Haifischfrau, ich hab das mit den 1000 Euro nur so geschrieben, nix nachgerechnet.

Für mich waren jedoch die 10 Bücher mit ca. 120 Euro schon ne Investition.

Da ich momentan stark trenne von dem was mein Hauptberuf abwirft und dem was ich über mein Gewerbe (nur Tierheilpraktiker - davon wird man nicht reich und es ist schwer in den ersten Jahren PLUS zu schreiben - nur mal so am Rande, vielleicht versteht man mich dann mal eher) bezahlen soll, sind 120 Euro schon gewaltig zu Jahresbeginn, wenn alle Rechnungen eintrudeln.

Und wie gesagt, heuer muss ich ein Plus schreiben laut Finanzamt.
Und das ich wie Heinz auf einem prallen Lager sitzen bleibe - das Risiko will und kann ich nicht eingehen!

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Sonja

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BeitragVerfasst am: 10.02.2010, 18:34
SonjaTsch hat Folgendes geschrieben:
Und wie gesagt, heuer muss ich ein Plus schreiben laut Finanzamt.


Wer vom Finanzamt will Dich den dazu zwingen? Auch ohne Gewinn kann man jahrzehntelang das Gewerbe innehaben. Im allerhöchsten Falle kann man Dir erzählen, Du würdest Dein gewerbe als "Liebhaberei" betreiben und in Folge dessen dürftest Du die Mwst. nicht mehr ausweisen, keine Vorsteuer mehr abziehen und müßtest einen Hinweis auf Deinen Rechnungen anbringen. Und Du bräuchtest nur noch eine einfache E+A am Ende des Jahres mit der Steuererklärung einreichen.

Aber zum Gewinn zwingen geht nicht. Sonst hätten bereits 80 Prozent aller Betriebe ein Gewerbeuntersagungsverfahren wegen unterstellter fehlender Gewinnabsicht am Hals. cheezy grin

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BeitragVerfasst am: 11.02.2010, 08:27
Hallo CeKaDo,

CeKaDo hat Folgendes geschrieben:
Wer vom Finanzamt will Dich den dazu zwingen? Auch ohne Gewinn kann man jahrzehntelang das Gewerbe innehaben.


Klar, den Gewerbeschein kannst du zeitlebens behalten, auch wenn du längst kein Gewerbe mehr betreibst.

Zitat:
Im allerhöchsten Falle kann man Dir erzählen, Du würdest Dein gewerbe als "Liebhaberei" betreiben und in Folge dessen dürftest Du die Mwst. nicht mehr ausweisen, keine Vorsteuer mehr abziehen und müßtest einen Hinweis auf Deinen Rechnungen anbringen. Und Du bräuchtest nur noch eine einfache E+A am Ende des Jahres mit der Steuererklärung einreichen.


Davon stimmt genau nichts Twisted Evil

Ob du zum Vorsteuerabzug berechtigt oder verpflichtet bist, hängt alleine von deinem Umsatz ab. Die Grenze, ab der man zum Mehrwertsteuerausweis verpflichtet ist, ist hier schon etliche Male genannt worden. Darunter hat man ein Wahlrecht.

Die Grenze, bis zu der eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausreicht, liegt noch sehr viel höher. Der Anteil der Freiberufler, an die höhere steuerrechtliche Ansprüche gestellt werden, dürfte in D im niedrigen Promillebereich liegen.

Zitat:
Aber zum Gewinn zwingen geht nicht. Sonst hätten bereits 80 Prozent aller Betriebe ein Gewerbeuntersagungsverfahren wegen unterstellter fehlender Gewinnabsicht am Hals.


Es kommt auch nicht auf einen Gewinn an, sondern auf die Gewinnerzielungsabsicht.

Wer allerdings über Jahre hinweg nur steuerrechtliche Verluste schreibt, sollte sich darauf gefasst machen, dem Finanzamt plausibel machen zu müssen, warum es sich um kein Hobby handelt. Wenn Sonja gute Argumente hat, sollte das nicht allzu schwer sein.

Ihr Versuch, einfach weniger Bücher zum Weiterverkauf zu bestellen, um in die Gewinnzone zu kommen, würde mir als Finanzbeamten allerdings bestätigen, dass es sich steuerrechtlich eher um ein Hobby handelt. Gewinne macht man nicht, indem man Geschäftsaktivitäten vermeidet, sondern indem man sie ausbaut und erweitert.

Beste Grüße,

Heinz.

