 | Problem Illustratorenvertrag | Verfasst am: 21.04.2009, 20:47 |
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Hallo Mitschwimmer,
folgendes ist mir passiert. Ich habe mein Kinderbuch fertig, auch lektoriert ist es. Einen wirklich guten Illustrator hab ich auch gefunden, erste Entwürfe sind Zucker. Dann wird der Vertrag zwischen uns verhandelt und alles ist klar bis auf einen Punkt:
Der Bildautor haftet nicht für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit sowie für die Eintragsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Arbeiten.
Mangels Erfahrung habe ich gesagt, dass es doch nicht angehen kann, dass ich als Autor dafür hafte, wenn er als Illustrator irgendetwas zeichnet, wo dann z.B. ein weltweit agierender Konzern seine Rechte verletzt sieht und eine Abmahnung startet.
Natürlich - und das gilt für ihn wie für mich auch - wären wir in diesem Moment wahrscheinlich augenblicklich pleite.
Wenn also er nicht haftet, dann hafte ich als Autor des Buches.
Ich habe dann diese Haftung abgelehnt und sagte, er müsse die Haftung für seine Werke genauso übernehmen, wie ich für die meinen. Das lehnte er ab unter Hinweis darauf, dass das wohl bei Illustratorenverträgen üblich sei. Ich habe das zu überprüfen versucht und es scheint wirklich so zu sein.
Arbeitet man mit einem der renommierten Verlage, die ihrerseits Illustratoren beauftragen, dann haben die die Mittel, im Zweifelsfall die Arbeiten durch einen Patentanwalt prüfen zu lassen. Und dann übernimmt wohl auch der Verlag die Verantwortung.
Für alle, die wie ich in Eigenregie ihr Buch erstellen ist hier also ein weiterer, immenser Nachteil erkennbar. Entweder man investiert einiges an Geld für einen Fachanwalt und ggf. Eintragung von entspr. Wort/Bildmarken - oder man läuft echtes Risiko.
Das war es dann wohl mit den Bildern für mein Kinderbuch. |
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 | | Verfasst am: 21.04.2009, 21:16 |
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Tja Mac, hättste lieber mich genommen als Illustratorin  |
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Zuletzt bearbeitet von Kris. K. am 02.01.2011, 00:14, insgesamt einmal bearbeitet |
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Kris. K. |
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 | | Verfasst am: 21.04.2009, 21:24 |
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Hi Kris,
schaumermal, vielleicht komm ich ganz schnell auf dich zu! |
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 | | Verfasst am: 21.04.2009, 21:54 |
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Kris. K. |
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 | | Verfasst am: 21.04.2009, 22:18 |
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Hi Kris
| Kris. K. hat Folgendes geschrieben: |
| Auch wenn ich wohl nicht so gut sein werde wie dein störrischer Profiillustrator |
Also "störrisch" ist nicht korrekt und wäre auch zu negativ formuliert.
Deine Bilder würden vom Stil her in meinen zweiten Roman passen... aber so weit simmer noch nicht  |
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 | | Verfasst am: 21.04.2009, 22:24 |
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Birgit Fabich |
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 | | Verfasst am: 21.04.2009, 22:40 |
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Ja das ist ganz nett- die Sachen in Acryl finde ich sehr gelungen. Die anderen Sachen- nun ja für ein Kinderbuch würde es reichen. Muss ja nicht jeder wie ich meinen, dass alles einen künsterlischen Anspruch haben soll. Wirklich sehr schön auch wenn ich nicht auf Malerei oder Illustartionen klicken konnte. Ob die das nur aus Spass amcht, oder ihren Lebensunterhalt damit verdient- das konnte ich auch nicht öffenen. Ist aber auch wurscht.  |
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Kris. K. |
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 | | Verfasst am: 22.04.2009, 08:01 |
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hawepe |
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 | Re: Problem Illustratorenvertrag | Verfasst am: 22.04.2009, 08:21 |
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Hallo Dirk,
| Mac hat Folgendes geschrieben: |
Dann wird der Vertrag zwischen uns verhandelt und alles ist klar bis auf einen Punkt:
Der Bildautor haftet nicht für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit sowie für die Eintragsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Arbeiten. |
Das ist wirklich üblich, weil die Auftraggeber in der Regel Unternehmen oder der Staat sind, die sich eigene Anwälte leisten können. Grafiker arbeiten dagegen meistens freiberuflich alleine auf sich gestellt. Und meistens gibt es zudem Vorgaben der Auftraggeber.
Unter Eintragsfähigkeit wird meines Wissens verstanden, ob ein Werk beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützt werden kann. Braucht man das aber als Autor wirklich?
Etwas schwieriger ist die Beurteilung der wettbewerbs- und warenzeichenrechtlichen Zulässigkeit von Zeichnungen. Vielleicht liest du dir mal durch, was in der Wikipedia zum Warenzeichenschutz steht.
Das Risiko, dass du nach Hause kommst und deine Wohnung ausgeräumt ist, dürfte um ein vielfaches höher sein.
Beste Grüße,
Heinz. |
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 | | Verfasst am: 23.04.2009, 22:05 |
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"Du würdest also ganz bereitwillig sämtliche Risiken übernehmen"-----
Nein Herr Pahlke das würde ich natürlich nicht. Wir haben uns da wohl falsch verstanden. Oder habe ich mac falsch verstanden? ich würde die Verantwortung für meine Bilder übernehmen, ich würde sie so gestalten, das mir mit Sicherheit keiner beschuldigen könnte ich hätte seine Werke gestohlen (was ich ja nicht tue) und ich wüsste nicht wie ich das Bild für ein Kinderbuch so gestalten sollte das mich jemand wegen warenzeichenrechtlichen Diskrepanzen anklagen sollte. wenn du da ein Beispiel wüsstest kannst du es mir gerne Nennen. Macs illustrator sieht sich als Dienstleister. Ich weiß- das ist unprofessionell aber mir geht es (noch) nicht so. Wenn kein Geld herausspringt ist mir das recht- ich möchte nur erwähnt werden und sehe das hinzufügen meiner Bilder egal zu welchem Werk mehr schmeichelhaft und wenn schon nicht im finanziellen Sinne wenigstens im Publizistischen einträglich.
Natürlich, du fürchtest nicht nur das ich wegen copyright ect. verklagt werde sondern auch das Mac mich übers Ohr haut. Nun ich denke nicht das er sich so einen schlechten Namen machen würde- und er sollte nicht annehmen das ich (solange er mich gerecht behandelt- d.h. mich als illustratorin benennt) ihm Probleme machen würde. Mir ist klar- das gibt es außerhalb der Blümchen und Bienchenwelt (denn jetzt denkst du bestimmt ich lebe dort) nicht oft aber ich sehe das als Dienst unter "Kollegen".- Eine Hand wäscht die andere. Und er bzw der Verlag hat ja dann die Druckkosten und nicht ich. |
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Kris. K. |
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 | | Verfasst am: 23.04.2009, 23:39 |
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Hallo Kris,
| Kris. K. hat Folgendes geschrieben: |
| ich würde die Verantwortung für meine Bilder übernehmen, |
Und nur darum ging es mir. Wenn Dirk den Vertrag mit seinem bisherigen Illustrator nicht unterschreiben mag, weil dieser die rechtlichen Risiken auf ihn abwälzt, und stattdessen du den Auftrag übernimmst, trägst eben nur du das Risiko. Andernfalls könnte er ja die Bilder des anderen Illustrators nehmen.
Ob du das ganze professionell angehst und Geld bekommst oder nicht, das hat damit überhaupt nichts zu tun. An der Haftungsfrage ändert sich dadurch nichts.
Beste Grüße,
Heinz. |
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hawepe |
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 | Illustratoren Vertrag | Verfasst am: 04.05.2009, 16:42 |
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hallo,
bin neu hier und weiß nicht genau, wie das mit dem Antworten funktioniert, aber ich probiere es jetzt einfach mal.
Die Diskussion über Verträge mit Illustratoren sind interessant. Ich suche gerade eine/n Illustrator/in für ein KINDERBUCH und kenne mich mit Verträgen und Honoraren überhaupt nicht aus. Kann mir einer helfen?
Danke
Lis
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Lis |
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 | | Verfasst am: 04.05.2009, 20:55 |
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Kris. K. |
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 | | Verfasst am: 05.05.2009, 15:46 |
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Hi Kris K.
habe mir deine Zeichnungen angeschaut. Sie sind schön, aber für ein Kinderbuch eher nicht so geeignet, oder? Kannst du auch Piraten, Prinzessinen und Drachen zeichnen
Bin gespannt!
Liebe Grüße
Lis
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Lis |
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 | Re: Problem Illustratorenvertrag | Verfasst am: 08.05.2009, 23:54 |
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Hallo,
habe seit 2 Jahren einen Verlag und bin auf der Suche nach einem Blanko-Vertrag zwischen Verlag und Illustrator. Weißt du, wo ich günstig an solch einen Vertrag komme, ohne zum Rechtsanwalt o.ä. zu laufen?
Wo hast du deinen Vertrag her?
Liebe Grüße
Lis |
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Lis |
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