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BeitragVerfasst am: 11.02.2010, 09:46
Da siehst Du mal, wie unterschiedlich da die "verbindlichen" Auskünfte der Finanzämter sind.

So wurde ich z.B. als Freiberufler abgelehnt, obwohl ich genau das angemeldet hatte, was bei einem anderen Gewerbetreibenden unter absolut identischen Voraussetzungen bei einem anderen FA zur Freiberuflichkeit geführt hat.

Die Entscheidungshoheit der einzelnen Finanzämter (und ich muß auch davon ausgehen der einzelnen Bearbeiter) führt dann zu solch seltsamen "Konflikten" wie nun den unsrigen.

Ich habe oben aufgeführt, was mir hier mitgeteilt wurde. Gültig nun scheinbar wieder nur für das FA Schwelm. Was mir wiederum beweist, daß nichts verlässlicher ist, als die Tatsache der Unverlässlichkeit. Wink

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BeitragVerfasst am: 11.02.2010, 11:18
Hallo Carsten,
freiberufliche Tätigkeit und Gewerbe sind zwei paar Schuhe. Als Autor ist man auch dann freiberuflich, wenn man seine eigenen Bücher verkauft, ohne ein "Geschäft" zu haben.
Natürlich darf man als Autor auch von den Autorenhonoraren bzw. Margen "leben". Ich vermute, das Finanzamt schaut sich da dann genau die Verhältnisse an: wenn ich als Autorin mein Arbeitszimmer, meine Arbeitsmittel (PC, Büromaterial, Telefon usw.) absetze und bekomme dann über BoD z. B. 500 € im Jahr Autorenmarge, sieht das ein bisschen knapp aus. Wenn ich z. B. 100 Bücher direkt bestelle und verkaufe, und dabei einen Gewinn von ca. 700 € erziele, erhöhe ich aufgrund meiner Ausgaben im Endeffekt die Einnahmen.

Gruß
Haifischfrau
 
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BeitragVerfasst am: 11.02.2010, 12:30
Das ist mir schon klar. Und auch in meinem Beitrag weiter oben gab es dazu keine Mißverständnisse.

Es sollte nur jedem klar sein, daß jedes Finanzamt anders einschätzt und anders bescheidet.

Nicht umsonst sind gut 80 Prozent der weltweit gedruckten Literatur über Steuerrecht in deutscher Sprache auf dem Markt cheezy grin

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BeitragVerfasst am: 11.02.2010, 13:31
CeKaDo hat Folgendes geschrieben:
Nicht umsonst sind gut 80 Prozent der weltweit gedruckten Literatur über Steuerrecht in deutscher Sprache auf dem Markt cheezy grin


Das dürfte wohl sehr stark damit zu tun haben, dass in Deutschland niemand auf irgendwelche Vorrechte verzichten möchte.

Wir könnten das Steuerrecht sehr stark vereinfachen:

Auf alle Einkünfte wird ein Steuersatz von 33% erhoben.
Es gibt nur noch einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz von 33%
Es gibt keine Steuerfreibeträge mehr.
Von der Steuerschuld kann nichts abgezogen werden.
Sonstige Steuern außer Einkommensteuer und MWSt gibt es nicht mehr
Staatliche Zuwendungen werden vollständig gestrichen.
Bisher vom Staat geförderte Einrichtungen müssen bezahlt werden (Kindergarten, Schule, Universität, Autobahn, usw.)

Damit passt das gesamte Steuerrecht auf ein einziges Blatt Papier (um den Begriff "Bierdeckel" zu vermeiden). Mal sehen, wie groß dann das Geschrei ist wegen Ungleichbehandlung (Fahrtkosten zur Arbeit, Kinder, soziale Vorsorge, unterschiedliche Einkommen, soziale Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft, usw.)

Letztlich ist unser kompliziertes Steuerrecht Ausdruck des Besitzneides gegenüber anderen ("Wenn der ... dann ich aber auch!").

Grüße
Siegfried
P.S.: Ein Spruch meines Großvaters lautete immer: "Sei vorsichtig mit deinen Wünschen - sie könnten in Erfüllung gehen!"

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Grüße
Siegfried

***
Hartmut Dühr - Ergebung ohne Widerstand
ISBN 978-3-8423-3030-6
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»Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein« (Hans Rosenthal)
 
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BeitragVerfasst am: 11.02.2010, 15:47
Ein gerechtes Steuerverfahren wird es wohl niemals geben können, solange es Menschen gibt. Denn leider sind wir Menschen macht- und besitzgierig.

Was wiederum auch Vorteile hat. Wären wir sonst so erfinderisch?

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